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Steuerfreie Existenzminimum beträgt 5000 Fr., ferner sind steuerfrei: das Vermögen von Witwen mit minderjährigen Kindern, welches den Betrag von 20000 Fr., sowie jedes elternlosen minderjährigen Kindes, welches 6000 Fr. nicht übersteigt. Der Steuerbetrag wächst von 1-3‰. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich das Steuerkapital ziemlich genau proportional dem Bevölkerungszuwachs gehoben. Bei der letzten Selbsteinschätzung im Jahr 1898 erreichte es die Höhe von 811207000 Fr., auf den Einwohner somit 8000 Fr. Dieses Vermögen wurde von 7535 Pflichtigen versteuert; 154 darunter, die je eine Million oder mehr versteuerten, repräsentierten allein 329850000 Fr. = 40,66%, und ihre Steuerquote betrug 946787 Fr. = 51,96% des Gesamtertrages. Berücksichtigt man noch die entsprechend grossen Beiträge zur Einkommens- und Erwerbssteuer, zur Gemeindesteuer und ferner die grossartige private Wohlthätigkeit, so wird man sagen dürfen, dass in Basel die Reichen reichlich das Ihrige thun.
Einen namhaften Einnahmeposten liefert alljährlich die Erbschaftssteuer, die bis zu einer Höhe von 12% des Nachlasses bezogen wird. Von den indirekten Steuern ist die Handänderungssteuer am wichtigsten. Die gesamte Staatseinnahme des Jahres 1899 betrug Fr. 11039475,44, die Ausgabe Fr. 12680977,85, also das Defizit Fr. 1641502,41, womit die Staatsschulden auf 13 Millionen Franken anstiegen. Die Einwohnergemeinde Riehen besass am ein Vermögen von 90570 Fr., Bettingen 16346 Fr.
Die bürgerlichen Güter und Stiftungen weisen auf den Anfang des Jahres 1900 folgende Zahlen auf:
Bürgergemeinde Basel-Stadt: | Fr. |
---|---|
Bürgergut | 1070792.37 |
Almosenamt | 812224.17 |
Bürgerspital | 6816185,- |
Waisenanstalt | 1902874.39 |
Christoph Meriansche Stiftung | 10894523.78 |
Andere Stiftungen und Legate | 892676,- |
Zünfte und Gesellschaften | 2860219.84 |
: | 25249495.55 |
Bürgergemeinde Riehen | 45585.80 |
Bürgergemeinde Bettingen | 80000.58 |
Bürgergemeinde Kleinhüningen | 100894.61 |
Total | 25475976.54 |
Grund und Boden haben in diesem Stadt-Kanton einen sehr grossen Verkehrswert. Es wurden bis 1613,33 Fr. per m2 bezahlt; selbst im Banne Bettingen übersteigt bei Handänderungen der Kaufpreis den auf Grund der Erträgnisse eingeschätzten Wert häufig. Besondere Erwähnung verdient, dass mehr als ¼ alles Bodens sich im Besitze des Staates befindet. Ende 1893 waren sämtliche Liegenschaften mit einer Hypothekarschuld von 198418264 Fr. belastet, was auf den m2 6,07 Fr. ausmacht. Die kantonale Brandversicherung wies am eine Versicherungssumme von Fr. 354472900 auf. (Bücher, Basels Steuereinnahme und Steuerverteilung. Basel 1888. - Staatsrechnung. - Verwaltungsbericht des Reg.-Rates, des Bürgerrates. - Kozak. Erhebungen betreffend Liegenschaftenverkehr. Basel 1899).
Geschichte.
Noch fast das ganze 14. Jahrhundert hatte die Stadt Basel mit dem Bischofe, dem Adel und dem Haus Oesterreich um ihre Unabhängigkeit zu kämpfen. Bald nach der Schlacht bei Sempach (1386) erwarb sie Klein-Basel (1392) und dann successive den alten Kanton, und zwar: 1. die Aemter Liestal, Waldenburg und Homburg (1400), 2. Füllinsdorf und das Gericht zu Frenkendorf (1439), 3. die Herrschaft Farnsburg mit der Landgrafschaft Sisgau (1461), 4. Zunzgen, Sissach, Böckten und Itingen (1464, 1465 und 1467), 5. Hölstein (um dieselbe Zeit), 6. Eptingen und Oberdiegten (1487), 7. Münchenstein, Wartenburg und Muttenz (1515), 8. die Herrschaft Ramstein mit Bretzwil (1518), 9. Unterdiegten und Tenniken (1520), 10. Riehen und Bettingen (1522), 11. Frenkendorf und Pratteln (1525), 12. Biel-Benken (1526), 13. Arisdorf (1532), 14. Binningen u. Bottmingen (1534), 15. Kleinhüningen (1640), das schon seit 1385 gemeinsamer Besitz von Basel und Baden-Hochberg gewesen war.
1415 hatte König Sigismund der Stadt das österreichische Gebiet von Basel bis Schaffhausen und 1462 Oesterreich selbst Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg, Waldshut und Hauenstein zum Kaufe angeboten; aber sie lehnte beide Anträge hauptsächlich in Rücksicht auf Bern ab. In nächster Nähe überliess man 1426 Olten der Stadt Solothurn, welche sogar Farnsburg, Pratteln, Münchenstein und Muttenz zu erwerben suchte und Dornach, das Gempenplateau, Gilgenberg und Mariastein wirklich an sich brachte. Dagegen wurden 1547 der Stadt Basel vom Bischof die Aemter Birseck, Pfeffingen, Zwingen, Laufen, Delsberg, St. Ursitz und Freiberge verpfändet, und sie beeilte sich, hier die Reformation durchzuführen. Allein 1585 forderte der Bischof Jakob Christoph Blarer nicht nur diese Gegenden, sondern auch die alten Pfandschaften Liestal, Homburg, Waldenburg und die Landgrafschaft Sisgau zurück. Basel zahlte 250000 fl. und verzichtete auf das Birsthal.
