Alle diese Wege lassen uns Einblick tun in die allen oberitalienischen Seen mit ihrem milden Klima eigene reiche Vegetation.
Der Wald besteht an den untern Hängen aus prachtvollen Kastanienhainen, weiter oben folgen dichte Buchenbestände und endlich
vereinzelte Baumgruppen und einzelne verkümmerte Sträucher.
In geologischer Beziehung besteht der Monte Generoso in seinen obersten Partien und am ganzen O.-Hang aus
unterem Lias, während der W.-Hang mit einer Reihe von triasischen Dolomitbänken zum Luganersee absteigt. Das Ganze endlich
ruht auf einer porphyrischen Grundmasse, dem Kern des Gewölbes Monte Generoso-Monte Caprino. Einzig am S.-Hang findet sich
eine kleine Mulde mit oberem Lias, Dogger-Malm (sog. unterer Majolica) und Neocom (sog. oberer Majolica).
Besonders bemerkenswert ist der ganze Bergstock endlich auch in botanischer Hinsicht, indem sich hier auf kleinem Raum eine
ganze Reihe von schönen und seltenen Pflanzenarten zusammenfinden, die man sonst nur einzeln über weite Gebiete zerstreut
antrifft.
Als besonders charakteristisch nennen wir folgende Arten, von denen wir die nur hier vorkommenden mit
! bezeichnen: Helleborus viridis und H. niger, Alyssum montanum, Arabis sagittata und A. muralis, Draba stellata!, Biscutellacichoriifolia (Felsen unter San Nicolao), Polygala vulgare var. pedemontanum und P. alpestre, Helianthemum polifolium;
Silene
italica, S. saxifraga und S. otites;
Dianthus atrorubens und D. monspessulanus var. controversus, Saginasubulata, Cerastium lineare, Ruta graveolens;
Cytisus capitatus, C. nigricans, C. hirsutus und C. laburnum;
Anthyllis vulneraria
und A. rubriflora, Trifolium alpestre, Oxytropis Huteri, Lathyrus gracilis und L. montanus var. linifolius, Potentilla villosavar. minor und P. caulescens var. viscosa, Cnidium silaifolium!, Ligusticum Seguieri!, Peucedanum offcinale!,Heracleumsibiricum;
Galium aristatum, G. purpureum, G. vernum, G. rubrum und G. mollugo var. Gerardi;
Cornus mas, Knautia pubescens;
Achillea clavennae!, A. setacea, A. stricta und A. dentifera;
Anthemis tinctoria und A. Triumfetti!, Chrysanthemum heterophyllum,Carduus defloratus var. Crassifolius und C. tenuifolius, Scorzonera humilis, Leontodon tenuiflorus und L. incanus, Hypochoerisglabra, Crepis setosa;
Hieracium Hoppeanum, H. villosiforme, H. pseudoporrectum, H. laevigatum, H. Balbisianum,H. Berardianum und H. albidum;
Phyteuma Scheuchzeri var. columnae, Campanula Raineri!, Hyoscyamus niger, Lathraea squamaria,Rhinanthus maior, Antirrhinum orontium, Sideritis montana, Plantago serpentina var. bidentata, Euphorbia esula, Daphne alpina,Asarum europaeum, Parietaria diffusa, Ostrya carpinifolia, Quercus terris (auf der Alp von Melano), Irisgraminea;
Ferner nennt man noch Paeonia officinalis, Viola Comollia, Laserpitium peucedanoides und L. marginatum,Cirsium pannonicum, Phyteuma Charmelii, Campanula caespitosa, Juncus tenuis, Carex Linkii, Avena lucida, Oplismenus undulatifolius!,Saussurea lapathifolia, Sedum cepæa, Inula hirta, Saxifraga mutata!, Laserpitium marginatum var. Gaudini, Dorycnium herbaceum,Centaurea transalpina, Clematis recta, Cirsium erisithales, Asperula cynanchica var. longiflora. Vergl.
die von Prof. Penzig im Giornale botan. Ital. 1879 veröffentlichte Arbeit über die Flora des Monte Generoso.
(Kt. Tessin,
Bez. Mendrisio).
342 m. Gem. und Pfarrdorf, am rechten Ufer des Laveggio und 1,5 km sw. der Station Mendrisio der
Linie Bellinzona-Lugano-Chiasso der Gotthardbahn. Postablage; Postwagen Mendrisio-Stabio. Gemeinde, mit Prella: 59 Häuser, 458 kathol.
Ew.; Dorf: 46 Häuser, 347 Ew. Getreide- u. Maisbau. Zigarren- und Tabakfabrik. Starke periodische Auswanderung der männlichen
Bewohner in die übrigen Kantone.
900 m. Gruppe von 4 Häusern, nahe dem linken Ufer des Poschiavino, 800 m n. Brusio
u. 8 km nw. der italienischen Station Tirano der Veltlinerbahn. 15 kathol. Ew.
surCoffrane(Les) (Kt. Neuenburg,
Bez. Val de Ruz).
850 m. Gem. und Dorf, im w. Teil des Val de Ruz, am SO.-Fuss des
Mont Racine und 1 km nw. über Coffrane. Station der Linie Neuenburg-La Chaux de Fonds. Strassen nach Coffrane-Valangin u. nach
Les Hauts Geneveys. Postbureau, Telegraph, Telephon. Gemeinde, mit Les Crotets: 54 Häuser, 473 reform.
Ew.; Dorf: 39 Häuser, 376 Ew. Kirchgemeinde Coffrane. Landwirtschaft und Industrie. 4 Uhrenmacherwerkstätten (wovon 2 für
Zifferblätter), 2 Möbelfabriken, eine Backstein- und Zementröhrenfabrik.
Handel mit Sand. Korbmacherwerkstätte.
Käserei.
Bierbrauerei.
Sommerfrische. Der Ueberlieferung nach soll der Name der Ortschaft von einer Anzahl von im Jahr 1291 sich hier
niederlassenden Genfer Familien herstammen.
(Les) (Kt. Bern,
Amtsbez. Münster). 1036 bis 1065 m. Gem. u. Pfarrdorf, im ö. Abschnitt der Hochfläche der Freiberge, 3 km
w. Bellelay und 5 km nö. der Station Tramelan der Linie Tramelan-Tavannes. Postablage, Telegraph, Telephon. Die Gemeinde umfasst
ausser dem Dorf Les Genevez die Häusergruppen Les Vacheries des Genevez, Le Vieux Bois Rebetez, Le Nouveau Bois Rebetez,
Prédame, Le Milieu de La Chaux, Les Veaux, La Barrière du Cernil, Les Joux, Chez Henri, Chez Vaubert.
Chez Sémon, Chez Le Sire; zusammen 114 Häuser, 733 kathol. Ew. französischer Zunge;
vorzüglicher Käse, Mönchskopf (tête de moine)
genannt.
Uhrenindustrie. S. über dem Dorf die Montagne de Jorat, von deren höchstem Punkt aus man einige Spitzen der Berner
Alpen erblickt. Höchst gelegenes Dorf des Berner Jura. 1381: Les Geneveys, wie das Neuenburger Dorf gleichen Namens von Auswanderern
aus Genf
gegründet, die nach der Einnahme dieser Stadt durch die Savoyarden (1307) hierher gezogen waren, Kirche 1617-1620 gebaut.
Einige Häuser des Dorfes fallen durch ihre eigentümliche Bauart und besonders durch ihre ausserordentlich dicken Mauern
auf. Das Dorf Les Genevez gehörte bis 1793 zur Courtine de Bellelay und mit dieser zum Bistum Basel
und hatte
während der Dauer der französischen Revolution vieles zu leiden. Ueberreste von urgeschichtlichen Schmelzhütten.
(Pointedes) (Kt. Wallis,
Bez. Hérens).
3679 m. Hauptgipfel der Kette der Grandes Dents (Gruppe der Dents de Perroc), hinten über
dem Val d'Hérens und zwischen Val d'Arolla und Val de Ferpècle.
Von Arolla aus in 5-6 Stunden zu ersteigen;
1885 zum
erstenmal bezwungen, hiess vorher Dent de la Perroc.
Kanton der schweizerischen Eidgenossenschaft, in der offiziellen Reihenfolge der Kantone deren zweiundzwanzigster.
Lage, Grösse, Oberflächengestaltung und Gewässer.
Der Kanton Genf
liegt im äussersten SW.-Winkel der Schweiz zwischen 46° 7' 47" u. 46° 19' 4" N. Br. u. zwischen
3° 37' 15" u. 3° 58' 30" OL. von Paris (oder 5° 57' 30" und 6° 18' 45" OL. von Greenwich). Er umrahmt das SW.-Ende des
Genfersees u. ist seiner Fläche nach (mit Seeanteil 277 km2, ohne diesen 249,4 km2) der fünftkleinste
Kanton der Schweiz (es stehen ihm an Fläche nur beide
mehr
Appenzell,
Zug
und Basel Stadt
nach). Seine grösste Längenerstreckung misst in der Richtung N.-S. (zwischen dem Schloss Les Chavannes und Landecy) 19,8
km, in der Richtung W.-O. (zwischen der Grenze w. Dardagny u. Moniaz) 26,5 km; sein grösster Durchmesser liegt in der Richtung
SW.-NO., reicht von der Rhone bei Chancy bis Hermance am Genfersee und misst 29,3 km. Der Kanton Genf
ist fast ganz
in französisches Gebiet vorgeschoben und grenzt nur auf kurze Strecken an die übrige Schweiz. Er wird begrenzt: im N. vom
Genfersee und Kanton Waadt,
in dessen Gebiet er noch die zwei Enklaven der Gemeinde Céligny liegen hat;
im W. vom
französischen Département de l'Ain, von dem ihn eine stark gebrochene Grenzlinie scheidet;
im S. u. O. in ebenfalls unregelmässiger
Linie vom Département de la Haute Savoie.
Der Kanton Genf
bildet den südlichsten und tiefsten Abschnitt des Thales des Genfersees und
liegt inmitten eines weiten Gebirgskreises, der von den Ketten des Jura, vom Mont Vuache, Mont de Sion,
Salève und von den Voirons gebildet wird. Die unregelmässig verlaufenden Grenzen ziehen sich in kurzem Abstand vor diesen
Bergketten hin. Das Gebiet Genfs wird durch Genfersee und Rhone in zwei Abschnitte geteilt, die kleinere sog. Rive droite (rechtes
Ufer) und die grössere sog. Rive gauche (linkes Ufer).
Der Boden bildet eine gewellte Ebene, aus der sich sanftgeböschte Höhenzüge und Hügel erheben: der Höhenzug (côteau)
von Cologny (499 m) und das Signal de Bernex (504 m) am linken Ufer und die Höhenzüge von Pregny (469 m) und Choully (508
m) am rechten Ufer. Tiefster Punkt des Kantons (am Rhoneufer s. Chancy) in 338 m, höchster Punkt (im O., nahe der Grenze
gegen Frankreich und etwas n. Moniaz) in 521 m; der grösste Teil des Kantons liegt zwischen 425 und 475 m, d. h. zwischen 50 und 100 m
über dem Spiegel des Genfersees. Da der Spiegel des Sees in 375 m und derjenige der Rhone bei ihrem Austritt
aus dem Kanton in 338 m liegen, hat die Mehrzahl der das Genfer Gebiet durchziehenden Flüsse und Bäche sich mehr oder weniger
tief in die Oberfläche einschneiden müssen; die bedeutendsten dieser entweder in der quaternären Decke
oder in der tertiären Molasse ausgewaschenen Tobel sind die der Versoix, des Vengeron, des Nant des Grebattes, des Nant d'Avanchet,
des Avril und der London rechts der Rhone und die der Hermance, der Eaumorte und der Laire links der Rhone.
