in zwei Gebiete: das Obere Freiamt verblieb gemeinsames Eigentum der sieben Kantone, zu denen sich nun auch noch Bern
gesellte,
während das Untere Freiamt zusammen mit der Grafschaft Baden in den alleinigen Besitz von Zürich
und Bern
(unter Vorbehalt der Rechte von
Glarus)
kam.
Zur Zeit der französischen Invasion 1798 war das Freiamt das letzte der eidgenössischen Untertanenlande,
das seine Unabhängigkeit erklärte. Es wurde von der helvetischen Einheitsregierung mit der ehemaligen Grafschaft Baden zum
neuen Kanton Baden vereinigt, während seine Bewohner den Anschluss an Zug
gewünscht hatten. Deshalb standen sie auch auf Seite
der den Widerstand fortsetzenden Urkantone, fügten sich aber nach dem für sie unglücklichen Gefecht
von Hägglingen dem neuen Zustand der Dinge.
Die Mediationsakte vom endlich vereinigte das Freiamt, die Grafschaft Baden, das Frickthal und den bernerischen Oberaargau
zum gemeinsamen Kanton Aargau.
Als überall in der Schweiz die Bewegung gegen die Vorherrschaft des Patriziates und
der Städte losbrach, trat 1830 auch das Freiamt mit dem Verlangen nach einer demokratischen Verfassung und nach Abschaffung
der überlebten Einrichtungen in den Kampf ein. Als der Grosse Rat dem die Wünsche des Volkes überbringenden Führer der
Bewegung, dem Gastwirt Fischer aus Merenschwand, das Wort abschnitt, verliess dieser die Sitzung unter
Drohungen.
Endlich liessen sich Regierung und Grosser Rat zur Einberufung einer konstituierenden Abgeordnetenversammlung herbei, stellten
aber dabei die Bedingung auf, dass die von dieser gefassten Beschlüsse dem Grossen Rate zur Begutachtung vorgelegt werden
müssten, worauf dann dieser dem Volke einen endgiltig ausgearbeiteten Verfassungsentwurf unterbreiten werde. Die mit dieser
Bestimmung nicht zufriedengestellten Freiämtler erhoben sich am und rückten 4000 Mann stark
unter Fischers Anführung gegen Aarau vor.
Die wenig zahlreichen und zudem mit dem Volke sympathisierenden Regierungstruppen zerstreuten sich, und die Aufständischen
rückten in die Stadt ein, wo sie die Regierung zur unmittelbaren Einberufung einer konstituierenden Versammlung
zwangen, deren Beschlüsse dann dem Volke direkt vorgelegt werden sollten. Darauf zogen sich die Freiämtler mit dem Erfolg
ihres Zuges zufrieden zurück. Aus Anlass der kirchlichen Streitigkeiten entstanden aber schon in den nächstfolgenden Jahren
neue Wirren, besonders als durch Annahme der sog. Badener Artikel dem Staat auch die Oberhoheit über
die Kirche zugestanden worden war.
Die nun unter Staatsaufsicht fallenden Klöster des Freiamtes - vor allem Muri - organisierten einen zähen Widerstand. Um
die Priester zum Treueid zu zwingen, musste die Regierung das Freiamt militärisch besetzen lassen. Damit war aber der Widerstand
nicht gebrochen. Als im Jahre 1840 die Verfassung revidiert werden sollte, verlangten die Katholiken
und unter ihnen namentlich die Freiämtler neuerdings die Aufhebung der Badener Artikel, während umgekehrt die Reformierten
das seit 1815 bestehende Prinzip der Parität, d. h. der gleichmässigen Zusammensetzung der kantonalen Behörden aus Vertretern
beider Konfessionen, beseitigt wissen wollten.
Ein auf einem Kompromiss fussender Verfassungsentwurf wurde von beiden Parteien verworfen, worauf am von
der Mehrzahl des Volkes eine den Wünschen der Reformierten entsprechende neue Verfassung angenommen wurde. Die Katholiken
aber wollten diesen Volksbeschluss nicht anerkennen und rüsteten sich zum Widerstand; ein in Bünzen eingesetztes Komite
übernahm dessen Führung und wiegelte die Massen derart auf, dass die Regierung die Verhaftung von dessen
Mitgliedern beschloss.
Der mit der Ausführung dieses Befehles betraute Regierungskommissär, Regierungsrat Waller, wurde aber samt den ihn begleitenden
Landjägern in Muri vom Volke gefangen gesetzt, das nun zum offenen Aufstand überging. Regierungstruppen rückten heran,
zersprengten die Aufständischen bei Villmergen nach kurzem Kampf, befreiten die Gefangenen und besetzten
das ganze Freiamt. Unterdessen hatte die Mehrzahl der Mitglieder des Bünzener Komites ihr Heil in der Flucht gesucht.
Nun beschloss auf Antrag von Augustin Keller der Grosse Rat am die Aufhebung der Klöster, musste aber auf die ablehnende
Haltung der Tagsatzung hin sich zur Wiederzulassung der
Frauenklöster bequemen. Diese Klosterfrage bildete
den Anlass zur Entstehung des Sonderbundes und zum Ausbruch des Sonderbundskrieges, dessen entscheidende Gefechte im Freiamt
und den ihm angrenzenden Teilen des Kantons Luzern
geschlagen wurden. Am rückten die Truppen des Sonderbundes mit verschiedenen
Kolonnen ins Freiamt ein, deren eine unter dem Befehl des Generals Salis bis nach Merenschwand gelangte,
hier aber von den bei Lunnern stehenden Zürcher Truppen zurückgetrieben wurde. Eine zweite Kolonne unter Oberst Elgger überschritt
den Lindenberg und drang bis Geltwil vor, wo sie - durch Nebel in ihren Operationen beeinträchtigt - sich vor einigen
aargauischen Kompagnien zurückziehen musste. Vom Obern Freiamt endlich brach dann auch die 4. eidgenössische Division zum
entscheidenden Gefecht bei Gislikon auf.
