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Molkereiunternehmer verkauft wird, die die weitere Verarbeitung unter eigener Verantwortlichkeit vornehmen. Die Gründung solcher Genossenschaften reicht bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurück; heute bestehen deren 500, die aber nicht alle als geschlossene und für die Mitglieder bindende Vereinigungen aufzufassen sind, da sie zum grossen Teil noch eine unvollkommene Organisation haben. Man zählt jetzt im Kanton 290 gut eingerichtete und tüchtig geleitete Käsereien und Molkereien, die gewöhnlich je eine Milchkammer, eine Küche zur Herstellung des Käses, einen Käskeller und den Wohnraum für den Molker oder Sennen umfassen.
Die Art der gemeinsamen Arbeit hat unter den Bauern einem edeln Wetteifer gerufen, der sich in sorgfältiger Behandlung des Viehes und der Milch, in der Vermehrung des Viehbestandes, in ausgibigerer Düngung und in bemerkenswerten Bodenverbesserungen äussert. Mittelpunkt der Käseproduktion ist das Greierzerland mit seinem berühmten Greierzerkäse, doch machen ihm heute auch die ebenen Kantonsteile scharfe Konkurrenz, so besonders der Sensebezirk mit seinem dem Emmenthaler an Güte wenig nachstehenden Käse.
Das 1888 gegründete milchtechnische Institut zu Pérolles hat den Zweck, alle milchwirtschaftlichen Fragen zu prüfen, das Volk durch Abhaltung von Wanderkursen, Vorträgen, durch Erteilung von Auskünften und durch beständige Ausstellungen zu unterrichten und die praktische Ausbildung von tüchtigen Käsern zu leiten, die dann ihrerseits wieder die Kenntnis einer rationellen Milchwirtschaft ins Land und Volk hinaustragen. Im Bergland hat heute beinahe überall der Ackerbau dieser intensiven milchwirtschaftlichen Tätigkeit weichen müssen.
Waldbau.
Schon frühzeitig hat sich der Staat der Waldungen mit grosser Sorgfalt angenommen, so dass heute der Kanton Freiburg sowohl in Bezug auf Waldfläche als auf Unterhalt der Wälder nur von wenigen Kantonen der Schweiz übertroffen wird. Die Gesamtfläche der Waldungen beträgt 30910 ha, wovon 3315 ha oder 10% Staatseigentum, 15294 ha oder 50% Gemeinde- oder Korporationseigentum und 12301 ha oder 40% Eigentum von Privaten sind. Der mit Wald angepflanzte Boden beträgt 18,5% der Gesamtfläche des Kantons und 21% des gesamten produktiven Bodens.
Fast alle und im allgemeinen zugleich auch die dichtesten Waldungen verteilen sich auf die vorgeschobensten Alpenhänge und die Hügelketten des Mittellandes. Im Gebirge herrschen reine Waldungen von nur einer bestimmten Baumart vor. Beinahe sämtliche Abhänge sind hier mit dunkeln Tannenwaldungen bepflanzt, die die tiefern Alpweiden umrahmen und bis in die Nähe der höhern Alpweiden aufsteigen. Der Ahorn, diese Zierde der Alpweiden, bildet nur noch selten ganze Bestände, und die Arve ist beinahe völlig verschwunden, während die Lärche noch ziemlich oft angetroffen wird.
Die Buche steigt in geschützten Lagen bis 1400 m an;
die Weisstanne ist überall verbreitet, bildet aber nie für sich allein ganze Waldungen;
die Rottanne herrscht allerorts, besonders im Gebirge vor;
in der Ebene ist der Wald meist Mischwald.
Wenn in einigen Waldungen des Mittellandes die Tanne den überwiegenden Bestandteil ausmacht, so ist dies nur eine Folge der diesem Baum seit langer Zeit gewidmeten grossen Sorgfalt. Auch die Siedelungsart hat ihren Einfluss auf die Waldverteilung geübt, indem in Gegenden mit geschlossenen Siedelungen die Wälder Eigentum der einzelnen Dörfer, in Gebieten mit vorherrschenden Einzelsiedelungen dagegen Eigentum der einzelnen Grundbesitzer sind. Deshalb machen z. B. im Bezirk Sense die Privatwaldungen 89%, in den übrigen Kantonsteilen nur 1-10% der gesamten Waldfläche aus.
Waldbau und Waldnutzung stehen im allgemeinen unter der Oberaufsicht des Staates, bezw. der Finanzdirektion, der zu diesem Zweck ein Oberförster und 4 Bezirksförster zur Seite stehen. Dazu kommen für die Staatswaldungen noch 7 Bannwärter, während jede Gemeinde ihren Waldbesitz durch einen eigenen Gemeindeförster verwalten lässt. Im Jahre 1900 haben die Staatswaldungen eine Einnahme von 277970 Franken und die Gemeindewaldungen eine solche von 1196067 Franken, zusammen also von 1474037 Franken ergeben. Die kantonalen Baumschulen umfassen 11,44 ha, diejenigen der Gemeinden 16,28 ha. In den Staatswaldungen sind im selben Jahre 1800000 Setzlinge von Nadel- und Laubhölzern neu gepflanzt und für Aufforstungen und Waldverwaltung überhaupt 28797 Franken ausgegeben worden.
