Stadtpräsidenten, Kleinem und Grossem Stadtrat an der
Spitze trat.
Die Bürgerschaft mit Bürgermeister u. Bürgerrat besteht seither nur noch als eine rein bürgerlich ökonomische Korporation
zur Verwaltung des ausgeschiedenen bürgerlichen Vermögens. Das geistige Leben der Stadt erhielt reiche Anregung durch eine
Anzahl bedeutender Männer, die als Lehrer an der Kantonsschule wirkten, das wirtschaftliche wurde mächtig
gefördert durch den Bau der ins Innere des Kantons führenden
Strassen, deren Netz sich immer mehr ausbreitete, sowie durch
die im Jahre 1858 eröffnete Eisenbahn nach Zürich
und St. Gallen,
erlitt aber einen herben
Schlag durch die Eröffnung der Gotthardbahn, welche
den bisher über die Bündner Alpenpässe geleiteten Transit völlig abzog.
Glücklicherweise ist es Chur seither gelungen, andere Einnahmsquellen zu eröffnen, und es darf darum getrost gesagt werden,
dass die Stadt fortwährend in einer Periode gedeihlicher Entwicklung sich befindet. Es geht dies auch sehr deutlich aus
der zwar nicht sehr schnellen, aber stetigen Zunahme der Bevölkerung hervor. Die Einwohnerschaft zählte
bei der eidgenössischen Volkszählung von 1860: 6990;
(Bistum). Das Bistum Chur erstreckte sich ursprünglich auf die ganze Provinz Raetia prima, die im N. bis
Benken
im
Gaster und
Pfin im Thurgau
reichte. Die Grenze gegen Raetia secunda bildete eine von Bregenz am obern Ende des
Bodensees längs dem
Saum der
Alpen bis zum
Inn gezogene Linie, die sich über das Iller- und Pusterthal ins Tirol fortsetzte
und längs der Etsch bis zum
Val di Non bei
Trient abstieg. Zur
fränkischen Zeit wurden die von den Alemannen
besetzten Gegenden vom Bistum abgetrennt.
König Dagobert I. nahm im Jahr 633 oder 634 die genaue Abgrenzung der Bistümer Chur und Konstanz vor. Im
Rheinthale bildete
jetzt der
Hirschensprung die Grenzscheide, so dass
Montlingen und Götzis noch zur Diözese Chur, die weiter unten gelegenen
Teile zu Konstanz gehörten. Glarus
scheint um diese Zeit ebenfalls abgetrennt und Konstanz einverleibt worden
zu sein, ebenso
Toggenburg. Das Bistum Chur umfasste von da an bis zum Anfange des 19. Jahrhunderts folgende Gebiete: Den
jetzigen Kanton Graubünden
mit Ausnahme von
Puschlav und
Brusio, Vorarlberg mit Ausnahme der Dekanate Bregenz und Bregenzerwald, das
jetzige Fürstentum Lichtenstein, vom Tirol das Vintschgau und Burggrafenamt (mit
Meran, Mals u. s. w.), das Thal Ursern im Kanton Uri,
die Bezirke
Sargans,
Werdenberg und
Gaster im jetzigen Kanton St. Gallen
und im Kanton Glarus
die Gemeinden
Niederurnen,
Bilten und
Kerenzen. Das Bistum zählte
folgende 9 Landkapitel: Chur,
Ob demFlimserWald,
Ob dem
Stein,
Engadin,
Bergell,
Misox, Vintschgau, Walgau
(Vorarlberg) und Unter der
Landquart
(Maienfeld,
Sargans,
Gaster und
Werdenberg).
Die Tradition betrachtet den h. Luzius (2. Jahrhundert) als ersten
Bischof; urkundlich erwähnt wird erst
Bischof Asimo im
Jahr 452. Sicher hat jedoch das Bistum schon früher bestanden, wenigstens vom Anfange des 4. Jahrhunderts
an.
