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mit der Konstanzer Gesellschaft bezüglich gemeinsamer Feststellung von Fahrplänen, Tarifen etc. in enge Verbindung trat. Da die badische Regierung hohe Abfuhrgebühren, Brücken- und Rheinzölle u. s. w. erhob, wurde diese Verbindung 1841 nicht mehr erneuert, und die Gesellschaften machten sich nun mit gleichzeitigen Fahrten zwischen den gleichen Hafen etc. scharfe Konkurrenz, an der sich auch die Friedrichshafener Gesellschaft beteiligte. Diese hatte 1839 ein neues eisernes Dampfboot bei Escher Wyss & Cie. in Zürich bestellt, welche Firma sich damit auf dem Bodensee so glänzend einführte, dass von ihr seitdem die Mehrzahl der neuen Dampfschiffe bezogen wurde.
Namentlich durch das Eingreifen der eine regelmässige Beförderung ihrer Sendungen fordernden Postverwaltungen kam 1847 der erste gemeinsame Fahrtenplan aller Gesellschaften zu Stande. 1850 bildete sich in Schaffhausen eine «Schweizerische Dampfbootaktiengesellschaft für den Rhein und Bodensee», die namentlich eine rasche Verbindung von Schaffhausen mit St. Gallen und den nunmehr in Friedrichshafen und bald auch in Lindau den See erreichenden deutschen Eisenbahnlinien mit gutem Erfolg vermittelte. Nach Eröffnung der Linie Winterthur-Schaffhausen übernahm die Schweizerische Nordostbahn die vier Schiffe dieser sich nun auflösenden Gesellschaft käuflich. 1864 endlich konstituierte sich in Schaffhausen die noch bestehende «Schweizerische Dampfbootgesellschaft für den Untersee u. Rhein» zur ausschliesslichen Bedienung der Uferorte zwischen Schaffhausen und Konstanz, bezw. auch von Radolfszell.
Der mit den allmählich an allen grösseren Uferplätzen einmündenden Eisenbahnen über den Seeweg entstandene, gegenüber früher gewaltig vermehrte internationale Reise- und Güterverkehr erforderte nicht nur den Bau grösserer und eleganterer (Salon-) Dampfboote, sondern namentlich auch eine internationale Regelung des gesamten Verkehrs bezüglich der Fahrpläne und Tarife, wie der Schiffahrts-, Hafen- und Signalordnung überhaupt. Die Folge war, dass die Verwaltungen der württembergischen, bayerischen und badischen Staatseisenbahnen, dem Vorgange der schweizerischen Nordostbahn folgend, die Aktien und das Inventar der Dampfbootgesellschaften in Friedrichshafen, Lindau und Konstanz vollwertig ankauften, während die seit 1884 den See befahrenden österreichischen Dampfboote von Anfang an Eigentum der österreichischen Staatsbahn gewesen sind.
Seitdem 1867 die erste gemeinsame Hafen- und Schiffahrtsordnung für den Bodensee erlassen worden ist, werden alle eine internationale Regelung erfordernden Schiffahrtsangelegenheiten in den regelmässig stattfindenden Konferenzen der Delegierten der verschiedenen Verwaltungen beraten und festgestellt. Diesem Verbande gehörten 1899 an die Schweizerische Nordostbahn, die bayerischen, württembergischen, badischen und österreichischen Staatsbahnen, sowie die Schweizerische Dampfbootgesellschaft für den Untersee u. Rhein.
Diese sechs Verwaltungen hielten ebenfalls 1899 zusammen eine Dampftrajektfähre, 36 Rad-Dampfboote, 3 Schrauben-Propeller, 13 Trajektkähne und 16 Segel-Schleppschiffe. Die Dampftrajektfähre und die Trajektkähne dienen dem Transport von Eisenbahnwagen und zwar können auf der Fähre sechszehn, auf den Kähnen je acht (geladene) Güterwaggons verladen und über den See geführt werden. Zu diesem Zweck sind auf dem Verdeck dieser Fahrzeuge je zwei Eisenbahnschienengeleise der Länge nach nebeneinander gelegt und werden die Waggons über je nach der Höhe des Wasserstands auf- und abwärts bewegliche Brücken auf die Trajektschiffe geschoben und von denselben wieder auf das Festland gezogen.
Die Betriebsergebnisse waren im genannten Jahre für alle Verwaltungen zusammen (Oesterreich nach Schätzung): 1290610 Personen, 1257898 Tonnen Güter, 16319 Stück Vieh;
Gesamteinnahmen 2647500 Fr., Reingewinn (ohne Oesterreich) 345876 Fr. Auf die Schweizerische Nordostbahn entfallen davon: 142057 Personen, 155753 Tonnen Güter, 2913 Stück Vieh;
Gesamteinnahmen 582344 Fr., Reingewinn 114228 Fr. Die Schweizer.
Dampfbootgesellschaft für den Untersee u. Rhein beteiligte sich an dem Gesamtergebnis mit 121854 Personen, 3537 Tonnen Gütern, 1447 Stück Vieh, einer Gesamteinnahme von 118029 Fr. und einem Verlust von 11611 Fr. Das Jahr 1900, wofür die erforderlichen Daten noch nicht erhältlich waren, dürfte erheblich günstigere Betriebsergebnisse geliefert haben. Auch sind in demselben zwei neue grosse u. hochelegante Salonboote (ein württembergisches und ein badisches) zur Vollendung gelangt. Ein weiteres badisches Salondampfboot ist im Bau.
