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Fr. | |
---|---|
An Einwohner-Gemeindegut | 10221125 |
An Bürgergut | 8857547 |
An Schulgut | 2344665 |
An Kirchengut | 1624451 |
An anderem Gemeindegut | 2113314 |
Zusammen | 25161102. |
und zwar hatten an Gesamtvermögen sieben Gemeinden Fr. 35000-100000, achtzehn Fr. 100000-500000, sechs Fr. ½-1 Million, vier Fr. 1-2 Millionen und eine Fr. 8½ Millionen.
Soweit der Ertrag der Gemeindegüter für die Bedürfnisse der Gemeinden nicht ausreicht, können auch diese Steuern erheben. Es geschieht dies nach den gleichen Grundsätzen wie für die Staatssteuer, mit dem Unterschied jedoch, dass keine Progression hinzutritt und über den Abzug eines Existenzminimum den Gemeinden freie Hand vorbehalten bleibt. Im Jahr 1898 konnten elf Gemeinden (Barzheim, Beggingen, Gächlingen, Lohn, Merishausen, Neunkirch, Osterfingen, Siblingen, Stein, Thaingen und Wilchingen) ohne Steuern auskommen. Von den andern erhoben vom Einkommen (%) und vom Vermögen (‰) einen Ansatz von 1¾ und 2½ je eine, 1¼ und 2¼ je zwei, 1 und 1½ je drei, 3 vier und 2 sieben Gemeinden. Armensteuern, welche von den ortsanwesenden Bürgern, und Kirchensteuern, die von den Genossen der Kirchgemeinden nach den Grundsätzen für die Gemeindesteuern aufzubringen sind, existieren nur in ganz vereinzelten Fällen.
[Rob. Harder.]
Militärwesen.
Der Kanton Schaffhausen gehört mit Zürich zur VI. Division. Er stellte im Jahr 1904 total 3272 Mann in Auszug und Landwehr. Bis 1900 hatte er blos 1 Bataillon Infanterie (Nr. 61) im Auszug, das aber beinahe den doppelten Bestand der andern Auszügerbataillone aufwies; deswegen ist dem Kanton Schaffhausen seit 1901 ein zweites Auszügerbataillon (Nr. 98) zugewiesen worden. Die Mannschaft des Kantons Schaffhausen gehört folgenden Truppengattungen an:
Mann | |
---|---|
A. Auszug. Infanterie (Bat. 61 und 98) | 1591 |
Kavallerie (Schwadron 16) | 152 |
Artillerie | 213 |
Genie | 121 |
Sanität | 32 |
Verwaltung | 22 |
Generalstab | 1 |
Total Auszug | 2132 |
worunter 67 Offiziere, 299 Unteroffiziere und 1766 Soldaten.
Mann | |
---|---|
B. Landwehr. Infanterie (Bat. 121. Komp. I und II) | 760 |
Kavallerie (Schwadron 16) | 129 |
Artillerie | 129 |
Genie | 75 |
Sanität | 29 |
Verwaltung | 16 |
Generalstab | 2 |
Total Landwehr | 1140 |
worunter 36 Offiziere, 170 Unteroffiziere und 934 Soldaten.
Im Landsturm sind 3535 Mann verzeichnet, wovon dem bewaffneten Landsturm 22 Offiziere, 80 Unteroffiziere und 402 Soldaten angehören. Dem unbewaffneten Landsturm sind zugeteilt 3031 Mann. Das militärische Interesse wird gepflegt durch den kantonalen Offiziersverein, den Unteroffiziersverein Schaffhausen, den Pontonnierfahrverein, den Sanitätsverein, den Reitverein Schaffhausen, ferner durch 40 Schiessvereine und 4 Revolverschiessvereine; Gesamtzahl der Mitglieder der freiwilligen Schiessvereine etwa 2000-2100 Mann. Sie sind zu einem kantonalen Verbande vereinigt und halten in der Regel jedes Jahr im Sommer einen kantonalen Schiesstag ab, der kein Schützenfest, sondern ein gut geleitetes Militärschiessen ist. Militärischen Zwecken dient z. T. auch der Samariterverein Schaffhausen.
Schulwesen.
