965 m. Weiler, im mittleren Thalboden des Val de Bagnes, am rechten Ufer der Dranse;
4,5
km sö. Le Châble.
Lehnt sich an einen 30 m hohen Felssporn an, der das Thal 300 m oberhalb des Dorfes Champsec wie ein Riegel
abschliesst und den Fluss ganz an den entgegengesetzten Thalhang zurückdrängt.
Das nach O. exponierte
Dorf bietet dem vom obersten Thalabschnitt herabkommenden Wanderer einen malerischen Anblick dar. 12 Häuser, 67 kathol. Ew.
Obstbau (oberste Grenze des Nussbaumes), Getreidebau;
(Piz) (Kt. Graubünden,
Bez. Albula).
2822 m. Gipfel, im kleinen Gebirgsstock der Cima da Tisch, zwischen Val Tuors,
Val Plazbi und Val Tisch; ö. über Bergün und w. vom Piz Kesch. Breite und sanfte Rasengehänge, im obersten Teil mit Sturzschutt
übersät. Standort einiger seltenen Alpenpflanzen.
(Kt. Aargau,
Bez. Muri und Bremgarten).
Landschaft im Kanton Aargau;
zwischen unterer Limmat, Reuss und Bünz gelegen. Hiess früher
Wagenthal. Das Freiamt liegt auf dem Gebiet der beiden Bezirke Bremgarten und Muri und umfasst als nennenswerte Ortschaften
Dottikon, Häglingen, Jonen, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberwil, Sarmenstorf, Tägerig und Villmergen im Bezirk Bremgarten und Auw,
Bettwil, Boswil, Bünzen, Buttwil, Dietwil, Merenschwand, Muri, Langdorf und Waltenswil im Bezirk Muri. Gliederte
sich vor 1798 in das Obere Freiamt mit den Aemtern Muri (Muri und Winterschwil), Meienberg (Sins, Dietwil, Abtwil, Beinwil, Rüti
und Auw), Hitzkirch (Hitzkirch, Aesch und Mosen), Bettwil und den Herrschaften Reussegg und Heidegg und in das Untere Freiamt mit den
Aemtern Villmergen (Sarmenstorf, Wohlen, Boswil, Niederwil, Hägglingen, Dottikon und Büblikon) u. Krummamt
(Waltenswil, Bünzen, Rottenschwil, Hermetschwil, Eggenwil, Göslikon und Fischbach). 1803 kamen dazu das bisher zürcherische
Kelleramt und das luzernerische Amt Merenschwand, während Hitzkirch an Luzern
zurückfiel.
Zur fränkischen Zeit war die Landschaft zu einem Teil dem Zürichgau, zu einem andern Teil dem Aargau
zugeteilt. Mit dem Auftreten
einzelner herrschenden Edelgeschlechter und der Entwicklung des Grossgrundbesitzes, d. h. also zur Feudalzeit kam der zwischen
unterer Limmat und Reuss gelegene n. Abschnitt des Freiamtes an die Grafen von Lenzburg, während die s. Hälfte den nach und
nach den gesamten Aargau
unter ihre Oberherrschaft vereinigenden Grafen von Habsburg zufiel.
Unter diesen Herren genossen die Bewohner manche Vorrechte; daher der Name Freiamt. Nach der Eroberung
des Aargaues durch die Eidgenossen überliessen diese das Amt Knonau und das Kelleramt den Zürchern und vereinigten das Gebiet
zwischen Dietwil und Wohlenschwil-Mägenwil zu einer gemeinen Herrschaft, der der Name der Freien Aemter blieb. Dazu gehörte
damals noch der heute dem Kanton Luzern
angegliederte Bezirk Hitzkirch, während Merenschwand gleich von Anfang an
Luzern
zugesprochen worden war.
Zugleich
beliess man den beiden Städten Bremgarten und Mellingen ihre Freiheiten, Rechte u. die Selbstverwaltung, sowie die
Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit über eine Reihe von benachbarten Ortschaften. Das letztere Recht stand
übrigens auch noch einer gewissen Anzahl von weltlichen und geistlichen Herren zu. Diese nun der Eidgenossenschaft zugefallenen
Freien Aemter standen zusammen mit der Grafschaft Baden unter der gemeinsamen Verwaltung der sechs Kantone Zürich,
Luzern,
Schwyz,
Unterwalden, Glarus
und Zug;
Uri
erhielt
erst 1446 seinen Anteil an der Herrschaft, während Bern
zunächst ganz davon ausgeschlossen war.