Die Rhone selbst fliesst auf Genfer Boden in einem tiefen Einschnitt, der von hohen Steilufern begleitet
ist und stellen weise sogar den Charakter eines wirklichen Canyon aufweist. Auch ihr grösster Nebenfluss, die Arve, hat sich
tief in den Genfer Boden eingeschnitten und dessen ursprüngliche Gestaltung in Folge ihres stark unregelmässigen Laufes
in bedeutendem Masse umgeformt. Der Kanton Genf
gehört ganz dem Einzugsgebiet der Rhone an. Dieser Fluss durchzieht
nach seinem Austritt aus dem Genfersee den Kanton zunächst von O.-W. und biegt nachher nach S. ab; er bildet zahlreiche anmutige
Schlingen und lässt aus seinem Wasser einige unbedeutende Inselchen auftauchen.
Die Krümmung der Flussschlingen ist eine derartige, dass der Flusslauf zwischen der Jonction und Chancy
eine Länge von 21 km hat, während diese beiden Punkte in der Luftlinie nur 13 km von einander entfernt sind. Das untere
Ende des Genfersees schiebt sich keilförmig bis ins Herz des Genfer Gebietes vor und ist von grünen Höhenzügen anmutig
umrahmt. Kurz nach ihrem Austritt aus dem See nimmt die Rhone von
links die Arve auf, einen wasserreichen
Fluss von Wildbachcharakter, der aus den Gletschergebieten des Mont Blanc herkommt und wie die Rhone selbst auf seinem Lauf
durch den Kanton Genf
malerische Schlingen bildet und stellenweise von hohen Steilufern quaternären Alters begleitet
wird.
^[Ergänzung: Sie führt in der Sekunde im Minimum 20 m3 und im Maximum (Oktober 1888) 1136 m3 Wasser.] Nach der Vereinigung
mit der Rhone hält sich das milchigtrübe Wasser der Arve noch auf eine lange Strecke hin vom blauen und klaren Rhonewasser
vollständig getrennt, später mischen sich die beiden Wasser langsam miteinander und vereinigen sich
zu einem gleichförmig graugrünlichen Strom. Neben diesen beiden Hauptadern wird der Kanton Genf
noch von vielen andern Wasserläufen
entweder durchzogen oder von Frankreich abgetrennt.
Solche sind: auf dem rechten Ufer der Nant de Braille, die Versoix und der Vengeron (die alle drei in den
Genfersee münden), der Nant des Grebattes, der Nant d'Avanchet, der Avril und die London oder Allondon (Zuflüsse zur Rhone);
auf
dem linken Ufer die in den Genfersee mündende Hermance, die Seimaz, der Foron und die Aire (alle drei Zuflüsse zur Arve) und
endlich die zur Rhone gehenden Eaumorte und Laire. An dieser Stelle mögen auch noch die weiten Sumpfgebiete
von La Pallanterie, Rouelbeau, Sionnet und Troinex erwähnt werden, von denen das letztgenannte durch Oeffnen eines grossen Abzugsgrabens
jetzt trocken gelegt ist.
Geologie.
Der Kanton Genf
liegt in seiner Gesamtheit in einer weiten Senke, nach welcher hin zwei grosse Flussläufe konvergieren
und wo einst die Vorgänge der Eiszeiten eine grosse Rolle gespielt haben. Seine Bodenbedeckung besteht daher fast ausschliesslich
aus quaternären Ablagerungen glazialen oder fluvioglazialen Ursprunges, die verschiedenartige Faciesausbildung zeigen und
einer Grundlage von oligocäner Süsswassermolasse (aquitanische Stufe) auflagern.
Der Genfer Geologe Alph. Favre hat diese Ablagerungen ihrem Alter nach in drei Stufen gegliedert und unterscheidet: 1. Alte
Alluvionen, die an der Basis aus kohlenführenden Mergeln und höher oben aus Sanden und besonders Kiesen bestehen, in mehr
oder weniger regelmässigen und horizontalen, oder schwach nach W. fallenden Schichten gelagert sind und deren einzelne Bestandteile
oft in einander übergreifen oder mit einander wechsellagern. Sie sind unverkennbar Fluss- und Wildbachablagerungen,
die den im Kanton Genf
zusammentreffenden grossen Flüssen ihren Ursprung verdanken, und bestehen aus gerundetem Geschiebe, das aus
Savoyen, dem Wallis
und dem östlichen Teil des Kantons Waadt
stammt.
Die Zugehörigkeit dieser Alluvionen zur Eiszeit geht daraus hervor, dass ihnen an einzelnen Stellen Moränenmaterial
eingelagert ist (so besonders am Fuss des Bois de la Bâtie und bei Mategnin). 2. Moränenschutt, ohne Schichtung und ohne
Sonderung der Geschiebe nach ihrer Grösse, aus geschrammten Blöcken, eckigen Gesteinstrümmern und Lehm bestehend. Besonders
hervorzuheben sind mächtige Granitblöcke, die zumeist aus dem Ober Wallis
herstammen. Am Bois de la Bâtie
sind Bänke dieses Moränenmaterials in die alten Alluvionen eingelagert, welche Erscheinung den wechselnden Schwankungen
im Stand des einstigen Rhonegletschers entspricht. Diese glazialen und fluvioglazialen Ablagerungen der alten Alluvionen u.
des Moränenschuttes häufen sich ganz besonders rund um das Ende des Genfersees, und in den alten Alluvionen
haben sich die Rhone und Arve und einige ihrer Zuflüsse (Avril. London, Eaumorte, Laire) ihre hohen Steilufer
ausgewaschen. Alph. Favre hat ihre durchschnittliche Mächtigkeit zu 10 m und ihr Gesamtvolumen im Kanton Genf
auf 245 Millionen m3
geschätzt. 3. Postglaziale Alluvionen, die aus Sanden und Kiesen bestehen und deren Grenzen oft schwierig zu bestimmen sind.
Sie treten in drei von einander verschiedenen Formen der Ausbildung auf: a) Alluvionen auf den
heute nicht mehr von einem Flusslauf durchzogenen Hochflächen, deren Vorhandensein auf einst weit grössere und über weite
Flächen hin und her pendelnde Wassermassen schliessen lässt (Ebene zwischen der Seimaz und dem Foron, Thal der Aire, SW.-Abschnitt
des Kantons); b) Flussalluvionen, an den konvexen Krümmungen der Serpentinen in horizontalen Bänken abgelagert;
die am höchsten gelegenen Bänke sind im Allgemeinen zugleich auch die ältesten und sind zu einer Zeit abgelagert worden,
da das Bett der Flüsse noch in höherem Niveau lag als dies heute der Fall ist (Plainpalais, Thal der London, Les Pâquis, Les Eaux Vives,
Uferterrassen der Rhone etc.); c) Seealluvionen, bestehend aus Deltabildungen von Wildbächen, deren schief
geneigte Schichten zu einer Zeit im See abgelagert worden sind, da dessen Wasserspiegel noch weit höher stand als heute.
Das bedeutendste dieser heute trocken liegenden Deltas ist das bei den Tranchées, ö. der Stadt; da es aus denselben Materialien
besteht, wie sie heute von der Arve verfrachtet werden, hat man daraus den Schluss gezogen, dass dieser
Fluss einst an dieser Stelle in den See ausgemündet haben müsse.
Im Verlauf der Quartärzeit hat die Bodenoberfläche des Kantons Genf
durch die ihn durchziehenden Wasserläufe grosse Veränderungen
erlitten. So hat besonders die erosionskräftige Arve zu Ende der Eiszeit das Becken ausgewaschen, das
sich von Le Bachet de Pesay bis La Treille und vom Bois de la Bâtie bis Pinchat erstreckt und in dem heute die Ortschaften
Plainpalais und Carouge liegen. Später, in historischer Zeit, ist dann dieses Becken von den Geschieben derselben Arve
wieder teilweise aufgeschüttet worden.
Die Arve hat überhaupt während der Quartärzeit ihren Lauf vielfach gewechselt und als Zeugen hiefür zahlreiche Kiesablagerungen
hinterlassen. Bei der Rhone ist dies dagegen trotz ihrer beträchtlichen Wassermenge nicht der Fall gewesen, da sie einerseits
als geschiebearmer Fluss aus einem läuternden Seebecken kommt und andererseits zu tief eingeschnitten
ist, als dass sie in ihrem Lauf beträchtlich hätte hin und her pendeln können. Wie die Arve haben sich aber auch die kleinen
Flüsse des Kantons in beträchtlichem Umfang an der Umgestaltung seiner Oberfläche beteiligt: grosse Ablagerungen der Aire
liegen zwischen Saint Julien u. Confignon, ebensolche der Laire bei Avusy und Chancy, und der Foron hat mit
seinen Geschiebemassen die einstigen Sümpfe bei Puplinge überführt. (Näheres siehe bei Favre, Alphonse. Description géolog.du cant. de Genève. 2 vol. Avec planches. Genève 1880).
Die der aquitanischen Stufe angehörenden Ablagerungen des Tertiärs gliedern sich in drei Horizonte: einen unteren
(gipsführende Mergel und Gips), einen mittleren (kalkige Mergel, Holzkohlen und einige Fossilien) und einen obern (mit Mergel
als Basis und Sandsteinen als Decke). Diese tertiären Schichten treten in den von den Flussläufen ausgewaschenen Tobeln
und an einigen Stellen der Rhoneufer zu Tage.
Der geologische Bau des Kantons Genf,
wie wir ihn eben geschildert haben, erklärt dessen Armut an abbaufähigen
Steinbrüchen oder Erz- u. Kohlenlagern. Anlass zu fabrikmässigem
Abbau haben einzig die Bänke von Sand, Kies und brennbaren
Tonen gegeben, von denen Sande und Kiese an zahlreichen Stellen des Kantons, der Töpferton bei Hermance und Bellevue ausgebeutet
werden. Immerhin hat man zu verschiedenen Zeiten jeweilen auch Brüche auf Molasse (mit oder ohne Gips)
aufgetan, die aber heute alle wieder aufgegeben sind. Im W. des Kantons findet man an mehreren Punkten (Choully, Granges, Dardagny)
Lager von Bitumen und Holzkohle; auch diese sind heute nach verschiedenen unergibigen Abbauversuchen alle wieder verlassen.
Der hie und da (bei Choully, Bernex, am Nant d'Avanchet) vorkommende Gips lohnt seiner geringen Mächtigkeit
wegen den Abbau ebenfalls nicht. Der Kanton Genf
hat einige Mineralquellen, so bei La Croix de Rozon (gefasst und benutzt), bei Drize
und Hermance.
Klima.
Da der Kanton Genf
von bis zu über 1700 m Höhe aufsteigenden und erst im Mai ihrer winterlichen Schneedecke sich
entledigenden Bergmassen umrahmt ist und dazu den NO.-Winden ungehinderten Zugang gestattet, so müssten seine klimatischen
Verhältnisse ziemlich ungünstige sein, wenn nicht als thermischer Ausgleicher die grosse Wasserfläche des Genfersees ihre
Wirkung geltend machen würde. Sie mildert im Sommer die Hitze, im Winter die Kälte, so dass die mittleren
Temperaturen für Genf
im Winter 0,7°, im Frühjahr 8,9°, im Sommer 17,9°, im Herbst 9,7° und im Jahr 9,3 °C betragen.
Unter 0 °C fällt die Temperatur an durchschnittlich 65 Tagen im Winter (davon 20 Tage mit ganztägigem Frost), 18 Tagen
im Frühjahr und 12 Tagen im Herbst (davon für Frühjahr und Herbst zusammen pro Jahr je ein Tag mit
ganztägigem Frost), zusammen also im Jahr an 95 Tagen, wovon an 21 der Frost, jeweilen den ganzen Tag andauert. Im Zeitraum
1826-1895 sind folgende Temperaturextreme beobachtet worden: Minimum mit -25,3° am und Maximum
mit +36,4° am Das Mittel aus den absoluten Minima eines Jahres gibt -13,27° für den 15. Januar und dasjenige aus
den absoluten Maxima +32,51° für den 20.-21. Juli. Der mittlere jährliche Barometerstand ist 726,65 mm (im Winter 727,6
mm, im Frühjahr 724,8 mm, im Sommer 727,4 mm und im Herbst 726,8 mm). Während der letztvergangenen 50 Jahren
hat das Barometer am mit 748,7 mm seinen höchsten und am mit 700,16 mm seinen tiefsten Stand erreicht.
