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zweistöckige Häuser sind seltener. Ställe und Scheunen befinden sich unter dem nämlichen Dach wie das Wohnhaus. In den meisten Häusern wohnt nur eine Familie. Charakteristische Riegelbauten haben sich noch in einer Reihe von Ortschaften erhalten, wie in Stein a. R., Schleitheim, Gächlingen; in andern finden sich noch alte Vogt- und Herrensitze aus der Renaissance oder Barokzeit. Von den 36 Ortschaften hatten 3 städtische Befestigungsanlagen: das Landstädtchen Neunkirch, dessen Grundriss ein regelmässiges Rechteck bildet, das Städtchen Stein a. R., das seinen altertümlichen Schmuck noch am treuesten bewahrt hat, und die Hauptstadt Schaffhausen.
[Prof. Dr. K. Henking.]
Gewerbe und Industrie.
Der Kanton Schaffhausen ist von einer hauptsächlich Landwirtschaft treibenden Bevölkerung bewohnt. Einzig in seiner Hauptstadt und dem daran grenzenden Neuhausen hat sich die Industrie zu grösserer Bedeutung entwickelt; in allen andern Gemeinden beschäftigt sie nur einen kleinern Teil der Einwohner. Es mag dies seinen Grund einmal darin haben, dass Schaffhausen, eine von den Zünften regierte Stadt, stets eifrig darüber wachte, dass ihr von Seite seiner Untertanen keine Konkurrenz erwuchs.
Den Webern auf der Landschaft war es z. B. verboten, selbstgemachtes Tuch und Zwilchen in den Dörfern herum zu verkaufen. So blieb die gewerbliche Tätigkeit nur auf die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse beschränkt. Ein weiterer Umstand, der Schaffhausen nicht zum Industriekanton werden liess, ist der, dass das Ländchen rings von Zollschranken umgeben ist, die den grössten Teil der Umgebung seiner Verkehrssphäre entziehen. Ueber die Industrie der Hauptstadt gibt der Artikel "Schaffhausen Stadt» nähere Auskunft. In Neuhausen ist von alters her Industrie heimisch gewesen. Es liegt am Rheinfall, dessen Wasserkraft schon vor dem Jahr 1000 zum Betrieb einer Mühle nutzbar gemacht wurde. In späteren Jahrhunderten finden wir neben der oder den Mühlen dort einen Eisenhammer, einen Kupferhammer, Schleifen, einen Drahtzug.
Anfangs des 18. Jahrhunderts richtete Matthäus Schalch eine Eisenschmelze im «Laufen», wie der Rheinfall vor altem genannt wurde, ein. Das zu verhüttende Erz war im Kanton selbst gegrabenes Bohnerz. Im Jahr 1809 übernahmen die Gebrüder Neher die Liegenschaften im Laufen und errichteten daselbst einen Hochofen. Das «Eisenwerk Laufen», dem der einheimische Bergbau das meiste Rohmaterial lieferte, entwickelte sich zu schöner Blüte, und das Laufeneisen war seiner guten Qualität halber weitherum berühmt.
Die durch die Eisenbahnen geschaffenen neuen Verhältnisse, wie billigere Eisen- und höhere Holzpreise, machten den weitern Betrieb des Hochofens unmöglich, so dass er 1850 einging und sich das Werk nur noch mit der Bearbeitung des Eisens beschäftigte. Mitte der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts ging es an die Aluminium-Industrie-Aktien-Gesellschaft über, die jetzt die neugefassten Wasserkräfte des Rheinfalls zur Erzeugung von Aluminium und Calciumkarbid verwendet.
Ein weiteres grosses Unternehmen entstand in Neuhausen im Jahr 1855, nämlich die Schweizerische Industrie-Gesellschaft. Sie befasste sich zuerst einzig mit der Erstellung von Eisenbahnwagen aller Art, in der Neuzeit auch von Berg- und Strassenbahnwagen. Später gesellte sich hiezu die Fabrikation von Waffen, namentlich Gewehren. Das «Vetterligewehr» ist hier erfunden und hergestellt worden. In neuerer Zeit ist von Schaffhausen nach Neuhausen übergesiedelt die bekannte Müller'sche Fabrik für Spielkarten und Eisenbahnbillete.
