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noch heute, besonders in der poetischen Sprachweise, oft zur Verwendung kommt. Für den Kanton Graubünden seinerseits hat sich die alte Form Rätien in dem immer noch gebräuchlichen Ausdruck «Alt Fry Rätia» erhalten. Vergl. den Artikel Schweiz in Prof. Dr. J. J. Egli's Nomina Geographica. 2. Aufl. Leipzig 1893.
Lage, Grœsse und Gestalt.
Obwohl die Schweiz nirgends an das Meer stösst, nimmt sie doch dank ihrer zentralen Lage und ihrer Berge, die sie abschliessen und vor äussern Eingriffen schützen, eine sehr wichtige Stellung in Europa ein. Diese Lage im Herzen und an den Flanken eines seiner Höhe nach den ganzen Erdteil beherrschenden Gebirges hat den Bewohnern eine grössere Kraft, einen festeren inneren Zusammenhang und eine stärkere wirtschaftliche Macht verliehen, die ihnen trotz der räumlich kleinen Ausdehnung ihrer Heimat gestatteten, der Begehrlichkeit der Nachbarn erfolgreich zu widerstehen und sich mitten unter diesen als selbständiges Volk und Staat zu erhalten. Das Schweizerland liegt zwischen 45° 49' 2" und 47° 48' 32" NBr. und zwischen 3° 37' 12" und 8° 9' 26" OL. von Paris (oder 5° 57' 26" und 10° 29' 40" OL. von Greenwich). Die geographischen Koordinaten des politischen Landeszentrums Bern (Observatorium) sind 46° 57 6" NBr. und 5° 6' 11" OL. von Paris (oder 7° 26' 25" OL. von Greenwich), während der Schwerpunkt der Oberfläche der Schweiz in 46° 48' und 5° 57' liegt.
Die äussersten Punkte des Landes, d. h. die Tangentialpunkte der Grenzlinie zu den Meridianen und Parallelkreisen, sind:
im Westen die Mündung des Nant de Vosogne in die Rhone unterhalb Genf; | |
im Süden der Grenzstein 75A bei Chiasso am äussersten S.-Ende des Tessin; | |
im Osten der Gipfel des Piz Chavalatsch über dem Münsterthal; | |
im Norden der Grenzstein 593 beim Weiler Oberbargen im Kanton Schaffhausen. |
Folgendes sind die rechtwinkligen Koordinaten dieser vier Punkte bezogen auf Bern:
Abstand im Meridian Y | Abstand in der Senkrechten X | |
---|---|---|
Westpunkt | 114550 m W. | 89920 m S. |
Südpunkt | 122770 m O. | 124690 m S. |
Ostpunkt | 233830 m O. | 32769 m S. |
Nordpunkt | 84620 m O. | 95910 m N. |
Durch Addition von Y des Westpunktes zum Y des Ostpunktes, sowie von X des Südpunktes zum X des Nordpunktes erhalten wir die Länge und Breite der Schweiz längs dem Meridian bezw. dem Parallelkreis gemessen:
Länge von O. nach W. 348,4 km;
Breite von S. nach N. 220,6 km.
Das schweizerische Landgebiet kann in ein Oval eingeschrieben werden, dessen Kurve durch die vier eben genannten äussersten Punkte geht.
Flæche.
Die Fläche der Schweiz umfasst nach den neuesten Angaben des Eidgenössischen Statistischen Bureaus 41323,99 km2. Fügt man dieser Zahl die Flächen der in unserm Land eingeschlossenen kleinen fremden Enklaven, nämlich
km2 | |
---|---|
Campione (Italien) | 2.56 |
Büsingen (Baden) | 7.61 |
Verenahof (Baden) | 0.41 |
: | 10.58 |
bei, so erhält man als Fläche des gesamten innerhalb unserer Grenzen eingeschlossenen Landgebietes die Summe von 41334,57 km2.
Es umfasst damit die Schweiz den 12343. Teil der gesamten Erdoberfläche und den 235. Teil der Fläche von
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Europa. Sie ist 13 mal kleiner als Frankreich oder das Deutsche Reich. 15 mal kleiner als Oesterreich und 7 mal kleiner als Italien. Ihrer Fläche nach kommt sie unter den europäischen Staaten dem Königreich Serbien (48303 km2) am nächsten. Kleiner als die Schweiz sind von den selbständigen europäischen Staaten blos Dänemark (33340 km2), die Niederlande (33000 km2), Belgien (29457 km2) und Montenegro (9080 km2). Von den Miniaturstaaten sehen wir dabei natürlich ab.
Die Fläche der Schweiz entspricht dem Inhalt eines Kreises von 115 km Radius, dessen Mittelpunkt dem Schwerpunkt der Landoberfläche entsprechen würde und südlich vom Sarnersee ins Kleine Melchthal zu liegen käme. Der Umfang dieses Kreises misst 720 km, während die Länge der gesamten Grenzlinie der Schweiz 1884 km beträgt. Das Verhältnis des Kreisumfanges zur Grenzentwicklung stellt sich somit auf 1:2,6.
Ein einziger Blick auf die Karte genügt, um uns die grosse Länge unserer Grenzen im Verhältnis zur Fläche der Schweiz zu zeigen. Während dieses Verhältnis z. B. für die Iberische Halbinsel, eines der massigsten Länder Europas, nur 0,5 beträgt, steigt es für die Schweiz auf 4,5 oder auf das 9 fache jener Zahl. Diese starke Grenzentwicklung, die bei einem maritimen Staat einen sehr günstigen Faktor für seinen Handel darstellen würde, sonst aber die Verteidigung eines Landes gegen feindliche Uebergriffe sehr erschwert, fällt bei der Schweiz wegen ihrer kontinentalen Lage und wegen ihrer Naturgrenzen wenig ins Gewicht.
Ausser Genf, der Ajoie (Elsgau), Basel und dem Tessin, wo wir in schon flacheren Landschaften in fremdes Gebiet hineinstossen, ist die grosse Mehrzahl der aus- oder einspringenden Winkel unseres Landes auf dessen wirtschaftliche Entwicklung deshalb ohne jeglichen Einfluss geblieben, weil ihre Seiten den Bergkämmen folgen. Deshalb verlieren z. B. die tief gelappten Grenzen Graubündens viel von ihrer Bedeutung, wie auch die im einzelnen so reich gegliederte Grenze Schaffhausens, die in einem unruhigen Bergland verläuft und welcher die steinigen und armen Hochflächen Schwabens vorgelagert sind, die gleichsam die Rolle eines Meeres gegenüber den dasselbe begrenzenden Steilufern bilden.
Hœhenverhæltnisse.
Der höchste Punkt der Schweiz erreicht in der Dufourspitze des Monte Rosamassives 4638 m, der tiefste liegt mit 197 m über Meer am Ufer des Langensees (der Boden dieses tiefsten Sees der Schweiz steigt bei Luino sogar bis 177 m unter den Meeresspiegel hinab), während der Rhein bei Basel die Schweiz in 249 m und die Rhone am Westende des Kantons Genf in 338 m Höhe verlassen. Dufourspitze und Langensee sind infolge des raschen und steilen Absinkens der Alpen gegen Süden kaum 50 km voneinander entfernt.
Die Nord- und Westflanke der Alpen ist weit länger und sanfter geböscht, sodass man, um auf dieser Seite die nämliche Meereshöhe zu erreichen, wie sie der Langensee hat, einerseits bis nach Kolmar im Elsass (220 km vom Monte Rosa entfernt) und andererseits bis oberhalb Lyon (190 km vom Monte Rosa entfernt) hinabsteigen muss. Die Höhendifferenz zwischen dem Spiegel des Langensees und dem Gipfel der Dufourspitze beträgt rund 4,4 km, von denen aber blos die untern 2 km ständige Siedelungen zeigen, indem die höchst gelegenen Dörfer der Schweiz Juf im Averserthal (2133 m), Chandolin über Siders (1936 m) und Lü im Münsterthal (1918 m) sind.
Als mittlere Höhe der Schweiz ergibt sich aus den von Dr. Messerschmidt im Auftrag der internationalen Gradmessung ausgeführten Pendelbeobachtungen die Zahl von rund 1350 m. Eine vom Ostende des Genfersees zum Ostende des Bodensees gezogene Linie, die etwa dem Fuss der Alpen folgt, den Thuner- und Vierwaldstättersee schneidet, sowie zwischen dem Zürich- und dem Walensee durchgeht, trennt die Schweiz in zwei an Fläche nahezu gleiche Teile: einen nördlichen (Jura und Mittelland) mit der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung und einer mittleren Höhe von 720 m, und einen südlichen (Alpen) mit einer mittleren Höhe von etwa 1850 m.
Grenzen der Schweiz.
Die vier Eckpunkte.
Die Grenzen der Schweiz schauen nach vier Fronten, die sich mit den Grenzen der vier grossen Nachbarstaaten decken und unserem Lande daher die Gestalt eines unregelmässigen Viereckes geben, dessen Seiten nach den vier
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verschiedenen Himmelsrichtungen schauen. Folgendes sind die vier Scheitelpunkte dieses Viereckes:
1. Die sog. Borne des trois Puissances (Dreiländerstein), der gemeinsame Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Frankreich und dem Deutschen Reich. Dieser Grenzstein trägt die Nummer 146 der Grenze des Kantons Bern und die Nummer 4056 der deutsch-französischen Grenze. Er befindet sich in etwa 500 m Höhe auf einer bewaldeten Anhöhe zwischen den Dörfern Pfetterhausen (Elsass), Réchésy (Frankreich) und Beurnevésin (Schweiz), von welch' letzterer Ortschaft er in gerader Linie etwa 1200 m entfernt ist. Im Jahr 1890 ist der alte Grenzstein durch einen neuen ersetzt worden. Koordinaten mit Bezug auf Bern: im Meridian 23200 m W., senkrecht darauf 61400 m N.
2. Der Gipfel des Mont Dolent im Mont Blancmassiv, gemeinsamer Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Italien und Frankreich. Der schwierig zu besteigende und nur selten besuchte Gipfel ist etwa 3833 m hoch. Koordinaten mit Bezug auf Bern: im Meridian 30480 m W., senkrecht darauf 114350 m S.