Seit 1826 wird in Genf
die Menge der Niederschläge regelmässig berechnet. Das Mittel aus diesen Beobachtungen
gibt 836,6 mm für das Jahr, 138,0 für den Winter, 189,7 für das Frühjahr, 233,3 für den Sommer und 275,6 für den Herbst.
Am geringsten ist der Niederschlag in den Monaten Januar, Februar und März, am stärksten im August, September und Oktober.
Die dem Jura näher gelegenen Teile des Kantons weisen in dieser Hinsicht höhere Zahlen auf, als das
übrige Kantonsgebiet; doch sind die Regenmessstationen (mit Ausnahme derjenigen der Sternwarte) noch zu jungen Datums, als
dass aus ihren Ergebnissen jetzt schon brauchbare Mittelzahlen berechnet werden könnten.
Regentage zählt man jährlich 130,5, Regenstunden 716,2. Gewitter treten im Jahr durchschnittlich an
24,94 Tagen auf; sie sind am häufigsten im Juni und Juli und am seltensten im Dezember und Februar. Die Schneedecke bleibt
nur ausnahmsweise länger als 15 Tage hintereinander liegen. Aus allen diesen Verhältnissen ergibt sich, dass das Klima
von Genf
im Vergleich zu der Menge der atmosphärischen Niederschläge weit milder ist, als dasjenige der
den Kanton
mehr
umrahmenden Gebirgszone und selbst noch milder als das der übrigen Ufergebiete am Genfersee.
Beobachtungen über den Wasserdampfgehalt der Luft (durch Bestimmung der Spannkraft des Wasserdampfes oder des Dampfdruckes
- absolute Feuchtigkeit - und des Verhältnisses der zu einer bestimmten Zeit in der Luft vorhandenen Wasserdampfmenge zu
der bei der herrschenden Temperatur möglichen Dampfmenge - relative Feuchtigkeit -) sind seit 1819 angestellt
worden und haben folgende Mittelwerte ergeben:
Mittlere relative Feuchtigkeit in ‰
Winter
844
Frühjahr
713
Sommer
693
Herbst
810
Jahr:
765
Jahr
Mittlere absolute Feuchtigkeit = 731 mm
Ueber den Grad der Bedeckung des Himmels mit Wolken oder die Bewölkung gibt uns in Anzahl Tagen folgende
Tabelle Auskunft:
Hell
Schwach bewölkt
Stark bewölkt
Bedeckt
Winter
7.5
10.0
13.8
59.0
Frühjahr
19.0
16.2
19.1
37.7
Sommer
26.8
21.8
19.2
23.2
Herbst
13.9
14.3
18.3
43.5
Jahr:
67.2
62.3
70.4
163.4
Nebel ist in Genf,
besonders in den tiefer gelegenen Teilen des Kantons, ziemlich häufig und tritt hauptsächlich
während der Zeit von Oktober bis Februar auf. Im Mittel hat man jährlich 32,8 Nebeltage festgestellt. Beobachtungen über
die Dauer des Sonnenscheins werden in Genf
erst seit einigen Jahren angestellt, so dass brauchbare Mittelzahlen noch nicht gegeben
werden können. In Bezug auf die Windverhältnisse ist folgendes zu bemerken: Im Winter herrscht der
trockene, kalte und oft sehr heftig wehende NO., die sog. Bise, vor, die die Temperatur fühlbar erniedrigt, aber auch die
Luft kräftig reinigt; im Sommer weht meist der S. oder SW. (Vent du midi genannt), ein warmer und feuchter
Luftstrom, der gewöhnlich Regen bringt. Neben diesen grossen Strömungen der Atmosphäre unterscheidet man in Genf
noch zwei
Arten von lokalen Winden, nämlich den von den Jurahöhen von W. und NW. her absteigenden Joran und den aus der Richtung
des Môle von SO. her durch das Thal der Arve wehenden Môlan, der oft der Vorläufer eines Gewitters
oder eines plötzlichen Witterungsumschlages ist.
Flora.
Seiner Lage zwischen dem Jura einerseits und den Voralpen andererseits verdankt der Kanton Genf
die reiche Entwicklung seiner Flora,
wie sie sich sonst in der Schweiz nicht wieder an vielen Stellen zeigt. Diese Flora setzt sich aus Elementen
zusammen, die den Alpen von Savoyen, dem Jura, der Uferregion des Genfersees und dem französischen Rhonethal eigen sind, und
bildet damit das Verbindungsglied zwischen der Flora des zentralen Europa und derjenigen des Mittelmeergebietes.
Sie ist, wie sich H. Christ ausdrückt, «eine Etappe in der Wanderung vieler südlicher
Arten nach Norden». Von einzelnen bemerkenswerten Arten führt derselbe Forscher (Pflanzenleben der Schweiz. 2. Aufl. 1882. S. 71 f.)
an: für den Fuss der Juraklusen beim Fort l'Écluse (Département de l'Ain) Acer monspessulanum, Helianthemum pulverulentum,Cytisus laburnum u. C. alpinus;
für die Thalebene Fumaria capreolata, Reseda phyteuma;
Trifolium elegans, T. striatum u. T. scabrum;
Vicia lutea, Lathyrussphæricus, Eruca sativa, Micropus erectus, Carduus tenuiflorus und C. pycnocephalus, Kentrophyllum lanatum, Centaurea calcitrapa,Picris echioides, Lactuca jvirosa und L. saligna, Crepis nicæensis, Anarrhinum bellidi folium, Anchusaitalica, Lappula myosotis, Solanum miniatum, Scrophularia aquatica, Erythronium Jens canis, Narcissus biflorus, Gastridiumaustrale Aira aggregata, Gladiolus segetum, Plantago ramosa und P. cynops, Amaranthus silvestris und A. deflexus;
Festucatenuiflora, F. ciliata und F. sciuroides;
Bromus squarrosus, Lolium multiflorum, Ornithogalum pyrenaicum, Carexnitida,
Rosa systyla und Calepina Corvini. Es sind dies meist Arten des grossen Rhonethales, von denen einige auch weiter oben, im
Walliser Thalbecken, sich finden.
Weitere Arten gehören der deutschen und mittelfranzösischen Flora an und sind für die
Schweiz Seltenheiten, so z. B. Agrimonia odorata, Dipsacus laciniatus, Vicia lathyroides, Silene otites,Veronicaacinifolia, Gagea stenopetala, Allium scorodoprasum, Leonurus marrubiastrum, Pulmonaria angostifolia, Leontodon taraxacoides,Centaurea nigra, Asperula galioides, Rosa gallica, Potentilla alba, Lamiuni incisum. Von der sehr reichen Sumpf- und Uferflora
nennt Christ Viola persicifolia, V. persicifolia var. staqnina, V. persicifolia var. elatior und V. pratensis; Lathyrus palustris,Isnardia palustris, Peplis portula,Ceratophyllum submersum, Apium nodiflorum, Oenanthe fistulosa und
O. Lachenalii, Gladiolus palustris, Cirsium bulbosum, Inula Vaillantii, Blackstonia serotina, Mentha pulegium, Samolus Valerandi,Cladium mariscus und Naias minor.
Landwirtschaft, Weinbau, Wald.
Der Boden des Kantons Genf
ist von Natur aus wenig ergibig, gibt aber dank einer rationellen Bewirtschaftung doch normalen Ertrag.
Wesentlich haben zur Bodenverbesserung die Entwässerungsarbeiten beigetragen, und im Kanton Genf
ist 1847 zum erstenmal in Europa
die Drainage vermittels zylindrischer Röhren angewendet worden. Ferner haben auch Bewässerungsanlagen bei diesen Bodenverbesserungen
eine bedeutende Rolle mitgespielt. Dem Weinstock sagen am besten die Molasse und die darüber liegenden Lehme, dem Weizen
dagegen der Glaziallehm zu. Natürliche Wiesen finden sich wenige, und auch Baumgärten und Wald sind nicht
stark vertreten; dagegen nehmen Weizen-, Hafer- und Kartoffelfelder, Kunstwiesen (Klee, Esparsette, Luzerne) und Weinberge
einen verhältnismässig grossen Platz ein.
ha
%
Wald
2144.79
9
Weiden und Gebüsch
511.81
2
Sümpfe
130.03
1
Kunstwiesen
6465.87
29
Aecker
10325.77
46
Weinberge
1928.13
8
Garten- und Gemüseland
422.30
2
Baumgärten
590.29
3
Total
22518.99
100
Im Vergleich zu seiner Fläche besitzt der Kanton Genf
von allen Kantonen die meisten Reben, die 1901 eine
Landwirtschaft und Bodenerzeugnisse des Kantons Genf
LANDWIRTSCHAFT U. BODENERZEUGNISSE DES KANTONS GENF
mehr
Fläche von 1813 ha umfassten. Alle Reben gehören derselben Art an, geben aber an besonders günstigen Lagen (so an den Hängen
von Cologny, Pregny, Le Mandement, Bernex) einen den Durchschnitt an Güte übertreffenden Wein. Unter den Weissweinen ist neben
einigen weniger wichtigen Sorten am verbreitetsten der sogen. «fendant roux», der
dem Wein von La Côte in manchen Beziehungen gleicht, aber geringeren Gehalt an Alkohol hat. Die im Kanton Genf
weniger verbreiteten
Rotweine sind zumeist die Marken des Dôle und Salvagnin. Grosse Verwüstungen hat während der letztvergangenen Jahre die
Reblaus angerichtet, so dass man seit einiger Zeit die Auffrischung der Genfer Rebberge mit amerikanischen
Pfropfreben (von der Versuchsstation Ruth geliefert) begonnen hat.
Ueber den Ertrag der Weinernten im Kanton Genf
geben folgende Zahlen Auskunft:
1896
1897
1898
1899
1900
1901
106949
104397
81381
95514
191536
122913
hl.
Von den 122913 hl des Jahres 1901 entfallen auf Weissweine 100929, auf Rotweine 20981 und auf gemischte
Sorten 1003 hl, deren respektive Durchschnittspreise pro hl 20,50, 21,60 und 24,50 Fr. betrugen. Mit Berücksichtigung
früherer Jahrgänge kann man den Durchschnittspreis für den hl Wein auf 30-40 Franken ansetzen. Die Weinernte von 1901 erzielte
einen Gesamtertrag von Fr. 2555955.
Im Kanton Genf
ist Hochwald wenig verbreitet; den Hauptplatz nehmen Buschholz und Gestrüpp ein, wie dies folgende
Tabelle für 1898 zeigt:
ha
%
Hochwald
93.63
4%
Reisholz
22.91
1%
Buschholz
2253.78
87%
Gestrüpp
204.62
8%
Total:
2574.94
100%
Die Waldfläche des Kantons ist im Verlauf des 19. Jahrhunderts zahlreichen Schwankungen unterworfen gewesen, hat aber im
Grossen und Ganzen infolge grosser Abholzungen beständig abgenommen. Sie betrug:
1817
1829
1853
1882
1898
3993
4057
2220
2656
2575
ha.
Die Schuttbedeckung aus der Quaternärzeit, mit der beinahe die ganze Bodenfläche des Kantons Genf
überführt ist, begünstigt vor
Allem den Wuchs der Eiche, die zu mehr als 9/10 die Waldungen des Kantons zusammensetzt und dies hauptsächlich
in der Form der Stieleiche (Quercus robur), während die Steineiche (Quercus sessiliflora) nur in kleinen und zerstreuten
Beständen angetroffen wird. In den übrig bleibenden Zehnteil teilen sich Esche, Linde, Ahorn, Vogelbeerbaum, Wilder Kirschbaum,
Elsbeerbaum, Spierling, Buche, Hagebuche, Kastanie, Birke, Erle, Weide, Pappel und einige Nadelhölzer.
Der Gesamtertrag der Waldungen des Kantons belief sich 1898 auf 132040 Fr. (Vergl. Borel, W. Rapport sur les bois du cantonde Genève. Genève 1899).