In der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts waren die
Bischöfe vorübergehend als Praesides von
Rätien auch weltliche Herrscher
des Landes. Den
Grund zum spätern
¶
mehr
Fürstentum der Bischöfe legte Kaiser Otto I. durch seine grossartigen Schenkungen an das Hochstift. Der erste Bischof, welcher
Fürst genannt wird, ist Egino (1160-1171). Die Besitzungen und Herrschaftsrechte des Bistums lehnten sich hauptsächlich
an die Strasse an, welche vom Walensee über den Septimer nach Chiavenna führt. Die Bischöfe besassen
die privilegierte Schiffahrt auf dem Walensee und die HerrschaftFlums, sodann Herrschaftsrechte in Zizers, Igis, Trimmis und Untervaz
mit den Burgen Marschlins, Friedau, Aspermont, Trimmis u. s. w. Für die Stadt Chur und deren Bezirk war der Bischof Territorialherr,
im Jahr 1300 erhielt er auch die Reichsvogtei und damit die hohe Gerichtsbarkeit über die Stadt. Im
Domleschg bildete die Burg Fürstenau den Mittelpunkt der bischöflichen Besitzungen mit voller Landeshoheit.
Im 14. Jahrhundert bildete sich der Gotteshausbund, d. h. eine Verbindung der Gemeinden des bischöflichen Herrschaftsgebietes.
Die Gemeinden wurden immer selbständiger, bis der Bischof schliesslich nur noch Vorsitzender der Bundestage
war. Manche Formeln, wie z. B. die Huldigung wurden allerdings beibehalten. Durch die Ilanzer Artikel, welche die drei Bünde
im Jahre 1526 erliessen, wurden die weltlichen Herrschaftsrechte des Bistums als erloschen erklärt.
Ausgenommen war der bischöfliche «Hofbezirk» in Chur (mit der Kathedrale,
dem bischöflichen Schloss, den Wohnungen der Domherren u. s. w.), der bis zum Anfange des 19. Jahrhunderts
eine Enklave des Deutschen Reiches bildete. Auch in Bezug auf andere Herrschaften, wie Fürstenau, Obervaz, Remüs u. s. w.,
wurden die Ilanzer Beschlüsse nicht vollständig durchgeführt. Immerhin blieben dem Bischof nur noch kleine Reste des Fürstentums.
Die Stadt Chur hatte schon im 15. Jahrhundert die
Reichsvogtei erworben und sich vom Bischof fast unabhängig
gemacht. Im 17. Jahrhundert wurden die Herrschaftsrechte im Vintschgau und Grossengstingen durch Verkauf veräussert, im 18. Jahrhundert
geschah das nämliche mit Münsterthal. Schon 1528 war Flums verkauft worden.
Was die Bischofswahlen betrifft, so verlangte der Gotteshausbund auf Grund der Ilanzer Artikel von 1526, dass der Bischof Angehöriger
des Bundes sei und «mit Rat» des letztern gewählt werde. Da von kirchlicher Seite ein solches Recht nicht
anerkannt wurde, so kam es zu öfteren Anständen. Im Jahre 1822 trat der Gotteshausbund diese Ansprüche an den gesamten Kanton Graubünden
ab. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von Regensburg wurde im Jahr 1803 das Fürstbistum Chur der helvetischen Republik
zugewiesen, die Säkularisation vom letzterer jedoch nicht vollzogen. Dagegen gingen die weltlichen Herrschaftsrechte
an den Kanton Graubünden
über.
Die in Oesterreich gelegenen Bistumsteile wurden 1816 abgetrennt und mit den Bistümern Brixen und Trient vereinigt. Oesterreich
inkamerierte die auf seinem Gebiete gelegenen Besitzungen des Bistums.
1814 trennte die römische Kurie den gesamten schweizerischen Anteil des Bistums Konstanz von diesem ab und
stellte ihn zunächst unter die Verwaltung des Präfekten von Beromünster Göldlin von Tieffenau, der den Titel eines apostolischen
Generalvikars erhielt. Nach seinem Tode kamen 1819 diese Lande unter die Administration des Bischofs von Chur. Für den Kanton St. Gallen
wurde 1823 ein eigenes Bistum errichtet und mit dem von Chur als Doppelbistum vereinigt, 1836 von diesem
aber wieder abgetrennt. Luzern,
Zug,
Aargau
und Thurgau
kamen 1828 zur neuorganisierten Diözese Basel,
ebenso 1841 Schaffhausen;
Appenzell
1867 zum Bistum St. Gallen.Schwyz
schloss sich 1824 definitiv
an Chur an. Puschlav und Brusio wurden 1867 ebenfalls vom Erzbistum Mailand abgelöst und definitiv dem
Bistum Chur zugeteilt. Dieses besteht somit heute aus dem alten Gebiete (Graubünden,
Thal Ursern und
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