3. Der Grenzstein auf dem 2846 m hohen Gipfel der Dreisprachenspitze (deutsch, italienisch und rätoromanisch), gemeinsamer Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Oesterreich-Ungarn und Italien. Der Gipfel liegt rund 250 m n. von dem aus dem Veltlin ins Tirol hinüberführenden Stilfserjoch (2755 m). Grenzstein Nummer 1 der Grenzbereinigung von 1865 zwischen der Dreisprachenspitze und dem Piz Umbrail. Koordinaten mit Bezug auf Bern: 231180 m O., senkrecht darauf 42290 m S.
4. Auf den Karten fixierter konventioneller Punkt im Bodensee, auf der Mittellinie des Sees und 4 km n. der Rheinmündung. Gemeinsamer Grenzpunkt zwischen der Schweiz, Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Koordinaten mit Bezug auf Bern: 159050 m O., senkrecht darauf 67130 m N.
Allgemeine Grenzbeschreibung. Ganz allgemein gesprochen, liegt für unser Land Frankreich jenseits des Jura, Savoyen jenseits des Genfersees, Italien jenseits des Alpenwalles, Tirol am untern Innlauf, Vorarlberg, Schwaben und Breisgau jenseits des Bodensees und des Rhein, sowie endlich Elsass jenseits der Nordflanke des Jura. Während aber die Schweiz in grossen Zügen geographisch gut von ihren Nachbarn geschieden erscheint, sind ihre politischen Grenzen im einzelnen doch keineswegs immer von der Natur gegeben und leicht zu beschreiben. So fallen sie, mit Ausnahme der Grenzlinie im Wallis und der Rheingrenze (die aber auch ihrerseits wieder bemerkenswerte Abweichungen zeigen), nirgends auf eine lange Strecke hin mit von der Natur gegebenen Linien zusammen, indem sie - wie bei Genf und bei Livigno - entweder innerhalb des geographischen Hindernisses zurückbleiben, oder - wie im Tessin, im Puschlav, in Schaffhausen und in Basel - dasselbe überschreiten.
Länge. Von der 1880 km umfassenden Gesamtlänge unserer Grenzen sind 647 km oder ⅓ durch Grenzsteine vermarkt und 1233 km oder ⅔ durch Bergkämme, Flussläufe oder Seen bestimmt.
Unsere Westgrenze zerfällt, vom französischen Standpunkt aus betrachtet, in zwei Abschnitte, von denen der eine sich von der Borne des trois Puissances bis zur Mündung des Nant de Vosogne in die Rhone unterhalb Genf erstreckt, während der kürzere andere von da bis zum Mont Dolent zieht. Jener trennt uns vom alten Frankreich, d. h. vom französischen Elsass (Territoire de Belfort), vom Pays de Montbéliard (Département du Doubs), von der Freigrafschaft (Département du Doubs und du Jura) und vom Pays de Gex (Département de l'Ain), dieser dagegen von Savoyen (Département de la Haute Savoie), das erst 1860 an Frankreich gekommen ist. Vom schweizerischen Gesichtspunkt aus könnte man diese westliche Grenzlinie in fünf Abschnitte teilen, die den Grenzkantonen Bern, Neuenburg, Waadt, Genf und Wallis entsprechen würden.
Die schweizerische Westfront misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
von der Borne des trois Puissances bis zur Mündung des Nant de Vosogne | 176.8 | 286.4 |
von der Mündung des Nant de Vosogne bis zum Mont Dolent | 87.6 | 205.2 |
von der Borne des trois Puissances bis zum Mont Dolent | 175.9 | 491.6 |
Mit der Einverleibung Savoyens an Frankreich 1860 verlängerte sich die bis dahin von der Schusterinsel bei Basel bis zum Nant de Vosogne 360,1 km messende Grenze gegen Frankreich um 205,2 km, während sie sich 1871 zu Gunsten des Deutschen Reiches um 73,7 km, d. h. beinahe den ganzen an die Schweiz grenzenden Teil des Elsasses, verkürzte.
Die Südfront reicht vom Mont Dolent bis zur Dreisprachenspitze und gehört den drei Kantonen Wallis, Tessin und Graubünden an. Auf italienischer Seite teilt sie sich in einen piemontesischen oder ehemals sardinischen Abschnitt (heutige Provinzen Turin und Novara) vom Mont Dolent bis zum Langensee und einen lombardischen (ehemaliges lombardisch-venetisches Königreich) Abschnitt vom Langensee bis zum Stilfserjoch. Dieser letztere zerfällt wiederum in eine mailändische Strecke (ehemaliges Herzogtum Mailand, heutige Provinz Como) und eine Veltliner Strecke (Chiavenna, Veltlin und Bormio), die der jetzigen Provinz Sondrio angehört. Diese Südfront, die längste der vier Grenzfronten, misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
vom Mont Dolent bis zum Grieshorn (Wallis-Tessin) | 119.0 | 201.4 |
vom Grieshorn bis Chiasso (Grenzstein 75 A) an der Südspitze des Tessin | 86.0 | 136.5 |
von Chiasso (Grenzstein 75 A) bis zum Splügen | 80.1 | 1161 |
vom Splügen bis zur Dreisprachenspitze | 86.2 | 225.7 |
vom Mont Dolent bis zur Dreisprachenspitze (die Enklave Campione nicht mitgezählt) | 271.4 | 679.7 |
Die Oesterreich zugewendete Ostfront beginnt an der Dreisprachenspitze und endigt am konventionellen Grenzpunkt im Bodensee. Auf österreichischer Seite liegen ihr an Tirol, Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein,
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auf Schweizer Seite die Kantone Graubünden und St. Gallen. Sie misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
von der Dreisprachenspitze bis an den Rhein bei Sargans | 93.8 | 186.4 |
vom Rhein bei Sargans bis zum Grenzpunkt im Bodensee | 54.7 | 69.9 |
von der Dreisprachenspitze bis zum Grenzpunkt im Bodensee | 131.1 | 256.3 |
Diese Ostfront ist die kürzeste der vier Grenzfronten.
Die gegen das Deutsche Reich schauende Nordfront reicht vom Grenzpunkt im Bodensee bis zur französischen Grenze an der Borne des trois Puissances. An sie stossen deutscherseits Baiern, Württemberg, Baden und (seit 1871) Elsass-Lothringen, auf Schweizer Seite die Kantone St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Zürich, Aargau, beide Basel, Solothurn und Bern. Sie misst
in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) | |
---|---|---|
vom Grenzpunkt im Bodensee bis zum Grenzstein 593 bei Bargen (nördlichster Punkt des Kantons Schaffhausen) | 79.8 | 141.5 |
vom Grenzstein 593 bei Bargen bis zur Borne des trois Puissances | 113.2 | 279.4 |
vom Grenzpunkt im Bodensee bis zur Borne des trois Puissances | 182.3 | 420.9 |
(die badischen Enklaven Büsingen und Verenahof nicht mitgezählt).
Wenn wir die gesamte Grenzlinie mit den Geraden zwischen den vier Eckpunkten oder den vier Scheitelpunkten des Schweizer Viereckes vergleichen, so erhalten wir folgende graphische Darstellung:
Geschichtliche Entwicklung der Grenzen.
Ihre heutigen Grenzen sind der Schweiz vom Wiener Kongress 1815, den beiden Pariser Verträgen vom und vom und endlich vom Turiner Vertrag vom gegeben worden. Diese Verträge stellten im wesentlichen die Grenzverhältnisse wieder her, wie sie vor der französischen Revolution bestanden hatten.
Grössere Aenderungen sind seit dieser Zeit nicht mehr vorgenommen worden. Die im Lauf des 19. Jahrhunderts eingetretenen Detailbereinigungen werden wir bei der Betrachtung der Grenzverhältnisse der einzelnen Kantone näher besprechen.
Während der auf die französische Revolution folgenden Zeiten grosser Umwälzungen (1789-1815) wurde der Territorialbestand der Schweiz wesentlich eingeschränkt. Frankreich annektierte der Reihe nach folgende Landschaften, die einst mit der alten Eidgenossenschaft verbündet gewesen waren: die Stadt Mülhausen im März 1792;
das Fürstbistum Basel 1792;
Genf am
das Wallis, zuerst unter dem Namen der Rhodanischen Republik als unabhängiger Staat belassen, am
das 1802 von der helvetischen Regierung abgetretene kleine Dappenthal.
Das Fürstentum Neuenburg, das vom König von Preussen am an Napoleon I. abgetreten werden musste, bildete ein dem Marschall Berthier verliehenes kaiserlich französisches Lehen, und das Veltlin mit Bormio und Chiavenna, ehemals Untertanenland der Graubündner Bünde, wurde durch ein Dekret des Generales Bonaparte vom der zisalpinischen Republik angegliedert. Dem nämlichen Los entgingen das Tessin und die Mesolcina nur mit knapper Not; 1810-13 waren diese Landschaften von italienischen Truppen besetzt, die nach dem Sturz Napoleons wieder abzogen.
Andererseits erhielt die Schweiz nach dem Frieden von Lunéville vom durch die Mediationsakte folgende Gebiete zugesprochen, die ihr seither stets verblieben sind: das Frickthal und die Städte Rheinfelden und Laufenburg, ehemalige österreichische Besitzungen, die zunächst an Frankreich kamen und dann von diesem als Ersatz für den Verlust des Wallis und des Dappenthales der Schweiz zurückgegeben wurden;
ferner die beiden in Graubünden enklavierten kleinen österreichischen Herrschaften Tarasp und Rhäzüns, jene als Ersatz für einige in Vorarlberg und Tirol zerstreut gelegene und nun der geistlichen Hoheit des Bischofes von Chur entzogene kleinere Gebiete und dieses als Ersatz für den Verlust des Veltlin.
Die der Schweiz verloren gegangenen Landschaften wurden ihr durch den Beschluss des Wiener Kongresses vom alle wieder zurückgegeben, mit Ausnahme allerdings der Stadt Mülhausen und der Thalschaft Veltlin (mit Bormio und Chiavenna). Jene blieb französisch, bis sie 1871 zusammen mit dem Elsass an das Deutsche Reich kam, und diese behielt Oesterreich als der Souverän des lombardisch-venetischen Königreiches, worauf sie 1859-60 an das Königreich Italien überging.
