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schweizerische Bundesversammlung 6 Nationalräte und 2 Ständeräte ab. Der Staatsrat besteht aus 7 Mitgliedern, von denen jedes einer der sieben Verwaltungsabteilungen (Inneres, Justiz und Kultus, Polizei, Finanzen, Schulwesen, Militärwesen und Oeffentliche Arbeiten) vorsteht. Er arbeitet Gesetzesvorschläge aus und erlässt Verfügungen, übt die Oberaufsicht über die gesamte Verwaltung, über die Staatsdomänen und -gelder und über das Armenwesen, ernennt die Statthalter, die verschiedenen kantonalen Beamten, Professoren und Lehrer und wählt zusammen mit dem Kantonsgericht die untergeordneten Gerichtsbehörden.
Die gerichtlichen Funktionen werden ausgeübt 1. von dem Kantonsgericht, bestehend aus 7 Mitgliedern und 14 Stellvertretern, die vom Grossen Rat auf eine Amtsdauer von 8 Jahren ernannt werden; 2. von 7 Kreisgerichten, deren Funktionäre (je ein Präsident, 4 Richter und 4 Stellvertreter) vom Wahlkollegium (dem vereinigten Staatsrat und Kantonsgericht) auf eine Amtsdauer von 8 Jahren ernannt werden; 3. von 29 Friedensgerichten, deren jedes aus einem Friedensrichter, 2 Beisitzern und 2 Stellvertretern besteht. Es bestehen drei Schwurgerichte, deren jedes sich aus einem Präsidenten, 2 Richtern und 12 Geschworenen zusammensetzt. Das Strafgesetzbuch sieht die Todesstrafe vor. Kein von einem Gerichtshof gefälltes Urteil ist rechtsgiltig, wenn dieser nicht vollzählig versammelt war; eine Ausnahme ist unter Vorbehalt von besonderen gesetzlich geregelten Fällen nur beim Kantonsgericht zulässig. Für die Aburteilung über schwere Verbrechen, Press- und politische Vergehen besteht die Einrichtung des fakultativen Schwurgerichtes.
Alle Gemeinden verwalten selbständig ihre eigenen Güter und Gelder unter Oberaufsicht des Staates, doch sind die Gemeindeverordnungen der Regierung zur Genehmigung vorzulegen. Die kirchliche Verwaltung ist von der Zivilverwaltung vollständig abgetrennt. Keine Verfügung der Kirchenbehörde wird dem Staat zur Genehmigung vorgelegt; dieser beschränkt sich auf eine Kontrolle über die rechtmässige Verwaltung der Kirchgemeindegüter.
Aktivbürger sind alle Freiburger, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben, im Kanton wohnen und im Besitz ihrer bürgerlichen Rechte und Ehren stehen; ferner unter denselben Bedingungen u. mit Vorbehalt der diesbezüglichen eidgenössischen Vorschriften sämtliche seit einem Jahr im Kanton ansässigen Schweizerbürger. Alle in einem Wahlkreis wohnhaften Aktivbürger bilden einen Wahlkörper. Das passive Wahlrecht beginnt mit dem zurückgelegten 25. Altersjahr. Verwandte in direkter auf- oder absteigender Linie, Schwiegervater und Schwiegersohn, Stief- und Halbbrüder, Onkel und Neffen, Geschwisterkinder und Schwäger dürfen nicht zu gleicher Zeit miteinander in derselben staatlichen Behörde (den Grossen Rat ausgenommen) sitzen.
Kantonales Finanzwesen.
Im Jahr 1900 betrug der Wert der bebauten und unbebauten Liegenschaften im ganzen Kanton zusammen die Summe von 396218000 Franken; das steuerpflichtige Vermögen erhob sich auf 92000000 Franken und die Hypothekarschuld auf 186775000 Franken. Daraus ergibt sich ein reines Vermögen von 301443000 Franken oder im Mittel von 2355 Franken auf den Kopf der Bevölkerung. Nach dem Rechenschaftsbericht der Finanzdirektion für 1900 beträgt das Staatsvermögen
Franken | |
---|---|
an Aktiven | 55202337 |
an Passiven | 50559098 |
Reines Vermögen: | 4643239 |
Seit dem Jahre 1860 hat der Staat 4 Anleihen im Gesamtbetrag von 63 Millionen Franken aufgenommen, die heute durch Rückzahlung auf eine Schuld von 49990000 Franken zurückgegangen sind. Zeck dieser Anleihen war die Gründung und Erhöhung des Stammkapitals der Staatsbank, die Einrichtung des Elektrizitätswerkes Thusy-Hauterive, Subventionierung von neuen Eisenbahnen, Hebung der Landwirtschaft etc. Der Kanton besitzt eine Reihe von Spezialfonds, den Fonds für den Kantonsspital u. die Viehversicherungskasse.
