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bestehen solche in Neuenburg, Le Locle und La Chaux de Fonds. Jedes einzelne dieser Gerichte zählt 1640 Mitglieder, die zur einen Hälfte von den Arbeitgebern und zur andern Hälfte von den Arbeitnehmern gewählt werden. Sie entscheiden über Lohn-, Lehrkontraktstreitigkeiten etc. zwischen Meistern und Arbeitern, Geschäftsinhabern und Angestellten, Meistern und Lehrlingen, Herren und Dienstboten. Für Beträge unter 500 Fr. kann gegen ihren Wahrspruch nicht rekurriert werden. Jedes Friedensgericht besteht aus einem Friedensrichter und zwei Beisitzern und entscheidet endgiltig über alle Streitigkeiten bis zu 200 Fr.
Die Beurteilung von Strafrechtsfällen übernehmen die Friedensgerichte, Polizeigerichte, Strafgerichte (tribunaux correctionnels), ein Assisengericht mit 3 Richtern und eine Anklagekammer, die aus den drei Kantonsrichtern besteht. Dazu kommt für bestimmte Fälle noch das Schwurgericht. In Fällen, die die Kompetenzen der Friedens- oder Polizeirichter überschreiten, besorgen zwei Instruktionsrichter die Untersuchung. Den Staat vertreten ein Staatsanwalt (procureur général) und sein Substitut. Auf je 200 Ew. wird ein Geschworner gewählt, dessen Amtsdauer 3 Jahre beträgt.
Der Kanton ist in 47 Zivilstandskreise eingeteilt. Die Zivilstandsbeamten und ihre Stellvertreter werden unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Staat von den Gemeindebehörden gewählt. 1901 zählte der Kanton 86 zur Vertretung vor Gericht berechtigte Rechtsanwälte und Notare. Strafanstalten: 1. die kantonale Strafanstalt zu Neuenburg; 1868 nach dem Rundbausystem erbaut, mit 120 Zellen;
nimmt alle zu mehr als einem Monat Gefängnis oder Einzelhaft Verurteilten auf;
2. die Korrektionsanstalt in Devens, 1888 von den Gemeinden eingerichtet und 1898 vom Staat übernommen, mit 44 Zellen;
hier werden auf wenigstens ein volles Jahr die wegen Landstreicherei, Bettel, Vernachlässigung der Familienpflichten, Trunksucht etc. Verurteilten interniert.
Neben diesen beiden Anstalten hat jeder Bezirk in seinem Hauptort noch ein Bezirksgefängnis für die Untersuchungsgefangenen, die in Zivilsachen zu Haft Verurteilten und die weniger als einen Monat absitzenden Strafgefangenen. Die weiblichen Sträflinge werden seit der Aufhebung des Weibergefängnisses in Môtiers 1900 in der Strafanstalt zu Lausanne untergebracht. Jugendliche Sträflinge und Verwahrloste männlichen Geschlechts kommen in die Korrektionsanstalt zu Aarburg, die von den Kantonen Aargau, Genf und Neuenburg gemeinsam unterhalten wird. Verwahrloste Mädchen endlich finden in den Anstalten zu Moudon (École de réforme) und Brüttelen (Bretiège) Platz.
Jede der 63 Gemeinden wählt auf je drei Jahre einen Generalrat, der von sich aus den Gemeinderat und die Schulkommission bestellt. In sehr kleinen Gemeinden besteht der Generalrat aus der Gesamtheit der Wähler. Alles Eigentum der Gemeinden ist mit Ausnahme von Stiftungen, die einem besondern Zweck dienen, zu sog. Bürgergütern vereinigt, von denen nur die Zinsen und sonstigen Erträgnisse verwendet werden dürfen und die auf Begehren der betr. Stimmberechtigten einer Aufsichtskommission unterstellt werden müssen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, alle auf ihrem Gebiet niedergelassenen bedürftigen Kantonsbürger zu unterstützen, während für die ausserhalb des Kantons ansässigen Armen ihre Heimatsgemeinde aufzukommen hat. Die hierfür benötigten Mittel werden dem Zinsertrag des Bürgergutes entnommen. Jeder nicht im Kanton verbürgerter volljähriger Schweizer hat nach 10 jährigem Aufenthalt im Kanton und nach 5 jährigem Aufenthalt in der nämlichen Gemeinde das Recht, in dieser die unentgeltliche Einbürgerung zu verlangen.