Das ehemalige Fürstbistum Basel wurde mit Ausnahme des Bezirkes Birseck, der an den Kanton Basel kam, und einer kleinen Parzelle bei Lignières, die man dem Kanton Neuenburg angliederte, dem Kanton Bern zugesprochen. Als besondere Kantone wurden der Eidgenossenschaft einverleibt: das durch Zufügung der ehemaligen französischen Gemeinde Le Cerneux-Péquignot vergrösserte Fürstentum Neuenburg, das durch sechs Gemeinden des Pays de Gex arrondierte Gebiet der Republik Genf und das Wallis. Die Grenzfrage im Dappenthal, welche Landschaft nominell schon zu dieser Zeit der Schweiz zugesprochen ward, fand erst 1862 ihre endgiltige Regelung. Der Vertrag von Turin fügte dann dem Kanton Genf auf Kosten Savoyens noch 16 weitere Gemeinden bei (vergl. die Karte «Historische Entwicklung des Genfer Gebietes» beim Art. Genf, Band II, S. 260 dieses Lexikons), gab aber dafür den Flecken Saint Julien, der vom Wiener Kongress Genf zugesprochen worden war, wieder an Sardinien zurück.
Neutralität Savoyens u. zollfreie Zonen.
Durch Urkunde vom garantierten die acht Signatarmächte des Wiener Kongresses die Neutralität und Unverletzlichkeit des schweizerischen Gebietes. Auf Betreiben von Genf hatte Sardinien auf dem Wiener Kongress vorgeschlagen, diese Neutralität auch auf Savoyen
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ALLGEMEINE UEBERSICHT ÜBER DIE GRENZ- UND HÖHENVERHÄLTNISSE DER SCHWEIZ. | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Länge der Grenzlinie längs den einzelnen Kantonen und auf den Seen; Anzahl der Grenzsteine (Jahr 1906); Mittlere Höhen der einzelnen Grenzkantone; Höchster und tiefster Punkt. | ||||||||
KANTONE etc. | LÄNGE DER GRENZLINIE TOTAL. km | durch GRENZSTEINE vermarkt km | längs einem BERGKAMM km | längs einem WASSERLAUF oder SEE km | Anzahl der Grenzsteine längs der vermarkten Strecke | Mittler Höhe m | Höhe des HÖCHSTEN Punktes m | Höhe des TIEFSTEN Punktes m |
FRANKREICH | ||||||||
Bern | 92.3 | 62.6 | 2.2 | 27.5 | 532 | 604 | 920 Lomont über Chevenez. | 374 Die Allaine in Boncourt. |
Neuenburg | 61.5 | 38.0 | - | 23.5 | 190 | 969 | 1290 Larmont über Les Verrières. | 607 Der Doubs bei Biaufond. |
Waadt | 92.9 | 83.1 | 0.7 | 9.1 | 310 | 1114 | 1421 Risoux. | 468 Die Versoix hinter Coppet. |
Genf | 102.5 | 53.5 | - | 49.0 | 429 | 435 | 521 Bei Moniaz. | 338 Rhone beim Nant de Vosogne. |
Genfersee | 58.8 | - | - | 58.8 | 375 | 375 | Seespiegel. | 66 Tiefster Punkt des Sees zwischen Ouchy und Evian. |
Wallis | 87.2 | 14.5 | 63.2 | 9.5 | 97 | 2325 | 3905 Aiguille d'Argentière. | 375 Ufer des Genfersees. |
Französische Grenze: | 495.2 | 251.7 | 66.1 | 177.4 | 1558 | 986 | 3905 Aiguille d'Argentière. | 66 Boden des Genfersees. |
ITALIEN | ||||||||
Wallis | 201.4 | 1.3 | 196.2 | 3.9 | 2 | 3075 | 4631 Grenzgipfel der Dufourspitze. | 802 Die Diveria unterhalb Gondo. |
Tessin | 207.8 | 85.5 | 63.4 | 58.9 | 461 | 1260 | 3277 Basodino. | -177 Boden des Langensees (197 Seespiegel). |
Graubünden | 277.6 | 28.0 | 236.1 | 13.5 | 78 | 2728 | 4055 Piz Bernina. | 520 Bei Campocologno. |
Italienische Grenze: | 686.8 | 114.8 | 495.7 | 76.3 | 541 | 2386 | 4631 Grenzgipfel der Dufourspitze (Monte Rosa). | -177 Boden des Langensees. |
ŒSTERREICH | ||||||||
Graubünden | 186.4 | 28.5 | 140.2 | 17.7 | 95 | 2463 | 3403 Fluchthorn. | 490 Rhein bei Sargans. |
St. Gallen | 65.9 | - | - | 65.9 | - | 444 | 490 Rhein bei Sargans. | 399 Ufer des Bodensees. |
Bodensee | 4.0 | - | - | 4.0 | - | 399 | 399 Seespiegel. | 270 Boden des Sees am Grenzpunkt. |
Oesterreichische Grenze: | 256.3 | 28.5 | 140.2 | 87.6 | 95 | 1912 | 3403 Fluchthorn. | 270 Boden des Sees am Grenzpunkt. |
DEUTSCHES REICH | ||||||||
Bodensee | 33.4 | - | - | 33.4 | - | 399 | 379 Seespiegel. | 147 Tiefste Stelle des Sees. |
Thurgau und Untersee | 35.5 | 2.6 | - | 32.9 | 27 | 400 | 410 In Konstanz. | 394 Rhein zwischen Büsingen u. Schaffhausen. |
Schaffhausen | 154.1 | 147.2 | - | 6.9 | 1612 | 529 | 910 Gipfel des Randen. | 339 Rhein oberhalb Eglisau. |
Zürich | 42.0 | 22.9 | - | 19.1 | 304 | 421 | 590 Über Wasterkingen. | 334 Rhein bei Kaiserstuhl. |
Aargau | 72.4 | - | - | 72.4 | - | 296 | 334 Rhein bei Kaiserstuhl. | 257 Mündung der Ergolz in den Rhein. |
Basel | 51.9 | 41.3 | - | 10.6 | 349 | 339 | 499 Bei Chrischona. | 249 Rhein bei Hüningen. |
Solothurn | 197 | 19.7 | - | - | 141 | 487 | 835 Signal Rämel. | 332 Grenzstein Nr 1 bei Benken. |
Bern | 36.2 | 22.0 | - | 14.2 | 146 | 534 | 828 Beim Gipfel des Rämel. | 412 La Largue bei Bonfol. |
Deutsche Grenze: | 415.2 | 255.7 | - | 189.5 | 2579 | 436 | 910 Gipfel des Randen. | 147 Tiefste Stelle des Bodensees. |
Total der schweiz. Landesgrenze: | 1883.5 | 650.7 | 702.0 | 530.8 | 4773 | 1494 | 4631 Monte Rosa. | -177 Boden des Langensees. |
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auszudehnen, was von der eidgenössischen Tagsatzung mit der Bemerkung angenommen wurde, dass die Schweiz davon Gebrauch machen werde, sobald sie es für notwendig erachte und sobald sie es für angezeigt halte, dieses Land mit Truppen zu besetzen. Der zweite Pariservertrag von 1815 bestätigte diese Neutralisierung Savoyens und dehnte sie sogar noch auf ein grösseres Gebiet aus, als ursprünglich vorgesehen war. An diesen Bestimmungen wurde auch dann nichts geändert, als Savoyen 1860 an Frankreich kam.
Dieses neutrale Gebiet von Savoyen misst rund 5280 km2 Fläche und umfasst die alten Provinzen des Chablais, Faucigny und Genevois, sowie noch einen Teil des eigentlichen Savoyen im engeren Sinn; seine Südgrenze bildet eine vom Col du Bonhomme (südl. vom Mont Blanc) über die Ortschaften Ugine, Faverges und Lécheraine zur Südspitze des Lac du Bourget und von da bis an die Rhone bei Saint Genix ziehende Linie, die aber weder auf dem Terrain noch auf den offiziellen Karten jemals festgelegt worden ist.
Der zweite Pariser Vertrag und der Turiner Vertrag von 1816 schufen auch die sog. zollfreien Zonen, die nicht mit dem neutralen Territorium Savoyens verwechselt werden dürfen. Die erste dieser Zonen umfasst das nicht neutralisierte Pays de Gex von der Schweizergrenze bis zur Mündung der Valserine in die Rhone, die zweite liegt in Savoyen und bildet einen Gebietsstreifen längs der gesamten diesem Land zugewendeten Genfergrenze. 1860 erweiterte Frankreich diese zollfreie Zone, die heute das ganze Departement der Haute Savoie mit Ausnahme der Gegend von Annecy umfasst.
Bibliographie zur Neutralität Savoyens und betr. die zollfreien Zonen: Prof. Hilty's Politisches Jahrbuch der schweizer. Eidgenossenschaft. Bd 2, 4 und 9. - Gonzenbach, Fr. von. Die Einverleibung eines Teiles von Savoyen in die schweizer. Neutralität. 1871. - Gisi, Dr. Ueber die Entstehung der Neutralität von Savoyen. 1877. - La République de Genève et les zones franches limitrophes. Genève 1883. - Baron (Advokat in Paris). La neutralité de la Savoie du Nord et les traités de 1815.
Einzelbeschreibung der Grenzen, Grenzverträge und Grenzstreitigkeiten im 19. Jahrhundert.
A. Westgrenze. 1. Kanton Bern. Die Grenze zwischen dem Kanton Bern und Frankreich ist durch das am in Basel unterschriebene Grenzbereinigungsprotokoll festgelegt worden, das den Stand der Grenzen wiederherstellte, wie er durch die letzten Uebereinkommen 1780-82 zwischen dem Fürstbischof von Basel und dem König von Frankreich fixiert worden war. Die 1817-1826 vollzogene Festlegung der Grenze umfasste 606 Grenzsteine und wurde 1864 durch die Einfügung von 17 neuen Grenzsteinen bei Bressaucourt, 1898 durch vier weitere Zwischensteine und endlich 1901 anlässlich der Katasterrevision der Gemeinde Damvant durch 50 neu gesetzte Steine ergänzt.