Das Gemeindevermögen ist beträchtlich; doch ist es sehr ungleich verteilt, indem eine Anzahl von Gemeinden sowohl an Kapitalien und Liegenschaften reich ist, während umgekehrt andere gar Nichts haben. Die Schuld an diesen Verhältnissen trägt meistens der Umstand, dass die zerstreute Siedelung in Einzelhöfen und vielen kleinen Weilern an manchem Ort der Ansammlung eines Gemeindevermögens hinderlich war. Von den 281 Gemeinden des Kantons erheben einzig deren 120 eine die Gesamtsumme von 510270 Franken erreichende Gemeindesteuer. Im Jahre 1900 wies die Staatsrechnung eine Einnahme von 3898850 Franken und eine Ausgabe von 3910380 Franken auf. Hauptsächlichste Einnahmequellen waren die Erträgnisse von Staatsgütern (653167 Franken) und die verschiedenen Steuern (2649599 Franken). Die beträchtlichsten Ausgaben erforderten das Schulwesen, die Verzinsung der Staatsschuld, Brücken-, Strassen- und Hochbauten, Polizeiwesen, öffentliche Gesundheitspflege, Landwirtschaft und Gewerbe.
Schulwesen.
Die obligatorische Primarschule umfasst 8 Schuljahre u. beginnt für jedes Kind mit seinem zurückgelegten 7. Altersjahr; auf 100 Ew. entfallen 16 Schulkinder. Der Umstand, dass die Zahl der einzelnen Schulen ¶
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diejenige der Gemeinden weit übersteigt (476 Schulen auf 281 Gemeinden), erleichtert den Kindern namentlich in den Gegenden mit zerstreuter Siedelung den Schulbesuch und begünstigt die strikte Durchführung des Obligatoriums.
Die Lehrer und die 8 Schulinspektoren werden vom Staat ernannt, die Schulkommissionen dagegen von den Gemeinderäten, mit Ausnahme von je einem Mitglied, dessen Wahl sich der Staat vorbehält. Die Besoldung des Lehrpersonales steht heute etwas über dem Gesamtmittel der Schweiz und beträgt gesetzlich in barem Gelde für die Lehrer 1300 Fr. und für die Lehrerinnen 1100 Franken im Maximum; rechnet man dazu noch freie Wohnung, Garten- und Pflanzland und Brennholz, die zusammen einen Wert von 200 Franken darstellen, so erhält man eine Maximalbesoldung von 1500, bez. 1300 Franken. Die Hauptarbeit fällt der Schule im Winter u. Frühjahr zu; pro Jahr werden mindestens 40 Wochen Schule zu je 5 ganzen Schultagen gefordert. Unter den 476 Schulen des Kantons zählt man 353 Schulen mit französischer und 123 mit deutscher Sprache, ferner 125 Knaben-, 118 Mädchen- und 233 gemischte Schulen. Von den 20477 Primarschülern des Kantons waren 11001 Knaben und 9476 Mädchen.
Primarschulunterricht wird ausserdem noch in den Asylen, Waisenhäusern, freien Schulen, Pensionnaten, Instituten etc. erteilt. Die 11 Bezirksschulen (6 französische und 5 deutsche) haben einen besonders für die Bedürfnisse der Landwirtschaft bestimmten erweiterten Lehrplan. Es bestehen 7 Sekundarschulen: je eine in Bulle, Romont, Châtel Saint Denis, Estavayer, und Murten und zwei (Mädchen- und Knabensekundarschule) in Freiburg. Von diesen Schulen können diejenigen mit dem ausgebildetsten Lehrplan den Progymnasien anderer Kantone an die Seite gestellt werden.
Das kantonale Lehrerseminar in Hauterive zählte 1900 in 4 Klassen und einem Vorkurs 75 Zöglinge; ein kantonales Lehrerinnenseminar fehlt, dagegen bestehen noch 4 private Seminare. Die 1834 gegründete Alterskasse für Primar- und Sekundarlehrer zählt heute 522 Mitglieder, von denen 107 Beiträge beziehen, und hat einen Barbestand von 294714 Franken. Der Staat leistet an sie einen jährlichen Beitrag von etwa 10000 Franken. Die Ruhegehälter, die zuerst nach 20 Dienstjahren jährlich 70 Franken betrugen, sind 1881 durch Gesetz auf 300 Franken für 35 Dienstjahre erhöht worden und stellen sich heute auf 500 Franken nach 31 Dienstjahren.