Der Kanton Schaffhausen hat seit jeher dem Unterrichtswesen eine rege Sorgfalt zugewendet, und schon in frühern Jahrhunderten durfte er sich in dieser Hinsicht an die Seite der bestgestellten Städtekantone stellen. Begreiflicherweise ging die Hauptstadt mit ihren verschiedenen Schulanstalten (lateinische Schule oder Gymnasium, französische Schule, Collegium humanitatis, deutsche Schule, Mädchenschule, Steigschule, Privatschulen) voran; aber auch die meisten Dörfer der Landschaft besassen schon im 17. Jahrhundert ihre Volksschulen. Am wurde die erste, 15 Artikel umfassende gemeine Landschulordnung erlassen, die die Volksschule zu einem gesetzlichen Institut erhob.
Diese Schulordnung ist 1717 und 1737 neu herausgegeben und teilweise revidiert worden. Aus den Berichten der Landschulmeister an den helvetischen Minister Stapfer vom Jahr 1799 geht hervor, dass damals jede Gemeinde mit Ausnahme des kleinen Hofen eine Schule besass. Die Mängel des Schulwesens früherer Zeit hafteten selbstverständlich auch demjenigen des Kantons Schaffhausen an; auch hier ist die moderne Volksschule erst eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts.
Das erste ausführliche, alle Verhältnisse regelnde Schulgesetz datiert vom es wurde am durch das jetzt noch in Kraft stehende, dem Fortschritt im Erziehungswesen Rechnung tragende Schulgesetz ersetzt. Gegenwärtig ist eine teilweise Revision desselben begonnen worden. Der öffentliche Unterricht wird erteilt in Elementarschulen, Realschulen, Fortbildungsschulen und der Kantonsschule (früher Gymnasium genannt). I. Die Elementarschule ist die obligatorische Volksschule; der Eintritt erfolgt im Frühling nach zurückgelegtem 6. Altersjahr.
Die Schulpflicht dauert entweder 8 ganze oder 6 ganze und 3 teilweise Schuljahre; im letztern Falle ist die wöchentliche Stundenzahl während des Sommerhalbjahrs für das 7. und 8. Schuljahr beschränkt und hat das 9. Schuljahr nur während des Winterhalbjahres 12 Wochenstunden Unterricht. Die Mehrzahl der Gemeinden hat sich für 6 ganze und 3 teilweise Schuljahre entschieden. Alle 36 Gemeinden des Kantons besitzen eine Elementarschule. Ein besonderes Reglement ordnet den Unterricht in den weiblichen Arbeiten.
Die Wahl der Elementarlehrer geschieht durch die Schulgemeinde auf eine Amtsdauer von 8 Jahren; die gesetzliche Besoldung beträgt je nach der Klasse 1400-1800 Fr., zur Hälfte vom Kanton, zur Hälfte von der Gemeinde entrichtet; seit 1904 kommt dazu aus der Bundessubvention eine Zulage, die für die Lehrer mit nur 1400 Fr. Jahresbesoldung 200 Fr., für die übrigen 100 Fr. beträgt, so dass das Minimum der Besoldung gegenwärtig 1600 Fr. ausmacht. Dazu entrichtet der Kanton noch eine Alterszulage bis auf die Höhe von 200 Fr. nach 20 Dienstjahren.
Eine Reihe von Gemeinden leisten zum Teil beträchtliche Zulagen über diese gesetzliche Besoldung hinaus. Der Bau und Unterhalt der Schulhäuser, sowie die Beschaffung der allgemeinen Lehrmittel ist Sache der Schulgemeinden. Jede Schulgemeinde besitzt einen Schulfonds, der in einzelnen Gemeinden eine beträchtliche Höhe erreicht hat (Gesamtbetrag sämtlicher Schulfonds im Jahre 1903 Fr. 1852288; Ertrag Fr. 75821). Die Totalausgaben für die Elementarschulen (Kantons- und Gemeindeausgaben zusammen) betrugen 1903 Fr. 373683. II. Die Realschulen sind höhere Volksschulen und haben die Bestimmung, die in der Elementarschule erworbenen Kenntnisse der Schüler mit möglichster Berücksichtigung ihrer künftigen Lebensstellung zu erweitern.
