Leopold. Nun kamen die Zünfte zur Geltung. Es waren folgende: 1. Kaufleute oder Schlüssel, 2. Hausgenossen oder Bären, 3. Weinleute
oder Gelten, 4. Krämer oder Safran, 5. Rebleute, 6. Bäcker, 7. Schmiede, 8. Gerber und Schuhmacher, 9. Schneider und Kürschner, 10. Gärtner, 11. Metzger, 12. Spinnwettern
(Bauhandwerker), 13. Scherer und Maler, 14. Weber, 15. Fischer u. Schiffer. In Kleinbasel, das 1392 von
der grossen Stadt erworben wurde, blieben die drei Gesellschaften zum Greifen, Hären und Rebhaus bestehen, die noch jetzt
alljährlich am 13., 20. und 27. Januar mit ihren Wappentieren, dem Vogel Greif, dem Leu und dem wilden Mann einen
Umzug veranstalten und im Gesellschaftshaus an der Rheinbrücke (Café Spitz) das Greifenmählchen abhalten.
Die Vorstädte Grossbasels besassen Vorstadtgesellschaften und zwar St. Alban die zum Hohen Dolder, Aeschen zum Rupf, Steinen
zu den 3 Eidgenossen, Spalen zur Krähe und St. Johann zur Mägd. Abgeordnete aller Zünfte bildeten mit dem Bürgermeister
und Oberstzunftmeister den Kleinen Rat (64 Mitglieder), der aber in zwei jährlich abwechselnde Hälften,
den alten und neuen Rat, zerfiel. Die Gesetzgebung wurde vom Grossen Rat gehandhabt, der aus dem Kleinen Rat, den Vorständen
der Zünfte (Sechser) und der drei Gesellschaften Kleinbasels gebildet war, ebenfalls jährlich wechselte und aus 282 Mitgliedern
bestehen konnte.
Eine Masse von Kollegien, wie Geheimer oder Dreizehner Rat, das Zeugamt, die Haushaltung oder Rechenkammer, das Lohn- oder
Bauamt, das Direktorium der Kaufmannschaft, die Fabrikkommission, die Münzkommission und viele andere besorgten die Geschäfte.
Die beiden Stadtgerichte von Gross- und Kleinbasel und verschiedene andere Gerichte dienten der Rechtspflege. Zur
Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung hatte die Stadt eine Garnison oder Standestruppe, die als die einzige «stehende
Armee» der Schweiz bis zum Krimkriege existierte. 1803, 1814 und 1847 wurden neue Verfassungen eingeführt; aber erst 1872 erhielt
Basels Staatswesen eine den neuen Verhältnissen entsprechende Einrichtung. Die neueste Verfassung datiert vom
Die Universität wurde 1460 durch Papst Pius II. gegründet und nach der Reformation 1532 reorganisiert. Ihr gehörten in
der ersten Periode Sebastian Brant, Capito und Erasmus an, im 18. Jahrhundert der Orientalist Johannes Buxtorf, Felix Platter,
Bauhin, die Bernoulli und Euler und in neuerer Zeit Wilh. Wackernagel, Ludwig Rütimeyer und Jakob Burckhardt.
Ferner sind als berühmte Männer zu erwähnen Hans Holbein, die Buchdrucker Amerbach und Froben, der Reformator Oecolampad,
Thomas Platter, der Bürgermeister Joh. Rud. Wettstein, Peter Ochs, Direktor Legrand, Isaak Iselin, der Gründer der Gemeinnützigen
Gesellschaft (1776), verschiedene Glieder aus den Familien Fäsch, Burckhardt, Hagenbach, Wieland etc.
Wichtigere Ereignisse waren das Konzil (1431-1449), die Schlacht bei St. Jakob an der Birs 1444, der Eintritt in den Schweizerbund
1501, die Reformation 1529, der Bauernaufstand von 1653, die Revolution von 1798, die Trennung des Kantons 1833.
