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Gemeinden der früheren Herrschaften Birseck und Pfeffingen der Kanton Basel.
Der letzte Fürstbischof Roggenbach verliess Pruntrut, das seit 1501 bischöfliche Residenz gewesen, lebte bis 1793 in Biel und starb am zu Konstanz. Sein Nachfolger, Franz Xaver von Neveu, Pfarrer zu Offenburg, übte seine geistlichen Funktionen nur im Frickthal und einem Teil des Kantons Solothurn aus. Im Jahr 1820 empfing er in der Person des Viktor Anton von Glutz-Ruchti einen Coadjutor, der aber schon 1824 starb, während der Bischof selbst bis zum lebte.
Unterdessen hatte nach Auflösung der alten Verhältnisse das Bistum Basel eine neue Organisation erhalten. Nachdem 1803 das Bistum Konstanz seine rechtsrheinischen Besitzungen verloren, ging auch in der Schweiz das Bestreben dahin, sich von dessen geistlicher Hoheit und dem Erzbistum Regensburg loszureissen und ein schweizerisches Erzbistum zu errichten. Das erstere wurde 1814 vollzogen, u. der Propst von Beromünster, Bernhard Göldlin, zum apostolischen Vikar dieses abgelösten Gebietes ernannt, das letztere aber niemals verwirklicht.
Als Göldlin 1819 starb, wurde mit der Administration Karl Rudolf von Buol-Schauenburg, Bischof von Chur, betraut, der 1823 mit seinem Bistum auch St. Gallen vereinigte, mit dem Titel eines Bischofs von Chur und St. Gallen. Zug, Aargau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ebenfalls Bestandteile des frühern Konstanzer Bistums, protestierten gegen dieses Provisorium. Luzern wünschte Anschluss an das Bistum Basel und trat mit Bern in Unterhandlung. Darauf wurden am 1.-3. März 1820 zwischen Luzern, Bern, Solothurn und Aargau über das neue Bistum Basel die Grundlagen eines Vertrages vereinbart. Aber erst am einigten sich Luzern, Bern, Solothurn und Zug (dieses war neu hinzugekommen und Aargau zurückgetreten) mit dem päpstlichen Stuhl. Nachdem am die päpstliche Bulle erschienen, schlossen sich noch Aargau (Dezember 1828), Basel (1829) und Thurgau (1830) an.
Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Konkordates waren folgende: Das Bistum Basel besteht aus den Katholiken der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug und, sofern sie sich anschliessen wollen, auch von Basel, Aargau und Thurgau. Sitz des Bischofs und Domkapitels ist Solothurn, dessen Kollegialkirche Ursus und Viktor zur Domkirche erhoben wird. Das neue Domkapitel besteht aus 17 Domherren, inklusive Dompropst und Domdechant, von denen 12 residierend, d. h. zum Chordienst verpflichtet, und 5 nicht residierend sind.
Der Dompropst und 9 Domherren werden aus der Geistlichkeit des Kollegialstiftes entnommen. Dazu kommen noch je 3 aus den Kantonen Luzern und Bern und 1 aus dem Kanton Zug. Diese letztern bilden mit dem Dompropst und 2 Solothurner Domherren den bischöflichen Senat und erhalten das Recht, den Bischof zu wählen. Den Propst ernennt Solothurn und den Dechanten der heilige Vater. Während sich Luzern und Zug das Ernennungsrecht ihrer Domherren reserviert haben, wird der Berner Regierung vom Senat ein Verzeichnis von 6 Kandidaten vorgelegt, von denen sie 3 streichen darf, worauf die Wahl durch den Bischof erfolgt. Für die Kosten und die Besoldung des Bischofs kommen die Diözesankantone im Verhältnis ihrer Bevölkerung auf.
In Solothurn wird ein Seminar gegründet, das unter der Leitung des Bischofs und von 4 Domherren steht. Der Bischof schwört den Diözesankantonen Treue und Gehorsam, und dass er nichts unternehmen wolle, was die öffentliche Ruhe gefährde.