Gegenwärtig haben 10 Gemeinden solche Realschulen eingerichtet: Schaffhausen, Neuhausen, Beringen, Rüdlingen mit Buchberg, Neunkirch, Unterhallau, Schleitheim, Stein a. R., Thaingen und Ramsen. Der Eintritt erfolgt frühestens mit dem zurückgelegten 11. Altersjahr; in der Stadt Schaffhausen treten die Schüler in der Regel nach zurückgelegtem 5., in den Landrealschulen nach zurückgelegtem 6. Elementarschuljahr ein. Der Unterricht dauert in den Landrealschulen 3, in der Knabenrealschule der Stadt Schaffhausen 4 und in der Mädchenrealschule 5 Jahre.
Als Regel gilt das Klassensystem; Fachunterricht ist mit Bewilligung des Erziehungsrates zulässig. Der Unterricht ist für Schüler, deren Eltern oder Vormünder im Kanton wohnen, bezw. deren Vermögen im Kanton versteuert wird, unentgeltlich (dasselbe gilt für die Kantonsschule). Die Wahl der Reallehrer geschieht durch den Erziehungsrat und die Schulbehörde der betr. Realschulgemeinde gemeinsam; auch hier (ebenso bei den Kantonsschullehrern) ist die Amtsdauer auf 8 Jahre festgesetzt. Die gesetzliche Besoldung beträgt 2500 Fr., woran die Gemeinde nur 200 Fr. per Lehrstelle leistet; die kantonale Alterszulage beträgt wie bei den Elementarlehrern im Maximum 200 Fr. Mehrere Gemeinden gewähren auch ¶
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den Reallehrern beträchtliche Zulagen. Totalausgaben für die Realschulen im Jahr 1903 Fr. 124841. Für Elementar- und Reallehrer ist eine kantonale Patentprüfung eingeführt, die in der Regel von allen definitiv anzustellenden Lehrern gefordert wird. III. Die Fortbildungsschulen zerfallen in a) die obligatorische Fortbildungsschule. Sie hat die Aufgabe, das in der Elementar- bezw. in der Realschule Gelernte zu befestigen und im Hinblick auf das praktische Leben zu erweitern.
Der Eintritt ist obligatorisch für diejenigen Schüler, welche nicht 8 volle Schuljahre durchgemacht haben; diese sind im 18. und 19. Lebensjahr zum Besuch während zwei Wintern verpflichtet. Der Unterricht dauert vom 1. November bis Lichtmess und muss mit wenigstens 4 Wochenstunden abgehalten werden; er wird von Elementar- u. Reallehrern erteilt, die dafür besonders entschädigt werden, zur Hälfte vom Kanton, zur Hälfte von der Gemeinde. b) die freiwilligen Fortbildungsschulen.
Als solche bestehen zur Zeit die gewerblichen Fortbildungsschulen in Schaffhausen, Neunkirch und Stein a. R.; die Töchterfortbildungsschulen in Schaffhausen, Neunkirch, Schleitheim, Beggingen, Unterhallau (seit 1904), Stein a. R., Dörflingen und Beringen (seit 1905). Sie sind organisiert nach den Vorschriften des Bundes und beziehen ausser Gemeinde- und kantonalen auch jährliche Bundesbeiträge. Die Lehrpläne und die Ausdehnung der Unterrichtszweige richten sich nach den lokalen Bedürfnissen und sind begreiflicherweise sehr verschieden.
IV. Die Kantonsschule besteht aus a) der humanistischen Abteilung mit 6 ganzen Jahreskursen zur Vorbereitung auf das Universitätsstudium; b) der realistischen Abteilung mit 5½ Jahreskursen zur Vorbereitung auf das Polytechnikum; Eintrittsalter für diese beiden Abteilungen das zurückgelegte 13. Altersjahr; c) der Seminarabteilung zur Heranbildung von Elementarlehrern mit 4 ganzen Jahreskursen; Eintrittsalter das zurückgelegte 15. Altersjahr. Töchtern ist der Eintritt in alle 3 Abteilungen eröffnet.