Die Industrie der übrigen Orte des Kantons ist neueren Ursprungs, mit Ausnahme der Mühlen und Ziegeleien, die schon längst, im Kanton verstreut, ihr Gewerbe betreiben, letztere namentlich auf dem lehmreichen Reiat im NO. des Kantons. In Stein am Rhein finden wir eine Uhrenschalen- und eine Schuhfabrik, dazu Gerbereien, in Thaingen und Hofen eine bedeutende Ziegelfabrik, sowie gleichfalls in Thaingen eine Gurten- und Schlauchweberei, in Neunkirch eine mechanische Werkstätte namentlich für Zentralheizungen, und endlich in dem zur Gemeinde Schleitheim gehörenden Oberwiesen eine mechanische Leinenspinnerei und Weberei.
Der Bergbau und verwandte Gewerbe finden im Kanton Schaffhausen nicht viele Schätze dem Schosse der Erde zu entreissen. Der Grubenbau auf Bohnerz beschäftigte vom 17. bis gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts eine ziemliche Anzahl Leute und gab zu Zeiten einen reichen Ertrag. Die Erzgruben befanden sich hauptsächlich auf den im S. des Klettgaus sich hinziehenden Höhen, dem Rossberg, dem Lauferberg u. s. w. doch wurde auch auf dem Reiat Bohnerz gegraben. Auf bergmännische Art werden auch die Gipsbrüche in der Gegend von Schleitheim betrieben; sie liefern Bau- und Ackergips.
Versuche, im Kanton Steinsalz zu ergraben, führten zu keinem Resultat. Zahlreich sind die Steinbrüche, die aus den Jurakalken des Randen treffliche Bausteine für den eigenen Bedarf und für den Export liefern; für Gartenbeeteinfassungen sind die knorrigen Kalksteine aus der Gegend von Herblingen beliebt. Schleitheim liefert treffliche rote und blaue Sandsteine. Auf dem Reiat wird viel Lehm für die Tonwarenindustrie gewonnen, und besonders die Lohner Erde ist sehr geschätzt.
Nach der Statistik des eidgenössischen Fabrikinspektorates sind im Kanton Schaffhausen folgende Betriebe seiner Aufsicht unterstellt: 1 Baumwoll-Zwirnerei und Färberei, 3 Wollspinnereien, 1 Wolltuchweberei 1 Leinenspinnerei, 1 Verbandstofffabrik, 2 Strickereien, 1 Gurten- und Schlauchweberei, 2 Kleiderwäschereien und Färbereien, 3 Gerbereien, 2 Schuhfabriken, 1 Reiseartikelfabrik, 3 Mühlen, 2 Teigwarenfabriken, 1 Bierbrauerei, 1 Farben- und Firnissfabrik, 2 Fabriken chemischer und pharmazeutischer Präparate, 1 Gasfabrik, 1 Fabrik für galvanische Kohle, 2 Elektrizitätswerke, 3 Buchdruckereien, 2 Lithographien, 6 Buchbindereien und Kartonnagefabriken, 11 Sägereien, Zimmereien und Schreinereien, 1 Aluminiumfabrik, 1 Polsternägelfabrik, 1 Stahl- und Feilenfabrik, 8 Maschinenbauwerkstätten etc., 3 Wagenbauwerkstätten, 1 Fabrik für landwirtschaftliche Maschinen, 1 Waffenfabrik, 3 Werkstätten für physikalische und mathematische Instrumente, 2 Bijouteriefabriken, 2 Uhren- und Uhrenschalenfabriken, 4 Tonwaren-, Ziegel-, Kalk- und Zementfabriken. Alle diese Unternehmungen zusammen beschäftigen insgesamt über 5000 Arbeiter.
[Hermann Pfister.]
Schaffhausen

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Seite 44.534.Handel und Verkehr.
