mehr
Handelsschule (abschliessend mit Diplomprüfung), eine Kunstgewerbeschule für die verschiedenen Zweige des Kunsthandwerks, das technisch-gewerbliche Zeichnen und die Malerei, ein sechsklassiges Gymnasium, an welches das Lyzeum mit 2 Kursen anschliesst, eine theologische Abteilung mit 3 Kursen und ein Priesterseminar. Für die theoretische und praktische Ausbildung der jungen Landwirte sorgt die landwirtschaftliche Winterschule in Sursee. Die Weiterbildung der Töchter lassen sich die Koch- und Haushaltungsschule in Weggis und die Haushaltungsschule am Institut in Baldegg angelegen sein. Ferner werden stetsfort unter Mithilfe des Staates Kurse zur beruflichen Ausbildung der Männer- und Frauenwelt veranstaltet. An der Stadtschule in Luzern sind besondere Kurse für die Frauenarbeiten eingeführt.
Taubstumme Kinder erhalten ihre Ausbildung in der Taubstummenanstalt in Hohenrain. An mehreren Orten bestehen gewerbliche Fortbildungsschulen. Die Wahl der Primar- und Sekundarlehrer geschieht durch das Volk, entweder direkt oder durch einen Wahlausschuss, nach dem System der Bestätigung. Die Professoren der kantonalen Lehranstalt werden durch den Regierungsrat gewählt. Die Beaufsichtigung führen die Schulpflegen, die Bezirksinspektoren, der Kantonalschulinspektor und ein fünfgliedriger Erziehungsrat. Die Schulpflegen werden vom Volk, die Inspektoren vom Regierungsrat und der Erziehungsrat vom Grossen Rat gewählt.
Die Besoldung eines Primarlehrers beträgt 900-1300 Fr. in Bar nebst freier Wohnung und Holz oder 300 Fr. Entschädigung, diejenige einer Primarlehrerin 700-1100 Fr. nebst Wohnung und Holz oder 300 Fr., die eines Sekundarlehrers 1300-1800 Fr. in Bar nebst Wohnung und Holz oder 300 Fr., die einer Sekundarlehrerin 1100-1500 Fr. in Bar und Wohnung und Holz oder 300 Fr. An die Barbesoldung leisten der Staat ¾ und die Gemeinden ¼. Die Lehrer-Witwen- und Waisenkasse, an welche die Mitglieder, die Gemeinden und der Staat Beiträge leisten, hat einen Vermögensbestand von 155149,28 Fr. Die Ausgaben des Staates für das gesamte Erziehungswesen im Jahr 1900 betrugen 557008,25 Fr. In dieser Summe sind die Ausgaben der Gemeinden nicht inbegriffen.
Militärwesen.
Bestände der Truppeneinheiten und Truppenkontingente auf
Auszug | Offiziere | Unteroffiz. | Soldaten | Total |
---|---|---|---|---|
Infanterie (IV. Division): Füsil.-Bat. 41. 42. 43. 44. 45 | 103 | 636 | 4556 | 5295 |
do. Schützenbat. 4 (Stab und 3. Kompagnie) | 9 | 58 | 211 | 278 |
Kavallerie : Schwadron 22 (IV. Armeekorps) | 7 | 14 | 111 | 132 |
do. Guiden-Komp. 4 (IV. Division), 8 und 10 (VIII. Division) | 9 | 17 | 123 | 149 |
do. Maxim-Komp. 4 (IV. Armeekorps) | 5 | 5 | 26 | 36 |
Artillerie : Fahrende Batterien 22 (IV. Division), 45 und 46 (VIII. Division), 55 und 56 (IV. Armeekorps) | 32 | 68 | 527 | 627 |
do. Gebirgsbatterie 3 (IV. Armeekorps) | 2 | 5 | 47 | 54 |
do. Verpflegungstrainabteilung 4 (IV. Armeekorps) | 3 | 5 | 94 | 102 |
do. Festungsartillerie (Gottharddivision). | 5 | 14 | 148 | 167 |