Die Genfer Bauern haben sich zum Zwecke besserer Wahrung ihrer Interessen gegenüber den Behörden und zur Erzielung günstigerer
Absatzbedingungen ihrer Erzeugnisse gegenüber den Konsumenten zu landwirtschaftlichen Genossenschaften,
sog. Syndicats agricoles, zusammen getan. Es bestehen heute deren 6 mit zusammen 1220 Mitgliedern und einem jährlichen Waarenumsatz
von 175000 Fr. Die 1776 gegründete Klasse für Landwirtschaft der Société des Arts befasst sich nur mit dem wissenschaftlichen
Studium landwirtschaftlicher Fragen und lässt die geschäftliche Seite ganz ausser Betracht.
Die
von der Eidgenossenschaft und den Kantonen Waadt
und Bern
subventionierte kantonale Genfer Gartenbauschule Châtelaine vermittelt theoretische
und praktische Kenntnisse in Garten-, Gemüse- und Weinbau. Ihr ist zum Zwecke landwirtschaftlicher Versuche und Analysen
ein Laboratorium angegliedert, das den Landwirten auf alle vorkommenden Fragen Auskunft erteilt. Daneben besteht
in der Stadt Genf unter dem Namen der Cours agricoles eine landwirtschaftliche Winterschule, die in den verschiedenen Zweigen
dieses Faches Unterricht erteilt.
Fauna.
Die Fauna des Kantons Genf
stimmt im Allgemeinen mit der des schweizerischen Mittellandes überein und unterscheidet sich von ihr nur
in einzelnen wenigen interessanten Sondererscheinungen. V. Fatio zählt auf: in der Masse der Wirbeltiere 13 Nager
(Eichhörnchen, Eichelmaus, Siebenschläfer, Haselmaus, Wanderratte, weissbauchige Ratte, Hausmaus, Hamster, Feldmaus, Waldmaus,
Wasserwühlmaus, Schärrmaus, gemeiner Hase), 6 Insektenfresser (Igel, Maulwurf, Wasserspitzmaus, gemeine Spitzmaus, Hausspitzmaus
und Feldspitzmaus), 7 Raubtiere (Fuchs, Dachs, Stein- oder Hausmarder, Iltis, Hermelinwiesel, kleines Wiesel, Fischotter)
und 14 Fledermäuse;
in der Klasse der Reptilien 4 Echsen (grüne Eidechse, Wurzeleidechse, Mauereidechse,
Blindschleiche), 4 Schlangen (Ringelnatter, gemeine Viper, österreichische Natter, Redische Viper);
in der Klasse der Amphibien 7 Froschlurche
(grüner Wasserfrosch, brauner Grasfrosch, Springfrosch, Feuerkröte, gemeine Kröte, grüne Kröte und Laubfrosch) und 4 Schwanzlurche
(gefleckter Salamander, Bergwassermolch, grosser Wassermolch u. Teichmolch);
14 Fische. Die Nähe von
See und Gebirge sowie das Vorhandensein von weiten Sumpfgebieten bedingen eine reiche Entwickelung der Avifauna, in der
man 307 einzelne Arten, d. h. etwa 3/5 aller in Europa vorkommenden Vogelarten, unterschieden hat.
Davon sind 214 Arten einheimisch
(105 Arten der Ebene, 27 Arten des Gebirges, 47 Ufer- und Sumpfvögel, 35 Wasservögel); 146 Arten nisten
im Lande selbst und 84 Arten sind Zugvögel (25 Arten der Ebene, 4 Arten des Gebirges, 20 Ufer- u. Sumpfvögel, 35 Wasservögel).
Für die Wirbellosen sind unsere Kenntnisse noch nicht so weit gefördert, dass man eine vollständige Liste der Arten aufstellen
könnte. Immerhin sind bereits eine Anzahl von guten Monographien einzelner Gruppen von Wirbellosen aus Genfs Umgebungen vorhanden,
so eine von Penard über die Rhizopoden, eine von Roux über die Infusorien, eine von Weber über die Rotatorien, eine von
Brot über die Lamellibranchiaten und mehrere über die Arthropoden. Von diesen letztgenannten mögen
hier noch einige auf Genfer Boden ziemlich häufig anzutreffende südliche Arten hervorgehoben werden, wie die Mantis religiosa,Sira Dollfusii und einige Tausendfüssler aus der Gattung Scutigera.
Jagd und Fischerei.
Der Kanton Genf
ist arm an Jagdharem Wild, weshalb zahlreiche Genfer es vorziehen, in den benachbarten französischen Départements
der Jagd nachzugehen. Im Jahre 1900 hat das Genfer Justiz- und Polizeidepartement 511 Jagdpatente zu einer Taxe von je 20 Franken
ausgestellt und Schussprämien ausgerichtet für 91 Füchse, 25 Marder, 2 Iltisse, 2 Wiesel und 12 Sperber. Auch die Jagdgesellschaft
«Diana» fördert die Jagdinteressen durch Bezahlung von Schussprämien
für schädliche Tiere und Wiederbevölkerung der Wälder mit verschiedenen Vogelarten (Rebhühnern,
Fasanen etc.).
mehr
Im Kanton Genf
wird die Jagd auf Flugwild am 1. September, die allgemeine Jagd am 1. Oktober geöffnet, und beide werden mit dem 15. Dezember geschlossen.
Im Frühjahr ist die Jagd überall auf Schweizerboden untersagt; die Jagd auf die auf dem See lebenden Wasservögel wird von
den Uferkantonen und -staaten gemeinsam geregelt.
Die Bewohner der See- und Rhoneufer treiben Fischerei und versehen den Markt zu Genf
mit zahlreichen Arten von Fischen: Barsch,
Forelle, Felchen, Aesche, Hecht, Trüsche etc. Der vor einigen Jahren noch gänzlich fehlende Aal wird jetzt in der Rhone
häufig gefangen. Seit 1881 hat man den Versuch gemacht, im Genfersee einige fremde Arten einzuführen,
wie die grosse Maräne (Coregonus maræna), den White fish (Coregonus alba) und einen Barsch (Eupomotis gibbosus). Von diesen
hat sich die erstgenannte besonders gut akklimatisiert und wird heute auf den Fischmärkten häufig feilgehalten. 1899 sind 521 Jagdpatente
ausgestellt worden, wovon 388 für Angelfischerei. 80 für Reusenfischerei, 23 für Netzfischerei im
See und 30 für Netzfischerei in der Rhone und Arve.
Viehzucht.
Die unten folgende Tabelle zeit, dass die Viehzucht im Kanton Genf
von grosser Wichtigkeit ist. Grosse Herden sind im Allgemeinen selten,
dafür hält aber beinahe jeder Bauer einige Stück Vieh.
1888
1892
1901
Pferde
3533
3434
3881
Maultiere
10
9
16
Esel
142
117
109
Zuchtstiere
111
124
111
Kühe
6285
6572
6586
Ochsen
475
464
252
Kälber u. Rinder
793
788
1157
Ziegen
1526
1516
1670
Schafe
1008
370
643
Schweine
2555
2719
2468
Bienenstöcke
-
-
2048
Zu nennen sind bei dieser Gelegenheit noch einige Geflügelzuchtanstalten, wie die von Crête, Chêne-Bougeries,
Cointrin und Bellebouche bei Gy. Versuche zur Einführung der Seidenraupenzucht hat man s. Z. in Veyrier am Fuss des Salève
unternommen, bald aber wieder aufgeben müssen.
Bevölkerung.
Mit seiner Wohnbevölkerung von 132510 Köpfen steht der Kanton Genf
unter den 25 schweizerischen Kantonen an achter
Stelle, während er seiner Fläche nach deren einundzwanzigster ist. Charakteristisch für die Bevölkerungsverhältnisse
von Genf
ist der mächtige Prozentsatz der Ausländer, von denen auf 1000 Ew. nicht weniger als 393,3 kommen, während die Genfer
nur mit 345,1 und die übrigen Schweizer mit 261,6 Ew. vertreten sind. Dieses Ueberwiegen der fremden
über die einheimische Bevölkerung erklärt sich aus der Lage Genfs als Grenzkanton und daraus, dass die Stadt Genf durch
ihre reichen intellektuellen Hilfsmittel und andere Annehmlichkeiten die fremden Besucher zu dauernder Niederlassung anzieht
und durch ihre rege Handels- und Gewerbetätigkeit Anderen Aussicht auf lohnenden Verdienst bietet. Die
rasche Vermehrung der Bevölkerung erklärt sich zum weitaus grösseren Teile aus der beständigen Zuwanderung, als aus dem
Ueberschuss der Geburten über die Todesfälle. Ueber diese Vermehrung gibt folgende Tabelle Auskunft:
Ew.
1815
48489
1828
53407
1837
58666
1843
61871
1850
64146
1860
83345
1870
93239
1880
101595
1888
106738
1895
114975
1901
132510
Mit Bezug auf die Geburtsziffer nimmt Genf
unter den Schweizer Kantonen die letzte Stelle ein. Für die Schweiz als Ganzes betrug
im Zeitraum 1871-1890 das jährliche Mittel der Geburten 308 auf 10000 Ew., für Genf
allein nur 243. Im Kanton Genf
zählte
man 1895 2361 Geburten (630 Genfer, 755 übrige Schweizer, 976 Ausländer) und 2534 Todesfälle (944 Genfer, 616 übrige Schweizer, 974 Ausländer); 1901 standen
sich 2886 Geburten und 2529 Todesfälle gegenüber. Daraus ergibt sich zur Genüge, dass der Zuwachs der Bevölkerung fast
ausschliesslich auf Rechnung der Zuwanderung zu setzen ist. Im Grossen und Ganzen würde sich die Bevölkerung
ohne diesen Zuzug von fremden Elementen beinahe gleich bleiben; im Jahrzehnt 1860-70 ist das Genfer Element sogar zurückgegangen,
zeigt
aber jetzt wieder eine schwache Zunahme.
Die Resultate der eidgenössischen Volkszählung von 1900 und der kantonalen Zählung von 1901 lassen sich in folgende Tabellen
gruppieren:
a) Geschlecht (Zählung von 1900).
Stadt
Uebr. Gem.
Kanton
%
Männlich
27619
35436
63055
47.18
Weiblich
32245
38344
70589
52.82
:
59864
73780
133644
100.00
b) Muttersprache (Zählung von 1900).
Stadt
Uebr. Gem.
Kanton
%
Französisch
46267
63791
110058
82.35
Deutsch
8301
5465
13766
10.30
Italienisch
4166
3134
7300
5.46
Romanisch
74
40
114
0.10
And. Sprach.
1056
1350
2406
1.79
:
59864
73780
133644
100.00
c) Konfession (Zählung von 1900).
Stadt
Uebr. Gem.
Kanton
%
Reformierte
30376
32165
62541
46.80
Katholiken
27664
39564
67228
50.30
Juden
716
360
1076
0.81
Andere
1108
1691
2799
2.09
:
59864
73780
133644
160.00
Das Ueberwiegen der Katholiken über die Reformierten rührt von der Zuwanderung her und datiert seit 1857, in welchem Jahre
beide Konfessionen sich noch die Wage gehalten hatten.
d) Heimat (Zählung von 1901).
Stadt
Uebr. Gem.
Kanton
%
Genfer
18620
27115
45735
34.52
Uebr. Schw.
17009
17634
34643
26.14
Ausländer
23252
28880
52132
39.34
:
58881
73629
132510
100.00
Die Ausländer verteilen sich wieder auf die verschiedenen Nationen wie folgt: Franzosen 34054, Italiener 10861, Deutsche
4027, Russen 785, Engländer 580, Oesterreicher 477, Amerikaner 344, Belgier 241, Spanier 131, Holländer 117, Türken 108,
Verschiedene 407.
e) Zivilstand (Zählung von 1900).
Stadt
Uebr. Gem.
Kanton
%
Ledig
32514
40597
73111
54.70
Verheiratet
21795
26967
48762
36.49
Verwitwet
4936
5689
10625
7.95
Geschieden
619
527
1146
0.86
:
59864
73780
133644
100,00%
Der Kanton als Ganzes zählt 37332 Haushaltungen, was für, die einzelne Haushaltung im Mittel 3,5 Köpfe
ergibt; die Dichtigkeit der Bevölkerung beträgt 532 Ew. auf einen km2 Fläche (Fläche des Kantons ohne den Anteil am
Genfersee gerechnet).