Minen und Steinbrüche.
Eigentliche Minen besitzt der Kanton Freiburg keine. Alle Bezirke, mit Ausnahme desjenigen der Broye, liefern Torf, zusammen pro Jahr 32000 m3. Die wichtigsten Torfmoore sind diejenigen von Lentigny, Prez, Düdingen, Maules, Sâles, Vaulruz, Agriswil, Fräschels, Sugiez, Fiaugères, Le Crêt, Rosé und Remaufens. Weit bedeutender ist die Steinausbeutung, die in den Kalksteinbrüchen von Neirivue und Grandvillars, in den Sandsteinbrüchen von Marsens und Vaulruz, in den Muschelsandsteinbrüchen von La Molière und in den Molassebrüchen von Freiburg, Ursy, Düdingen etc. mehrere Hunderte von Arbeitern beschäftigt und sehr ¶
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geschätzte Bausteine liefert. Brüche von untergeordneterer Bedeutung finden sich ausserdem noch in verschiedenen Gegenden des Kantons vor. Châtel Saint Denis stellt Zement und hydraulischen Kalk her, am Schwarzsee findet man Kalk und Gips. Etwa ein Dutzend Ziegeleien verarbeiten die Lehmerde des Mittellandes.
Verkehr.
Der Kanton besitzt ein ziemlich grosses Netz von Eisenbahnlinien, dessen Gesamtlänge 224 km, d. h. 1400 km auf 10000 km2 Bodenfläche beträgt. Dieses Verhältnis steht über dem Durchschnitt der ganzen Schweiz, der nur 900 km ausmacht. Von den 224 km entfallen 64 km auf Haupt- und 160 km auf Nebenbahnen. Den Hauptbahnen sind im Kanton Freiburg die Abschnitte 1. Freiburg-Flamatt u. 2. Freiburg-Palézieux zuzuzählen; normalspurige Nebenbahnen: 1. Palézieux-Lyss, 2. Freiburg-Yverdon, 3. Bulle-Romont, 4. Bern-Neuenburg;
elektrische Bahnen: 1. Freiburg-Murten, 2. Châtel-Palézieux, 3. Châtel-Bulle-Montbovon, 4. Murten-Ins, 5. Vevey-Châtel.
Bergbahnen gibt es im Kanton Freiburg keine. Auf dem Neuenburger- und Murtensee besorgen 4 Dampfboote den Verkehr zwischen den Freiburger, Neuenburger und Waadtländer Ortschaften. Gut entwickelt ist auch das Netz der meist ausgezeichneten und wohl unterhaltenen kantonalen Strassen, die nach ihrer Breite und Verkehrsbedeutung in 3 Klassen eingeteilt sind. Der Unterhalt der kantonalen Strassen fällt dem Staat, derjenige der Gemeindestrassen und -wege den einzelnen Gemeinden oder Privaten zu.
Es bestehen etwa ein Dutzend Holzbrücken, deren jüngste diejenigen über die Glâne bei Autigny und die über die Broye zwischen Saint Aubin und Domdidier sind. Die ältesten Steinbrücken sind die von Tusy und Broc, die zwischen Les Granges und Châtel Saint Denis, die von La Tzintre und der Pont du Milieu sowie die Johannesbrücke in Freiburg. Ein Beispiel einer modernen Steinbrücke bildet der Glaneviadukt nahe der Mündung dieses Flusses in die Saane. Ferner weist der Kanton fünf Hängebrücken auf: die Grosse Hängebrücke und die Galternbrücke in Freiburg, die Brücken von Corbières und Corpataux und endlich der Fussgängersteg bei Hauterive. Ausser den Eisenbahnbrücken zählt man noch neun Brücken in Eisenkonstruktion, nämlich diejenigen über den Javroz und die von Lessoc, Villarvolard, Broc, Schiffenen, Estavannens, Sankt Silvester, Mottaz und Hauterive. Deren älteste ist die 1865-66 erbaute Brücke von Schiffenen. Die Brücken über die Rougève und von Villaz Saint Pierre und Villarepos sind in armiertem Beton ausgeführt.
Die bisher wenig entwickelte Fremdenindustrie beginnt im Greierz mehr und mehr an Bedeutung zu gewinnen, so dass man hier jetzt Gasthöfe und Pensionen findet, die mit modernem Komfort ausgestattet sind. Fremdenstationen sind besonders Montbovon, Grandvillars, Galmiz (Charmey), Montbarry, Les Colombettes u. a.
Geschichtliche Uebersicht.