Unterdessen hatte die Angliederung von Elsass-Lothringen an das Deutsche Reich die Zahl der Grenzsteine um 145 vermindert, so dass längs der Berner Grenze heute 532 Grenzsteine stehen. Die Steine von 1826 tragen auf der einen Seite die französische Lilie und auf der andern den Berner Bären, sowie die Jahreszahl 1817. Auf den alten Steinen sieht man auch noch Spuren des bischöflich-baslerischen Krummstabes. Heute begnügt man sich beim Ersatz eines Grenzsteines mit den eingehauenen Anfangsbuchstaben der beiden Grenzstaaten, was billiger zu stehen kommt als das Einhauen von ganzen Wappen.
Die von der Borne des trois Puissances ausgehende Grenze hat die allgemeine Richtung SW. Sie quert zunächst die den Elsgau (Ajoie) entwässernden Bäche und kleinen Flüsse Vendeline, Cauvate und Allaine, die alle dem Doubs zufliessen, und geht nahe dem 3 km weiter westl. gelegenen französischen Fort du Lomont durch. An den mit der Inschrift Burgundia versehenen Grenzstein 452 (in 759 m Höhe) stösst die Grenzlinie zwischen dem Pays de Montbéliard und der Freigrafschaft. An dieser Stelle macht die Grenze ein scharfes Knie gegen O., worauf sie annähernd der Kammlinie der Lomontkette und auf eine Strecke von 1054 m Länge dem linken Ufer des Doubs folgt, um dann die Schlinge von Saint Ursanne zu schneiden und nun von Clairbief bis Biaufond (607 m) auf eine Länge von 27 km dem rechten Ufer des Doubs zu folgen. Der Grenzstein Nummer 606, der letzte der französisch-bernerischen und der erste der französisch-neuenburgerischen Grenze, ist sehr alt und bezeichnete (wie übrigens heute noch) schon im Mittelalter, d. h. zu einer Zeit, da die geistliche Gerichtshoheit weit grösseren politischen Wert hatte als heute, die Grenze zwischen den Diözesen Besançon, Basel und Lausanne, weshalb er im Volksmund «la pierre des trois évêques» heisst.
Die Vertragsbestimmung, wonach als Grenze nicht die Flussmitte sondern das Ufer des Flusses zu gelten habe, erklärt sich aus einem zwischen dem König von Frankreich und dem Bischof von Basel 1780 vorgenommenen
Die Grenze der Schweiz
Lief. 174.
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Verlag von Gebrüder Attinger, Neuenburg
^[Karte: 6° 0’ O; 47° 0’ N; 1:1800000]
░ Durch Steine vermarkte Grenze
░ Grenze längs einem Gebirgskamm
▒ Grenze längs einem Wasserlauf oder See
▒ Grenze der hydrograph. Becken
▓ Wasserscheidender Kamm zweiter Ordnung
_ Grenze der Kantone, Provinzen, Departemente
. Sprachgrenze
Mce. Borel & Cie.
V. Attinger sc.
DIE GRENZE DER SCHWEIZ
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ausgleichenden Tausch von Hoheitsrechten über Gebiete, die beiden Fürsten auf beiden Flussufern gehörten, und wurde durch die Grenzbereinigung von 1826 nicht abgeändert.
2. Kanton Neuenburg. Die Grenze zwischen Neuenburg und der Franche Comté hat im Laufe der Jahrhunderte nur unwesentliche Aenderungen erlitten. Man kennt Grenzbereinigungen von 1408 zwischen den Grafen von Neuenburg und Valangin und dem Herzog von Burgund, sowie von 1766 zwischen dem König von Preussen als Fürsten von Neuenburg und dem König von Frankreich. Das in Neuenburg am unterzeichnete Grenzbereinigungsprotokoll hat die Grenzlinie im einzelnen festgelegt und sie mit Rücksicht auf die Angliederung der ehemals französischen Gemeinde Le Cerneux-Péquignot an die Schweiz auf eine Strecke von 10,9 km abgeändert.
Diese Abänderung beruht auf folgender Bestimmung des Pariser Vertrages vom «Dans le Département du Doubs la frontière sera rectifiée de manière à ce qu'elle commence au-dessus de la Rançonnière près du Locle et suive la crête du Jura entre le Cerneux-Péquignot et le village des Fontenelles, jusqu'à une cime du Jura située à environ 7 à 8000 pieds au Nordouest du village de la Brévine où elle retombera dans l'ancienne limite de France.» Diese etwas unsichere Beschreibung wurde von den Grenzkommissären in einer am in Bern unterzeichneten Uebereinkunft genauer gefasst, nachdem Neuenburg erst in jenem Jahr von diesem eine zeitlang unter dem Namen der Nouvelle Suisse bekannten Territorium Besitz ergriffen hatte.
Die Grenzsteine tragen die Jahreszahl 1819, sowie die Sparren des Neuenburger Wappens einerseits und die französische Lilie andererseits, doch haben zur Zeit der Hoheitsänderungen allzu eifrige Patrioten diese Wappen auf fast allen Steinen beschädigt. 1883/84 und 1886 wurden zwei ergänzende Uebereinkünfte betr. den Unterlauf und die Mündung des Bied du Locle in den Lac des Brenets unterzeichnet. Bei dieser Gelegenheit setzte man auch 8 neue Grenzsteine, nämlich den einen, Nummer Ibis am Rand der Strasse Les Brenets-Morteau und die 7 nicht nummerierten übrigen längs des Baches von seinem Austritt aus der Schlucht der Rançonnière an.
Von Biaufond (607 m) weg folgt die Grenze auf eine Strecke von 20,5 km der Mitte des tief eingeschnittenen Doubslaufes und der Mitte des Lac des Brenets oder Lac de Chaillexon (753 m) bis zur Mündung des Wildbaches La Rançonnière (oder Le Bied du Locle). Dann zieht sie sich dem linken Ufer der Rançonnière entlang bis oberhalb des Punktes, wo der Wildbach am Fuss der Tunnels des Col des Roches (915 m) einen malerischen Wasserfall bildet, um hierauf auf den Kamm der Jurarücken hinaufzusteigen, die die Hochplateaux von La Chaux du Milieu, von La Brévine und von La Chaux des Taillères vom Doubsthal trennen, und beim Weiler Le Chauffaud vorbeizugehen, dessen schweizerische und französische Einwohner katholischer Konfession der Diözese Besançon zugeteilt sind, da die Pfarrkirche auf französischem Boden steht.
Vom Grenzstein 11 beim Weiler Les Queues bis zum Grenzstein 74 bei La Brévine erstreckt sich die Grenze der Gemeinde Le Cerneux-Péquignot, die hier durch die ausgedehnten Sennberge von Les Maix Rochat und Baillod zieht. Dann folgt die Neuenburger Grenze dem Kamm des Mont Larmont und des Mont du Cerf, um nachher im rechten Winkel das Thal von Les Verrières zu queren und auf dem Plateau von La Côte aux Fées beim Weiler Les Bourquins an den ersten waadtländischen Grenzstein (Nummer 182; 1089 m Höhe) anzuschliessen.
3. Kanton Waadt. Das Protokoll der Grenzbereinigung zwischen dem Kanton Waadt und Frankreich ist in Nyon am unterzeichnet worden und stellte den Zustand wieder her, wie er auf Grund einer Grenzbereinigung zwischen Bern und Frankreich im Jahr 1774 am bestanden hatte. Dieses Protokoll liess aber die Frage des Dappenthales offen, die dann nach langen und erregten Unterhandlungen erst durch den Vertrag vom gelöst worden ist. Dieser letztere überlässt den Mont des Tuffes und die dem Dappenthal folgende Faucillestrasse Frankreich, während er der Schweiz als Entschädigung ein an Fläche gleich grosses Gebiet am jenseitigen Hang des Noirmont und längs der Strasse Les Rousses-Le Brassus zugesprochen hat.
Das Protokoll dieser nachträglichen Grenzbereinigung ist vom datiert. Die Steine der Grenzbereinigung von 1826 tragen die Jahreszahl 1824, sowie auf der einen Seite die französische Lilie und auf der andern das Waadtländer Wappen, diejenigen der Abgrenzung im Dappenthal dagegen die Jahreszahl 1863, den kaiserlich französischen Adler und das Waadtländer Wappen. Viele dieser Steine stammen noch aus früherer Zeit und lassen unter den neuen Wappen noch die schlecht verwischte Zeichnung des Berner Bären erkennen.
Die Grenze beginnt am letzten Neuenburgerstein, zieht über die Hochflächen von Sainte Croix und L'Auberson, berührt das Westende der Aiguilles de Baulmes, geht hinter dem Suchet vorbei, überschreitet zweimal die Jougnenaz, einen Zufluss der Orbe (zuerst nahe der Quelle und dann wieder bei Vallorbe), folgt dann dem stark bewaldeten Kamm des Mont d'Or und Mont Risoux zwischen dem obersten Doubsthal und dem Thal des Lac de Joux, um nachher dieses letztere Thal bei den Häusern von Bois d'Amont im rechten Winkel zu queren.
Weiterhin erreicht sie das an der Kreuzung der von Saint Cergue, vom Jouxthal, von Morez und von Gex herkommenden Strassen gelegene Dorf La Cure, von dem mehrere, noch zur Zeit der unsichern Grenzverhältnisse erbaute Häuser, jetzt von der Grenze geschnitten werden. Diese letztere folgt nun der Ostseite der Faucillestrasse im Dappenthal, überschreitet 1850 m südwestl. vom Gipfel der Dôle den höchsten Jurakamm in 1417 m Höhe und steigt dann rasch ins Mittelland zwischen dem Genfersee und dem Juragebirge hinab, um der Mitte des Laufes der Versoix zu folgen und an die Genfer Grenze anzuschliessen.
4. Kanton Genf. Die Genfer-französische Grenze beschreibt einen nahezu vollständigen Kreisbogen um den Kanton und lässt sich in zwei Abschnitte teilen, deren erster den Kanton vom Pays de Gex und deren anderer ihn von Savoyen scheidet.
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a. Das in Genf am unterzeichnete Protokoll der Bereinigung der Grenze gegen das Pays de Gex hin beruht auf den beiden Pariser Verträgen vom bezw. vom Jener stellte den alten Bestand der Grenze des Genfer Gebietes vor der Annexion von Genf an Frankreich wieder her, während dieser der Republik Genf sechs Gemeinden des Pays de Gex angegliedert hat.