670 m. Gruppe von 7 Häusern, 1 km w. Gondiswil und 3,5 km nö. der Station Madiswil
der Linie Langenthal-Wolhusen. 46 reform. Ew. Kirchgemeinde Melchnau.
Vor der Reformation stand hier eine
zum Kloster St. Urban gehörige stark besuchte Wallfahrtskapelle.
entsteht in 413 m aus der Vereinigung des Mühlebaches und des Gstaldenbaches,
ist kanalisiert und mündet nach 1,5 km langem Lauf in nö. Richtung etwas unterhalb Rheineck in 403 m
von links in den Rhein.
(Kt. St. Gallen.
Bez. Unter Rheinthal, Gem. Thal und Rheineck).
410 m. Gruppe von 7 Häusern, am linken Ufer des gleichnamigen
Baches und 1,3 km w. der Station Rheineck der Linie Rorschach-Sargans. 41 reform. und kathol. Ew. Seidenindustrie.
(Kt. Glarus).
Im Kanton Glarus
gebräuchlicher Name der Gebirgsgruppe des Kärpfstocks. Sie wird im W. vom Linththal und im SW. vom
Durnachthal begrenzt, im N. und O. vom Sernfthal halbkreisförmig umspannt und im S. durch den Richetlipass von der Gruppe des
Hausstocks und damit von der Tödikette abgetrennt, von der sie eine inselförmig nach N. vorgeschobene
Ausstrahlung darstellt. Sie besitzt einen fast kreisförmigen Grundriss mit einer Länge von 12 km in der Richtung N.-S.
und einer Breite von 12,5 km in der Richtung W.-O. und bildet als Ganzes nichts anderes als eine sehr reich modellierte Verästelung
ihres bedeutendsten Berges, des im s. Teile der Berggruppe liegenden Kärpfstockes (2797 m). Durch das
von Schwanden südwärts bis zu diesem Gipfel hinauf sich erstreckende Niederenthal und seine w. Abzweigung, das Thal des
Auernbaches, wird der mittlere und n. Teil der Berggruppe in 3 vom Kärpfstock ausstrahlende Ketten gegliedert.
Die östlichste und bedeutendste verläuft vom Kärpfstock in leicht geschwungenem Bogen auf der W.-Seite
des Sernfthales über Bleitstöcke (2449 m) und Karrenstock (2424 m) bis zum Gandstock (2318 m); die mittlere bildet einen kurzen,
vom Unterkärpf (2440 m) aus zwischen Niederenthal und Auernbachthal hinein sich schiebenden Grat; die w. auf der O.-Seite
des Linththals verlaufende Kette kulminiert in der Schönau (1852 m) u. im Etzelstock (1843 m) und nimmt nordwärts im Salengrat
rasch an Höhe ab. Die Hauptkette erstreckt sich vom Kärpfstock noch nach SW. als rauher zerhackter Grat bis zum Hahnenstock
(2565 m) und setzt sich hierauf westwärts in dem steil gegen das Diesthal und das Durnachthal abfallenden
Saasberg fort, auf dessen Scheitelplateau das Bützistöckli (2340 m) aufgesetzt ist.
Ein vom Hahnenstock über das Kalkstöckli (2506 m) bis zum Richetlipass (2263 m) verlaufender Grat stellt die Verbindung mit
der Hausstockgruppe her. In geologischer Beziehung ist das Freiberggebiet dadurch ausgezeichnet, dass hier,
wie übrigens auch in den benachbarten Gebirgsgruppen, die Basis des Gebirges aus eocänen und oligocänen Schiefern und
Sandsteinen, die obern Gebirgspartien dagegen aus Verrucano bestehen. Der auf der Ueberschiebungsfläche auftretende Lochseitenkalk
(Malm) und die mancherorts, namentlich auf der gegen das Linththal gerichteten Abdachung, damit verbundenen, verkehrt gelagerten
und dünn ausgewalzten Lagen von Dogger, Lias und Trias beweisen, dass die grosse Ueberschiebung aus
einer Faltung hervorgegangen ist. Die Ueberschiebungsfläche steigt von NW. nach SO. allmälig empor, derart, dass die
Basis des Verrucano am N.-Fuss des Gandstocks auf der Sohle von Linththal und Sernfthal liegt, während sie sich im S., beim
Richetlipass, bereits in einer Höhe von 2450 m befindet. Die gleichförmige Zusammensetzung des Gebirges aus Verrucano und
Flysch bringt es mit sich, dass ihm die Bänderstruktur, welche z. B. die Abhänge der benachbarten Glärnischkette
in so hohem Masse auszeichnet, völlig abgeht. Es herrschen hier gleichförmig geneigte, von unregelmässig zerstreuten Felspartien
unterbrochene Berghänge vor.
Ihre untern, meist ziemlich steilen Partien sind mit dunkeln Tannenwäldern bekleidet; auf den mittlern und obern Thalstufen
und über die sanftern Abhänge dehnen sich bis auf die Gräte hinauf weite Weideflächen aus, und darüber
erheben sich die meist rauhen, von grobblockigen Schutthalden umsäumten Verrucanogipfel. Die Freiberggruppe ist sehr reich
an Gemsen und Murmeltieren, da in ihrem ganzen Gebiete seit 1569 die Jagd verboten ist (daher der Name Freiberg). Ihrer reichen
Naturschönheiten und ihrer leichten Gangbarkeit wegen ist sie ein viel besuchtes Exkursionsgebiet.