mehr
Ziele verfolgen, immerhin wollen wir einige unter ihnen, die sich auf ein bestimmt abgegrenztes Gebiet beschränken, besonders namhaft machen: Vereinigungen zum Schutze der Kinder, zum Arbeitsnachweis für entlassene Sträflinge, zum Schutz junger Mädchen und zur Hebung Gefallener, ferner Arbeitsämter, Werkstätten, Vereinigungen zur Besserung der Wohnverhältnisse, Unterstützungskassen, die Gesellschaft zur Lösung sozialer Fragen (Société pour l'Étude pratique des Questions sociales), die Gesellschaft für Gesundheitspflege (Société d'hygiène), die Société des Sauveteurs du Léman etc.
Die Ferien- und Meerkolonien gestatten bedürftigen Kindern, sich während der Schulferien in reiner Luft und mit Meerbädern zu kräftigen. Eine kürzlich ins Leben gerufene Einrichtung verteilt an arme Mütter sterilisierte Milch für ihre Säuglinge und gibt ihnen unentgeltlichen ärztlichen Rat für ihre Kinder. Jeder Polizeiposten ist zur sofortigen Hilfeleistung bei Unglücksfällen mit Arzneimitteln und Verbandmaterial ausgerüstet, und zum selben Zweck hat auch der Samariterverein 12 Posten eingerichtet. Die Stadt unterhält eine ständige Feuerwache und ein Feuerwehrbataillon, denen 8 Gerätschaftslokale zur Verfügung stehen. Die aus Freiwilligen bestehende Société des Sauveteurs auxiliaires besorgt den ersten Hilfsdienst vor Ankunft der Löschmannschaften, die Organisation des Sicherheitsdienstes bei Brandfällen und das Flöchnen von Mobiliar etc. aus den brennenden Häusern.
Der Arbeiterbevölkerung stehen unentgeltliche Arbeitsnachweisstellen, Lese- und Vortragssäle und Volksküchen zur Verfügung. Diese letzteren sind 1890 eingerichtet
worden, tragen nicht den Charakter von Armenanstalten, leisten aber immer mehr anerkannte vorzügliche Dienste, indem sie gegen mässige Entschädigung an jedermann ein gesundes u. schmackhaftes Essen abgeben. Ihr Umsatz, der schon drei Jahre nach der Gründung in der Woche durchschnittlich auf 65000 Portionen gestiegen war, ist seither in steter Vermehrung begriffen.
Besondere Erwähnung verdienen ferner auch noch die Genfer Gemeinnützige Gesellschaft (Société genevoise d'Utilité publique) und der Frauenverein (Union des Femmes). Die erstgenannte, 1828 gegründet, studiert Fragen von allgemeinem Interesse und verfolgt das Ziel, die sozialen, materiellen u. moralischen Verhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Mehrere der schon genannten philanthropischen Anstalten und Einrichtungen verdanken dieser Gesellschaft ihre Entstehung.
Die Genfer Gemeinnützige Gesellschaft hat s. Z. auch an den zum Abschluss der internationalen Genfer Konvention führenden Unterhandlungen und Beratungen einen hervorragenden Anteil genommen, indem vornehmlich auf Grund der Bemühungen des Genfer Menschenfreundes Henri Dunant, des Präsidenten der Gesellschaft G. Moynier und des Generales Dufour jener internationale Kongress in Genf tagte, der am die Neutralität der Ambulanzen im Kriege anerkannte und die Organisation der den Verwundeten zu gebenden Pflege bestimmte.
Dieser Vertrag, die sog. Genfer Konvention, wurde zunächst von den am Kongress vertretenen 16 Mächten und später auch von der Mehrzahl der übrigen zivilisierten Staaten unterschrieben. Der gleiche Kongress bestellte ferner das sog. Internationale Komite vom Roten Kreuz, dessen Geschäftsstelle in Genf ihren Sitz hat und das den Zweck hat, in Kriegszeiten das Los der Verwundeten zu mildern. Der Frauenverein endlich will das Gefühl der Solidarität unter den Frauen stärken, ihre moralische und materielle Lage verbessern und für sie ein fester Rückhalt sein. Er ergänzt seine Tätigkeit durch Einrichtung von Unterrichtskursen und Auskunftsbureaus, Veranstaltung von Vorträgen, Erteilung von juristischem Rat und endlich durch den Unterhalt einer Verkaufsstelle für weibliche Arbeiten.
Allen diesen Einrichtungen und Anstalten reihen sich noch Berufsvereinigungen u. gegenseitige Unterstützungs- und Versicherungsgenossenschaften an, so dass die Armenfrage in Genf sich nicht so dringend und scharf zugespitzt hat, wie dies in vielen anderen Städten von derselben Bedeutung heute tatsächlich der Fall ist. (Nähere Auskunft geben u. A. Mittendorf. Les institutions phil-.anthropiques genevoises. Genève 1888. - Lombard. Annuaire philanthrop. genevois. Genève 1893. - Marin. Les œuvres d'initiative privée à Genève. Paris 1893).