Weitere Quellen: Die Stadt Basel und Umgebung. Herausgegeben vom Verkehrsverein. Basel
1898. - Streuber, Geschichteund Beschreibung der Stadt Basel.Basel,
H. Georg. - Boos, Geschichte der Stadt Basel. 1877. - Hotz. R. Basel,
eine Schilderung für Einheimischeu. Fremde.Basel
1882. - Hotz, R. Basels Lage und ihr Einfluss auf die Entwicklung und Geschichte der Stadt. (Beilage zum Bericht
über das Gymnasium 1894.) - Stocker, F. A. Basler Stadtbilder.Basel
1890. - Basler Jahrbuch 1896 und 1899. -Neujahrsblatt von 1893.
Unter den 17 Provinzen, in welche Kaiser Diocletian das römische Reich einteilte, befand sich die Maxima
Sequanorum, die auch die Lande der Rauracher und Helvetier umfasste. Nach dieser politischen Einteilung
richtete sich später
die kirchliche, und Besançon, die Hauptstadt dieses Gebiets, wurde der Sitz eines Erzbischofs, der
über sämtliche Bischöfe desselben, also auch über denjenigen des Rauracherlandes, die Oberhoheit erhielt. Die Grenzen
dieses raurachischen Bistums mögen also so ziemlich mit den politischen des 4. u. 5. Jahrhunderts und
mit denen des späteren Bistums Basel
identisch gewesen sein.
Diese Linie zog sich von der Aaremündung rheinabwärts bis zum Eckenbach und Landgraben nördlich von Colmar, von da längs
des Vogesenkammes bis zum Ballon d'Alsace, dann im Bogen nach Pfetterhausen und Courtavon, schnitt den Elsgau ab, ging quer
nach Pierre-Pertuis über, verblieb auf dem Jurakamm bis zur Schafmatt und folgte der Aare bis zu ihrer
Mündung in den Rhein. Es gehörten nämlich der Elsgau oder das Ajoie und die Freiberge zum Erzbistum Besançon und das St.
Immerthal mit Tramelan und der Buchsgau zum Bistum Lausanne.
Doch finden wir später einen Teil des Elsgaus, die
Freiberge und den Buchsgau auch der geistlichen Hoheit des Bischofs von Basel
unterstellt.
Im 15. Jahrhundert zerfiel das Bistum Basel
in folgende 11 Decanate oder Ruralkapitel: 1. Jenseits des Ottenbühls (Rappolzweiler,
Kaysersberg, Colmar), 2. diesseits des Ottenbühls (Sulz, Gebweiler, Rufach), 3. diesseits des Rheins (Kems, Rixheim, Ottmarsheim), 4. Sundgau
(Altkirch, Thann, Maasmünster), 5. zwischen den Hügeln (Mülhausen, Landser, Blotzheim), 6. Leimenthal (Laufen,
Leimen, Pfirt), 7. Elsgau
(St. Ursanne, Courtavon, Ocourt), 8. Sisgau (Liestal, Büren, Rheinfelden),
9. Frickgau (Rothenfluh, Frick, Schinznach), 10. Buchsgau (Wangen,
Olten, Lostorf), 11. Salzgau (Tavannes, Münster, Delsberg).
Ausserhalb des Dekanatverbandes standen einige Pfarreien in
der Nähe von Basel,
nämlich Hochwald, Muttenz, Pratteln, Mönchenstein, Oberwil, Allschwil, Hüningen und die Heiligenkreuzkapelle vor
dem Spalenthor, sowie die Kirchen der Stadt Basel. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden das wichtige Dekanat
Sundgau in die Kapitel Sundgau und Maasmünster geteilt, Sisgau und Frickgau in das Ruralkapitel Sis-
und Frickgau vereinigt und die ausserhalb von Basel
liegenden Kirchen den Kapiteln Leimenthal und zwischen den Hügeln zugewiesen.