1901 betrug die Anzahl der Geburten 2886, wovon
Ehelich
Ausserehelich
Männlich
1285
138
Weiblich
1350
113
1901 betrug die Anzahl der Todesfälle 2529, wovon
Männlich
1298
(77 Totgeburten)
Weiblich
1231
(56 Totgeburten)
Industrie.
Die industrielle Tätigkeit im Kanton Genf
zeichnet sich aus durch die grosse Mannigfaltigkeit der betriebenen Gewerbe, von denen besonders
die Präzisionsmechanik (und diese wieder hauptsächlich in der Form der Uhrenindustrie) eines weltumspannenden Rufes sich
erfreut. Die Uhrenmacherei ist in Genf
1587 durch den Franzosen Ch. Cusin eingeführt worden und hat sich
seither beständig weiter entwickelt, sodass sie 1789 schon 4000 Arbeiter beschäftigte. Heute zeichnet sie sich weniger
durch die Anzahl der fertiggestellten Uhren, als vielmehr durch die Vorzüglichkeit ihrer in der ganzen Welt geschätzten
Fabrikate aus. Spezialitäten der Genfer Uhrenindustrie sind die Herstellung von Präzisionschronometern,
kunstvollen Schlagwerken, reich verzierten Uhren und Damenuhren. Auf Begehren der Fabrikanten untersucht die Sternwarte jeden
Chronometer auf die Genauigkeit seines Ganges, die in einem besonderen Begleitschein amtlich bezeugt wird. Daneben veranstaltet
die Société des Arts alljährlich besondere Preisbewerbungen für genau gehende Uhren (Concours de
mehr
réglage). Diese Einrichtungen tragen viel dazu bei, im Auslande den guten Ruf der Genfer Uhren zu erhalten. Der Wert der in
Genf
jährlich fertig gestellten Uhren wird auf ungefähr 10 Millionen Franken geschätzt. Kaum weniger wichtig sind die Juwelierkunst,
Schmuckwaarenindustrie und Goldschmiedekunst. Zum Beweis dafür geben wir in Folgendem die Anzahl der 1899 vom
Kontrolamt für Gold- und Silberwaaren gestempelten Stücke: 12422 goldene und 161217 silberne Uhrgehäuse, 7851 Stücke
goldener Schmuckwaaren und 86 Stücke Goldschmiedearbeiten.
Von den 394 dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstellten industriellen Betrieben Genfs arbeiten nicht weniger als 70 auf
den eben genannten Gebieten (38 Uhren- und 32 Gold- und Silberwaarengeschäfte). Trotz ihrer wichtigen
Stellung im Erwerbsleben Genfs sind doch diese beiden Industriezweige während der letztvergangenen Jahre an Bedeutung zurückgegangen,
indem sie 1896 300 Personen und 1902 700 Personen weniger beschäftigten als im Jahr 1888.
Auch die einst so blühende Herstellung von Musikdosen ist jetzt im Rückgang begriffen. Dafür haben
sich aber in Genf in den letzten Jahren zahlreiche neue Industriezweige entwickelt, besonders seit die Stadt an der Rhone ihre
zwei grossen Wasser- und Elektrizitätswerke von La Coulouvrenière und Chèvres errichtet hat, die das Wasser des Flusses in
der Form von Druckwasser oder elektrischer Kraft nutzbar machen.
Im Jahre 1902 waren im Kanton Genf
394 Fabrikbetriebe dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstellt. Neben den 70 oben
schon genannten Geschäften gehören hierher noch folgende: 23 Ateliers für graphische Künste und Buchdruckereien, 17 mechanische
Werkstätten, 26 Zimmer- oder Schreinergeschäfte, 18 Schlossereien, 7 Giessereien, 7 Bierbrauereien, 9 Spenglereien, 9 Hutmachergeschäfte, 7 Fabriken
für chemische Produkte, Anilinfarben und künstliche Parfumerien, 7 Tabak-, Zigarren- und Zigarettenfabriken, 5 Kerzen-
und Seifenfabriken, 5 Backsteinfabriken und Ziegeleien, 2 Töpfereien, 4 Chokoladefabriken, 5 Zuckerwaarenfabriken, 5 Mühlen;
dazu kommen noch Fabriken zur Herstellung von Automobilen, chirurgischen Instrumenten, Photographenapparaten, Waagen, Korkzapfen,
Bürstenwaaren, physikalischen Instrumenten, Feuerwerk, dann Gerbereien, Parketterien etc. Die Anzahl
der dem Haftpflichtgesetz (loi sur l'extension de la responsabilité civile) unterstellten Betriebe beläuft sich auf
197,
wovon 178 dem Baugewerbe und 19 dem Verkehrswesen zu Wasser und zu Land dienen.
Da die landschaftliche Lage Genfs, die Schönheit und Anmut seiner Umgebungen, seine vielfachen wissenschaftlichen und künstlerischen
Einrichtungen und Anregungen zahlreiche Fremde anziehen, so blüht hier auch ganz besonders noch die
Hotelindustrie. Die Anzahl der in Genf
verkehrenden Fremden nimmt von Jahr zu Jahr zu: so sind in den Gasthöfen der Stadt abgestiegen
1899: 158584, 1900: 175018 und 1901: 205767 Fremde. Diese letzte Zahl setzt sich zusammen aus 74280 Franzosen, 49180 Schweizern, 26487 Deutschen, 18902 Italienern,
mehr als 20000 Engländern und Amerikanern. Am stärksten ist der Fremdenstrom in den Monaten Juli bis September, am schwächsten
im Januar und Februar.
Handel.
Es ist wahrscheinlich, dass die Bewohner Genfs schon von den ältesten Zeiten an dem Handel ihre ganz besondere Aufmerksamkeit
schenkten. Die geographische Lage der Siedelung bot hierfür zahlreiche Vorteile, und die schon von Aurelian im 4. Jahrhundert
hier eingerichteten Messen entwickelten sich zu solcher Wichtigkeit, dass die Siedelung davon den Namen des Emporium Allobrogum
(Handelsstadt der Allobroger) erhielt. Mit dem Untergang des Römerreiches nahm dann wahrscheinlich auch Genfs Bedeutung
als Handelsplatz ein Ende, freilich nicht für allzulange Zeit, da zahlreiche Urkunden aus dem 14. und den folgenden Jahrhunderten
uns von einem neuen Aufschwung von Handel und Gewerbe Zeugnis geben.
Heute ist Genf
ein wichtiger Handels- und Finanzplatz, der seine Beziehungen überallhin angeknüpft hat und seine Waaren nicht
nur in der Schweiz und Frankreich absetzt, sondern auch nach Italien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika
ausführt. Es gibt etwa 30 Speditionsgeschäfte und Auswanderungsagenturen und etwa 50 Geldinstitute (Banken, Spar- und Leihkassen
etc). Emissionsbank ist einzig die Handelsbank (Banque du Commerce), die 1901 für 24 Millionen Franken Banknoten ausgegeben
hat.
Im Jahr 1899 sind im Ganzen 8091 gewerbliche Patentbewilligungen ausgestellt worden, wovon 1023 für
Auspacken, Feilhalten und Liquidation von Waaren, 3602 für Hausierer, 750 für wandernde Handwerker und Kleingewerbetreibende, 2716 für
wandernde Artisten und 2494 Legitimationskarten für Handelsreisende. Von diesen letzteren wurden ohne Entgelt 2404 (1519
auf im Kanton
mehr
selbst niedergelassene Geschäfte und 885 auf auswärtige Geschäfte) und gegen Taxe 90 (68 auf im Kanton selbst niedergelassene
Geschäfte und 22 auf auswärtige Geschäfte) ausgegeben. Eine 1865 gegründete, vom Staate Genf
subventionierte, aber von den
Genfer Kaufleuten unterhaltene Handelskammer vertritt die Interessen der Kaufmannschaft den Behörden gegenüber und
studiert alle in ihren Geschäftskreis einschlagenden Fragen. Seit 1888 besteht auch eine Handelsschule,
die rasch zu grosser Blüte gelangt ist und jungen handelsbeflissenen die ihnen nötigen Kenntnisse vermittelt; ausserdem
besteht noch je eine Handelsabteilung auch an der Sekundar- und Höhern Töchterschule.
Der Kanton Genf
ist von einer in Zollangelegenheiten neutralen Zone umgeben, deren Grenzen über die politische
Landesgrenze hinaus in französisches Gebiet verlegt sind. Das Rechte Ufer des Kantons grenzt an die Zone des Pays de Gex,
die sich bis zur Valserine erstreckt und 1814 vom Pariser Kongress geschaffen worden ist. Das neutrale Gebiet hinter dem
Linken Ufer des Kantons, die Zone von Savoyen, datiert aus dem Jahre der Vereinigung dieser Landschaft
mit Frankreich (1860); ihre Schaffung ist damals durch Volksabstimmung der Bewohner Savoyens beschlossen worden.
Vom übrigen Frankreich ist diese neutrale Zone Savoyens durch eine unregelmässige Linie abgetrennt, die zunächst bis Seyssel
dem Rhonelauf folgt, dann den Bach Les Usses hinaufgeht und weiterhin über Évire, Saint Jean de Sixt,
La Giétaz und Flumet die italienische Grenze erreicht; die Zone umfasst die französischen Arrondissemente Thonon und Bonneville
ganz, und Saint Julien und Annecy zu einem Teile. Diese Einrichtung der zollfreien Zonen erleichtert die Versorgung Genfs mit
Lebensmitteln und gestattet den Bewohnern des Pays de Gex und Savoyens die bequeme Abfuhr ihrer Landesprodukte
nach derjenigen Stadt, die deren natürlicher Absatz- und Ausfuhrmarkt ist. Diese zollfreie Zonen sind also für beide Länder
vorteilhaft, ganz besonders aber für Savoyen und das Pays de Gex, die sich beide immer gegen ihre Einreihung in das allgemeine
französische Zollsystem gewehrt haben.
Verkehrswege.
Seiner geographischen Lage entsprechend ist Genf
das Verbindungslied zwischen der Schweiz einerseits, dem südl.
Frankreich, Algerien
und Spanien andererseits. Drei Eisenbahnlinien stellen die Verbindung Genfs mit seinen Nachbargebieten her, nämlich die Linien
der Jura-Simplonbahn, Paris-Lyon-Méditerranée und Les Vollandes-Annemasse. Die zwei erst genannten gehen
vom Bahnhof Cornavin aus, die andere verbindet Genf
mit dem Bahnnetz der Haute Savoie, ist von weit geringerer Bedeutung, mündet
in den Bahnhof von Les Eaux Vives ein und wird - obwohl Eigentum des Staates Genf
- von der Paris-Lyon-Méditerranée-Bahn betrieben.
Es ist für den Handel Genfs und auch für den internationalen Verkehr ein grosser Nachteil, dass diese
Linien auf Genfer Boden nicht mit einander verbunden sind und in zwei verschiedene Bahnhöfe einmünden.
Obwohl schon verschiedene Projekte einer Verbindungsbahn zwischen den beiden Bahnhöfen Cornavin und Eaux Vives ausgearbeitet
worden, ist doch die ganze Angelegenheit heute noch immer in der Schwebe. Das Gesamtgewicht der in beiden
Bahnhöfen angekommenen Güter belief sich 1900 auf ungefähr 600000 Tonnen. Die Gesamtlänge der normalspurigen Bahnen auf
Genfer Boden beträgt 30 km. Von grosser Bedeutung ist für den Kanton Genf
daneben noch sein ausgedehntes Netz von Schmalspurbahnen,
die 1887 mit der Eröffnung der Linie Genf-Veyrier ihren ersten Anfang nahmen und heute alle als elektrische
Bahnen eingerichtet sind.
Dieses Netz dient vor allem den ländlichen Gebieten des Kantons und setzt sich noch über die Kantonsgrenzen hinaus bis
zu wichtigen Ortschaften des Département de l'Ain (Fernex-Gex) und Hoch Savoyens (Saint Julien, Étrembières, Douvaine,
Collonges sous Salève) fort. Endstationen dieser von Genf
nach allen Seiten hin ausstrahlenden Linien sind
Versoix, Fernex, Vernier, Saint Georges, Chancy, Lancy, Saint Julien, Collonges sous Salève, Jussy, Douvaine und Hermance. Gesamtlänge 117 km.
