erfreut hatte, ergriff es gegen die französische Invasion die Waffen, musste sich aber der Uebermacht beugen, worauf am französische
Truppen das Ländchen besetzten und seine Staatskasse und Panner mit Beschlag belegten. Am 30. September desselben Jahres wurde Gersau
dem helvetischen Kanton
Waldstätten angegliedert, erhielt dann durch die Mediationsakte neuerdings eine
Art von Selbständigkeit und erlangte 1814 von den vier Urkantonen seine Anerkennung als Freistaat.
Als der Kanton Schwyz
aber 1816 trotzdem Miene machte, das kleine Gebiet sich einzuverleiben, erhob Gersau bei den übrigen Urkantonen
Beschwerde und unterbreitete 1817 der Tagsatzung eine urkundlich wohl belegte Denkschrift zur Verteidigung
seiner 500 jährigen
Freiheit. Allein schon am wurde Gersau endgiltig dem Kanton Schwyz
angegliedert und bildete vom an
den kleinsten Bezirk dieses Kantons, dem man seiner geringen räumlichen Ausdehnung ungeachtet in Anbetracht der ehemaligen
Unabhängigkeit des Ländchens den zweiten
Rang unter den schwyzerischen Bezirken zugestand. Der erste
Landammann der Republik Gersau war Johann Heinzer (1390), der letzte J. M. A. Camenzind (1816).
Die höchste Gewalt des einstigen Freistaates war der Landsgemeinde vorbehalten, der der Landrat jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht
über seine Verwaltung und Rechnungsführung vorlegen musste. Die Entscheidung in Kriminalsachen stand der Landsgemeinde,
in Zivilsachen der Verwaltungsbehörde zu, wobei jedoch gegen ein Urteil dieser letzteren Berufung an
die Landsgemeinde eingelegt werden konnte. In diesem
Falle war der Appellant verpflichtet, jedem ihrer Mitglieder eine kleine
Geldentschädigung zu bezahlen.
Wenn ein Bürger sich eine
Frau von auswärts holte, musste er deren Mitgift der Behörde abliefern, die
sie in der Landeskanzlei verwahrte. Die Bürger hatten das Recht, veräusserte Grundstücke im Zeitraum eines Monates wieder
an sich zurück zu ziehen. Das Ländchen ist reich an
Sagen. Den öftern Neckereien ihrer grössern Nachbarn pflegten die
Bürger von Gersau die treffende Antwort nicht schuldig zu bleiben, so dass in dieser Beziehung eine
ganze Anzahl von guten Anekdoten erzählt wird.
Manche alte Volksbräuche haben sich noch bis heute erhalten. Ein besonders eigenartiger
Brauch war die bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
gefeierte Fecker-Kilbi, ein jährlich wiederkehrendes
Fest der Heimatlosen, bei welchem Anlass alle Bettler von Gersau und
den umliegenden Gegenden hier eine Art Tagsatzung abzuhalten pflegten und sich drei Tage lang ein vergnügtes
Leben gönnen durften, ohne von den Behörden belästigt zu werden. 1064: Gersowe. (Vergl. Osenbrüggen Ed. Neue kulturhistor.Bilderaus derSchweiz. Leipzig 1864. - Rigert, Pfarrer Caspar. Kurzgefasste Geschichte des Freystaates Gersau. 2. Aufl., mit
Nachtrag. Zug 1817. Es ist dies die im Auftrag der Behörden verfasste und der Tagsatzung von 1817 eingereichte
Denkschrift zum
Schutze der Unabhängigkeit von Gersau. - Camenzind, Damian. Geschichte des Freistaates Gersau nach den Quellender Archive. 1861. - Gautier, Ad. La républ. de Gersau.Genève 1868. -
Steinauer, D. Geschichte desFreistaatesSchwyz.
2 Teile.
Einsiedeln 1861. - Geschichte der Republik Gersau [im Geschichtsfreund. Jahrg. 19].).
(Kt. Bern
und Wallis).
2976, 3086, 3167, 3121, 3186, 3175 m. Stark verwitterter und gezackter Felskamm,
zwischen dem obersten Abschnitt des Aarethales und dem
Rhonegletscher. Alle Einzelzähne von der
Grimsel oder von
Gletsch aus
in 4-5 Stunden mehr oder weniger leicht zugänglich. Prachtvolle Aussicht. Fundstellen von Bergkrystallen. Der malerische
Uebergang von der
Grimsel über
Nägelisgrätli undRhonegletscher zur
Furka führt längs dem Fusse der
Gerstenhörner hin.