Nachdem Bischof von Neveu noch im Jahr 1828 gestorben, wurde Johann Anton Salzmann zuerst vom Papst zum Administrator und dann am vom Domkapitel zum Bischof erwählt. Während unter ihm (1828 bis 1854) und seinem Nachfolger Karl Arnold (1854-1862) schon viele Kämpfe stattgefunden, trat unter Bischof Eugen Lachat eine eigentliche Krisis ein. Nicht nur trennte sich infolge des vatikanischen Konzils eine grosse Zahl von Katholiken ab, die die christ-katholische Kirche gründeten, sondern es wurde auch der Bischof selbst am von 5 Diözesankantonen (mit Ausnahme von Luzern und Zug) seines Amtes entsetzt und das Domkapitel eingeladen, einen den Kantonen genehmen Bistumsverweser ad intérim zu ernennen. Als sich dasselbe unter Leitung des Dompropstes Friedrich Fiala weigerte, auf dieses Ansinnen einzugehen, wurde es am aufgelöst. So begann eine Interimszeit, die bis zum Rücktritt Lachats und seiner Ernennung zum apostolischen Vikar von Tessin dauerte (Oktober 1884). Nun wurde Friedrich Fiala von sämtlichen frühern Diözesankantonen und Schaffhausen als Bischof von Basel anerkannt. Er hielt nach seiner Romreise am seinen feierlichen Einzug in die Stadt Solothurn und die Domkirche, die er 1876 dem römisch-katholischen Kultus hatte erhalten können, während ihm 2 Jahre vorher nicht gelungen war, die Aufhebung des Ursusstiftes abzuwenden. Der edle und gelehrte Mann starb schon am
Nach dem Tode Lachats wurde durch die Circumscriptionsbulle vom ein eigenes Immediatbistum Lugano geschaffen und mit Basel zu einem Bistum Basel-Lugano verbunden. Doch der Bischof führt bloss den Titel eines Bischofs von Basel-Lugano und besitzt keine Jurisdiction im Tessin. Diese wird vom apostolischen Administrator ausgeübt, der vom Papst im Einverständnis mit dem Bischof gewählt wird.
Das bischöfliche Domkapitel besteht aus 5 residierenden und 9 nicht residierenden Domherren unter Leitung eines Dompropstes und Dekans. Dem Administrator stehen ein Generalvikar und das Kathedralkapitel von S. Lorenzo in Lugano zur Seite mit 1 Erzpriester und 9 Domherren.
Nördlich von den Alpen haben sich nur noch 2 Kollegialstifter erhalten, St. Leodegar in Luzern und St. Michael in Beromünster.
Gegenwärtig zerfällt die Diözese in 21 Landkapitel (Bern 6, Zug 1, Luzern 4, Aargau 4, Thurgau 5, Baselland 1) mit je einem Dekan, Kämmerer und Aktuar. Die Dekanate von Luzern, Thurgau und Zug sind je einem bischöflichen Kommissär unterstellt. Schaffhausen, Baselstadt und einige Gemeinden des Kantons Bern sind ausserhalb des Kapitelverbandes.
Das bischöfliche Priesterseminar in Luzern, zugleich theologisches Convict für die Studierenden der 3 Jahreskurse umfassenden katholischen Lehranstalt, steht in Verbindung mit dem staatlichen Lyceum und Gymnasium. Ebenso hat der Kanton Tessin ein Priesterseminar in Lugano.
Von den Mönchen sind bloss noch die Kapuziner vertreten, die noch Niederlassungen in Luzern, Sursee, Schüpfheim, Dornach, Olten, Solothurn und einen Provinzial in Luzern haben. Die Benedictiner von Mariastein haben sich nach Delle und diejenigen von Muri (Aargau) nach Gries bei Bozen, sowie die Cistercienser von Wettingen nach Mehrerau bei Bregenz gewendet. Ziemlich zahlreich sind noch die Frauenklöster. Das bedeutendste Lehrschwesterninstitut ist das von Menzingen im Kanton Zug.
Quellen: Trouillat. Monuments de l'histoire de l'ancien évêché de Bâle. Die Werke von Quiquerez, Vautrey, Morel. Die Kirchengeschichte von Gelpke. Die pragmatische Erzählung von Snell. Schmidlin, Fiala; Bühler, Altkatholizismus. Die katholische Kirche unserer Zeit und ihre Diener, herausgegeben von der Leo-Gesellschaft in Wien, 1900, etc.