Mit Ausnahme der von einer besonderen Gesellschaft betriebenen Linie Genf-Veyrier-Collonges sous Salève sind alle diese Bahnen
Eigentum der Compagnie Genevoise des Tramways Électriques.
Die beiden Flussläufe des Kantons Genf
sind nicht schiffbar. Die Arve ist hierfür zu seicht und hat zu sehr Wildbachcharakter, und
die Rhone unterbricht ihren Lauf bei Bellegarde (Département de l'Ain) in der von ihr ausgewaschenen sog. Perte du Rhône. Ausserdem
mehr
sperrt 6 km unterhalb der Stadt Genf der Staudamm des Elektrizitäts- und Wasserwerkes Chèvres den Rhonelauf seiner ganzen
Breite nach. Von Bedeutung als Verkehrsweg ist dagegen der Genfersee, auf dem die Compagnie générale de Navigation 16 Dampfboote
unterhalt, die beide Ufer regelmässig bedienen und fast ausschliesslich nur Personen befördern. Den
Waarenverkehr vermitteln zahlreiche Segelschiffe, die dem Hafen von Genf
die Erzeugnisse der Ufergebiete, vor Allem die Bausteine
der Brüche von Meillerie (Hoch Savoyen) zuführen. Den Verkehr im Hafen selbst und in seinen nächsten Umgebungen besorgen
endlich eine Anzahl von kleinen Motorbooten.
Staat und Verwaltung.
Der Kanton Genf
wird nach der Verfassung vom verwaltet, die ihre Ausarbeitung der nach dem Aufruhr vom eingesetzten
provisorischen Regierung verdankt und seither zu verschiedenen Malen abgeändert worden ist. Ihre Hauptbestimmungen sind:
Verminderung der Mitgliederzahl des Staatsrates und des Grossen Rates, Verkürzung ihrer Amtsdauer, Beseitigung der Bürgermeister
(syndics), Gewährleistung der Glaubensfreiheit, Wahl der ausübenden Behörde durch das Volk, Ausdehnung
des Stimmrechtes auf die Almosengenössigen und die im Kanton niedergelassenen Schweizer aller Kantone, Unentgeltlichkeit
des Volksschulunterrichtes, Gründung der Banque de Genève und der Hypothekarkasse, Aufhebung der Oekonomischen Gesellschaft
(einer aristokratischen Einrichtung, deren Mitglieder blos alteingesessene Genfer Patrizier werden konnten
und die aus ihrem beträchtlichen Vermögen bisher gewisse Ausgaben für die Volksschule und den reformierten Kultus bestritten
hatte).
Diese Verfassung von 1847 ist später in manchen wichtigen Bestimmungen abgeändert worden, so besonders mit Bezug auf die
Amtsdauer der Mitglieder des Staatsrates und Grossen Rates, die Einführung des Referendums und andere
Punkte. Die Staatsform des Kantons Genf
ist die einer repräsentativen Demokratie. Der Gesamtheit der Wähler (Conseil général) stehen
folgende Rechte zu: Wahl der ausübenden und gesetzgebenden Behörden und der Vertreter des Kantons in den eidgenössischen
Räten, Gewährleistung der Verfassung, fakultatives Referendum;
ferner das Hecht der Initiative, die aber, um in
Kraft treten zu können, von mindestens 2500 stimmberechtigten Bürgern unterstützt werden muss, während das Referendum
zu seiner Vollziehung die Unterschrift von mindestens 3500 Bürgern verlangt. 1899 zählte der Kanton 22189 stimmberechtigte
Bürger, von denen 7431 auf die Stadt, 5770 auf das Rechte Ufer und 8988 auf das Linke Ufer entfielen.
Von den Stimmberechtigten sind 8600 oder 38,8% Schweizerbürger aus anderen Kantonen (3100 deutscher und 5500 französischer
Zunge). Die Zunahme dieser Klasse von Stimmberechtigten macht sich weit mehr als in der Stadt in den ländlichen Gemeinden
des
Kantons bemerkbar.
Gesetzgebende Behörde ist der Grosse Rat (Grand Conseil), der sich aus 100 je für 3 Jahre von den drei
Kreiswahlkörpern (Stadt, Rechtes Ufer, Linkes Ufer) proportional zur Zahl ihrer Bevölkerung gewählten Mitgliedern zusammensetzt.
Die Wahl der Grossräte erfolgt vermittels des Listenskrutiniums nach dem durch Gesetz vom aufgestellten Prinzip
der Proportionalvertretung. In den Geschäftskreis des Grossen Rates fallen die Beratung von Gesetzesvorschlägen,
die Aufsicht über die kantonale Verwaltung, das Begnadigungs- und Amnestierecht, die Bestimmung des Steuerfusses, die Beschlussfassung
über Ausgaben und Anleihen, Ratifikation von Konkordaten und Verträgen, Ernennung der richterlichen Behörden, Bürgerrechtsgesuche.
Die ausübende Behörde, der ebenfalls auf eine Amtsdauer von 3 Jahren ernannte Staatsrat (Conseil d'État) besteht aus 7 Mitgliedern,
die den einzelnen Verwaltungsabteilungen (Erziehungswesen, Finanz- und Steuerwesen, Oeffentliche Arbeiten, Justiz und Polizei,
Handel und Volkswirtschaft, Inneres, Landwirtschaft und Kultus, Militärwesen) vorstehen. Der Gesamtbehörde liegen ob die
Bekanntmachung und Durchführung der Gesetze, die kantonale Verwaltung, die Aufsicht über die Gerichte, den Kultus und das
Schulwesen, die Vermittlung der Beziehungen zu den eidgenössischen und übrigen kantonalen Behörden
etc.
Der Kanton Genf
ordnet in den Nationalrat 7 Mitglieder ab, die wie auch die beiden Ständeräte direkt vom Volke gewählt werden.
Die heutige Justizorganisation des Kantons beruht auf dem Gesetz vom das durch dasjenige vom in
einigen Punkten abgeändert und ergänzt worden ist. Die richterlichen Funktionen werden ausgeübt durch Schiedsgerichte,
Friedensgerichte, einen Gerichtshof erster Instanz, ein Zivil-, Straf- und Korrektionsgericht, den Staatsanwalt und den Untersuchungsrichter,
eine Untersuchungskammer, eine Vormundschaftskammer und ein Kassationsgericht.
Alle richterlichen Behörden werden auf eine Amtsdauer von 4 Jahren vom Grossen Rate ernannt, mit Ausnahme
der Schiedsgerichte, die von den Arbeitsgebern und Arbeitern nach Berufsgruppen getrennt bestellt werden. Diese gewerblichen
Schiedsgerichte entscheiden in allen zwischen Prinzipalen und Angestellten entstehenden Streitigkeiten, wie z. B. Lohnfragen,
Arbeitsausführungen und Lehrverträgen. Der Kanton ist in 4 Friedensgerichtsbezirke eingeteilt: Genf,
Carouge, Chêne Bourg und
Petit Saconnex, von denen die drei letztgenannten wieder in je vier Kreise gegliedert sind. Es gibt 3 Friedensrichter
u. 4 Stellvertreter. Der Gerichtshof erster Instanz setzt sich zusammen aus 5 Richtern, 10 Beisitzern, 6 stellvertretenden
Richtern u. 6 stellvertretenden Beisitzern; er gliedert sich in 5 Kammern (vier für Zivilsachen und
mehr
eine für Handelssachen) u. entscheidet in allen den Betrag von 250 Franken nicht übersteigenden Streitigkeiten. Das Zivil-,
Straf- und Korrektionsgericht besteht aus 3 Richtern, 2 Beisitzern, 5 stellvertretenden Richtern und 3 stellvertretenden
Beisitzern. Zwei seiner Richter bilden mit 3 Richtern des gewerblichen Schiedsgerichtes die sog. Cour mixte. Oberste kantonale
richterliche Instanz endlich ist das Kassationsgericht mit einem Präsidenten und 3 Richtern.
Der Kanton Genf
umfasst 48 politische Gemeinden, wovon 13 rechts und 34 links der Rhone liegen und eine (Stadt Genf)
beide Ufer des Flusses
umfasst. Jeder Gemeinde steht ein alle 4 Jahre der Neuwahl unterliegender Gemeinderat vor, dessen Mitgliederzahl
je nach der Grösse der einzelnen Gemeinden 9, 12 oder 15 betragen kann. Ausübende Behörde jeder Gemeinde ist der Gemeindepräsident
(maire) mit 2 Adjunkten. Gemeinderäte, Gemeindepräsident und Adjunkten werden von den Stimmberechtigten ihrer Gemeinde
direkt gewählt. Die davon abweichenden Verhältnisse der Stadt Genf S. im Art. Genf
(Stadt).
Der Kanton Genf
gehört zum 4. eidgenössischen Schwurgerichtskreis, zum 6. Zollkreis, zum 1. Postkreis und zur 1. und 2. Armeedivision.
Er stellt zur eidgenössischen Armee die Infanterie Auszügerbataillone 10 und 13, das Bataillon 105 Landwehr ersten und
zweiten Aufgebotes, die dritte Kompagnie des Schützenbataillons 2 Auszug, die 4. Kompagnie des Schützenbataillons 9 Landwehr 1. und 2. Aufgebotes,
die Batterien 1 und 2 Feldartillerie, die Positionskompagnie 1 Auszug und Positionskompagnie 1 Landwehr.
Endlich liefert er auch noch Truppen zu folgenden Einheiten: Festungsartillerie III, Guidenkompagnie 1, Dragonerregiment
1, Parkkolonnen 1 u. 2, Geniebataillon 1, Trainbataillon 1, Feldlazaret 1, Verwaltungskompagnie 1. 1901 belief sich
der Effektivbestand der Genfer Miliz auf 5830 Mann, von denen 3602 dem Auszug und 2228 der Landwehr zugeteilt waren. Militärsteuer
bezahlten 9460 Mann, und 261 waren von jeder Dienstleistung befreit. 1902 wurden von 990 Stellungspflichtigen 540 diensttauglich
befunden, 100 auf ein Jahr und 48 auf zwei Jahre zurückgestellt und 302 dienstuntauglich erklärt.
Kirchliche Verhältnisse.
Reformierte u. katholische Staatskirche stehen beide unter der Oberaufsicht des Staates, der die Kosten für den Kultus trägt.
Der reformierten Kirche steht das Konsistorium vor, dessen je während 5 Jahren amtende 25 Laien- und 6 geistliche Mitglieder
von der Gesamtheit aller im Aktivbürgerrecht nicht eingestellten reformierten Schweizerbürger des Kantons
gewählt werden. Auf gleiche Weise erfolgt auch die Wahl der Geistlichen. Die Theologieprofessoren an der Universität und
die im Amte stehenden Geistlichen bilden zusammen das Kapitel (Compagnie des pasteurs), das den religiösen und Theologieunterricht
überwacht, über die Zulassung von Pfarramtskandidaten sein
Gutachten abgibt, Kandidaten für die Wahl
von Theologieprofessoren empfiehlt (unter Vorbehalt von deren Genehmigung durch das Konsistorium und den Staatsrat), die
Aufsicht über die einzelnen Geistlichen ausübt etc. Die katholische Staatskirche hat als Aufsichtsbehörde den sogen. Conseil
Supérieur, der sich aus 5 Geistlichen und 25 Laien zusammensetzt.
Während die (alt-)katholische Staatskirche nur einige Tausend Gläubige zählt, gehört die weitaus
überwiegende Anzahl der übrigen Katholiken der vom Staate nicht anerkannten römisch-katholischen Konfession an. Römisch-Katholische
und Reformierte halten sich im Kanton Genf
an Zahl ungefähr die Wage. Die evangelisch-protestantische, deutschreformierte, lutherische,
anglikanische, römisch-katholische und griechische Kirche, sowie die Juden sind vom Staat vollkommen unabhängig, haben ihre
eigenen kirchlichen Behörden und tragen die Kosten für ihre respektiven Kulte selbst. Das Budget für den Kultus betrug
im Jahr 1901 die Summe von 201475 Franken, wovon 122500 Fr. auf die reformierte, 62175 Fr. auf die katholische Kirche und 16800 Fr.
auf Verschiedenes entfielen.