Genie : Geniehalbbat. 4. Stab u. 1. und 2. Komp. (IV. Division.) | - | 8 | 126 | 134 |
do. Kriegsbrückenabt. 4/I, Telegraphenkomp. 4 und Eisenbahnkomp. 4 (IV. Armeekorps) | 4 | 5 | 53 | 62 |
Sanität : Ambulanz 16. 17 und 18 (IV. Division), 19 u. 20 (IV. Armeekorps) | 10 | 12 | 55 | 77 |
Verwaltung : Verwaltungskomp. 4 (IV. Armeekorps) | 2 | 4 | 65 | 71 |
Total Auszug | 191 | 851 | 6142 | 7184 |
Landwehr | ||||
Infanterie : Füsil.-Bat. 114 und 115; Stab und 2.-4. Komp. (1. und 2. Aufgebot) | 53 | 331 | 2397 | 2781 |
do. Schützenbat. 12; Stab und 2. Komp. (1. u. 2. Aufgebot) | 5 | 19 | 101 | 125 |
Kavallerie : Schwadron 22. Guidenkomp. 4. 8 und 10 | 4 | 36 | 118 | 158 |
Artillerie | 20 | 72 | 617 | 709 |
Festungsartillerie (Gotthard) | 2 | 3 | 16 | 21 |
Genie | 3 | 8 | 146 | 157 |
Sanität | 14 | 6 | 81 | 101 |
Verwaltung | - | 1 | 27 | 28 |
Total Landwehr | 101 | 476 | 3503 | 4080 |
Total Auszug + Landwehr | 292 | 1327 | 9645 | 11264 |
(Nach gefl. Mitteilung des Militär-Kontrolbureaus des Kantons Luzern).
Industrie, Handel und Gewerbe.
Wenn auch stark die Hälfte der Bevölkerung sich der Urproduktion widmet, so haben doch Industrie und Gewerbe im Kanton eine ziemliche Bedeutung und sind stets noch im Aufschwung begriffen. Im Amt Luzern ist die Industrie vorherrschend. Aber auch in andern Kantonsteilen ist die industrielle Tätigkeit bemerkbar, so namentlich im untern Wiggerthal. In Luzern und den Ortschaften am Vierwaldstättersee ist die Fremdenindustrie in vollster Blüte; besonders Luzern mit seiner unvergleichlich schönen Lage hat sich zu einem Fremdenort ersten Ranges entwickelt. (S. den Art. Luzern Stadt). Durch die Brünigbahn ist es mit dem Berner Oberland und durch die Gotthardbahn mit der Urschweiz und dem Süden verbunden. Weggis und Vitznau eignen sich des milden Klimas wegen nicht nur zu Sommer-, sondern auch zu Winterkurorten. Die Vitznau-Rigibahn und die Pilatusbahn ermöglichen dem Reisenden ganz bequeme Bergtouren. Rigi und Pilatus sind weltberühmte Aussichtsberge.
Kriens leistet Bedeutendes namentlich in der Eisenindustrie; die hier befindliche Aktiengesellschaft der Maschinenfabriken von Th. Bell u. Comp. hat einen Weltruf. Bekannt sind auch die von Moos'schen Eisenwerke in der Emmenweid (Schmelzwerke, Stiften- und Kettenfabrik). In Nebikon besteht ebenfalls eine Fabrik für Ketten, Hebewerkzeug und Stiften. Eine Buchstabenfabrik in Kriens. Seidenfabriken in Kriens und Emmenbrücke. Eine grosse Papierfabrik in Perlen.
Wauwil und Horw haben Glasfabriken. Grosse Ziegel- und Backsteinfabriken in Nebikon, Gettnau, Horw, Hochdorf, Grosswangen etc. Im untern Wiggerthal (Dagmersellen und Reiden) arbeiten Baumwollenfabriken, Spinnereien, Webereien und Färbereien. In Sursee eine grosse Ofenfabrik. Im Rothen (Gemeinde Littau) eine Möbel- und Parkettfabrik. Mehrere grosse Getreidemühlen, so in Malters, Alberswil, Altishofen etc. In der Stadt und auch auf dem Lande mehrere grosse Bierbrauereien. Viele Sägemühlen, mechanische Schreinereien und Zementwarenfabriken.