Im Jahre 1779 trat der Bischof Friedrich von Wangen dem Erzbistum Besançon 29 Kirchengemeinden in den Dekanaten Maasmünster
und Elsgau gegen 19 andere ab, welche zugleich unter seiner weltlichen Herrschaft standen. Diese bildeten
fortan das Ruralkapitel d'Ajoie, das nicht mit demjenigen des Elgaus zu verwechseln ist. Unter den abgetretenen Gemeinden
befand sich auch Pruntrut, wo bisher der Bischof nur im Umfange des Schlosses die geistliche Hoheit ausgeübt hatte. Allein
schon 1792 wurde dieses ganze Bistum zertrümmert, um nie mehr zur gleichen Grösse zu erstehen.
Als in unserm Lande das Christentum Wurzeln fasste, erhielt auch die Hauptstadt von Rauracien, Augusta Rauracorum, einen
Bischof. Ein solcher war Justinianus, der sich 346 an einem Concil zu Köln beteiligte. Nach den Stürmen der Völkerwanderung
wurde Basel
Bischofsstadt. Der bedeutendste aus der ältern Periode war Bischof Hatto, ein Ratgeber Karls des
Grossen. Deshalb soll dieser Kaiser die Basler Kirche mit Privilegien ausgestattet haben, wie der Immunität im Banne der
Stadt, der sich bis Buschweiler und Hagenthal erstreckte, und dem Münz-, Jagd-, Zoll- und Bergregal.
Den Grund zur weltlichen Herrschaft legte König Rudolf III. von Burgund, indem er 999 dem Bischof Adalbero
III. Moutiers-Grandval mit St. Ursanne, St. Imier, Orvin, Nugerole (später Neuveville) u. a. schenkte. In den folgenden zwei
Jahrhunderten reihte sich an diese Gebiete eine grössere Anzahl von Herrschaften an. Andere, wie die Landgrafschaft Sisgau
mit Liestal, Homburg und Waldenburg und der Buchsgau, wurden in den Zeiten der grössten finanziellen Bedrängnis
wieder veräussert. So verblieben
mehr
unter der weltlichen Herrschaft des Bischofs folgende Gebiete: 1. die Herrschaft Ajoie mit 29 Gemeinden, in 5 Bezirke (mairies)
eingeteilt;
2. die Herrschaft Delsberg mit 20 Mairien;
3. die Probstei St. Ursanne mit 7 Gemeinden;
4. Die Freiberge mit 5 Kirchspielen;
5. die
Propstei Moutiers-Grandval, in einen obern und untern Teil zerfallend, mit zusammen 22 Mairien;
6. die
Herrschaft Erguel mit 8 Mairien: Sitz des Landvogts war Courtelary;
7. die Herrschaft Orvin;
8. die Stadt Biel mit einigen benachbarten
Dörfern;
9. die Herrschaft Diesse oder Tessenberg mit 5 Dörfern, verwaltet vom Maire von Biel als bischöflichem Beamten und
zugleich unter der hohen Gerichtsbarkeit und der Kirchenhoheit von Bern
stehend;
10. Neuveville, das einen
grossen und einen kleinen Rat von 24 Mitgliedern und einen vom Bischof eingesetzten Maire besass;
11. die Herrschaft Laufen und
Zwingen;
12. die Herrschaft Pfeffingen, seit dem 18. Jahrhundert mit Zwingen vereinigt;
13. die Herrschaft Birseck.
Besonders
verwaltet wurden Burg, Lützel, Löwenburg (Asuel) und Bellelay. Vom kompakten Gebiet getrennt war die Herrschaft Schliengen im
Grossherzogtum Baden mit Istein, welche bis 1719 mit der Herrschaft Birseck vereinigt war, nachher aber einen besonderen Landvogt
hatte.