Das Gesuch kann jedoch abgewiesen werden, wenn der Antragsteller während dieser Zeit almosengenössig war oder seine Pflichten gegenüber der Gemeinde oder dem Staat nicht erfüllt hat. Die Einbürgerung in eine Gemeinde muss vom Grossen Rat genehmigt werden und schliesst für den Petenten und seine minderjährigen Kinder auch das Kantonsbürgerrecht ein. Der Kanton Neuenburg sendet zur Zeit in den schweizerischen Nationalrat 6 Abgeordnete, die vom Volk direkt gewählt werden.
Militärwesen.
1903 hat der Kanton zum eidgenössischen Heer gestellt 5525 Mann Auszug, 3051 Mann Landwehr und 10252 Mann Landsturm, von denen sich die erstgenannten folgendermassen auf die einzelnen Truppengattungen verteilen:
Mann | |
---|---|
Füsiliere (Bat. 18. 19 und 20) | 3845 |
Schützen (eine Komp. des Bat. 2) | 346 |
Guiden (Schwadronen 2 und 9) | 117 |
Berittene Maximschützen | 14 |
Feldbatterien 10. 11. 50 | 446 |
Gebirgsbatterie 2 | 46 |
Beobachter (Komp. 3) | 20 |
Maximschützen (Komp. 3) | 20 |
Festungskanoniere (Komp. 7 und 8) | 70 |
Festungssappeure (Komp. 3) | 6 |
Besatzungstruppen der Festungen | 85 |
Sappeure (Genie-Halbbat. 1 und 2) | 165 |
Pontonniere (Genie-Halbbat. 2) | 81 |
Eisenbahnkompagnie (Genie-Halbbat. 1) | 18 |
Telegraphenkompagnie (Genie-Halbbat. 1) | 48 |
Radfahrer | 20 |
Ambulanzen 6. 7. 8. 9. 10 | 88 |
Verwaltungskompagnie 2 | 71 |
Divisions-, Brigade- und Regimentsstäbe | 8 |
Feldpost | 11 |
Von den 3051 Mann Landwehr gehören 1386 zum ersten (Bataillon 107) und 722 zum zweiten Aufgebot, die übrigen verteilen sich auf Schützen, Guiden, Park, Positionsartillerie, Train etc. Der bewaffnete Landsturm zählt 1783 Mann, wovon 1480 Füsiliere, 210 Schützen und 93 Artilleristen. Dem unbewaffneten Landsturm (Pionniere, Fuhrleute, Wärter und Träger, Werkstättenarbeiter, Bäcker etc.) gehören 8169 Mann an. Das kantonale Zeughaus befindet sich in Colombier, dem Waffenplatz der 2. Armeedivision, dessen Kaserne und Stallungen für mehr als 1500 Mann und nahe an 200 Pferde Raum bieten.
Oeffentlicher Unterricht.
Die ersten Schulen gehen im Kanton Neuenburg auf die Zeit der Reformation (1530) zurück und wurden von der Geistlichkeit eingerichtet und ausschliesslich geleitet. Eine Mitbeteiligung des Staates begann erst um 1826 durch eine vom König von Preussen als damaligen Landesherrn von Neuenburg zu diesem Zweck erlassene Verfügung. Das 1850 erlassene erste Schulgesetz erklärte den Schulbesuch für sämtliche Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren obligatorisch, während ein zweites Gesetz von 1861 die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichtes bestimmte. Eine neue Revision von 1872 machte das Schulwesen gänzlich vom Einfluss der Geistlichen frei, und das Gesetz von 1889 endlich schuf die Kleinkinderschulen, setzte die unentgeltliche Abgabe der Schulmaterialien fest und richtete die Ergänzungsschule ein.