Die Grenze folgt zunächst der Laufmitte der Versoix bis zu der Vereinigung dieses Flüsschens mit dem kleinen Wasserlauf des Nant de la Rebatière (437 m) und wendet sich dann gegen Süden, um bis zu der Stelle (413 m), wo sie die Strasse und die Strassenbahn von Genf nach Ferney und nach Gex kreuzt, einer im einzelnen stark gebrochenen Linie zu folgen. Hierauf biegt sie nach Westen ab, indem sie immer noch eine Menge von aus- und einspringenden Winkeln bildet und das Mandament Peney in grossem Kreisbogen umzieht. Unterhalb La Plaine erreicht sie in 345 m die Rhone, deren Stromstrich sie von da an auf eine Länge von 7,8 km bis zu der Mündung des von links herkommenden Nant de Vosogne folgt.
Die Grenzsteine tragen die Jahreszahl 1818, die französische Lilie und auf Genfer Seite ein eingehauenes G. Das komplizierte Genferwappen, dessen Anbringung auf den Steinen zu kostspielig gewesen wäre, findet sich blos an zweien oder dreien der wichtigsten Grenzsteine.
b. Die Grenze gegen Savoyen beruht auf den Bestimmungen des Turiner Vertrages vom nach denen die Vermarkung der Grenze ausgeführt und am vollendet worden ist. Diese Grenze setzt sich ihrerseits wieder aus zwei Abschnitten - einem alten und einem neuen - zusammen, die sich aus der Wiederherstellung der frühern Grenze und aus der neu erfolgten Einverleibung von 16 Savoyer Gemeinden in den Kanton Genf ergeben haben. Die Vermarkung von 1816 ist nachher noch durch partielle Bereinigungen ergänzt worden, deren letzte 1899 zum Abschluss kam.
Die vom Nant de Vosogne im Allgemeinen gegen W. ziehende Grenze verläuft zunächst durch das die Rhone begleitende unruhige Hügelland, folgt dann auf eine Strecke von 5,2 km dem Bach La Laire oder L'Aire, berührt das Genfer Dorf Soral und lässt die kleine Stadt Saint Julien auf französischer Seite liegen, um hierauf bis Veyrier am Fuss des Salève der Bahnlinie und Strasse Bellegarde-Thonon zu folgen. Sie quert die Arve an der Mündung des Foron (394 m), folgt dann der Laufmitte des Foron, macht einen grossen und unregelmässigen Bogen um das Mandament Jussy und erreicht die Hermance, in deren Thalweg sie sich bis zur Mündung in den Genfersee hält.
5. Genfersee. Die politische Grenze zwischen Frankreich und der Schweiz folgt der Mitte des Genfersees zwischen zwei auf die Ufer des Sees gezogenen Senkrechten, deren eine an der Mündung der Hermance und deren andere an derjenigen der Morge in Saint Gingolph endigt. Diese Hoheitsgrenze ist schon im Schiedsvertrag von Lausanne vom zwischen Bern und Savoyen festgelegt und seither nicht mehr abgeändert worden. Die beiden Uferstaaten haben dann im Lauf des 19. Jahrhunderts noch mehrere Verträge betr. Schiffahrt, Fischfang etc. miteinander geschlossen.
6. Kanton Wallis. Die Walliser Grenze gegen Frankreich ist durch das in Genf am unterzeichnete Grenzbereinigungsprotokoll festgelegt. Sie wurde 1815 in die Verträge nicht mit einbezogen und beruhte auf verschiedenen partiellen Vermarkungsübereinkünften, deren erste vom datiert.
Diese Grenze besteht zu einem grossen Teil aus Bergkämmen und Wildbächen, weist aber auch lange Strecken auf, die durch Grenzsteine vermarkt sind. Vom Genfersee aus zieht sie durch das Dorf Saint Gingolph, dessen schweizerischer und französischer Abschnitt zusammen nur eine einzige, dem Bistum Annecy angegliederte Pfarrei bilden, längs dem rechten Ufer der Morge aufwärts und erreicht dann durch den Ravin des Nez den Gipfel der Dent du Velan (oder Dent de Lan; 2056 m). Von hier folgt sie dem die Vallée d'Abondance vom Rhonethal trennenden Kamm, dessen Hauptpunkte die Cornettes de Bise (2438 m), der Col de Vernaz (1820 m) und die Tour de Don sind, von welch' letzterer das Gipfelplateau ganz auf Schweizer Boden liegt. Von der
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Montagne de Morclan (1975 m) an wendet sich die Grenzlinie mit Ueberlassung des Gipfels des Corbeau (1995 m) an Wallis direkt zum Pas de Morgins (1375 m), um dann die Bergkämme zu gewinnen, die die Einzugsgebiete der Dranse des Chablais, des Giffre und der Arve auf französischem Boden von denen der Vièze, des Trient und der Dranse de Ferret auf Schweizer Seite trennen. Auf dieser Strecke folgt sie nur an zwei Stellen nicht der Wasserscheide, nämlich zuerst am Col de Chésery, wo sie auf einige hundert Meter Länge auf die Savoyer Seite hinabsteigt und die Alpweide von Cuborrex der Gemeinde Val d'Illiez zuteilt, und dann im Trientthal, wo die von der Propstei Chamonix aus kolonisierte und zu allen Zeiten mit ihr verbundene Gemeinde Valorcine Savoyen verblieben ist.
Hauptgrenzpunkte sind vom Pas de Morgins ab: der Col de Coux (1924 m), der mit seinem höchsten Gipfel der Schweiz angehörende Mont Ruan (3047 m), der Pic de Tanneverge (2990 m), der Cheval Blanc (2833 m), von dem sich der die Grenze an der Aiguille de Balme wieder erreichende wasserscheidende Kamm abzweigt, der Col de Balme (2204 m), die Aiguilles du Tour (3548 m), die Aiguille d'Argentière (3905 m) und der Tour Noir (3844 m). Zwischen Valorcine und Finhaut folgt die Grenze zuerst dem rechten Ufer der Barberine und dann bis Le Châtelard dem linken Ufer der Eau Noire, worauf sie mit einer durch Steine vermarkten Linie wieder zum wasserscheidenden Kamm hinaufsteigt. Diese Verhältnisse erklären sich aus einer Uebereinkunft, die zwischen den Bewohnern von Salvan-Finhaut einerseits und denen von Valorcine andererseits nach langen Streitigkeiten um den Besitz der Alpweiden von Barberine und Émosson im Jahr 1737 geschlossen worden ist.
Die Grensteine bestehen alle aus Granit und tragen die Jahreszahl 1890, sowie die Anfangsbuchstaben S und F der beiden Grenzstaaten. Auf einigen der Hauptsteine ist der volle Name der Staaten eingehauen.
B. Südgrenze. Es möchte scheinen, als ob der Alpenwall sich am besten zur Grenze zwischen den Völkern und Staaten geeignet hätte. Dies ist nun aber tatsächlich nicht der Fall gewesen, da die Expansionskraft der Eidgenossen und ihrer Verbündeten, d. h. der Walliser einerseits und der Bünde Graubündens andererseits, stark genug gewesen ist, um sowohl die politische als auch die sprachliche Grenze auf die Südflanke des Gebirges hinüber zu verschieben. Im Westen, d. h. im Aostathal, herrscht die französische Sprache, und im O. haben die Walliser den obern Abschnitt von beinahe allen Thälern in der Südflanke des Monte Rosa- und des Monte Leonemassives kolonisiert.
Während ihnen aber in politischer Hinsicht blos noch die Südflanke des Simplonpasses bis Gondo hinunter verblieben ist, spricht man in Gressoney, in Macugnaga und im Formazzathal allgemein noch die deutsche Mundart des Ober Wallis. So hat sich der merkwürdige Zustand herausgebildet, dass bei der Tessinergrenze nahe dem Basodino (oder dem Basaldinerhorn der Italiener) auf Schweizer Boden italienisch, auf der italienischen Seite dagegen deutsch gesprochen wird.
Deutsch ist auch die Gemeinde Bosco (oder Gurin) im Tessin. Vom Gotthardmassiv an gegen O. hat einzig die politische Grenze über die Hauptwasserscheide hinüber gegriffen, indem sich die italienische Sprache bis zur Kammlinie hinauf behauptet und sie stellenweise, wie im Val di Livigno, sogar noch überschritten hat. Dieses letztere, das vom Engadin durch lange und tief eingeschnittene Waldschluchten getrennt ist, bildete von jeher einen Bestandteil der Grafschaft Bormio, von welcher Seite her es leichter zu erreichen war, und gehört heute bis zum Ponte del Gallo zu Italien.
1. Kanton Wallis. Die Grenze zwischen Wallis und Italien beruht auf keiner schriftlich festgelegten Uebereinkunft und wird gebildet durch die Kammlinie der Penninischen und der Lepontinischen Alpen, die das Becken der Walliser Rhone von den Einzugsgebieten der Dora Baltea, der Sesia und der Tosa (alles Zuflüsse zum Po) scheiden. An zwei Punkten wendet sie sich von der Kammlinie gegen die Südflanke der Alpen hinab, und zwar 1. am Grossen St. Bernhard, wo sie an der Petite Chenalette die Kammlinie verlässt, etwa 400 m vom Hospiz (2472 m) entfernt das Seelein des Grossen St. Bernhard (2446 m), das zur Dora abfliesst, quert und dann am Mont Mort wieder zur Wasserscheide hinaufsteigt; 2. am Simplon, wo sie die Hauptwasserscheide am Portjengrat (3660 m) verlässt, dem Nebenkamm zwischen dem schweizerischen Val Varia (oder Zwischbergenthal) und den italienischen Thälern von Antrona und Bognanco folgt, vom Pizzo Pioltone oder Camozellhorn (2621 m) ins Thal der Diveria hinunter steigt und dieses 1 km unterhalb Gondo rechtwinklig schneidet, um dann über die Alpweide von Vallescia zum Gipfel des Monte Leone (3558 m) hinaufzuklimmen, wo sie sich wieder der Hauptwasserscheide anschliesst.