Grosse Erträgnisse liefern auch die Wälder. Besonders die Aemter Entlebuch und Willisau haben einen ziemlichen Holzreichtum. Der Export wie die Verarbeitung des Holzes im Inlande bringen ganz ordentliche Einnahmen. Ziemlichen Gelderwerb geben ferner das Kleingewerbe und die Hausindustrie. Hausweberei und Bürstenfabrikation im Surenthal. Zigarrenfabrikation im Surenthal, Winenthal (Rickenbach, Pfäffikon und Münster) und in Neuenkirch. Im nördl. Teil des Kantons beschäftigt die Strohindustrie hauptsächlich den Winter über viele Leute. Mit vielen Produkten wird Handel getrieben; besonders der Käsehandel (meistens Exportgeschäfte) hat eine grosse Bedeutung erlangt.
Das Handwerk erfreut sich einer rechten Pflege. Durch die Kunstgewerbeschule und die gewerblichen Fortbildungschulen angeregt, hat es sich vielfach zum Kunsthandwerk entwickelt. Vorteilhaft bekannt ist die Goldschmiedekunst in Luzern, ferner die Schlosserei, besonders die Arbeiten in getriebenem Eisen.
Der Verkehr wird gefördert durch ein Eisenbahn- und Strassennetz, das sich über den ganzen Kanton verzweigt. Luzern ist ein zentralschweizerischer Eisenbahnknotenpunkt ersten Ranges. Folgende Linien gehen von hier ¶
mehr
aus: Gotthardbahn, mit Abzweigungen nach Zug, Pfäffikon, Einsiedeln und Wädenswil;
Luzern-Emmenbrücke-Hochdorf-Wildegg (Seethalbahn);
Luzern-Wolhusen-Willisau-Huttwil-Langenthal.
Der Dampfschiffverkehr auf dem Vierwaldstättersee ist vorzüglich eingerichtet.
Nutzbare Mineralien; Jagd und Fischerei.
Der Kanton Luzern ist nicht reich an nutzbaren Mineralien; eigentliche Bergwerke besitzt er nicht. In früheren Zeiten hat man in einigen Flüssen Gold gewaschen, das sich in kleinen Blättchen im Sande der Emme, Fontanne, Wigger und Luthern findet. Aus diesem Gold hat man einst die Luzerner Dukaten geprägt. Die Arbeit des Goldwaschens ist aber wegen des zu geringen Ertrages schon längst eingestellt worden. In der Menzigerweide und am Mühlerain am Pilatus wurde seiner Zeit auch Eisen gegraben. 1594 legte man bei Farnbühl ein Eisenbergwerk an, das aber durch den Rümligbach wieder weggerissen worden ist. Verschiedene Steinbrüche liefern eine reiche Ausbeute. Bekannt sind die Brüche von Dierikon. Horw und Luzern liefern gute Bruchsteine. Tuffablagerungen finden sich an mehreren Orten. Auch Torfmoore sind vorhanden; Torf wird ausgebeutet im grossen Wauwiler Moos, bei Rüediswil, im Kommler Moos und im Entlebuch. Verschiedene grosse Lehmgruben.
Jagd und Fischerei sind nicht von grosser Bedeutung, liefern jedoch immerhin einige Erträgnisse. Die Ausübung ist an die Bezahlung einer Patenttaxe gebunden. An Flugwild werden gejagt: Wildente, Wachtel, Rebhuhn, Auerhuhn, Schnepfe u. s. w. Die Laufjagd geschieht auf Hasen, Füchse, Rehe, Marder, Dachse u. s. w. Seitdem man begonnen hat, in die öffentlichen Gewässer massenhaft junge Fische einzusetzen, hat sich die Fischerei ordentlich gehoben. Nennenswert ist der Fang von Bach- und Bergforellen in den fliessenden und von Hechten und Balchen in den stehenden Gewässern.
[A. Erni.]
Wasserkraftanlagen.