Das Bistum zerfiel in den Reichs- und Schweizerboden. Für jenen (Birseck, Pfeffingen, Zwingen, Laufen, Delsberg,
Ajoie, St. Ursanne und Freiberge) erhielt jeder Bischof vom deutschen Kaiser die Investitur gegen 63 Mark Silber. Biel erfreute
sich besonderer Freiheiten. Ausserdem war es mit Neuenstadt, Erguel und Münsterthal mit Bern
verbündet, von welchem Tessenberg teilweise
abhängig war. In diesem Teile wurde die Reformation eingeführt und konnte sich unter dem Schutze des
mächtigen Kantons auch behaupten, während das ebenfalls mit Basel
verburgrechtigte Laufenthal
und das Birseck durch den energischen
Bischof Christoph Blarer (1575-1608) wieder vollkommen zum Katholizismus zurückgedrängt wurde. Die Stadt Basel, die in Gefahr
stand, ihre alten Pfandschaften Liestal, Waldenburg, Homburg und die Landgrafschaft Sisgau zu verlieren,
zahlte 1585 dem Bischof 200000 fl. und 50000 fl. dem Domstift, das seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts in Freiburg
i./B. residierte, 1681 aber
nach Arlesheim übersiedelte.
Das so finanziell erstarkte Land hatte bald im 30jährigen Kriege furchtbar zu leiden. Da Bischof Heinrich von Ostein (1628-1646)
der Liga beigetreten, drangen deutsche, französische und schwedische Truppen in den Reichsboden ein.
Aber auch die mit Bern
verbündeten neutralen Lande blieben nicht verschont, und es wurde 1639 das St. Immerthal schrecklich heimgesucht. 1726 erliess
Bischof Konrad von Reinach (1705-1737) eine Reihe von Verordnungen, durch welche er die Freiheiten und Rechte des Landes
einschränkte. Es erhob sich aber ein Aufstand, der nur mit französischer Hilfe niedergeschlagen wurde u. mit der Hinrichtung
der Bauernführer Péquignat, Riat und Lion endigte (1740).
Diese Ereignisse blieben nicht vergessen. Neue Unruhen begannen unter dem schwachen Bischof Joseph von Roggenbach (seit 1782)
schon vor der französischen Revolution. Da rückten 1791 zuerst Oesterreicher und dann Franzosen ein,
und diese schufen aus dem Reichsgebiet 1792 die raurachische Republik und 1793 das Departement Mont-Terrible. 1797 besetzten
sie auch das Münsterthal und Erguel, und schliesslich wurde im Jahre 1800 das ganze Bistum mit dem Oberelsass vereinigt, bei
dem es bis zum Einzug der Oesterreicher 1813 verblieb. Zwei Jahre später erhielt durch den Wiener Kongress
der Kanton Bern
den grössten Teil dieses Gebiets als Berner Jura und nur neun
mehr
Gemeinden der früheren Herrschaften Birseck und Pfeffingen der Kanton Basel.
Der letzte Fürstbischof Roggenbach verliess Pruntrut, das seit 1501 bischöfliche Residenz gewesen, lebte bis 1793 in Biel
und starb am zu Konstanz. Sein Nachfolger, Franz Xaver von Neveu, Pfarrer zu Offenburg, übte seine geistlichen
Funktionen nur im Frickthal und einem Teil des Kantons Solothurn
aus. Im Jahr 1820 empfing er in der Person des Viktor
Anton von Glutz-Ruchti einen Coadjutor, der aber schon 1824 starb, während der Bischof selbst bis zum lebte.
Unterdessen hatte nach Auflösung der alten Verhältnisse das Bistum Basel
eine neue Organisation erhalten.
Nachdem 1803 das Bistum Konstanz seine rechtsrheinischen Besitzungen verloren, ging auch in der Schweiz das Bestreben dahin,
sich von dessen geistlicher Hoheit und dem Erzbistum Regensburg loszureissen und ein schweizerisches Erzbistum zu errichten.