Heute zählt man im Kanton rund 550 Primarschulklassen mit 20600 Schülern. Diese Schulen sind kommunal und stehen unter den von den Gemeindebehörden gewählten Schulkommissionen und zwei vom Staat bestellten und bezahlten kantonalen Schulinspektoren. ¶
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An die Lehrerbesoldungen richtet der Staat den Gemeinden 25% aus; er gibt ferner denjenigen Lehrern und Lehrerinnen, die mindestens 15 Jahre im Schuldienst stehen, eine jährliche Zulage von 600 bezw. 400 Fr. und gewährt ausserdem an die Kosten von neuen Schulhausbauten oder grösserer Reparaturen einen Beitrag von 25%. Zur Zeit ist im Gebäude der Akademie zu Lausanne eine reichhaltige permanente Schulausstellung untergebracht. Von den nur wenigen Privatschulen haben die meisten konfessionellen Charakter. In Neuenburg, Le Locle und La Chaux de Fonds beziehen die Lehrer und Lehrerinnen (inkl. die Zulage) eine jährliche Besoldung von 2600 bezw. 1600 Fr., in den übrigen Ortschaften 2200 bezw. 1480 Fr. Daneben gewähren aber mehrere Orte, wie z. B. Neuenburg, Peseux, La Chaux de Fonds, Le Locle etc. ihrem Lehrpersonal noch besondere Gemeindezulagen.
Der Sekundarschulunterricht ist durch ein Spezialgesetz von 1853 geschaffen und eingerichtet worden. Die Kinder können vom 12. Altersjahr an in die Sekundarschule eintreten und hier 1-4 Jahre bleiben. Zweck der Schule ist die Ergänzung des Primarschulunterrichtes und die Vorbereitung der Schüler auf eine Mittel- oder Berufsschule. Sekundarschulen bestehen in Neuenburg, Boudry-Cortaillod, Colombier, Saint Aubin, Fleurier, Les Verrières, Cernier, Le Locle und La Chaux de Fonds.
Dem Mittelschulunterricht dienen die Kantonsschule in Neuenburg und das Gymnasium in La Chaux de Fonds. Jene ist aus dem schon 1866 eingerichteten staatlichen Realgymnasium hervorgegangen und umfasst seit 1873 das humanistische Gymnasium, Realgymnasium (oder Industrieschule) und das Lehrerseminar (Gymnase pédagogique; 1867 gegründet). Sie ist eine blühende Anstalt mit rund 150 Schülern und verleiht jedes Jahr etwa 30 Abiturienten das Reifezeugnis. Ihre Kosten werden vom Staat und der Gemeinde Neuenburg bestritten, welch' letztere die Schulräume stellt und eine jährliche Subvention entrichtet. Das «Gymnase Communal» in La Chaux de Fonds datiert erst aus dem Jahr 1900 und wird wie die dortige Sekundarschule von den beteiligten Gemeinden unterhalten, wobei aber der Staat an die Lehrerbesoldungen 50% beisteuert.
Die Lehrer und Lehrerinnen werden in dem 1867 eingerichteten und der Kantonsschule in Neuenburg angegliederten Seminar mit 2 jährigem Kursus, sowie ferner an verschiedenen Sekundarschulen und am Gymnasium in La Chaux de Fonds ausgebildet. In Peseux besteht ein freies Lehrerseminar (École normale évangélique de la Suisse Romande) mit klassischer Sektion und einer privaten Sekundarschule, das aus freiwilligen Beiträgen unterhalten wird und u. a. auch künftige Missionäre auf ihren Beruf vorbereitet. Diese Schule gibt zur Zeit dem Kanton nur sehr wenige Lehrer ab.