Eigentliche Städte sind in unserem Gebiet erst verhältnismässig spät entstanden. Mit der Stadt Freiburg, gegründet ums Jahr 1178 von Berchtold IV. von Zähringen, sind auch die Anfänge des Kantons Freiburg verknüpft. Sein Gründer wollte die Stadt Freiburg zu einem Stützpunkt für die Politik des Hauses Zähringen machen, die hauptsächlich darauf ausging, den Unabhängigkeitsgelüsten des burgundischen Adels möglichst entgegenzuarbeiten. Nach dem Aussterben der Zähringer ging Freiburg 1218 in den Besitz der Grafen von Kiburg-Burgdorf und 1277 in denjenigen des Grafen Rudolf von Habsburg über.
Das Gebiet der Stadt beschränkte sich Anfangs auf den von ihren Ringmauern umschlossenen Raum, während das umliegende Land Eigentum einer ganzen Reihe von grossen und kleinen Herren war. Nach und nach aber dehnte die Stadt durch Ankauf, Eroberung und Unterhandlung ihr Gebiet immer weiter aus. So kamen an Freiburg durch Kauf: im Jahr 1466 Plaffeien, 1478 Montenach, 1482 Pont en Ogoz, 1503 Jaun (Bellegarde), 1554 Körbers, 1555 Greierz;
durch Eroberung: zur Zeit der Burgunderkriege 1475 Illingen und Ergenzach, zur Zeit der Eroberung der Waadt 1536 Stäffis, Saint Aubin, Ueberstein, Vuissens, Cheyres, Remund, Rue, Vaulruz, Châtel Saint Denis, Bossonens, Attalens, Wippingen, Boll und Zur Fluh. Daneben war Freiburg mit Bern zusammen Oberherr der Vogteien Échallens, Grandson, Orbe, Grassburg und Murten und zusammen mit den übrigen XII alten Orten der Eidgenossenschaft Oberherr der Landvogteien Lugano, Locarno, Mendrisio und Valle Maggia.
Zur Zeit der helvetischen Republik wurde durch die Mediationsakte Murten definitiv dem Kanton Freiburg zugeteilt.
1448-1452 hatte Freiburg einen verhängnisvollen Kampf gegen Bern und Savoyen zu führen, der damit endigte, dass es, von Oesterreich im Stiche gelassen, die Oberhoheit der Herzoge von Savoyen anerkennen musste (1452-1477). Während der Burgunderkriege stand Freiburg auf Seite der Eidgenossen und wurde von diesen in Anerkennung seiner wackern Hilfe auf die energische Fürsprache von Niklaus von der Flüe hin am in ihren Bund aufgenommen. Der Einführung der Reformation auf seinem Gebiet hat sich der Kanton Freiburg beharrlich widersetzt. Seither ist die geschichtliche Entwickelung des Kantons mit Ausnahme einiger weniger besonderen Episoden mit derjenigen der ganzen Schweiz enge verknüpft geblieben.
Anfangs war die Regierungsform in Freiburg eine rein demokratische, wie dies die Verfassungen von 1304, 1363, 1370, 1373, 1374, 1387, 1389, 1392, 1404, 1407 etc. zur Genüge zeigen. Erst um die Mitte des 16. Jahrhunderts verwandelte sich infolge der Burgunderkriege, der Militärkapitulationen, des Niederganges der Industrie, der Gebietsvergrösserungen, der geschickten Besetzung der öffentlichen Aemter, der öffentlichen und geheimen Pensionsbezüge etc. die althergebrachte demokratische Verfassung, wie dies auch in andern Kantonen der Fall war, allmählig in ein mehr und mehr zur reinen Oligarchie auswachsendes Regiment.
Dieser neue Zustand der Dinge dauerte 200 Jahre lang an, bis auch er im verhängnisvollen Jahre 1798 zusammenbrach. Als aber 1814 und 1815 in Europa der Friede wieder allgemein hergestellt ward, richteten in Freiburg die Patrizier ihre Herrschaft neuerdings auf, mussten aber 1830 endgiltig darauf Verzicht leisten. Nach den Ereignissen des Sonderbundskrieges und dem Sturz der 1848-1856 amtenden Regierung gab sich das Freiburger Volk am eine neue Verfassung, die, von einigen partiellen Abänderungen abgesehen, heute noch in Kraft steht. Diese Freiburger Verfassung fusst auf den gleichen Prinzipien wie diejenigen der übrigen Kantone. Sie schafft die Todesstrafe für politische Vergehen ab, anerkennt die Aufhebung der Majorate, Vorrechte und Familiengüter und gewährleistet die Unverletzlichkeit des Eigentums mit den vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen zum öffentlichen Wohle und Nutzen.
Bibliographie.
Kuenlin, Franz. Der Kanton Freiburg... (Gemälde der Schweiz. Heft IX). St. Gallen u. Bern 1834. - Kuenlin, Franz. Dictionn. géograph., statist. et histor. ¶