Folgendes sind die hauptsächlichsten Gipfel und Pässe der Grenze des Wallis gegen Italien: die Cols de Fenêtre, de Ferret und de Bagnes, der Grosse St. Bernhard, der Mont Velan (3765 m), das Matterhorn (4482 m), das Matterjoch (oder Theodulpass; 3300 m);
die Gipfelgruppe des Monte Rosa: Lyskamm (4538 m), Ludwigshöhe, deren Südgrat die Grenze zwischen den Provinzen Turin und Novara bildet, Signalkuppe mit einem meteorologischen Observatorium und der Capanna Margherita des Italienischen Alpenklubs, Dufourspitze (4638 m), deren höchster Punkt 70-80 m hinter der Grenzlinie auf Schweizer Boden liegt;
der Monte Moropass (2988 m), der Monte Leone (3558 m), der Albrunpass (2410 m), das Ofenhorn (3242 m) und der Griespass (2468 m).
Diese Grenzlinie zieht vom Mont Dolent bis zum Monte Rosa von Westen nach Osten und von da bis zum Grieshorn von Südwesten nach Nordosten.
Strecken | Länge in gerader Linie (km) | längs allen Krümmungen gemessen (km) |
---|---|---|
Mont Dolent bis Monte Rosa (Dufourspitze) | 63.7 | 98.6 |
Monte Rosa bis Grieshorn | 69.9 | 102.8 |
Beide Abschnitte sind also nahezu gleich lang.
Auf dieser ganzen langen Strecke stehen blos zwei Grenzsteine, nämlich einer am Ufer des Seeleins auf dem Grossen St. Bernhard und unterhalb der neuen Strasse, während der andere der die Grenze im Innern des Simplontunnels markierende Stein ist, der vertikal über dem Punkt steht, wo der Bergkamm die Tunnelaxe schneidet.
2. Kanton Tessin. Der Kanton Tessin umschliesst mit seinem Gebiet die am linken Ufer des Luganersees liegende italienische Gemeinde Campione, die 7,1 km Umfang und eine Fläche von 2,56 km2 hat. Sie bildet eine alte Schenkung Karls des Grossen an das St. Ambrosiuskloster in Mailand und ist als Kirchengut von den Schweizern, die hier allerdings die hohe Gerichtsbarkeit ausübten, nicht annektiert worden. Trotz gerechtfertigten Ansprüchen hielt es auch später der Wiener Kongress nicht für angezeigt, Campione dem Schweizer Gebiet zuzuteilen.
Die Grenze zwischen dem Tessin und Italien ist nicht wie diejenige der westlichen Grenzkantone auf einmal festgelegt worden, sondern hat sich aus einer Reihe von partiellen und zeitlich voneinander getrennten Grenzbereinigungen entwickelt. Deren zeitlich erste ist der am zwischen der Kaiserin Maria Theresia und den 12 souveränen Orten über die Landvogteien Lugano, Locarno und Mendrisio geschlossene Vertrag von Varese, der die Grenze vom Langensee bis zum San Joriopass genau festlegen wollte, wegen seiner Lücken aber in der Folge zahlreiche Streitfälle im Einzelnen hervorrief. Andererseits war auch die Grenze gegen Piemont nicht genau festgelegt,
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indem blos 1805 und 1807 im Val Onsernone teilweise Grenzbereinigungen stattfanden.
Die Bestimmungen des Vertrages von Varese wurden zwischen einzelnen Gemeinden 1850-52, 1880, 1886 und 1898, sowie auf allgemeinerer Basis 1861 vervollständigt, bei welch' letzterer Gelegenheit das zur Enklave Campione gehörende aber am rechten Ufer des Luganersees gelegene kleine Gebiet von San Martino an die Schweiz kam.
Am teilte ein Schiedsspruch des amerikanischen Botschafters in Rom die zu oberst im Val di Campo liegende und seit langer Zeit ihrer Zugehörigkeit nach bestrittene Alpe di Cravairola Italien zu.
1899-1901 endlich fand sodann eine allgemeine Revision der ganzen Tessinergrenze statt, wobei sämtliche noch schwebenden Streitfragen durch 16 partielle Grenzbereinigungsverträge endgiltig geregelt wurden. Bei dieser Gelegenheit kam auch eine ganz neue und eigenartige Grenzmarke zur Verwendung, nämlich eiserne Säulen mit einer an ihrer Spitze angebrachten schmiede- oder gusseisernen Tafel, die in dem welligen und mit übermannshohen Kulturen und Strauchwerk bewachsenen Bergland gut sichtbar ist.
Die Landesgrenze zwischen dem Tessin und Italien zweigt am Grieshorn (2926 m) von der Grenze Wallis-Italien ab, folgt zunächst dem wasserscheidenden Kamm zwischen der Maggia und der Tosa und wendet sich hierauf vom Sonnenhorn (2795 m) quer durch die Thäler von Campo, Onsernone und Centovalli, deren oberste Abschnitte Italien verbleiben, direkt dem Langensee zu, auf dessen Ufer sie zwischen Brissago und Canobbio stösst. Der tiefste Punkt der Schweiz liegt mit 177 m unter dem Meeresniveau am Boden des Langensees, dessen Spiegel eine Meereshöhe von 197 m hat.
Bemerkenswert ist, dass der höchste Punkt der Schweiz, die Dufourspitze (4638 m), von dieser Stelle in gerader Linie blos 68 km entfernt liegt. Vom Langensee an steigt die Grenze auf den Rücken der diesen See vom Luganersee trennenden Berge, wobei sie immerhin die kleine Gemeinde Indemini zu oberst im Val Vedasca der Schweiz lässt; dann wendet sie sich gegen die Tresa, der sie bis zum Luganersee folgt. Obwohl sie sich in der Mitte dieses Flusses hält, gehört doch das Fischrecht bis hinüber zum italienischen Ufer der Schweiz. Im westl. Arm des Luganersees zieht die Landesgrenze längs der Seemitte bis gegenüber Morcote, worauf sie mit einem fast vollständigen, im Einzelnen unregelmässigen und vielfach ein- und ausgebuchteten Kreisbogen die Landschaft von Mendrisio, den sog. Mendrisiotto, umschliesst, dann zum Monte Generoso (1704 m) hinaufsteigt, den Ostarm des Luganersees quert und nun längs dem wasserscheidenden Kamm zwischen den Einzugsgebieten des Tessin und der Adda bis zur Cima di Cagn (2237 m) über dem San Joriopass zieht.
3. Kanton Graubünden. Die mächtigen Aus- und Einbuchtungen der Grenze zwischen Graubünden und Italien, die für diesen Grenzabschnitt überhaupt charakteristisch sind, geben ihm die bedeutende Länge von 278 km, von denen aber blos 28 km durch Grenzsteine vermarkt sind. Diese Stellen sind:
a. Die Splügenpasshöhe, die durch ein Polygon von drei 1865 gesetzten Steinen vermarkt ist.
b. Die Ausmündung der Valle di Lei ins Averserthal, wo drei 1867 gesetzte Steine die Grenze von der Cima al Motto (oder Piz Mietz) bis zur Brücke über den Reno di Lei markieren. Der Stein bei der Brücke ist erst kürzlich beim Bau der Strasse erneuert worden.
c. Die Brücke über die Maira bei Castasegna mit einem 1865 in die Brustwehr eingelassenen Grenzstein.
d. Das Südende des Puschlav vom Piz Combolo bis zum Monte Masuccio, wo 41 Grenzsteine gesetzt worden sind. Die Grenzbereinigung von 1865 hat hier die Burgruine Piattamala Italien zugeteilt und das Dorf Cavajone
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sowie das Val Sajento der Schweiz überlassen, worauf wegen eines im Grenzbereinigungsvertrag eingeschlichenen Irrtumes am und am noch zwei endgiltige Neuvermarkungen stattfanden.
e. Die Forcola di Livigno und der Colle del Fieno mit zusammen 6 alten Steinen.
f. Das zwischen den Gemeinden Zernez und Livigno gelegene Teilstück vom Piz Murtarus bis zum Giufplan, das durch 13 Anfangs September 1905 gesetzte Marksteine endlich festgelegt ist, nachdem die Unterhandlungen Jahrhunderte lang gedauert hatten.
g. Die Mündung des Val Mora ins Val del Gallo mit zwei alten Steinen.
h. Der Umbrailpass (oder Wormserjoch), der 1865 vom Piz Umbrail bis zur Dreisprachenspitze mit 9 Grenzsteinen vermarkt worden ist, wobei man mit grosser Sorgfalt sämtliche Kehren der Stilfserjochstrasse auf italienischem Boden liegen liess.
Die Grenzbereinigungen von 18654867 fanden in Ausführung der darauf bezüglichen Verträge vom und vom statt.
Die bündnerisch-italienische Grenze folgt von der Cima da Cagn an auch weiterhin dem wasserscheidenden Kamm zwischen der Mesolcina einerseits und dem Thal von Chiavenna und von San Giacomo andererseits und zieht dann vom Piz Tambo bis zum Pizzo Gallegione längs dem Kamm, der das Einzugsgebiet des Hinterrhein von denen des Liro und der Maira trennt, wobei aber die dem Rhein tributäre Valle di Lei ausnahmsweise Italien verbleibt, so dass dieser Staat hier auf die Nordabdachung der Alpen übergreift.
Nun schneidet die Grenze im rechten Winkel das Bergell und folgt darauf dem hohen Hauptkamm des Berninamassives zwischen dem Ober Engadin und dem Veltlin, um am Piz Palü nach Süden abzubiegen und damit das Puschlav noch in die Schweiz einzuschliessen. Das weiterhin folgende Gewirre der Quellthäler der Adda hat zum grossen Teil das in diesem Abschnitt der Alpen so abnormal verlaufende Tracé der Grenzlinie mit verschuldet, so dass jetzt das Val di Livigno und ein Teil des Val del Gallo, die sich beide nach dem Engadin entwässern, zu Italien gehören. Die Grenze wird erst von der Stelle an wieder natürlich, wo sie den das Thal der Münsteralpen und das Münsterthal vom Veltlin scheidenden Kamm erreicht, dem sie dann bis zum Piz Umbrail und zur Dreisprachenspitze folgt.