Dem höheren Unterricht dienen das Kollegium St. Michael und die Universität in Freiburg. Hilfsmittel für den Unterricht sind das naturhistorische Museum (mit je einer Abteilung für Physik u. Naturwissenschaften), das Kunst- und historische Museum (mit je einer Abteilung für Archäologie, alte und moderne Kunst, Münzwesen und historische Denkmäler), das Museum Marcello, das pädagogische Museum, das Gewerbemuseum und verschiedene Bibliotheken. Die Totalsumme der kantonalen Primarschulfonds beträgt 4767888 Franken; für das Kollegium St. Michael und die Universität bestehen eigene Stiftungen.
Gesundheits- und Unterstützungswesen.
Der Kanton Freiburg zählte im Jahr 1900 38 Aerzte (davon etwa 30 in den Städten), 18 Apotheker, 5 Zahnärzte und 143 Hebammen. In den Städten kommt auf etwa 1000 Ew. und auf dem Lande auf etwa 4000-5000 Ew. je ein Arzt. Der Kanton ist reich an Kranken- und Versorgungsanstalten: Irrenheilanstalt Marsens, mit allem Komfort und nach den neuesten wissenschaftlichen Forderungen eingerichtet;
Spitäler in Freiburg und Meyriez;
Bezirksspitäler und Armenhäuser in Billens, Attalens, Bulle, Châtel Saint Denis, Estavayer le Lac (Stäffis), Freiburg, Greierz, Riaz und Tafers;
Waisenhäuser in Burg, Freiburg, Gauglera, Montet, St. Wolfgang und Sâles;
Alterasyle in Auboranges, Bulle, Châtel Saint Denis, Freiburg, Gurmels, Treyvaux etc.;
Anstalt St. Nikolaus in Drognens für verwahrloste Kinder, Taubstummenanstalt St. Joseph in Greierz etc. Einen wichtigen Zweig der öffentlichen Verwaltung bildet das Unterstützungs- und Armenwesen.
Die Gesetzgebung hat auf eine Verbindung der privaten mit der staatlichen Wohltätigkeit derart hingearbeitet, dass heute das gesamte Armenwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Die Gesamtausgaben von Staat, Gemeinden, Armenhäusern u. verschiedenen Stiftungen zum Wohle der Armen betrugen im Jahr 1899 nahezu 2 Millionen Franken, d. h. 17 Franken pro Kopf der Bevölkerung; schon die von den Gemeinden allein für diese Zwecke aufgewendeten Summen ergeben 5,51 Franken auf einen Einwohner. Das gesamte Armen- und Unterstützungswesen ist während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bedeutend vervollkommnet worden.
Militärwesen.
Im Jahre 1901 stellte der Kanton Freiburg zum eidgenössischen Heer folgende Truppen:
Mann | ||
---|---|---|
A. Auszug: | Infanterie | 4681 |
Kavallerie | 283 | |
Artillerie | 654 | |
Genie | 132 | |
Sanität | 58 | |
Verwaltung | 53 | |
Stäbe | 34 | |
: | Total Auszug: | 5895 |
B. Landwehr | Infanterie 1. Aufgebot | 1621 |
Infanterie 2. Aufgebot | 725 | |
Kavallerie | 240 | |
Artillerie | 418 | |
Genie | 142 | |
Sanität | 72 | |
Verwaltung | 24 | |
Stäbe | 13 | |
: | Total Landwehr: | 3255 |
Somit Auszug und Landwehr zusammen 9150 Mann. Rechnet man dazu noch den Landsturm mit 12319 Mann, so erhalten wir eine effektive Truppenstärke von 21469 Mann. Daneben bezahlen 12190 Mann Militärsteuer. Von den 1460 Rekruten und Zurückgestellten, die sich 1901 zur Rekrutierung stellten, sind 682 oder 46,8% diensttauglich befunden, 137 zurückgestellt und 641 endgiltig untauglich erklärt worden.
Gewerbe und Industrie.
Der Kanton Freiburg macht keinen Anspruch auf die Bezeichnung eines Industrielandes im modernen Sinne dieses Wortes. Doch sind die mit der Landwirtschaft zusammenhängenden Handwerke und Gewerbe immerhin von einer nicht geringen Bedeutung. Im 15. Jahrhundert war dagegen die Stadt Freiburg einer der wichtigsten industriellen Mittelpunkte des Landes, und das Freiburger Tuch und Leder erfreute sich zu jener Zeit europäischer Berühmtheit. Die Lederindustrie allein beschäftigte 700 Gesellen u. die Tuchindustrie wohl ebensoviel; 20000-30000 Tuchballen gingen damals ¶