Aus den definitiv erworbenen Besitzungen wurden acht Vogteien gebildet: Farnsburg, Homburg, Waldenburg, Ramstein, Liestal, Münchenstein, Riehen und Kleinhüningen. 1668 wurde jedoch Ramstein mit Liestal und 1673 mit Waldenburg vereinigt, so dass von da an bis 1798 die Landschaft aus sieben Aemtern bestand.
Am wurde Basel in die Eidgenossenschaft aufgenommen und trat 1529 der neuen Lehre bei. 1525 beteiligte sich das Landvolk am deutschen und 1653 am schweizerischen Bauernkrieg. 1591 erfolgte eine neue Empörung, der sogenannte Rappenkrieg, der erst drei Jahre später durch die Umsicht von Andreas Ryf beendigt wurde. 1798 wurden die Unterthanenverhältnisse aufgehoben und die Landvogteischlösser Farnsburg, Waldenburg, Homburg und Münchenstein zerstört. Aber die Basler Nationalversammlung dauerte nur vom 6. März bis 18. April. Der Kanton Basel wurde ein Bestandteil des Einheitsstaates und zerfiel in die vier Bezirke Basel, Liestal, Gelterkinden und Waldenburg. Während der Mediation war Basel zweimal (1806 und 1812) leitender oder Direktorialkanton unter den Bürgermeistern Andreas Merian und Peter Burckhardt.
Am Anfang des 19. Jahrhunderts verzichtete der Kanton Basel auf die Erwerbung des Frickthales. Dagegen vereinigte am der Wiener Kongress mit demselben das früher bischöfliche Birseck mit den neun katholischen Gemeinden Arlesheim, Reinach, Aesch, Pfeffingen, Oberwil, Therwil, Ettingen, Allschwil und Schönenbuch. ¶
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Lf. 8. ^[Karte: 5° 15’ 23“ OP; 47° 33’ 27“ N; 1:22000]
Verlag von Gebr. Attinger, Neuenburg.
Farbenerklärung.
▐ Die Stadt Basel bis ins XIII. Jahrh.
▓ Vergrösserung der Stadt vom XIII. Jahrh. bis 1625
▒ von 1626 bis 1784
░ von 1785 bis 1868
░ von 1869 bis 1900
▬ Befestigungslinie der Stadt im XI. Jahrh., (im XIII. Jahrh. in Klein-Basel)
▭ Befestigungslinie der Stadt. Ende des XIII. Jahrh., (vom XIV. Jahrh. in Klein -Basel) bis 1860
Maßstab 1:22000
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Der am ausgesprochene Grundsatz der Rechtsgleichheit von Stadt und Land war nie streng durchgeführt worden. Denn schon in der Nationalversammlung standen zwei Teile Bürger nur einem Teile Bauern gegenüber. Die Mediation und Restauration gestalteten dieses Verhältnis noch ungünstiger. Da verlangte am eine Versammlung im Bade Bubendorf wiederum das gleiche Recht. Die Stadt wollte nicht ganz darauf eingehen, und es begann ein dreijähriger Kampf.
Schon am organisierte sich eine provisorische Regierung der Landschaft. Als die Stadt gesiegt hatte, wollte sie die Rebellen aufs strengste bestrafen und konnte von diesem Vorhaben auch nicht durch eidgenössische Repräsentanten abgebracht werden. Da entzog sie am 46 Gemeinden ihre Beamten; doch dieselben organisierten sich nun, und am 14. September wurde diese partielle Trennung auch von der Eidgenossenschaft gutgeheissen. Nach dem unglücklichen Zug der Basler am erfolgte am 17. August dieses Jahres die totale Trennung. Bei der Stadt verblieben nur die rechts vom Rhein gelegenen drei Gemeinden Riehen, Bettingen und Kleinhüningen. Von dem Vermögen des Gesamtkantons erhielt das Land ⅔ und die Stadt ⅓. Beide Teile hatten von da an ihre besondere Entwicklung. Die Versuche, sie wieder zu einigen, sind bis dahin alle gescheitert.
Der Kanton Basel-Stadt, der sich am eine neue Verfassung gab, trat dem Sarnerbund bei und verharrte bei der Reaktion. 1847 versuchte er zwischen den beiden Parteien zu vermitteln und erklärte sich darauf für den Krieg. Von da an für den Fortschritt gewonnen, nahm er die Bundesverfassungen von 1848 und 1874 an und richtete 1875 sein kleines Staatswesen nach den Bedürfnissen der Neuzeit ein. Handel und Gewerbe blühten auf, und es begann eine sehr weitgehende soziale und humanitäre Gesetzgebung. (Ochs. Geschichte von Basel. 8 Bde. Berlin 1786, Basel 1792-1822. - L. A. Burckhardt. Der Kanton Basel-Stadt. [Gemälde der Schweiz. XI.] St. Gallen 1841. - Heusler. Basels Verfassung im Mittelalter. Basel 1860. - Boos. Urkundenbuch der Landschaft Basel. Basel 1893. - Freivogel. Die Landschaft Basel. Basel 1893. - Birmann. Gesammelte Schriften. Basel 1894. - Feddersen. Geschichte der schweizerischen Regeneration. Zürich 1866. - Neujahrsblätter von 1876, 77, etc.).
[Dr E. Zollinger; Geschichte: Dr L. Freivogel.]