C. Ostgrenze. 1. Kanton Graubünden. Die Landesgrenze zwischen Graubünden und Oesterreich schneidet die Axe der Alpen quer durch und folgt fast auf ihrer ganzen Ausdehnung natürlichen Linien. Wo sie sich von diesen letztern entfernt, ist sie durch Grenzsteine markiert, d. h. auf eine Länge von 28 km (auf 186 km gesamte Grenzlänge). Am Schlinigpass und an der Fuorcla Lunga über Remüs greift das österreichische Gebiet auf die schweizerische Passabdachung hinüber, da hier die Tiroler als Grundeigentümer zugleich auch politisch Herren des Bodens geworden sind.
Das Umgekehrte ist der Fall im Fimberthal, dessen oberster Abschnitt schweizerisch ist, weil die hier gelegenen Alpweiden den Gemeinden Sent und Remüs gehören. Eine Ausnahme von dieser Regel machen die Alpen Gross und Klein Fermunt im obersten Abschnitt des Thales der Ill (dem sog. Montafon) und des Paznaunerthales, die zwar Eigentum der Gemeinden Ardez und Guarda im Unter Engadin sind, aber - wohl der grossen Entfernung und der dazwischen liegenden Eisfelder wegen - auf österreichischem Boden sich befinden, da hier die Grenze nicht über die Kammlinie hinübergreift.
Zur Zeit findet eine allgemeine Revision der gesamten bündnerisch-österreichischen Grenze statt. Folgendes sind die Teilstrecken, die bei dieser Gelegenheit durch neue Grenzsteine vermarkt und durch eine genauere Bestimmung der Grenzlinie festgelegt werden sollen:
a. Der Schlinigpass hinten über dem Val d'Uina.
b. Die Alpe di Russenna über Remüs.
c. Die Strecke zwischen dem Piz Lad und Martinsbruck.
d. Die Strecke Finstermünz-Schalkelhof.
e. Das obere Malfragbecken bei Samnaun.
f. Die Fimberalp.
g. Das Schlappinerjoch.
h. Das St. Antönierjoch.
i. Der Plassecken- und der Grubenpass.
k. Das Schweizerthor und das Cavelljoch.
An diesen verschiedenen Stellen war die Grenze - mit Ausnahme bei c und d - bis jetzt blos zwischen den betreffenden einzelnen Gemeinden beider Staaten geregelt worden. Bei Finstermünz hatte man die Landesgrenze durch Vertrag vom zwischen den beiden Landesregierungen derart festgelegt, dass Oesterreich auf seine Ansprüche auf den Nord- und Osthang des Piz Mondin verzichtete und die Schweiz dafür die Häuser des Schalkelhofes samt den umliegenden Feldern abtrat. Um dem Samnaun die Verbindung mit dem Engadin zu sichern, erklärte man zugleich den Weg im Schergenbachthal und das Strassenstück Schalkelhof-Brücke von Finstermünz als neutral. Die Grenzbereinigung bei Finstermünz und vom Piz Lad bis Martinsbruck wurde am vorgenommen, während diejenige im Münsterthal vom datiert, am vervollständigt wurde und nun 29 Grenzsteine umfasst.
Die bündnerisch-österreichische Landesgrenze beginnt an der Dreisprachenspitze, folgt dem Grenzkamm zwischen dem Thal der Etsch und dem vom Umbrail sich herabsenkenden Seitenthal von Muranza, schneidet dann vom Piz Chavalatsch zum Piz Urtiola, d. h. zwischen Münster und Taufers sowie nahe dem Schlachtfeld an der Calven (1499), das in den Vintschgau mündende Münsterthal und folgt nun bis zum Piz Lad der Wasserscheide zwischen dem Inn und der Etsch. Hierauf senkt sie sich zur Brücke von Martinsbruck (1037 m), folgt bis zur Brücke von Finstermünz auf eine Strecke von 6,4 km der Mitte des Inn und zieht dann der Reihe nach dem Schergenbach, dem
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Zanders-Bach und dem Malfragbach entlang aufwärts, um den Gipfel des Gribellakopfes (2897 m) zu erreichen. Von hier an biegt die bis jetzt im allgemeinen nordwärts gerichtete Grenzlinie nach Westen ab, um zunächst dem Kamm zwischen dem Samnaun und dem Thal der Trisanna zu folgen, dann zwischen dem Piz Roz und der Parai Naira das Fimberthal zu queren, ans Fluchthorn (3403 m) anzuschliessen und am Grenzeckkopf oder Piz Faschalba wieder auf die Wasserscheide überzuspringen, der sie durch das Silvrettamassiv und den Rätikon bis zum Falknis folgt, indem sie auf dieser Strecke das Unter Engadin und das Prätigau einerseits vom Tiroler Paznaunerthal und vom Vorarlberger Montafon andererseits trennt.
Hauptgipfel auf der Grenze sind die Dreiländerspitze (3212 m), von der sich nach Norden der Grenzkamm zwischen Tirol und Vorarlberg abzweigt, der Piz Buin (3316 m), die Scesaplana (2979 m) und der Falknis (2566 m). Von diesem letztern Punkt an taucht die Grenze ins Rheinthal hinunter und erreicht über den nahe bei den Festungsanlagen an der Luziensteig sich erhebenden Fläscherberg die Mitte des Rheinlaufes bei Sargans. Auf dieser letztgenannten Strecke, die durch 4 Steine vermarkt ist, ist die Grenze 1870, 1879 und 1887 festgelegt worden.
Am Naafkopf (2574 m) ö. vom Falknis beginnt die Landesgrenze gegen das Fürstentum Liechtenstein, die 39,8 km lang ist und beim st. gallischen Dorf Sennwald mitten im Rhein endigt. In geistlicher Hinsicht gehört das Fürstentum Liechtenstein (159 km2 Fläche und 9500 Ew.) zum Bistum Chur, das damit als einziges schweizerisches Bistum über die Landesgrenze hinausgreift. Politisch ist Liechtenstein ein selbständiges konstitutionell-monarchisches Staatswesen, dessen Fürst es durch einen Statthalter regieren lässt. Seit 1852 und 1863 ist das Fürstentum in Zoll-, Post- und Münzunion mit Oesterreich. Es bildete bis 1803 ein kaiserliches Lehen, gehörte dann unter Napoleon I. zum Rheinbund, war von 1815-1866 ein deutscher Bundesstaat, hat aber seither mit dem Deutschen Reich keinerlei Zusammenhang mehr.
2. Der Kanton St. Gallen wird durch die Rheinmitte zunächst von Liechtenstein und dann von Vorarlberg geschieden. Der Vertrag betr. die Rheinkorrektion vom bestimmt, dass die Landesgrenze auf dieser Strecke auch weiterhin dem alten Rheinlauf und nicht den diesen abkürzenden Durchstichen von Fussach und Diepoldsau folgen solle.
D. Nordgrenze. 1. Bodensee. An den Bodensee grenzen 5 verschiedene Staaten, nämlich
auf | km | % | |
---|---|---|---|
Schweiz (Kantone Thurgau und St. Gallen) | Obersee 42.6 | 71.9 | 27% |
Untersee 29.3 | ↗ | ||
Oesterreich | 27.3 | 11% | |
Baiern | 15.3 | 6% | |
Württemberg | 22.8 | 9% | |
Baden | Obersee 66.0 | 122.0 | 47% |
Untersee 56.0 | ↗ |
Der Schweiz fallen somit blos 27% des gesamten Seeumfanges zu. Das Verhältnis ändert aber, sobald man den den einzelnen Uferstaaten zukommenden Anteil an der gesamten Seefläche betrachtet, wobei als Grenze die Mittellinie des Sees gilt. Diese Fläche verteilt sich wie folgt:
km2 | % | |
---|---|---|
Schweiz | 174.3 | 33% |
Württemberg | 61.5 | 12% |
Baiern | 30.0 | 6% |
Oesterreich | 103.0 | 19% |
Baden | 159.0 | 30% |
Damit kommt also die Schweiz an die erste Stelle zu stehen.
Die Grenze zwischen den einzelnen Staaten im Obersee von der Rheinmündung an bis vor die Stadt Konstanz ist durch keinerlei Vertrag festgelegt. Der Standpunkt der Schweiz ist der, dass hier wie im Genfersee eine Hoheitsgrenze bestehen solle, die durch die Mittellinie des Wasserspiegels gegeben würde, während die deutschen Staatsrechtslehrer den Obersee als ungeteiltes Kondominium betrachten möchten, das also gemeinsames Eigentum aller fünf Uferstaaten wäre. Nach dieser letztern Ansicht nähme also der Obersee an der politischen Stellung eines jeden der Miteigentümer Anteil, so dass er, da die Schweiz ein neutraler Staat ist, auch selbst in seiner Gesamtheit als neutral zu betrachten wäre. Die Beziehungen der einzelnen Uferstaaten unter sich betr. Schiffahrt, Abflussverhältnisse, Zivilstand (Geburten und Todesfälle auf dem See), unterseeische Kabel etc. sind durch internationale Verträge geregelt.
Im Untersee, wo blos zwei Staaten aneinander grenzen, lag die Sache einfacher. Hier bildet laut Vertrag vom zwischen Thurgau und Baden die Mittellinie der Südhälfte des Sees, zwischen der Insel Reichenau und dem schweizerischen Ufer, die Grenze. Der gleiche Vertrag regelt auch die Abgrenzung der Fischereibezirke, die keineswegs mit der politischen Grenze zusammenfallen.
2. Kanton Thurgau. Das Gebiet der Stadt Konstanz, des einzigen deutschen Gebietsteiles diesseits des Rhein, wird vom Thurgau durch eine unmittelbar vor Konstanz verlaufende, mit Grenzsteinen markierte Linie, sowie durch den vom Seerücken herabkommenden und in den Rhein mündenden Grenzbach geschieden. Der letzte Grenzvertrag stammt hier vom ergänzt denjenigen vom und sieht einen künftigen Landaustausch mit Hinsicht auf die Vergrösserung der Bahnhofanlagen von Konstanz vor. Die Länge der Grenzlinie zwischen dem Obersee und dem Untersee beträgt 2,6 km.
Ausser an den bereits genannten Strecken, den beiden Seen und dem Gebiet der Stadt Konstanz, berührt der Kanton Thurgau das Grossherzogtum Baden noch an drei weiteren Stellen, nämlich unterhalb Konstanz vom ehemaligen Kloster Paradies bis zum Untersee (2,6 km), auf der zwischen den beiden grössten Parzellen von Schaffhausen gelegenen Strecke (5,6 km) und endlich längs der Enklave Büsingen (4,3 km), wo laut Vertrag vom die Rheinmitte die Grenze bildet.