Das erstere wurde 1814 vollzogen, u. der Propst von Beromünster, Bernhard Göldlin, zum apostolischen Vikar
dieses abgelösten Gebietes ernannt, das letztere aber niemals verwirklicht.
Als Göldlin 1819 starb, wurde mit der Administration Karl Rudolf von Buol-Schauenburg, Bischof von Chur, betraut, der 1823 mit
seinem Bistum auch St. Gallen
vereinigte, mit dem Titel eines Bischofs von Chur und St. Gallen.Zug,
Aargau,
Luzern,
Zürich
und Schaffhausen,
ebenfalls Bestandteile des
frühern Konstanzer Bistums, protestierten gegen dieses Provisorium. Luzern
wünschte Anschluss an das Bistum Basel
und trat mit Bern
in Unterhandlung.
Darauf wurden am 1.-3. März 1820 zwischen Luzern,
Bern,
Solothurn
und Aargau
über das neue Bistum Basel
die Grundlagen eines Vertrages vereinbart. Aber erst
am einigten sich Luzern,
Bern,
Solothurn
und Zug
(dieses war neu hinzugekommen und Aargau
zurückgetreten) mit dem päpstlichen
Stuhl. Nachdem am die päpstliche Bulle erschienen, schlossen sich noch Aargau
(Dezember 1828), Basel
(1829) und Thurgau
(1830) an.
Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Konkordates waren folgende: Das Bistum Basel
besteht aus den Katholiken
der Kantone Luzern,
Bern,
Solothurn
und Zug
und, sofern sie sich anschliessen wollen, auch von Basel,
Aargau
und Thurgau.
Sitz des Bischofs und Domkapitels ist Solothurn,
dessen Kollegialkirche
Ursus und Viktor zur Domkirche erhoben wird. Das neue Domkapitel besteht aus 17 Domherren, inklusive Dompropst und Domdechant,
von denen 12 residierend, d. h. zum Chordienst verpflichtet, und 5 nicht residierend sind.
Der Dompropst und 9 Domherren werden aus der Geistlichkeit des Kollegialstiftes entnommen. Dazu kommen noch je 3 aus den Kantonen Luzern
und Bern
und 1 aus dem Kanton Zug.
Diese letztern bilden mit dem Dompropst und 2 Solothurner Domherren den bischöflichen
Senat und erhalten das Recht, den Bischof zu wählen. Den Propst ernennt Solothurn
und den Dechanten der heilige Vater. Während sich
Luzern
und Zug
das Ernennungsrecht ihrer Domherren reserviert haben, wird der Berner Regierung vom Senat ein Verzeichnis von 6 Kandidaten
vorgelegt, von denen sie 3 streichen darf, worauf die Wahl durch den Bischof erfolgt. Für die Kosten
und die Besoldung des Bischofs kommen die Diözesankantone im Verhältnis ihrer Bevölkerung auf.
In Solothurn
wird ein Seminar gegründet, das unter der Leitung des Bischofs und von 4 Domherren steht. Der Bischof schwört den Diözesankantonen
Treue und Gehorsam, und dass er nichts unternehmen wolle, was die öffentliche Ruhe gefährde.
Nachdem Bischof von Neveu noch im Jahr 1828 gestorben, wurde Johann Anton Salzmann zuerst vom Papst zum Administrator und
dann am vom Domkapitel zum Bischof erwählt. Während unter ihm (1828 bis 1854) und seinem Nachfolger Karl
Arnold (1854-1862) schon viele Kämpfe stattgefunden, trat unter Bischof Eugen Lachat eine eigentliche Krisis ein. Nicht nur
trennte sich infolge des vatikanischen Konzils eine grosse Zahl von Katholiken ab, die die christ-katholische Kirche gründeten,
sondern es wurde auch der Bischof selbst am von 5 Diözesankantonen (mit Ausnahme von Luzern
und Zug)
seines
Amtes entsetzt und das Domkapitel eingeladen,
einen den Kantonen genehmen Bistumsverweser ad intérim zu ernennen. Als sich
dasselbe unter Leitung des Dompropstes Friedrich Fiala weigerte, auf dieses Ansinnen einzugehen, wurde es am aufgelöst.