Kanton und Stadt Schaffhausen sind in Bezug auf Handel und Verkehr so enge mit einander verknüpft, dass wir für diesen Abschnitt auf denjenigen unter «Stadt Schaffhausen" verweisen müssen. Was dort über das Eisenbahnwesen, die Dampfschiffahrt, den Fremdenverkehr und Geldverkehr gesagt ist, gilt auch hier; beizufügen bleibt nur, dass in jedem grösseren Orte sich Spar- und Leihkassen befinden, die einen bedeutenden Umsatz aufweisen. Der Postwagenverkehr besteht seit Inbetriebsetzung der Schleitheimerbahn nur noch zwischen ¶
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Schaffhausen-Bargen, Osterfingen-Wilchingen-Hallau-Oberhallau, Thaingen-Hofen und Schleitheim-Beggingen. Der Güterverkehr der nicht an der Bahn gelegenen Ortschaften im Klettgau und Randengebiet mit der Stadt Schaffhausen erfolgt durch Boten. Die Landstrassen hatten Ende 1903 eine Totallänge von 74,074, die Vizinalstrassen eine solche von 128,962 km; die Zahl der mit dem Strassenunterhalt betrauten Wärter betrug 45. Oeffentliche Telegraphenbureaux bestanden Ende 1903: 10, öffentliche Gemeinde-Telephonstationen 26. Es ist demnach jede Gemeinde des Kantons telegraphisch oder telephonisch mit der Hauptstadt verbunden. Erleichtert wurden diese Anschlüsse durch einen Beschluss des Grossen Rates, jeder Gemeinde ⅔ an die Abonnementskosten aus dem Fiskus zu vergüten.
Was das Wirtschaftswesen anbetrifft, so ist zu bemerken, dass dasselbe ein recht gut entwickeltes ist.
Ende 1903 bestanden im Kanton 111 Gasthöfe und 276 Speise- und Schenkwirtschaften, also durchschnittlich auf je 110 Ew.
eine Wirtschaft. Der Kanton Schaffhausen
besitzt ein bedeutendes Rebenareal, das 1901: 1113 ha 87 Aren betrug. Es ist deshalb leicht erklärlich,
dass der Weinhandel eine ganz bedeutende Rolle spielt. Im Jahr 1900 betrug der Geldwert des verkauften Weines für 112067
hl volle 2
254
300 Fr. Der Durchschnittsertrag während 43 Jahren beläuft sich auf jährlich Fr. 1
518
527. Nicht zu unterschätzen
ist auch der Handel mit Kartoffeln und andern Naturfrüchten; der Grossviehhandel, namentlich aber der
Handel mit Kleinvieh, vorzüglich Schweinen, erhält durch die Wochen- und Jahrmärkte in Schaffhausen
eine grosse Bedeutung.
Der kaufmännische Direktorialfonds, der Ende 1903 Fr. 383862 betrug, trägt zur Förderung von Handel und Verkehr ein Wesentliches
bei, indem er ganz bedeutende Beiträge an die Telephonkosten der Gemeinden und an die kaufmännischen
Bildungsanstalten leistet; ausserdem öffnete er seine Fonds für die Konsolidierung der Rheinschiffahrts-Unternehmung und
die Finanzierung der Schleitheimerbahn. Der kommerzielle Unterricht wird gefördert durch die Handelsschule des Kaufmännischen
Vereins, die von Stadt und Kanton ansehnliche Subventionen erhält.
[A. Zindel-Kressig.]
Politische Einteilung und Organisation.
Der Kanton Schaffhausen bildet den 27. Nationalrats-Wahlkreis mit gegenwärtig zwei Mandaten; er gehört zum 3. eidgenössischen Assisenbezirk, zum 2. schweizerischen Zollgebiet, zum 8. Postkreis, zum 4. Telegraphenkreis, zum 3. und 4. Eisenbahnkreis und in militärischer Beziehung zur 6. Division. Eingeteilt ist er in sechs Bezirke: Schaffhausen (95,07 km2) mit Bargen, Beringen, Buchberg, Buchthalen, Hemmenthal, Merishausen, Neuhausen, Rüdlingen und der Bezirks- und Kantonshauptstadt Schaffhausen; Stein (27,56 km2) mit Hemmishofen, Ramsen und dem Städtchen Stein a. R. (Bezirkshauptort);
Reiat (47,04 km2) mit Altorf, Barzheim, Bibern, Buch, Büttenhard, Dörflingen, Herblingen, Hofen, Lohn, Opfertshofen, Stetten und Thaingen (Bezirkshauptort);
Oberklettgau (41,28 km2) mit Gächlingen, Guntmadingen, Löhningen, Osterfingen und dem Städtchen Neunkirch (Bezirkshauptort);
Unterklettgau (39,65 km2) mit Oberhallau, Trasadingen, Unterhallau (Bezirkshauptort) und Wilchingen;
Schleitheim (43,62 km2) mit Beggingen, Schleitheim (Bezirkshauptort) und Siblingen. Er zählt 36 Gemeinden, von denen siebzehn 126-500, zehn 500-1000, sieben 1000-2000 und je eine 3905 (Neuhausen) u. 15275 (Schaffhausen) Ew. besitzen (Volkszählung von 1900).