3. Kanton Schaffhausen. Von allen unsern Grenzen ist diejenige zwischen Schaffhausen und Baden die verwickeltste. Sie verläuft auf ihrer ganzen Ausdehnung rechts vom Rhein durch das Bergland des Randen und schliesst in ihren zahlreichen Krümmungen der Reihe nach die drei Parzellen ein, aus denen sich der Kanton zusammensetzt. Zudem sind in der Hauptparzelle noch die beiden badischen Enklaven von Büsingen (7,61 km2 Fläche) östl. der Stadt Schaffhausen und von Verenahof (0,41 km2 Fläche) im N. des Kantons eingeschlossen. Hier wird die Grenze durch volle 1612 Steine markiert, d. h. durch mehr Steine als längs der gesamten Grenze gegen Frankreich notwendig gewesen sind. Davon entfallen
Steine | auf die | mit einer Grenzlänge von (km) |
---|---|---|
980 | Hauptparzelle | 99.2 |
427 | Parzelle Stein-Ramsen | 36.3 |
123 | Enklave Büsingen | 12.0 |
47 | Enklave Verenahof | 3.1 |
35 | Parzelle Buchberg-Rüdlingen | 3.5 |
1612 : | 154.1 |
Das Grenzbereinigungsprotokoll datiert vom Die Enklave Büsingen ist zum letztenmal am vermarkt worden.
4. Kanton Zürich. Die Grenze zwischen Zürich und Baden zerfällt in zwei Abschnitte: a. den Thalweg des Rhein von Nol unterhalb Schaffhausen bis gegenüber dem Dorf Ellikon (12,8 km) und ferner die Strecke vom Grenzstein Nummer 1 unterhalb Eglisau bis zur aargauischen Grenze bei Kaiserstuhl (5,7 km), wozu noch eine 468 m lange Strecke oberhalb Schaffhausen kommt, wo Zürich längs der Rheinmitte an die Enklave Büsingen grenzt; b. die Grenze der rechts vom Rhein gelegenen Zürcher Parzellen Eglisau und Nol.
Diese beiden letztern sind von Zürich 1652 den Grafen von Sulz, von denen das heutige badische Herrscherhaus herstammt, abgekauft worden. Nol (21 ha) grenzt an die Schaffhauser Hauptparzelle, während Eglisau zusammen mit der ebenfalls 1652 von Schaffhausen erworbenen Parzelle Buchberg-Rüdlingen in der vom Rhein unterhalb Rheinau durch das Hügelland des Irchel gezogenen Schlinge liegt. Der letzte Grenzvertrag zwischen Zürich und Baden datiert vom
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5. Kanton Aargau. Von Kaiserstuhl bis zur Mündung der Ergolz bildet hier der Thalweg des Rhein die Hoheitsgrenze. Diese Linie ist nach der Abtretung des Frickthales an die Schweiz durch den Grenzvertrag vom festgelegt worden, der u. a. folgendes bestimmt: «Es solle der Thalweg des Rheins die Landesgrenze zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Kanton Aargau bilden. Wo beide Länder durch Brücken über diesen Fluss zusammenhängen, steht einem jeden Landesherrn die Landeshoheit auf diejenige Hälfte zu, welche sich mit seinem Gebiete auf der nämlichen Rheinseite befindet. Auf der Mitte derselben, oder, wenn dieses untunlich wäre, in der mindesten Entfernung von dem Mittelpunkte solle mit beidseitigem Einverständnis ein Grenzzeichen errichtet, solches jedoch auf der Brücke zu Rheinfelden nicht näher gegen die Stadt als an dem südlichen Ende der äussern Brücke aufgestellt werden».
6. Kanton Basel. Die Landesgrenze zwischen Basel Land und Baden wird nach den Grenzbestimmungen vom auf der 7,8 km langen Strecke von der Mündung der Ergolz bis zum Grenzacherhorn durch den Thalweg des Rhein gebildet. Dann setzt die rechtsrheinische Grenze von Basel Stadt ein, die zur Höhe von St. Chrischona hinaufsteigt, mit einem spitzen Winkel nach Nordosten vorspringt, zwischen Riehen und dem badischen Städtchen Lörrach das Wiesenthal schneidet und dann etwa längs dem Lauf der Wiese sich wieder dem Rhein zuwendet, den sie bei der Schusterinsel, unterhalb des Basler Dorfes Klein Hüningen und gegenüber der ehemaligen Festung Hüningen, erreicht. Diese 21,9 km lange Grenzlinie zwischen Baden und Basel Stadt ist mit 206 Grenzsteinen vermarkt, von denen die alten das Basler und das österreichische, die neuen dagegen das Basler und das grossherzoglich badische Wappen tragen. Die letzte Grenzbereinigung datiert von 1845 und hat das Protokoll des Vertrages vom ergänzt.
Die 143 Steine, die die Grenze Basels gegen den Elsass markieren, sind auf Grund des am mit Frankreich geschlossenen Grenzvertrages gesetzt worden und trugen neben der Jahreszahl 1816 den Basler Krummstab und die französische Lilie. Gegenwärtig ist an Stelle dieser letztern ein D (Deutschland) eingemeisselt worden. Diese Grenzlinie setzt sich aus der Grenze des alten Kantonsteiles samt seiner Enklave Biel-Benken und aus derjenigen des einst zu den Ländereien des Fürstbischofes von Basel gehörenden Birseckamtes zusammen. Der Grenzvertrag von 1818 beschränkte sich auf die Bestätigung der 1778-79 und 1783 zwischen der Stadt Basel und dem Bischof von Basel einerseits und dem König von Frankreich andererseits getroffenen Uebereinkunft.
Die Grenze zieht sich von Hüningen an zunächst auf eine Strecke von 1,7 km rheinaufwärts, worauf sie in der elsässischen Ebene vor den Aussenquartieren von Basel verläuft, ins Hügelland am Nordfuss des Jura eintritt und endlich nach zahlreichen Ein- und Ausbuchtungen bei Benken die Solothurner Grenze erreicht.
km | |
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Länge der Grenze Basel Stadt-Elsass | 5.4 |
Länge der Grenze Basel Land-Elsass | 11.9 |
Länge der Grenze Basel-Elsass: | 17.3 |
7. Kanton Solothurn. Solothurn grenzt an den Elsass mit seinen beiden Enklaven Mariastein und Kleinlützel, die durch eine Zunge Berner Bodens voneinander getrennt sind. Der in Basel am unterzeichnete Grenzvertrag hat die Grenzbestimmung von 1771 einfach bestätigt. Die Grenzsteine tragen die Jahreszahl 1817, sowie das Solothurner Wappen und die französische Lilie. Die Grenzlinie verläuft zunächst ziemlich unregelmässig in dem die elsässische Ebene im S. begleitenden Hügelland, erklettert dann den Kamm des Rämel (835 m), dem sie bis zum Klösterlein folgt, um hier auf den Lauf der Lützel zu stossen.
km | |
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Länge der Grenze Mariastein-Elsass | 16.1 |
Länge der Grenze Kleinlützel-Elsass | 3.8 |
Länge der Grenze Solothurn-Elsass: | 19.9 |
8. Kanton Bern. Die Abgrenzung Berns vom Elsass bildet den ersten Abschnitt der allgemeinen Grenzbestimmung zwischen Bern und Frankreich, deren Protokoll am in Basel unterzeichnet worden ist, und hat durch den Uebergang des Elsasses an das Deutsche Reich keine Abänderung erlitten. Die Grenze umschliesst zunächst auf eine Strecke von 3,3 km Länge das zwischen die Solothurner Enklaven Mariastein und Kleinlützel eingeschobene Gebiet von Burg und folgt weiterhin vom Klösterlein bis zum ehemaligen Eisenwerk Lützel auf eine Länge von 12,7 km dem Lauf der Lützel, um dann das Hügelland zwischen dem Elsgau (Ajoie) und dem Thal der Larg zu durchschneiden und endlich am Dreiländerstein wieder an Frankreich anzuschliessen. Die alten Grenzsteine sind auch nach dem Uebergang des Elsasses an das Deutsche Reich beibehalten worden, indem sich die Deutschen damit begnügt haben, unter die französische Lilie noch ein D (Deutschland) einzuhauen.
Trigonometrische Landesvermessung.
Allgemeines.
Der Zweck der Triangulation ist die sichere Bestimmung einer Anzahl von Fixpunkten, sogenannten trigonometrischen Signalen, nach ihrer horizontalen und ihrer Höhenlage, die als Grundlage zur Herstellung der Karten, von Plänen aller Art und des Katasters dienen. Solange sich die trigonometrischen Operationen auf Dreiecke von 2-3 km Seitenlänge beschränken, können ihre Ergebnisse nach den einfachen Regeln der elementaren Geometrie berechnet werden. Sehr kompliziert und langwierig werden die Arbeiten aber, wenn es sich um die Anlage eines auf ein ganzes Land ausgedehnten trigonometrischen Netzes erster Ordnung handelt, indem dann eine Reihe von Faktoren, wie Sphäroidgestalt der Erde, Strahlenbrechung, Ablenkung des Lotes durch Bergmassen etc., berücksichtigt werden müssen, die man bei der Messung von Dreiecken auf kleine Distanzen vernachlässigen kann.
Ein besonders wichtiger Punkt der Vermessungen höherer Ordnung, auf den man heute mit Recht immer grösseres Gewicht legt, ist auch die mit Hilfe von Formeln der höhern Mathematik vorzunehmende Ausgleichung und Verteilung der unvermeidlichen Messungsfehler, um diese auf ein für die Resultate nicht mehr in Betracht fallendes Minimum zu reduzieren. Auf dieser strengen Ausgleichung der Winkel und Fixpunkte und auf der Berücksichtigung der Lotablenkung beruht z. B. zum grossen Teil das überraschend genaue Resultat, das sich bei der Bestimmung der Axe des Simplontunnels ergeben hat. Folgendes sind die Arbeiten, die bei einer Triangulation der Reihe nach vorgenommen werden müssen: