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die folgendes Ergebnis hatte: 120512 Kantonsangehörige, 3383 Angehörige anderer Kantone, 626 Ausländer, total 124521 Ew. Die eidgen. Volkszählung von 1850 ergab 132843 Ew.
Folgendes sind die Ergebnisse der Zählung von 1900:
Aemter | Häuser | Familien | Geschlecht Männl. | Weibl. |
---|---|---|---|---|
Luzern | 4441 | 11707 | 26923 | 27416 |
Hochdorf | 2314 | 3523 | 9008 | 8424 |
Sursee | 3911 | 5896 | 15009 | 13981 |
Willisau | 3795 | 5653 | 15050 | 14481 |
Entlebuch | 2596 | 3215 | 8399 | 7828 |
Kanton: | 17057 | 29994 | 74389 | 72130 |
.
Aemter | Kathol. | Reform. | And. Konfess. | Total |
---|---|---|---|---|
Luzern | 47338 | 6620 | 381 | 54339 |
Hochdorf | 16976 | 456 | - | 17432 |
Sursee | 27859 | 1113 | 18 | 28990 |
Willisau | 26581 | 2935 | 15 | 2981 |
Entlebuch | 15266 | 961 | - | 16227 |
Kanton: | 134020 | 12085 | 414 | 146519 |
Die Bevölkerung des Kantons hat sich somit im Laufe eines Jahrhunderts nahezu verdoppelt.
[A. Erni.]
Verfassung.
Der Kanton ist ein demokratischer Freistaat. Das souveräne Volk übt seine Rechte unmittelbar durch seine stimmfähigen Bürger aus oder überträgt sie seinen von ihm gewählten Vertretern. 5000 stimmfähige Bürger können beim Grossen Rat eine Abstimmung über Verfassungsrevision begehren. Die Verfassung muss dann revidiert werden, wenn die absolute Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Bürger es verlangt. Ueber Gesetze, Staatsverträge und Finanzdekrete, die eine einmalige ausserordentliche Ausgabe von 200000 Fr. oder eine jährlich wiederkehrende von 20000 Fr. zur Folge haben, findet eine Volksabstimmung statt, wenn innert 40 Tagen wenigstens 5000 Bürger beim Regierungsrat das Begehren dafür stellen.
Das Volk wählt in 25 Wahlkreisen seine Vertreter in den Grossen Rat. Auf je tausend Seelen trifft es einen Vertreter, ebenso auf eine Bruchzahl über 500. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Der Grosse Bat versammelt sich ordentlicher Weise jährlich drei Mal. Er zählt 143 Mitglieder. Zur Vollziehung der Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse und zur Staatsverwaltung wählt der Grosse Rat einen Regierungsrat von sieben Mitgliedern auf 4 Jahre, aus deren Mitte der Präsident, der Schultheiss, ebenfalls vom Grossen Rat auf je ein Jahr bestellt wird. Es bestehen folgende 7 Departemente: Gemeindewesen, Staatswirtschaft, Justiz, Militär und Polizei, Finanzwesen, Erziehungswesen und Bauwesen. Einem Erziehungsrat von 5 Mitgliedern, gewählt vom Grossen Rat, wird unter Oberaufsicht des Regierungsrates die Aufsicht und Leitung des Erziehungswesens übertragen. Zur Handhabung der Gesetze und Verordnungen, sowie zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit wählt der Grosse Rat für jedes Amt einen Amtsstatthalter ebenfalls auf 4 Jahre.
Ein Obergericht von neun Mitgliedern, gewählt vom Grossen Rat, ist die höchste kantonale Behörde in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Es übt die Oberaufsicht über die gesamte Rechtspflege. Ein Kriminalgericht von fünf, ebenfalls vom Grossen Rat gewählten Mitgliedern beurteilt erstinstanzlich alle Kriminalvergehen. Jeder Bezirk hat ein Bezirksgericht von sieben bis neun Mitgliedern, die zusammen mit ihren Präsidenten vom Volk gewählt werden. Sie beurteilen alle bürgerlichen und polizeilichen Rechtsfälle ihres Gerichtskreises. Jeder Friedensrichterkreis wählt einen Friedensrichter zur Vermittlung von Streitigkeiten.
Die territorialen Einheiten des gesamten Staatsgebietes sind die politischen oder Einwohnergemeinden. Diese haben eine Gemeindeversammlung und einen Gemeinderat, der aus drei bis fünf Mitgliedern besteht und vom Volk gewählt wird. Die Ortsbürgergemeinden umfassen alle in einer Gemeinde Heimatberechtigten. Sämtliche Einwohner eines Pfarrsprengels, welche derselben Konfession angehören, bilden eine Kirchgemeinde.
Einteilung.
Der Kanton wird eingeteilt in fünf Aemter, nämlich: Luzern, Hochdorf, Sursee, Willisau und Entlebuch;
in 19 Gerichtsbezirke, 91 Friedensrichterkreise, 107 Einwohnergemeinden und 80 katholische Kirchgemeinden.
Letztere bilden 4 Kapitel (Dekanate), nämlich Luzern, Hochdorf, Sursee und Willisau, und gehören zum Bistum Basel-Lugano.
Finanzwesen.
Das reine Vermögen des Staates betrug auf Fr. 7125398,58, dasjenige der Spezialfonds, die vom Staate verwaltet, aber im Staatsguthaben nicht inbegriffen sind, auf den nämlichen Zeitpunkt Fr. 5666390,97. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 1900 laut Staatsrechnung auf Fr. 2337268,49, die Ausgaben dagegen auf Fr. 2450998,04. Das steuerbare Vermögen des Kantons betrug pro 1900
Fr. | |
---|---|
an reinem Vermögen | 356738264 |
an Erwerb | 83757616 |
an Kataster | 81816103 |
Total | 522311983 |
Damit trifft es auf den Kopf der Bevölkerung ein steuerbares Vermögen von rund Fr. 3500.
Die Gebäulichkeiten des Kantons waren auf brandversichert für Fr. 275615950, und für Brandschäden wurden im gleichen Jahr vergütet Fr. 344471,95. ¶
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Das Gemeindevermögen betrug pro im Polizeiwesen Fr. 689368, im Armenwesen Fr. 11715004. Die Schulfonds der Gemeinden beliefen sich auf Fr. 3832559. Das Guthaben der Korporationsgemeinden betrug Fr. 11785533. An Armenunterstützungen verabfolgten die Gemeinden an Ortsbürger Fr. 730494, an Nichtortsbürger Fr. 14734. Der Staat bezahlte für Armenarztkosten im gleichen Jahr Fr. 79767. Die kantonale Armenkasse wies auf einen Bestand auf von Fr. 804174,94.
Der Kanton hat ein staatliches Bankinstitut, die Luzerner Kantonalbank, mit Hauptbank in Luzern und Filialen in Willisau, Schüpfheim und Sursee. Die Jahresrechnung pro 1900 erzeigte einen Reingewinn von Fr. 420133,47, der folgendermassen verwendet worden ist:
Fr. | |
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Verzinsung des Dotationskapitals | 115000 - |
Einlage in den Reservefonds | 61000 - |
Ablieferung an die Staatskasse | 65000 - |
Ablieferung an die Anstalt Rathausen | 28000 - |
Ablieferung an die kant. Armenkasse | 151133.47 |
Total | 420133.47 |
Neben diesem staatlichen Bankinstitut bestehen im Kanton noch mehrere private.
Armenpflege.
Die Armenpflege ist gesetzlich geregelt. Die Sorge für die Armen ist teils Aufgabe der gesetzlichen Behörden (öffentliche Armenpflege), teils Sache der Privatwohltätigkeit (freiwillige Armenpflege). Während den ersten 20 Tagen im gleichen Kalenderjahr hat die Wohngemeinde, im weitern die Heimatsgemeinde für die Verpflegung von Armen aufzukommen. Die Armenarztkosten werden vom Staat bezahlt.
Im Jahre 1900 bezahlten die Gemeinden an
Fr. | |
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Unterstützungen für Ortsbürger | 730494 |
Unterstützungen für Nichtortsbürger | 14734 |
Total | 745228 |
Sehr viele Gemeinden haben eigene Armenanstalten, die unter staatlicher Aufsicht stehen.
Wohltätige Anstalten.
Der Staat hat eine kantonale Irrenheilanstalt in St. Urban, die über 400 Patienten aufnehmen kann und im Jahr 1900 443 Patienten mit 161720 Pflegetagen verpflegt hat. Die durchschnittlichen Kosten pro Tag und Kopf beliefen sich auf Fr. 1,47. In Luzern besteht eine kantonale Krankenanstalt mit 230 Betten, in Rathausen eine vom Staat unterstützte Erziehungsanstalt für arme Kinder. Auf dem Sonnenberg bei Luzern hat die schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft eine Rettungsanstalt für verwahrloste Knaben gegründet. In Mariazell bei Sursee befindet sich eine von Pfarrer Räber in Sursee gestiftete Erziehungsanstalt für arme Kinder. Die Taubstummenanstalt in Hohenrain haben wir bereits erwähnt.
Schulwesen.
Die obligatorische Primarschule für Knaben und Mädchen umfasst 6 Ganzjahreskurse. Daran schliesst sich die obligatorische zweijährige Wiederholungsschule mit jährlich 60 Halbtagen für die Knaben, während die Mädchen noch wöchentlich 1-2 Halbtage die Arbeitsschule zu besuchen haben. Jünglinge, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und nicht eine zweiklassige Sekundarschule oder eine andere höhere Schule mit gutem Erfolg besucht haben, sind zum Besuch der Rekrutenschule verpflichtet, welche 2 Kurse von je 40 Unterrichtsstunden umfasst.
Für höhere Bedürfnisse sorgt die 2-4 klassige Sekundarschule, die ebenfalls direkt an die Primarschule anschliesst. Auf zählte der Kanton 353 Primarschulen mit 17140 Schülern und 39 Sekundarschulen mit 1246 Schülern. Neben diesen öffentlichen Schulanstalten bestehen 8 Privatschulen, nämlich in Luzern die Stiftsschule und das Institut St. Agnes, die Anstaltsschulen auf Sonnenberg, in Rathausen und Maria Zell (Sursee), Stiftsschule Münster, Institut Marienburg und die Schule in Hopöschen (Ruswil).
Diese zählten zusammen 461 Schüler. Für die Heranbildung der Lehrkräfte sorgen das staatliche Lehrerseminar in Hitzkirch und das Lehrerinnenseminar des Institutes Baldegg. Der höhere Bildung dienen die Mittelschule in Willisau, die Mittelschule mit Progymnasium in Sursee, das Progymnasium in Beromünster und die Kantonsschule in Luzern. Diese umfasst eine siebenklassige Realschule (technische Abteilung) mit Anschluss ans Polytechnikum, eine dreiklassige ¶