So begann eine Interimszeit, die bis zum Rücktritt Lachats und seiner Ernennung zum apostolischen Vikar
von Tessin
dauerte (Oktober 1884). Nun wurde Friedrich Fiala von sämtlichen frühern Diözesankantonen und Schaffhausen
als Bischof von Basel
anerkannt.
Er hielt nach seiner Romreise am seinen feierlichen Einzug in die Stadt Solothurn und die Domkirche, die er 1876 dem
römisch-katholischen Kultus hatte erhalten können, während ihm 2 Jahre vorher nicht gelungen war,
die Aufhebung des Ursusstiftes abzuwenden. Der edle und gelehrte Mann starb schon am
Nach dem Tode Lachats wurde durch die Circumscriptionsbulle vom ein eigenes Immediatbistum Lugano geschaffen und
mit Basel
zu einem Bistum Basel-Lugano verbunden. Doch der Bischof führt bloss den Titel eines Bischofs von Basel-Lugano
und besitzt keine Jurisdiction im Tessin.
Diese wird vom apostolischen Administrator ausgeübt, der vom Papst im Einverständnis
mit dem Bischof gewählt wird.
Das bischöfliche Domkapitel besteht aus 5 residierenden und 9 nicht residierenden Domherren unter Leitung
eines Dompropstes und Dekans. Dem Administrator stehen ein Generalvikar und das Kathedralkapitel von S. Lorenzo in Lugano zur
Seite mit 1 Erzpriester und 9 Domherren.
Nördlich von den Alpen haben sich nur noch 2 Kollegialstifter erhalten, St. Leodegar in Luzern
und St. Michael in Beromünster.
Gegenwärtig zerfällt die Diözese in 21 Landkapitel (Bern
6, Zug
1, Luzern
4, Aargau
4, Thurgau
5, Baselland 1) mit je einem Dekan,
Kämmerer und Aktuar. Die Dekanate von Luzern,
Thurgau
und Zug
sind je einem bischöflichen Kommissär unterstellt. Schaffhausen,
Baselstadt und einige Gemeinden
des Kantons Bern
sind ausserhalb des Kapitelverbandes.
Das bischöfliche Priesterseminar in Luzern,
zugleich theologisches Convict für die Studierenden der 3 Jahreskurse
umfassenden katholischen Lehranstalt, steht in Verbindung mit dem staatlichen Lyceum und Gymnasium. Ebenso hat der Kanton Tessin
ein
Priesterseminar in Lugano.
Von den Mönchen sind bloss noch die Kapuziner vertreten, die noch Niederlassungen in Luzern,
Sursee, Schüpfheim, Dornach, Olten, Solothurn
und einen Provinzial in Luzern
haben. Die Benedictiner von Mariastein haben sich nach Delle und diejenigen von Muri (Aargau)
nach Gries bei Bozen,
sowie die Cistercienser von Wettingen nach Mehrerau bei Bregenz gewendet. Ziemlich zahlreich sind noch die Frauenklöster.
Das bedeutendste Lehrschwesterninstitut ist das von Menzingen im Kanton Zug.
Quellen: Trouillat. Monuments de l'histoire de l'ancien évêché de Bâle. Die Werke von Quiquerez, Vautrey,
Morel. Die Kirchengeschichte von Gelpke. Die pragmatische Erzählung von Snell. Schmidlin, Fiala; Bühler, Altkatholizismus.Die katholische Kirche unserer Zeit und ihre Diener, herausgegeben von der Leo-Gesellschaft in Wien, 1900, etc.