Alle zwei Jahre stellten diese Kantone der Reihe nach den regierenden Landvogt, der jeweilen mit grossem Gepränge in sein
Amt eingeführt wurde, aber nicht ständig in der Landvogtei wohnte, sondern nur von Zeit zu Zeit im Kloster Muri abstieg und
für jede Reise dahin besonders bezahlt war. Die Landschreiberei befand sich dagegen ständig in Bremgarten.
Der Vogt war der Vertreter der Landeshoheit in allen Angelegenheiten der innern Verwaltung, der hohen Gerichtsbarkeit u.
der Militärverhältnisse u. war den Abgeordneten der Kantone Rechenschaft schuldig. Diese versammelten sich zu den sog.
Syndikatstagen jedes Jahr zunächst in Baden und von 1712 an in Frauenfeld. Oft liess sich der zu ernennende
Landvogt seine Wahl bedeutende Geldsummen kosten, für die er sich dann während der Zeit seiner Amtsführung gewöhnlich
wieder schadlos zu halten wusste.
Mit Ausnahme der Aemter Meienberg, Muri und Bettwil trat das Freiamt zur Zeit der Reformation der neuen
Lehre bei, wurde aber nach der Schlacht bei Kappel (1531) von den katholischen Orten, die nun das Uebergewicht erlangt hatten,
bald wieder zum alten Glauben zurückgeführt. Bei dieser Gelegenheit verloren auch Bremgarten und Mellingen die meisten der
ihnen früher zugestandenen Rechte u. Freiheiten. Im Bauernkrieg lieferten Leuenberger und Schybi 1653 den
Zürchern bei Wohlenschwil ein Gefecht, das zu Ungunsten der aufständischen Bauern ausfiel, worauf sie zur Heimker überredet
wurden.
Auf dem Boden des Freiamtes spielten sich die hauptsächlichsten Ereignisse der beiden Villmergerkriege ab. 1656 wurde ein
ins Freiamt vorgedrungener Heerhaufe von 8000 Bernern bei Villmergen von 5000 Luzernern und Freiämtlern
überrascht und geschlagen, 1712 aber besetzten die wiederum verbündeten Orte Bern
und Zürich
das Städtchen Mellingen, eroberten nach
der sogen. Staudenschlacht vom Bremgarten und zwangen nach mehrtägiger Beschiessung auch Baden zur Uebergabe. Während
noch über den Frieden unterhandelt wurde, überfiel eine Schaar von Zugern, Luzernern und Urnern einen
bei Sins stehenden Vorposten der Berner. Der Krieg entbrannte aufs Neue, doch entschied die blutige Schlacht bei Villmergen
zu Gunsten der Berner und damit der Reformierten. Der nun folgende Friede von Aarau teilte die Freien Aemter durch
eine von Lunkhofen nach Fahrwangen gezogene gerade Linie
mehr
in zwei Gebiete: das Obere Freiamt verblieb gemeinsames Eigentum der sieben Kantone, zu denen sich nun auch noch Bern
gesellte,
während das Untere Freiamt zusammen mit der Grafschaft Baden in den alleinigen Besitz von Zürich
und Bern
(unter Vorbehalt der Rechte von
Glarus)
kam.
Zur Zeit der französischen Invasion 1798 war das Freiamt das letzte der eidgenössischen Untertanenlande,
das seine Unabhängigkeit erklärte. Es wurde von der helvetischen Einheitsregierung mit der ehemaligen Grafschaft Baden zum
neuen Kanton Baden vereinigt, während seine Bewohner den Anschluss an Zug
gewünscht hatten. Deshalb standen sie auch auf Seite
der den Widerstand fortsetzenden Urkantone, fügten sich aber nach dem für sie unglücklichen Gefecht
von Hägglingen dem neuen Zustand der Dinge.
Die Mediationsakte vom endlich vereinigte das Freiamt, die Grafschaft Baden, das Frickthal und den bernerischen Oberaargau
zum gemeinsamen Kanton Aargau.
Als überall in der Schweiz die Bewegung gegen die Vorherrschaft des Patriziates und
der Städte losbrach, trat 1830 auch das Freiamt mit dem Verlangen nach einer demokratischen Verfassung und nach Abschaffung
der überlebten Einrichtungen in den Kampf ein. Als der Grosse Rat dem die Wünsche des Volkes überbringenden Führer der
Bewegung, dem Gastwirt Fischer aus Merenschwand, das Wort abschnitt, verliess dieser die Sitzung unter
Drohungen.