Schulwesen.
Schon im 15. Jahrhundert besass Genf
eine höhere Schule (Collège), die für ihre Zeit ziemlich umfassende
Kenntnisse vermittelte und von Calvin in wesentlichen Punkten verbessert worden ist. Zu gleicher Zeit wurde auch das Volksschulwesen
kräftig gefördert, dem seither Staat und Bürger ununterbrochen ihre besondere Sorgfalt zugewendet haben. Wir werden im
Abschnitt Finanzwesen zeigen, dass der Staat für seine Unterrichtsanstalten grosse Opfer bringt und
alljährlich für das Schulwesen mehr als 2 Millionen Fr., d. h. etwa einen Vierteil der gesamten kantonalen Einnahmen ausgibt.
Dem Departement des Erziehungswesens ist die kantonale Schulkommission beigegeben, welche Behörde aus vom Staatsrat ernannten
Nichtschulmännern und aus von den verschiedenen Unterrichtsanstalten erwählten Lehrern besteht. Nach
dem Schulgesetz ist der Besuch der Schule obligatorisch vom 6.-15. Altersjahr für alle im Kanton wohnenden Kinder ohne Unterschied
der Nationalität. Schon die Verfassung von 1847 hatte die Einteilung in Primar-, Sekundar- und höhern Schulunterricht aufgestellt
und auch das Prinzip der Unentgeltlichkeit des Primarschulunterrichtes angenommen. Später hat man dann
noch beschlossen, an die Primarschüler auch alle Schulmaterialien gratis abzugeben.
Der Primarschulunterricht umfasst die Kleinkinderschule, die Primarschule im engeren Sinn und die Fortbildungsschule. Diese
letztere folgt auf die oberste Klasse der Primarschule und ist obligatorisch für junge Leute im Alter von 13-15 Jahren, denen
eine andere Fortsetzung ihres Schulunterrichtes nicht zugänglich ist. Seit 1895 sind mit der Primarschule
zwei Einrichtungen verbunden, die bisher in den interessierten Kreisen gute
mehr
Aufnahme gefunden haben: Kinderhort (classes gardiennes) und Schülersuppe (cuisines scolaires). Jener ist dazu bestimmt,
die Kinder von den ganzen Tag auswärts beschäftigten Eltern und überhaupt solche, die ohne häusliche Aufsicht bleiben,
auch ausserhalb der Schulstunden aufzunehmen, zu beschäftigen und zu überwachen, diese (deren Organisation mit dem Kinderhort
verbunden ist) liefert denselben Kindern ihr tägliches Mittagsmahl.
Dem Mittelschulunterricht dienen als die zwei wichtigsten derartigen Einrichtungen das Collège (Kantonsschule) und die höhere
Mädchenschule (École secondaire et supérieure des jeunes filles). Beide teilen sich in eine Unter- und Oberstufe und umfassen 7 Schuljahre.
Die Oberstufe des Collège gliedert sich ihrerseits wieder in 4 Abteilungen (Realgymnasium, humanistisches
Gymnasium, Industrieschule und Lehrerseminar), die Oberstufe der höheren Mädchenschule umfasst eine pädagogische Abteilung
(Lehrerinnenseminar) und litterarische Abteilung.
Mit dem Mittelschulwesen verknüpft sind die verschiedenen Zweige des beruflichen Unterrichtes: Berufsschule als Vorbereitung
zur Industrieschule (Section technique du Collège), zur Gewerbeschule (Ecole des Arts industriels), zur Kunstschule (École
des Beaux-Arts), zur Uhrenmacherschule (École d'Horlogerie), zum Technikum etc.;
freiwillige Abendschulen;
die 12 Sekundarschulen der Landgemeinden des Kantons, deren Unterricht vorzüglich praktische und landwirtschaftliche Ausbildung
bezweckt.
Die 1893 begründete Bauhandwerkerschule (École des Métiers) unterrichtet in den dem Bauwesen dienenden Fächern.
Das erst seit kurzer Zeit bestehende Technikum gliedert sich in eine Abteilung für Bau- und Ingenieurwesen
und eine Abteilung für Mechanik und Elektrotechnik. Bauhandwerkerschule und Technikum dienen beide vorzugsweise der praktischen
Berufsbildung. Unterricht in den landwirtschaftlichen Disziplinen erteilen die ländlichen Sekundarschulen, die kantonale
Gartenbauschule Châtelaine und die schon früher genannte landwirtschaftliche Winterschule.
Die ehemalige Genfer Akademie datiert aus dem Jahr 1559. 1871 wurde sie zur Universität umgestaltet,
die fünf Fakultäten umfasst: eine naturwissenschaftliche, philosophisch-philologische und volkswirtschaftliche, juristische,
theologische und medizinische. Dieser letztern ist noch eine zahnärztliche Schule angegliedert. Näheres darüber s. im
Art. Genf
(Stadt).
Daneben bestehen noch vom Staat eingerichtete Unterrichtskurse für Rekruten und in der Stadt und auf
dem Lande gehaltene öffentliche und unentgeltliche Fortbildungskurse. Der Kanton Genf
unterhält eine vom Bund subventionierte blühende
Gewerbeschule (École des Arts industriels), die in Keramik, Gravüre, Skulptur, Kunstschlosserei und Emailmalerei unterrichtet.
Einige weitere Institute sind von der Stadt Genf eingerichtet worden und werden von ihr unterhalten, so die Handelsschule
(École de Commerce), Kunstschule (École des Beaux-Arts), Uhrenmacherschule (École d'Horlogerie).
Neben diesen zahlreichen und allen denkbaren Zwecken dienenden öffentlichen und staatlichen Anstalten bestehen noch mehrere
Institute, die ihre Entstehung der privaten Initiative verdanken und von denen hier die freie Theologieschule (École libre
de Théologie) und das Konservatorium (Conservatoire de Musique) namhaft gemacht werden sollen.
Oeffentliches Gesundheits- und Armenwesen.
Vor
dem Jahre 1884 war die staatliche Fürsorge für das öffentliche Gesundheitswesen in Genf
noch eine recht unvollkommene.
Es ist dann zu jener Zeit eine Amtsstelle für das öffentliche Gesundheitswesen (Bureau de Salubrité publique) eingerichtet
worden, die zuerst dem Justiz- u. Polizeidepartement angegliedert war, später aber der Direktion des
Innern unterstellt ward. Die diesem Bureau zufallenden Aufgaben sind recht zahlreich und bestehen z. B. in der Ueberwachung
und Durchführung der staatlichen Impfung, in der Feststellung der verschiedenen Todesursachen, in der sanitarischen Aufsicht
über die Schulen, in der Aufsicht über das Marktwesen, in der Kontrole von Nahrungsmitteln und Getränken,
in der sanitarischen Aufsicht über Wohnungen, Fabriken, Gefängnisse etc., in der Inspektion aller zur Herstellung von Nahrungsmitteln
und Getränken dienenden Lokale, in der Aufsicht über das Bestattungswesen, die Totenhalle und das Abfuhrwesen, in Massnahmen
gegen Epidemien und, Viehseuchen und überhaupt in allen das öffentliche Gesundheitswesen betreffenden
Angelegenheiten.
Mit diesem Gesundheitsamt sind ein bakteriologisches und ein chemisches Laboratorium verbunden, deren letzteres im Besonderen
die Nahrungsmittel und Getränke zu analysieren und zu prüfen hat. Das Personal des Bureaus besteht aus einem dirigierenden
Arzt, einem Assistenzarzt, einem Vorstand des chemischen Laboratoriums mit 2 Gehilfen, einem Vorstand des bakteriologischen
Laboratoriums, zwei Architekten, einem kantonalen Tierarzt mit zwei Fleischschauern, zwei Marktaufsehern etc. Dem staatlichen
Gesundheitsdienste sind ferner noch Aerzte beigegeben, denen die Impfungen, Totenschau, die Anordnung von Desinfektionsarbeiten
und die gesundheitliche Inspektion der Schulen obliegen.
Zur Vornahme der öffentlichen und unentgeltlichen Impfungen ist der Kanton Genf in 10 Kreise eingeteilt.
Dieses vom Volke zuerst wenig gewürdigte Institut wird heute sehr geschätzt, so dass die Zahl der Geimpften stetig wächst
und von 636 im ersten Jahr bis auf 1094 im Jahre 1894 gestiegen ist. Die sanitarischen Schulinspektionen, deren Dienst in 12 Kreise
eingeteilt ist, erstrecken sich im Besonderen auf Hautkrankheiten, von denen als am meisten vorkommend
Kopfgrind, Haarschwund, Flechten und als am seltensten auftretend die Krätze konstatiert worden sind.
Seit der Einrichtung dieser zweimal im Jahr stattfindenden ärztlichen Schulbesuche sind sehr wesentliche Fortschritte in
der Reinlichkeit der Schulkinder erzielt worden. Bei dieser Gelegenheit wollen wir auch eines in verschiedenen Schulhäusern
Genfs unternommenen Versuches gedenken, der in der Errichtung von Schulbädern und warmen Douchen besteht,
wo die Schüler in der Zeit vom Oktober bis April zweimal im Monat baden können. Diese Neuerung ist ausserordentlich günstig
aufgenommen worden. Sehr schätzenswerte Dienste leistet der Oeffentlichkeit auch das chemische Laboratorium des Gesundheitsamtes,
so dass von Jahr zu Jahr die Verfälschungen von Lebensmitteln und Getränken abnehmen. Im Jahr 1901 hat
der Kanton für das öffentliche Gesundheitswesen die Summe von 73833 Fr. verausgabt. (Vergl. Vincent, Dr. L'hygiène publiqueà Genève pendant la période décennale de 1885 à 1894. Genève 1896).
Durch Gesetz vom ist die Organisation der öffentlichen ärztlichen Krankenpflege (Assistance
publique médicale) geregelt worden. Man
mehr
versteht darunter alle staatlichen Anstalten und Einrichtungen zur Pflege von armen Kranken, Verunglückten und Gebrechlichen.
Alle diese Einrichtungen stehen unter der Aufsicht des Staatsrates und im Besonderen unter derjenigen einer von ihm bezeichneten
bestimmten Verwaltungsabteilung; sie werden alle je von einer eigenen Verwaltungskommission geleitet, deren Mitglieder vom
Staatsrat und Grossen Rat ernannt werden. Vollkommen ohne Entgelt können in diesen Anstalten nur bedürftige
Genferbürger aufgenommen werden, während Nichtkantonsbürger hier auf Kosten des Justiz- und Polizeidepartements verpflegt
werden.
Die älteste und wichtigste dieser Anstalten zur öffentlichen Krankenpflege ist der Kantonsspital, der in eine medizinische
und chirurgische Abteilung zerfällt und keine Geisteskranke aufnimmt. Mit dem Kantonsspital verbunden
ist die unter derselben Verwaltungskommission stehende Frauenklinik (Maternité), die Wöchnerinnen und mit Frauenleiden
behaftete Kranke verpflegt. Beide Anstalten dienen wie die gleich zu nennende Irrenheilanstalt auch dem Unterricht an der
medizinischen Fakultät der Universität.
Die kantonale Irrenheilanstalt behandelt Geisteskranke, Alkoholiker, Epileptiker und Schwachsinnige und ist 1900 von
Plainpalais nach Bel Air (Gemeinde Thônex) verlegt worden. Andere vom Staate betriebene Krankenanstalten sind das Asyl von
Loex (für chronische und unheilbare Krankheiten mit Ausnahme von Geistes- und ansteckenden Krankheiten) und das von der Baronin
von Rothschild erbaute Erholungshaus (Hospice des Convalescents) in Petit Saconnex (für Erholungsbedürftige u.
Unheilbare).