Es bestehen zur Zeit im Kanton 322 Wasserkraftanlagen mit zusammen 4534 effektiven Pferdekräften. Diese verteilen sich auf die 5 Aemter wie folgt:
Amt | Wasserwerke | Effekt. Pferdekräfte |
---|---|---|
Luzern | 63 | 2550 |
Hochdorf | 53 | 375 |
Sursee | 91 | 671 |
Willisau | 75 | 722 |
Entlebuch | 40 | 216 |
Total | 322 | 4534 |
Von diesen Wasserwerken sind jedoch 265 nur ganz kleine und unbedeutende von unter 10 Pferdekräften. Sie dienen meist zum Betrieb von Sägen, kleinern Mühlen und Pochwerken (Knochenstampfen), Randschindelnfabriken etc. Wasserwerksanlagen von je 10-50 Pferdekräften gibt es 45 und solche von über 50 Pferdekräften 12 mit zusammen 2673 Pferdekräften. Die letztern sind der Grösse nach aufgezählt folgende:
Benennung des Werkes | Gewässer | Anzahl Pferdekr. |
---|---|---|
Elektrizitätswerk Rathausen A.-G. | Reuss | 974 |
Holzstoff- und Papierfabrik Perlen | Reuss | 535 |
Städtisches Elektrizitätswerk Luzern (Thorenberg) | Emme | 337 |
Von Moos'sche Eisenwerke A.-G. Luzern | Emme | 188 |
Kunstmühle Malters | Emme | 175 |
Reusswasserwerk der Korporation Luzern | Reuss | 101 |
Elektrizitätswerk d. Korporationsgemeinde Sursee | Gesammelte Quellwässer | 70 |
Baumwollspinnerei Reiden | Wigger | 68 |
Mechan. Ziegel- und Backsteinfabriken Nebikon-Gettnau-Horw A.-G. (Werk in Alberswil). | Wigger und Luthern | 59 |
Mühle und Säge in Altishofen | Wigger | 59 |
Elektr.-werk Schüpfheim A.-G. | Emme | 54 |
Möbel- u. Parkettfabrik im Rothen (Littau), A.-G. | Emme | 53 |
Zusammen | 2673 |
In obigen Angaben sind nur die effektiven Wasserkräfte der betreffenden industriellen Anlagen enthalten ohne die zum Teil sehr bedeutenden Dampfreserven, und zwar basieren dieselben auf den amtlichen Schätzungen resp. Messungen, denen nur der andauernde Kleinwasserstand der betreffenden Gewässer zu Grunde gelegt ist. Auch ist die effektive Pferdekraft nur zu 70% der theoretischen angenommen.
Gemäss kantonalem Wasserrechtsgesetz vom Jahr 1875 bedarf es zur Anlage eines Wasserwerkes einer Konzession des Regierungsrates und es ist von den Konzessionären für jede bewilligte Wasserkraft je nach der Klasse, in die das betreffende Werk eingereiht wird, ein Wasserrechtszins von Fr. 1-4 pro Jahr und Pferdestärke an den Staat zu bezahlen. Bei der Klassifizierung werden die für die Verwertung der gewonnenen Kraft mehr oder weniger günstige Lage des betreffenden Werkes, die grössere oder geringere Wasserbeständigkeit, sowie alle den Wert einer Wasserkraftanlage etwa noch sonst beeinflussenden Faktoren berücksichtigt.
Wasserrechte, die schon vor Inkrafttreten des neuen Wasserrechtsgesetzes bestanden haben, und bei denen nicht schon früher ein Wasserrechtszins vorbehalten war, werden als sog. «althergebrachte Rechte» anerkannt und sind zinsfrei. Für Umänderungen, die auf den Verbrauch des Wassers und auf die Höhe des Oberwasserspiegels einen Einfluss haben, müssen dagegen auch solche Werke eine Konzession einholen und für die durch die Umänderungen erzielte Kraftvermehrung einen Wasserzins bezahlen.
Von den oben aufgeführten und bisher ausgenutzten 4534 Pferdekräften mussten im Jahr 1903 deren 1828 versteuert werden, und zwar betrug die Abgabe hiefür Fr. 6555,50.
[Kantonsingenieur W. Pfyffer.]
Landwirtschaft.
Wenn man einen Luzerner nach den Sehenswürdigkeiten seines Kantons und nach den Gründen seines ausgeprägten Heimatsstolzes frägt, dann spricht er von reinen Naturschönheiten seines Geländes, von den wunderbar malerischen, vielgestaltigen, in ihrer ¶