Der berufliche Unterricht ist durch Gesetz von 1898 neu organisiert worden und hat seither einen grossen Aufschwung genommen, wozu natürlich die kantonalen und eidgenössischen Subventionen stark beigetragen haben. Es bestehen heute: in Neuenburg die 1858 gegründete Gewerbeschule (für Uhrenmacher, Elektrotechniker und Kleinmechaniker), die 1883 eingerichtete Handelsschule mit 500 Schülern, die Berufs- und Haushaltungsschule für Mädchen (1893) und die Kunstgewerbeschule (berufliches Zeichnen und Modellieren) seit 1869;
in Le Locle die 1868 gegründete und 1903 zu einem Technikum (Uhrenmacherei, Gravieren, Mechanik etc.) erweiterte Uhrenmacherschule, die Gewerbeschule (1881) und die zum Teil der Sekundarschule angegliederte Handelsschule (1897);
in La Chaux de Fonds die Schule für Uhrenmacher und Mechaniker (École d'Horlogerie et de Mécanique; 1864), die Handelsschule (1895), Kunstgewerbeschule oder École d'Art (1872; Gravieren, Ziselieren, Emailmalerei, Fassung von Edelsteinen etc.), Gewerbeschule (1875) und Haushaltungsschule (1896);
in Couvet eine Mechanikerschule (École de Mécanique; 1893);
in Cernier und Saint Aubin je eine Schule für gewerbliches Zeichnen (École de Dessin professionnel; 1899 bezw. 1900);
in Cernier die kantonale landwirtschaftliche Schule (1885) und in Auvernier die kantonale Weinbauschule (1888).
Hochschulunterricht erteilt die 1840 gegründete und 1866 völlig umgestaltete Akademie in Neuenburg, die sich immer weiter entwickelt. Sie umfasst 4 Fakultäten (Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Recht, Theologie) und ein Seminar für modernes Französisch. Das Akademiegebäude ist mit finanzieller Unterstützung der Sparkasse 1886 aufgeführt worden. Die Kosten bestreiten der Staat und die Gemeinde Neuenburg.
Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Ausgaben von Staat und Gemeinden für das öffentliche Schulwesen (inkl. Schulmaterialien, Zulagen und allgemeine Verwaltung) 1902:
Fr. | |
---|---|
Primarschulwesen | 1310068 |
Sekundarschulwesen | 356085 |
Berufsschulen | 725361 |
Höherer Unterricht | 202781 |
Total | 1594295 |
Es trifft somit auf den Kopf der Bevölkerung eine Ausgabe von 20 Fr.
Für 1904 waren die Kosten des Staates Neuenburg für das öffentliche Unterrichtswesen auf 1140476 Fr. budgetiert. Museen und Bibliotheken sind Eigentum der betr. Gemeinden und werden vom Staat nicht subventioniert. In mancher Hinsicht bemerkenswert sind das Kunstmuseum, historische, naturhistorische und ethnographische Museum sowie die Stadtbibliothek zu Neuenburg.
Kultus. Die Bevölkerung des Kantons Neuenburg ist fast ausschliesslich reformierten Glaubens. Der katholischen Konfession gehören blos die aus der einstigen «Bourgeoisie du Landeron» hervorgegangenen Orte Cressier, Le Landeron-Combes und Enges, sowie das ehemals zu Frankreich gehörende und erst 1815 dem Kanton Neuenburg angegliederte Dorf Le Cerneux Péquignot an. Die bis 1873 einheitliche reformierte Kirche hat sich damals infolge des Gesetzes über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat, das die völlige Glaubensfreiheit gewährleistet und die Wahl der Geistlichen den Kirchgemeinden überlässt, gespalten.
Heute zählen die Staatskirche 42 französische und 3 deutsche Pfarreien und die vom Staat unabhängige freie Kirche 22 Pfarreien mit etwa 12000 Angehörigen. In den grössern Ortschaften haben sich auch einige Sekten gebildet. Die römisch-katholische Kirche mit 17000 Gläubigen besitzt ausser in den bereits erwähnten Ortschaften noch Pfarreien in Neuenburg, Le Locle und La Chaux de Fonds, sowie je eine in den Bezirken Boudry, Val de Travers und Val de Ruz. Die altkatholische Gemeinde in La Chaux de Fonds ist wie die römisch-katholischen Pfarreien vom Staat anerkannt. Man zählt im Kanton rund 1000 Juden, von denen die Mehrzahl in La Chaux de Fonds lebt. Die Auslagen des Staates für das Kirchenwesen betrugen 1902:
Fr. | |
---|---|
Sekretariat | 500 |
Reform. Kirche | 184798 |
Kathol. Kirchen | 31491 |
Total | 216789 |
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