Die Gemeinden zerfallen wieder in Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden, wobei die erstern zugleich die Schulgemeinden bilden. Für die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates existieren besondere Wahlkreise, und zwar bildet jede Gemeinde mit mehr als 250 Seelen einen Wahlkreis. Kleinere Gemeinden werden durch Dekret des Grossen Rates unter sich oder mit grösseren Gemeinden zu Wahlkreisen vereinigt.
Die dem Kanton Schaffhausen durch die Mediationsakte gegebene Repräsentativverfassung ist von 1831 ab mehr und mehr in demokratischem Sinne umgestaltet und ausgebaut worden. Das gegenwärtige Grundgesetz, welches vom datiert und 1891, 1892 und 1895 revidiert worden ist, hat die Volksrechte derart erweitert, dass der Kanton nunmehr als reine Demokratie mit beschränktem Repräsentativsystem zu betrachten ist. Die Staatsgewalt beruht auf der Gesamtheit des Volkes und wir durch dieses und die Behörden und Beamten ausgeübt.
Der unbedingten Volksabstimmung, dem «obligatorischen Referendum», sind
unterstellt: alle Gesetze und die auf Anrufung einer Abstimmung über Bundeserlasse abzielenden Beschlüsse des Grossen Rates,
sowie alle Beschlüsse des letztern, welche eine neue einmalige Gesamtausgabe von mindestens Fr. 150000 oder eine neue jährliche
Leistung von mindestens Fr. 15000 zur Folge haben. Fakultativ kann der Grosse Rat auch über andere Schlussnahmen oder über
einzelne in einen Erlass aufzunehmende Grundsätze, als «Volksbefragung»,
eine allgemeine Abstimmung ergehen lassen.
Ein weiteres direkt dem Volk zustehendes Privileg ist das Vorschlagsrecht in der Gesetzgebung, die «Initiative». Wenn nämlich mindestens 1000 Aktivbürger den Erlass eines Gesetzes verlangen, so muss der Grosse Rat den bezüglichen Vorschlag beraten und ihn in Gesetzesform dem Volksentscheid unterbreiten. Alle diese Abstimmungen, wie auch diejenigen über Bundesgesetze und Gemeindeangelegenheiten, finden in den «Gemeindeversammlungen» statt, zu welchen die Stimmberechtigten obligatorisch in ihren Wohnsitzgemeinden zusammentreten müssen. Bei allem fortschrittlichen Sinn, den das Schaffhauser Volk sonst und gerade bei seinen Abstimmungen bezeigt, hält es eben doch vor allem fest an seinen demokratischen Errungenschaften, und es will sich der einzelne Bürger durch die Einführung der Urnenabstimmung das Recht nicht nehmen lassen, zu jedem seinem Entscheid unterstellten Gesetz oder Beschluss vor versammelter Gemeinde das Wort zu ergreifen.
Die vorberatende und das Volk vertretende Behörde ist der Grosse Rat oder Kantonsrat. Er wird direkt vom Volk gewählt, und zwar kommt auf je 500 Ew. oder einen Bruchteil von mehr als 250 Seelen ein Mitglied. Seine Hauptgeschäfte sind: die Beratung und Beschlussfassung über alle der Volksabstimmung unterliegenden Traktanden;
der Erlass von Dekreten zur Ausführung von Verfassungsgrundsätzen, soweit nicht deren Regelung dem Gesetz vorbehalten ist;
die Genehmigung von Staatsverträgen;
die Oberaufsicht über die Behörden und über den Vollzug der Verfassung und der Gesetze;
die Erledigung von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden;
sodann das Recht der Direktive in den sämtlichen Zweigen der Staatsverwaltung und endlich einige Wahlen, von denen diejenigen der ¶