Diese Einrichtungen werden ergänzt durch die 1900 eingerichtete poliklinische Behandlung von bedürftigen Kranken zu Hause
(Service d'Assistance médicale à domicile), die in ärztlichen Konsultationen und Besuchen, sowie im Bedürfnisfall auch
in der kostenlosen Abgabe von Arzneimitteln, Verbandmaterial und Bädern besteht. Dieser Dienstzweig ist für das Stadtgebiet
an die Universitätspoliklinik angegliedert, während die Landgemeinden gruppenweise von je einem vom
Staatsrat ernannten Bezirksarzt versehen werden. Die Ausgaben für die staatliche Kranken- und Armenpflege betrugen 1901 518521
Franken, denen noch die vom Justiz- und Polizeidepartement für nichtgenferische Arme und Kranke ausgelegten 294240 Franken
zugerechnet werden müssen. Man zählt im Kanton Genf
168 Aerzte, 50 Zahnärzte, 54 Apotheker und 100 Hebammen.
Daneben verdankt der Kanton Genf
noch der privaten Initiative und der Freigebigkeit Einzelner zahlreiche andere Anstalten für die
Pflege armer Kranken oder die unentgeltliche Abgabe von
Arzneien. Wir wollen hier blos deren wichtigste nennen: Spital Butini
in Plainpalais (für Frauen und Kinder), Spital Butini in Les Pâquis (für Männer und Knaben; beide Anstalten
schliessen ansteckende Krankheiten aus), der von Baron A. von Rothschild gegründete und unterhaltene Spital für Augenkranke
in Les Pâquis, der von Diakonissinnen geleitete Kinderspital (Maison des Enfants malades) in Plainpalais, die Apotheke für
kranke Kinder (Dispensaire des Enfants malades), das Asile de la Miséricorde (für ledige Wöchnerinnen,
die es später auch in Dienst zu bringen versucht), die Fondation Trembley-Tollot in Petit Saconnex (für erholungsbedürftige
Frauen und Kinder beiderlei Geschlechtes), das Asile de Pressy (für Frauen und junge Mädchen), die Enfantine in Grand Saconnex
(für Kinder beiderlei Geschlechtes). Dieser Liste wären noch anzufügen mehrere Apotheken (Dispensaires),
die Kranke und Wöchnerinnen unterstützen und ihnen Arzneien, Nahrung, Leib- und Bettwäsche etc. liefern.
Die staatliche Fürsorge für die Armen, Waisen und Greise ist einer Einrichtung übertragen, die aus dem Jahre 1868 stammt
und den Namen des Hospice général trägt. Durch Gesetz vom sind das Vermögen des Genfer
Spitales (Hôpital de Genève) und des sog. Bureau de Bienfaisance, sowie die Fondation Tronchin, die Waisenfonds und alle
anderen von den einzelnen Gemeinden verwalteten Stiftungen zu einer einzigen Stiftung, dem Hospice général, vereinigt worden.
Dieses untersteht keiner der staatlichen Verwaltungsabteilungen und wird von einer alle drei Jahre zu
erneuernden Kommission von 23 Mitgliedern verwaltet, von denen 17 von den resp. Gemeinderäten, 3 vom Grossen Rate und 3 vom
Staatsrat ernannt werden. Zum Zwecke der Armenunterstützung zu Hause oder in Anstalten ist der Kanton in 23 Kreise eingeteilt,
deren jedem eines der Kommissionsmitglieder vorsteht. Unter der Verwaltung und Aufsicht des Hospice général
stehen: das Waisenhaus für Knaben in Chêne Bougeries, das etwa 100 Knaben aufnehmen und erziehen kann;
das Waisenhaus für
Mädchen in Varembé, mit Raum für etwa 60 Zöglinge;
das Altersasyl in Anières und das für reformierte Frauen bestimmte
Asyl Magnenat in Carouge, die beide zusammen etwa 180 Greise verpflegen können.
Daneben besorgt das Hospice
général die Unterbringung von Lehrlingen und die Versorgung von Pensionären in Privatfamilien oder in Spezialanstalten
für Schwachsinnige, Geisteskranke, Trinker, Taubstumme, Blinde, Epileptiker, Erholungsbedürftige etc. Die folgenden aus
dem Bericht des Hospice für 1901 geschöpften Zahlen können uns einen Begriff von dem Umfange dieser
Tätigkeit vermitteln:
mehr
Art der Unterstützung
Zahl der Unterstützten
Wert der Unterstützung Fr.
In barem Geld
2515
165038
In Naturalien
-
52670
Versorgte Kinder
317
78397
Versorgte Greise
212
➚
Lehrlinge
116
42811
Waisen
126
61856
Greise
212
58752
Es hat somit 1901 das Hospice général im Ganzen 3498 Personen mit Aufwand einer Gesamtsumme von etwa 460000
Franken unterstützt, während seine Gesamtauslagen sich auf 520484 Franken beliefen. Das Hospice besitzt an Liegenschaften
und Kapitalien ein die Summe von 3600000 Franken übersteigendes Vermögen, dessen Zinsenertrag im Betrage von 249890 Fr.
den Hauptposten seiner Einnahmen bildet. Das Total der Einnahmen betrug 1901 die Summe von 347823 Fr.,
die sich neben den genannten Kapitalzinsen aus zahlreichen freiwilligen Gaben, der jährlichen Kollekte (27000 Fr.), Einkaufsgebühren
von Neubürgern (10000 Franken), Zuschuss der Polizeikasse (10000 Fr.) etc. zusammensetzen. In seinem Kampfe gegen die Armut
ist dem Staat die private Initiative in ausgibiger Weise zu Hilfe gekommen; Angaben über philanthropische
Unternehmungen, die nicht vom Staate ausgehen, findet man im Art. Genf
(Stadt).
Finanzwesen.
er für die Staatseinnahmen wichtigste Faktor der direkten Steuern ist die Vermögenssteuer (taxe mobiliaire), die jedes
Vermögen über 3000 Franken zur Besteuerung zieht und als Progressivsteuer gedacht ist, wobei sich der Pflichtige selbst
taxiert. Sie hat dem Staat 1901 die Summe von 1683063 Franken eingebracht. Dazu erhebt der Staat noch
von jedem Familienvorstand oder Inhaber eines Mietvertrages eine Mietwertsteuer (taxe locative) im Verhältnis von 1,5% des
Mietwertes einer Wohnung für Junggesellen, Witwer und Geschiedene und von 1% für Verheiratete und alle Personen mit minderjährigen
Kindern.
Davon befreit sind solche Verheiratete oder Ledige, deren jährlicher Mietzins ein festgesetztes Minimum nicht überschreitet.
Die Grundwertsteuern sind so bemessen, dass von jeder Gebäulichkeit 3% ihres Nettoertrages (wobei jedoch der bauliche Zustand
des betreffenden Hauses berücksichtigt wird) und von jeder unbebauten Liegenschaft ein ihrem Werte proportionaler Betrag
erhoben werden. Ferner werden besteuert das Halten von Dienstboten, Pferden, Wagen, Automobilen und Fahrrädern,
von Billards, Hunden etc. Von den Gemeindesteuern der Gemeinden Genf,
Plainpalais und Carouge fällt dem Staat ein Anteil im Betrag
von etwa 75000 Franken zu. Die einzelnen Gemeinden besteuern Einkommen und Vermögen und teilen zu diesem Zweck die
Pflichtigen in 11 Klassen ein, deren 9 erste die verschiedenen Berufsarten umfassen, während die beiden andern von den Rentnern
und Grundbesitzern gebildet sind. Es kann ein Steuerpflichtiger in eine, zwei oder in drei dieser Klassen eingereiht und
somit einmal, zweimal oder dreimal besteuert werden.
Jedes Jahr wird nach dem Budgetgesetz bestimmt, ob zu Handen des Staates auf einzelnen dieser verschiedenen
Steuern Zuschlagstaxen (sog. centimes additionnels) erhoben werden sollen und in welchem Masse dies der Fall sein solle.
Im Jahr 1901 sind diese Zuschlagstaxen erhoben worden auf den direkten Steuern, den Kanzleigebühren, der Erbschaftssteuer,
der Wirtschaftssteuer und andern Abgaben; sie haben zusammen eine Einnahme von 716924 Fr. erzielt. Die
beträchtlichsten Einnahmequellen des Staates sind die Kanzleigebühren und die Stempel- und Hypothekensporteln, die
1901 zusammen 2731975
Fr. eingetragen haben. Andere wichtige Einnahmeposten des Staates sind: Mietwertsteuer 129876 Fr.;
Liegenschaften, Mietzinse
und Grundzinse 167280 Fr.;
Anteil am Alkoholmonopol 221472 Fr.;
Schulgelder 259265 Fr.;
Salzmonopol 238020
Fr.;
Militärsteuer 178314 Fr.
In Folgendem geben wir die Tabelle der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Verwaltungszweige für 1901:
Ausgaben
Einnahmen
Amortisierung der Staatsschuld
1647083
-
Allgemeine Verwaltung, Verschiedenes
612027
-
Finanzdepartement
327830
7033002
Erziehungsdepartement
2062750
305704
Justiz- und Polizeidepartement
1598849
346922
Departement des Innern, der Landwirtschaft und des Kultus.
955698
134199
Departement der öffentl. Bauten
533567
93839
Militärdepartement
285757
274118
Handels- u. Industriedepartement
179038
288197
Subventionen u. Unterstützungen
211469
-
Armen- und Krankenwesen
518521
-
Unvorhergesehenes, Ausserordentliches und Verschiedenes
682743
44984
Total Fr.
9615332
8520965
Seit 1881 hat der Staat Genf
5 Anleihen im Gesamtbetrag von 42674200 Fr. aufgenommen, nämlich 1) 1881 eines
im Betrag von 19529200 Fr., zu 3½%, in 66 Jahren rückzahlbar;
2) 1888 Obligationen im Betrag von 900000 Fr., zu 3½%, zu Gunsten der staatlichen Entrepôts;
3) 1900 245000 Fr., zu 3%, zu Gunsten der Wasserversorgung, in 55 Jahren rückzahlbar;
4) ein Anleihen von 10 Millionen Franken, zu 3½%, von 1901 an in 66 Jahren rückzahlbar;
5) ein Anleihen von 12 Millionen Fr., zu 4%, von 1910 an in 55 Jahren rückzahlbar.
Geschichtlicher Ueberblick.
Ueber die Frage der Entstehung Genfs herrscht das tiefste Dunkel. Wir wissen blos, dass Genf
im 2. Jahrhundert v. Chr.
eine Stadt der Allobroger war und 120 v. Chr. von den Römern erobert worden ist. Julius Cæesar berichtet in seinen Commentaria,
dass er hier sein Lager aufgeschlagen und die über die Rhone führende Brücke zerstört habe, um die Helvetier am weitern
Vordringen zu verhindern (58 v. Chr.). Zu dieser Zeit gehörte das Gebiet links des Flusses zum Lande
der Alloroger, das rechts des Flusses zum Lande der Helvetier.
Das Christentum fand in Genf
frühzeitig Eingang. Beim Untergang des Römerreiches kam Genf
unter die Herrschaft der Burgunder (456)
und entwickelte sich bald zu einer ihrer wichtigsten Städte. Als während der Regierung von König Sigismund
(516-524) das Reich Burgund von den Ostgoten überflutet wurde, fiel Genf
mit einem Teile des Reiches in die Gewalt dieses Volkes,
das sich hier halten konnte, bis 536 ihr Reich dem Ansturm der Franken zum Opfer fiel. Die nun folgende fränkische Periode
bietet für die Geschichte von Genf
nur wenig Interesse.
Nach dem Tode Karls des Grossen zerbröckelte unter Karl dem Dicken auch das Frankenreich nach und nach, bis 888 das Königreich
Neuburgund entstand, zu dessen Hauptzentren nun auch Genf
zählte. Durch die Feigheit seines letzten Königs, Rudolfs III. des
Unvernünftigen, kam dieses Reich, Genf
mit inbegriffen, an Deutschland. Während Genfs Schicksale bis zu dieser
Zeit stets aufs Engste mit demjenigen der rund herum gelegenen Mächte verknüpft gewesen, ward die kleine Stadt nun ein