Die Anstalt zählte im Schuljahr 1903/04 19 Lehrer (13 für die wissenschaftlichen, 6 für die Kunstfächer) und 202 ordentliche Schüler; seit 1902 hat sie die schönen Räume des neuen Kantonsschulgebäudes auf dem Emmersberg bezogen. Für die Schüler, deren Eltern auswärts wohnen, ist ein kantonales Konvikt eingerichtet. Die unmittelbare Aufsicht der 3 Abteilungen der Kantonsschule ist einem aus der Zahl der Lehrer durch den Regierungsrat gewählten Direktor übertragen.
Die Wahl der Kantonsschullehrer erfolgt durch den Regierungsrat auf Vorschlag des Erziehungsrates. Die Oberaufsicht über das gesamte Unterrichtswesen steht dem Erziehungsrat zu, der aus dem Erziehungsdirektor des Regierungsrates als Präsident und sechs vom Grossen Rat gewählten Mitgliedern besteht. Die Inspektion der Elementar- und Realschulen besorgen drei vom Erziehungsrat gewählte Schulinspektoren, diejenige der Kantonsschule zwei ebenfalls durch den Erziehungsrat ernannte «Ephoren».
Die 6 politischen Bezirke des Kantons sind zum Zwecke der Schulinspektion in 3 Schulbezirke zusammengezogen: 1. Schaffhausen (mit dem politischen Bezirke zusammenfallend), 2. Klettgau (aus den politischen Bezirken Oberklettgau, Unterklettgau und Schleitheim bestehend) und 3. Hegau (aus den politischen Bezirken Stein und Reiat bestehend). Jede Schulgemeinde wählt eine eigene Schulbehörde aus 5 oder 7 Mitgliedern zur unmittelbaren Aufsicht über die Elementar- und Realschulen und den Privatunterricht. Die Anzahl der Lehrer und Lehrerinnen, sowie der Schüler der einzelnen öffentlichen Schulanstalten ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
Lehrer | Schüler | Knaben | Mädchen | |
---|---|---|---|---|
Elementarschulen | 128 | 6024 | 2899 | 3125 |
Realschulen | 32 | 923 | 519 | 404 |
Kantonsschule | 19 | |||
Humanist. Abt. | 70 | 70 | - | |
Realist. Abt. | 92 | 92 | - | |
Seminarabteilung | 40 | 26 | 14 | |
Zusammen | 179 | 7149 | 3606 | 3543. |
Das Kleinkinderschulwesen unterliegt vorläufig nicht der staatlichen Aufsicht. Kleinkinderschulen, zum Teil durch die Gemeinden, zum Teil durch gemeinnützige Vereinigungen eingerichtet, bestehen fast in allen Gemeinden. In Buch besteht die von einem besondern Verein gegründete und geleitete Rettungsanstalt Friedeck (1903/04 mit 33 Zöglingen [22 Knaben, 11 Mädchen]), die vom Kanton einen Beitrag erhält. Gegenwärtig wird durch die gemeinnützige Gesellschaft der Gründungsfonds für eine Anstalt für schwachsinnige, aber bildungsfähige Kinder gesammelt; die erfreulichen Ergebnisse dieser Sammlung, an welcher sich auch der Staat und die Gemeinden beteiligen, lässt die Eröffnung dieser wohltätigen Anstalt in baldiger Zukunft erhoffen. Privatschulen bestehen sonst im Kanton Schaffhausen nicht.
[Prof. Dr. K. Henking.]
Literatur: Bächtold, C. A. Schaffhauser Schulgeschichte bis 1645; Lang, Jak. Schulgeschichte (in der kantonalen Festschrift 1901).
Kirchliche Verhältnisse.
Im Jahr 1900 zählte der Kanton Schaffhausen 34046 protestantische (82% der Gesamtbevölkerung) und 7403 katholische (gegen 18%) Einwohner, sowie 22 Israeliten und 43 Anhänger anderer religiöser Bekenntnisse. Diesem Verhältnis entsprechend gilt die evangelisch-reformierte Kirche als Landeskirche. Sie besteht aus 28 Kirchgemeinden, worunter die Stadt Schaffhausen mit 3 und Stein a. Rh. mit 2 Kirchgemeinden vertreten ist; 6 Kirchgemeinden setzen sich aus 2 ¶