B. Auch die Fischerei
war früher ein zünftiges Gewerbe; seit der allgemeinen Aufhebung der Zünfte ist ein Jeder zu seiner Ausübung berechtigt, der eine Fischerkarte löst. Der nach Wegfall der alten Fischereiordnungen nun sofort sich entwickelnde «Raubfischfang» ohne Rücksicht auf Grösse, Geschlecht und Laichzeit der Fische einerseits und die Einführung und zunehmende Vermehrung der Dampfboote, deren Wellen den Laich ans Ufer hinausspühlen, und der Motorboote, deren Petroleum- und Benzinrückstände in den See geworfen werden, andererseits, ferner das notwendig gewordene Verbauen der Ufer an Stellen, wo die Fische früher gute Laichplätze und reichliche Nahrung fanden, und nicht in letzter Linie auch die Errichtung zahlreicher Fabriken an den Zuflüssen des Sees und des Rheins, bezw. das Einlassen von Fabrikabwässern in diese u. s. w. bildeten und bilden immer noch eine schwere Schädigung des Fischreichtums und damit der Fischerei im Bodensee. Es entsprach daher nur einem dringenden Bedürfnis, dass sowohl die fünf Uferstaaten sich über den Erlass gemeinsamer Verordnungen zum Schutz und zur Hebung der Fischerei mit einander verständigten, als dass auch die Fischer selbst sich in Vereinen zur Wahrung und Förderung ihrer Standesinteressen zusammentaten.
Diese Verständigung der Uferstaaten führte zunächst zu der Bregenzer Uebereinkunft vom betreffend die Anwendung gleichartiger Bestimmungen für die Bodenseefischerei und zu den bis 1898 alljährlich, seitdem nur mehr nach Bedarf abgehaltenen Konferenzen von Delegierten. Die Fischereivereine aber schlossen sich unter einander zu einem freien Verbande zusammen hauptsächlich zu dem Zweck, gemeinsame Wünsche bei den staatlichen Konferenzen mit dem wünschenswerten Nachdruck vorzubringen.
Die von den letzteren erlassenen und in sämtlichen fünf Staatsgebieten verbindlichen Verordnungen beziehen sich vornehmlich auf Schonzeiten und Grösse der zu fangenden Fische, die Maschenweite der Netze und dergl., ferner auf das Abstreifen und Abliefern des Laichs von gefangenen Fischen an die bestehenden Fischzuchtanstalten, die Kontrole über die Befolgung der betreffenden Bestimmungen u. s. w., wie auch auf die Herstellung von Fischleitern in den Zuflüssen des Sees und des Rheins, damit die in deren Oberlauf laichenden Fischarten über die hindernden gewerblichen Anlagen (Kanäle, Schleusen etc.) in den See gelangen können.
Besonders wünschenswert erscheint noch immer ein kräftiges Vorgehen gegen die Verunreinigung der Gewässer namentlich durch Fabrikabwasser. Neun staatliche Fischereiaufseher amten am Obersee und einer am Untersee. Um die Fischer insbesondere zur pünktlichen Ablieferung des Laichs von gefangenen Nutzfischen an die Fischzuchtanstalten zu veranlassen, werden ihnen dafür Prämien bezahlt. Ein besonderes Verdienst um die Erhaltung und Vermehrung des Fischbestandes im Bodan kommt den Fischzuchtanstalten zu, die teils staatliche Einrichtungen (Schweiz, Baden, Württemberg), teils private Unternehmungen (Bayern und Oesterreich) sind.
Sie dienen sämtlich in erster Linie der Coregonenzucht; Oesterreich allein sorgt in der Hauptsache auch für die Zucht der Seeforelle. Diese, wie auch Aeschen und Saiblinge, werden übrigens auch von den Anstalten der übrigen Länder gelegentlich berücksichtigt. Hechte werden nur ab und zu erbrütet, Zander schon lange keine mehr eingesetzt, ebensowenig wie die für den Fischlaich gefährlich werdenden Aale. Während der 4 Jahre 1895-1898 wurden insgesamt ausgesetzt 530480 Seeforellen, 26185850 Blaufelchen, 6755800 Weissfelchen, 6492200 Gangfische, 45800 Saiblinge, total 40010130 junge Fische.
Zum Fischfang dienen etwa 264 Gondeln u. 96 grössere Boote, und die regelmässige Bemannung eines Bootes für den Felchenfang besteht aus 4 Personen. Die gleichzeitige Ausfahrt von oft 40-60 Booten gewährt einen ungemein belebten, interessanten Anblick, z. B. in Staad bei Konstanz. Berufsfischer gibt es im Kanton St. Gallen 30, Thurgau 144, Oesterreich 30, Bayern 5; Württemberg 16, ¶
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Baden 231, im Ganzen 456. Die meisten sind verheiratet und haben Familie. Das Gewerbe ist aber im Allgemeinen nicht lohnend, sodass die Leute daher meistens noch eine kleine Oekonomie oder einen sonstigen Nebenerwerb haben. Der grösste Teil der gefangenen Fische geht an die grossen Fischhandlungen in Ermatingen, Konstanz (diese zwei mit Oefen zum Räuchern der Gangfische) und Friedrichshafen und wird von diesen weit in die Schweiz und nach Deutschland verkauft. Der Gesamtertrag der Berufsfischerei im Bodensee dürfte sich durchschnittlich auf etwa 170000 Fr. oder mehr in einem Jahre belaufen.
[Dr Eberhard Graf Zeppelin-Ebersberg.]