Endlich liessen sich Regierung und Grosser Rat zur Einberufung einer konstituierenden Abgeordnetenversammlung herbei, stellten
aber dabei die Bedingung auf, dass die von dieser gefassten Beschlüsse dem Grossen Rate zur Begutachtung vorgelegt werden
müssten, worauf dann dieser dem Volke einen endgiltig ausgearbeiteten Verfassungsentwurf unterbreiten werde. Die mit dieser
Bestimmung nicht zufriedengestellten Freiämtler erhoben sich am und rückten 4000 Mann stark
unter Fischers Anführung gegen Aarau vor.
Die wenig zahlreichen und zudem mit dem Volke sympathisierenden Regierungstruppen zerstreuten sich, und die Aufständischen
rückten in die Stadt ein, wo sie die Regierung zur unmittelbaren Einberufung einer konstituierenden Versammlung
zwangen, deren Beschlüsse dann dem Volke direkt vorgelegt werden sollten. Darauf zogen sich die Freiämtler mit dem Erfolg
ihres Zuges zufrieden zurück. Aus Anlass der kirchlichen Streitigkeiten entstanden aber schon in den nächstfolgenden Jahren
neue Wirren, besonders als durch Annahme der sog. Badener Artikel dem Staat auch die Oberhoheit über
die Kirche zugestanden worden war.
Die nun unter Staatsaufsicht fallenden Klöster des Freiamtes - vor allem Muri - organisierten einen zähen Widerstand. Um
die Priester zum Treueid zu zwingen, musste die Regierung das Freiamt militärisch besetzen lassen. Damit war aber der Widerstand
nicht gebrochen. Als im Jahre 1840 die Verfassung revidiert werden sollte, verlangten die Katholiken
und unter ihnen namentlich die Freiämtler neuerdings die Aufhebung der Badener Artikel, während umgekehrt die Reformierten
das seit 1815 bestehende Prinzip der Parität, d. h. der gleichmässigen Zusammensetzung der kantonalen Behörden aus Vertretern
beider Konfessionen, beseitigt wissen wollten.
Ein auf einem Kompromiss fussender Verfassungsentwurf wurde von beiden Parteien verworfen, worauf am von
der Mehrzahl des Volkes eine den Wünschen der Reformierten entsprechende neue Verfassung angenommen wurde. Die Katholiken
aber wollten diesen Volksbeschluss nicht anerkennen und rüsteten sich zum Widerstand; ein in Bünzen eingesetztes Komite
übernahm dessen Führung und wiegelte die Massen derart auf, dass die Regierung die Verhaftung von dessen
Mitgliedern beschloss.
Der mit der Ausführung dieses Befehles betraute Regierungskommissär, Regierungsrat Waller, wurde aber samt den ihn begleitenden
Landjägern in Muri vom Volke gefangen gesetzt, das nun zum offenen Aufstand überging. Regierungstruppen rückten heran,
zersprengten die Aufständischen bei Villmergen nach kurzem Kampf, befreiten die Gefangenen und besetzten
das ganze Freiamt. Unterdessen hatte die Mehrzahl der Mitglieder des Bünzener Komites ihr Heil in der Flucht gesucht.
Nun beschloss auf Antrag von Augustin Keller der Grosse Rat am die Aufhebung der Klöster, musste aber auf die ablehnende
Haltung der Tagsatzung hin sich zur Wiederzulassung der
Frauenklöster bequemen. Diese Klosterfrage bildete
den Anlass zur Entstehung des Sonderbundes und zum Ausbruch des Sonderbundskrieges, dessen entscheidende Gefechte im Freiamt
und den ihm angrenzenden Teilen des Kantons Luzern
geschlagen wurden. Am rückten die Truppen des Sonderbundes mit verschiedenen
Kolonnen ins Freiamt ein, deren eine unter dem Befehl des Generals Salis bis nach Merenschwand gelangte,
hier aber von den bei Lunnern stehenden Zürcher Truppen zurückgetrieben wurde. Eine zweite Kolonne unter Oberst Elgger überschritt
den Lindenberg und drang bis Geltwil vor, wo sie - durch Nebel in ihren Operationen beeinträchtigt - sich vor einigen
aargauischen Kompagnien zurückziehen musste. Vom Obern Freiamt endlich brach dann auch die 4. eidgenössische Division zum
entscheidenden Gefecht bei Gislikon auf.