Auf dem Gebiete der materiellen Entwicklung von Stadt und Kanton leistet dem Staate die wichtige Association des Intérêts de Genève wirksame Hilfe. Ihre Aufgabe besteht vornehmlich darin, die Stadt im Auslande bekannt zu machen und den Fremden den hiesigen Aufenthalt so angenehm als möglich zu gestalten, zu welchem Zwecke sie ein unentgeltliches Auskunftsbureau eingerichtet hat, ¶
mehr
die nötige Reklame besorgt und die Veranstaltung von Festen und Konzerten an Hand nimmt. Während die staatlichen Unterrichtsanstalten der körperlichen Entwicklung der Jugend vielleicht etwas zu geringe Aufmerksamkeit schenken, unterstützt der Staat nach Massgabe seiner Mittel andererseits doch alle auf Körperübungen, Turnen und Sport gerichteten Bestrebungen, die von privater Seite aus in ganz hervorragendem Masse gepflegt werden. Die sportlichen Vereinigungen erfreuen sich einer stets zunehmenden Beliebtheit, so dass ihre Anzahl 1901 bereits auf 99 gestiegen war, nämlich auf 12 Turnvereine, 7 Fecht- und Boxklubs, 1 Reitklub, 31 Alpenvereine, 4 Ruder- und Segelvereine, 21 Radfahrer- und Automobilfahrervereine, 14 Schiessvereine und 9 verschiedene Spielklubs.
Verwaltung, städtische Kraftwerke, Finanzen.
Die Verfassung von 1814 hatte der Stadt Genf keine selbständige Stellung eingeräumt, sondern ihre Verwaltung und die Wahrung ihrer Interessen in allen Punkten dem Staate übertragen. Es bestand zwar eine städtische Verwaltungskammer (Chambre municipale), deren Tätigkeit sich jedoch auf ein Minimum beschränkte und die schon ihrer ganzen Organisation nach (sie bestand aus 2 Mitgliedern des Staatsrates und' 9 von dieser Behörde bezeichneten weiteren Abgeordneten) jeder Unabhängigkeit entbehrte.
Von 1832 an machte sich eine Strömung geltend, die für die Stadt die gleichen Rechte forderte, wie sie auch den übrigen Gemeinden zugestanden waren, und eine von den Bürgern zu wählende eigene städtische Behörde anstrebte. Ein darauf bezügliches Begehren wurde 1835 von der Mehrheit des damaligen Conseil représentatif auf später verschoben und am neuerdings auf fünf weitere Jahre vertagt. Daraufhin entstand die sog. Vereinigung vom 3. März (Association du 3 Mars), die die geplante Reform kräftig an Hand nahm und es auch wirklich durchsetzte, dass die Verfassung von 1842 der Stadt einen aus 81 auf je 6 Jahre gewählten Mitgliedern bestehenden Stadtrat gab.
Seit dieser Zeit also ist Genf ein eigenes, selbständiges Gemeinwesen, dessen Organisation aber in manchen Punkten von derjenigen der übrigen Gemeinden abweicht. Als gesetzgebende Behörde amtet heute der aus 41 vom Volke auf je 4 Jahre erwählten Mitgliedern bestehende Stadtrat (Conseil municipal), als ausübende Behörde der aus 5 ebenfalls vom Volke auf je 4 Jahre ernannten Mitgliedern bestehende Verwaltungsrat (Conseil administratif). Dieser vollzieht die Beschlüsse des Stadtrates, verwaltet die städtischen Gelder, erhebt die Steuern, ernennt die Beamten und leitet den gesamten städtischen Verwaltungsmechanismus.
Jedes seiner Mitglieder steht an der Spitze von einer der 5 Verwaltungsabteilungen, die folgende Gebiete umfassen:
1) Promenadenwesen, botanischer Garten und botanisches Museum, Beleuchtung, Polizei und Aufsicht über Markthallen und offene Märkte, öffentliche Badeanstalten, Abfuhrwesen;
2) Finanzen, städtische Steuern, Steuerrekurse, Vermietung der Immobilien, Schlachthäuser und Viehmärkte, Feuerwehr, Kunstschulen;
3) Liegenschaftenverwaltung, öffentliche Arbeiten, Kraftwerke (Services industriels: gaz, eau, électricité), städtische Uhren;
4) Theater und Konzerte, Zivilstandsamt, Bestattungswesen, Friedhöfe;
5) Kleinkinder- und Primarschulen, Uhrenmacher- und Handelsschule, Stiftung Bouchet, naturhistorisches und archäologisches Museum, Münzkabinet, Kunst- und Kunstgewerbemuseum, Ariana, Bibliotheken. Eine Anzahl von öffentlichen Unternehmungen, die in anderen Städten von Gesellschaften privaten Charakters betrieben zu werden pflegen, sind in Genf der Reihe nach der städtischen Verwaltung angegliedert worden und bilden unter dem Namen der Services industriels einen ihrer wichtigsten Zweige. Es sind dies die Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke, sowie das Werk zur Nutzbarmachung der Wasserkraft der Rhone (Service des forces motrices du Rhône).
Ueber die einstigen Einrichtungen zur Versorgung Genfs mit Wasser haben wir bereits einige Angaben gemacht. Heute dienen der Versorgung Genfs mit Trink- und Brauchwasser das quer über der Rhone errichtete Wasserwerk der Coulouvrenière und die Reservoire von Bessinge und am Bois de la Bâtie. Am Eingang zum Quartier La Coulouvrenière ist 1879 zunächst ein Werk mit Dampfbetrieb erbaut worden, das aber bald der stets zunehmenden Nachfrage nach Brauchwasser nicht mehr genügen konnte, so dass sich die Stadt 1882 die Konzession zur Nutzbarmachung der Wasserkraft der Rhone erwarb und zu diesem Zwecke den Bau eines neuen Wasserwerkes mit Turbinenbetrieb in der Coulouvrenière beschloss. Dieser Bau machte tiefgreifende Arbeiten in beiden Rhonearmen notwendig, die, um den normalen Wasserstand des Sees nicht zu stören, auf drei Bauperioden verteilt ¶