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Sumpf von Mathod-Épendes und denjenigen von Yverdon geschaffen.
An den die Orbeebene seitlich begleitenden Gehängen liegen mächtige Ablagerungen von Moränenschutt, zu deren bemerkenswertesten die Hügel des sog. L'Islan am Ufer des einstigen Kanales von Entreroche bei Bavois gehört. Zur charakteristischen Ausgestaltung der Umrahmung des Marais haben dann auch noch Erdrutschungen und Felsstürze, die von den einstigen (heute verfestigten und bewaldeten) Steilufern des Sees niedergebrochen sind, beigetragen. Im tiefstgelegenen und den Ueberschwemmungen am häufigsten ausgesetzten NO.-Abschnitt der Ebene befindet sich eine wenig hervorstechende, aber das Becken des Marais deutlich vom Strand des Neuenburgersees scheidende Bodenschwelle, die aus Sand und Riesen besteht und offenbar von den die Uferalluvionen hierher zusammenschwemmenden Wellen angehäuft worden ist.
Dieser Düne oder Barre verdankt die Stadt Yverdon (Eburodunum) ihre Entstehung. Weitere solche Terrassen oder Sandbänke tauchen aus dem Torfboden auch noch zwischen Yverdon und dem Mont de Chamblon auf, wie ferner ein einstiger Strand derselben Natur sogar weiter oben zwischen Épendes und dem Mont de Chamblon vorhanden zu sein scheint. Die die Stadt Yverdon tragende Düne steht deutlich einerseits mit dem Schuttkegel der Brinaz und andererseits mit demjenigen des Buron in Verbindung.
Diese Dünen haben sich also durch vereinte Bemühungen der beiden stark mit Schutt beladenen Wildwasser und der besonders kräftig arbeitenden N.-Winde gebildet. Dieser Sanddünenbildung ist auch die seit der Tieferlegung des Sees beobachtete Verschiebung der Buronmündung auf dem trocken gelegten Strand nach NW. zuzuschreiben. Die Ausfüllung des NO.-Abschnittes der Orbeebene zwischen dem Mont de Chamblon und dem heutigen See muss ganz rezenten Datums sein, wie dies das Vorhandensein des der Bronzezeit angehörenden Pfahlbaues von Les Cléettes zwischen dem Moulin Cosseau und dem Moulin Chappuis beweist. Die Bildung der Dünen ist vielleicht schon erfolgt, bevor diese Lagune, in der sich die Pfahlbauer nahe einer die jetzige Domäne Saint Georges mit Wasser versorgenden Quelle angesiedelt hatten, verlandet war. Die die Stadt Yverdon tragende Düne verschmilzt mit dem Schuttkegel des Buron bei Les Quatre Marronniers, wo 1857 der bereits früher erwähnte Pfahlbau zum Vorschein gekommen ist.
Die heute nicht sehr lebhafte Torfausbeute in der Orbeebene kann in der Folge ohne Zweifel lohnender und intensiver gestaltet werden. Ein Versuch, Torfbriketts herzustellen, hat bald wieder eingestellt werden müssen. Die Dicke der Torfschicht ist an manchen Stellen sehr bedeutend und kann bis 7 und 8 m betragen. Unter dem Torf liegt meistens Seeschlamm mit Molluskenschalen. Aus dem Umstand, dass dieser Schlamm bei Entreroche in einem nur wenig höheren Niveau, als es der einstige Seespiegel hatte, vorkommt, ergibt sich, dass die Torfbildung die letzte Phase der Ausfüllung der einstigen Lagunen darstellt, die sich zwischen den das ehemalige S.-Ende des Neuenburgersees abschnürenden Flussdeltas noch erhalten hatten.
Die am Rand des Deltas der Vounnaz (La Vounoz oder l'Avonoz) mitten aus dem alluvialen Ausfüllungsmaterial entspringende Schwefelquelle des Bades Yverdon steht offenbar mit einer Neocomfalte in Verbindung, die in Chevressy bei Pomy die tertiäre Decke durchsticht, und steigt durch eine Spalte des Gesteins in die Höhe, um in Form eines «bugnon» von unten nach oben an den Tag zu treten.
Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts gehörte ein grosser Teil der Orbesümpfe den Herren von Grandson, deren einer, Otto III. von Grandson, 1364 den Gemeinden Belmont sur Yverdon, Épendes und Gressy das Weiderecht in dieser Ebene verlieh, wie es ähnlich auch Yverdon selbst besass. Da diese Rechte jedoch gegenseitig nicht scharf abgegrenzt waren, entstanden zwischen den berechtigten Gemeinden endlose Streitigkeiten und Prozesse, so besonders zwischen Belmont und Épesses (1534, 1542, 1565, 1583, 1604, 1691 und 1735). Ein 1604 zwischen Belmont, Gressy und Épesses vereinbartes Abkommen enthält u. a. folgende Bestimmungen und Klauseln: Niemand darf früher als 7 Tage vor dem Johannestag in den Orbesümpfen Gras schneiden oder Heu einbringen;
an diesem bestimmten 7. Tag hat jeder Haushaltungsvorstand der Gemeinden das Recht, einen Mann zum Mähen hinzusenden, unter der Bedingung jedoch, dass dies nicht vor Sonnenaufgang geschehe, ansonst die Sichel und das niedergelegte Gras zu Gunsten der drei Gemeinden eingezogen würden;
mit Hinsicht auf den grossen Schaden, den die Schafe anrichten, darf jeder Hufenbesitzer nicht mehr als 12 Mutterschafe und einen Widder und jeder Berechtigte, der keine Hufe besitzt, nicht mehr als 8 Mutterschafe und einen Widder halten.
Bei einer ersten Teilung des Grundbesitzes in der Ebene erhielten 1735 Belmont und Gressy zusammen ¾ und Épendes allein ¼. Da aber bald neue Schwierigkeiten entstanden, schritt man 1745 zu einer neuen, diesmal endgiltigen Teilung, wobei jede der drei Gemeinden den auf ihrem Boden liegenden Teil der Sümpfe erhielt.
Vergl. Jayet, A. Notice sur la plaine de l'Orbe (im Bull. de la Soc. vaud. des Sc. nat. 7, 1862); Mémorial des travaux publics du Cant. de Vaud. Lausanne 1895.
[Dr. H. Schardt.]