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des Appellationsgerichtes, die drei Präsidenten und die 12 Mitglieder des Civilgerichtes, sowie die Mitglieder der gewerblichen Schiedsgerichte, die drei Präsidenten und die 13 Mitglieder des Strafgerichtes und die Einzelrichter werden von den Stimmberechtigten auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt.
Schulwesen.
Besonderer Fürsorge erfreute sich von je her bei Privaten, Gesellschaften und staatlichen Organen das Erziehungs- und Schulwesen. Für die heranwachsende Jugend bestehen Pflege- und Bildungsanstalten in reicher Fülle. Von Gesellschaften werden in der Stadt vier Kinderkrippen unterhalten, deren Einfluss es namentlich zu verdanken ist, dass die Kindersterblichkeit zurückging. Die von der gemeinnützigen Gesellschaft und von Privaten ins Leben gerufenen Kindergärten werden, infolge des Gesetzes betreffend die Kleinkinderanstalten vom nach und nach verstaatlicht.
Die Schulpflicht beginnt nach dem Schulgesetz vom mit dem zurückgelegten 6. Altersjahre und endet mit dem zurückgelegten 14. Die obligatorische Volksschule gliedert sich in die Primar- und Sekundarschule, die je vier Klassen zählen. Parallel mit der letzteren laufen als Grundlage für die oberen Schulen: das untere Gymnasium, die untere Realschule und die untere Töchterschule, auf welche das obere Gymnasium mit 4, die obere Realschule mit 3½, die obere Töchterschule mit 2 und die Fortbildungsklassen der letzteren mit 3 weiteren Schuljahren folgen.
Die Krönung des ganzen Baues bildet die Universität. Ferner bestehen seit 1882 Fortbildungskurse für die männliche Jugend, seit 1886 die Allgemeine Gewerbeschule mit Gewerbemuseum, seit 1892 die Fachkurse zur Heranbildung von Primarlehrern, seit 1893 die Rettungsanstalt Klosterfiechten und die Zeichenkurse in Riehen und Bettingen, seit 1894 die Frauenarbeitsschule, die populären Kurse und seit 1895 die handelswissenschaftlichen Kurse, die in Bälde zu einer Handelshochschule erweitert werden sollen.
Der Besuch aller dieser Schulanstalten, mit Ausnahme der Universität, ist unentgeltlich; an den untern und mittlern Schulen werden überdies Lehrmittel, Schreib- und Zeichnungsmaterialien kostenlos verabreicht und zwar an Schweizer wie an Ausländer. Die Gesamtausgaben für das Erziehungswesen erreichten mit den Bau- und Unterhaltungskosten der Gebäude, aber ohne Lokalzinse im Jahre 1899 die Höhe von 3157457,91 Franken; auf den Kopf der Bevölkerung trifft es mehr als in irgend einem anderen Kanton und fast das Dreifache vom Durchschnitte der ganzen Schweiz. - Der Aufsicht des Erziehungsdepartements sind im weiteren unterstellt: die Repetierschulen der Gemeinnützigen Gesellschaft (französische, englische und italienische Kurse), die allgemeine Musikschule (von der gleichen Gesellschaft unterstützt), die Taubstummenanstalt in Riehen, die Anstalt zur Hoffnung für schwachsinnige Kinder (die beiden letztern von Gesellschaften unterhalten), die evangelischen Missionsanstalten und die Schulen in den Missionskinderhäusern, die evangelische Predigerschule, die Pilgermission zu St. Chrischona, die freie evangelische Volksschule und sechs weitere Privatschulen. Die Bürgergemeinde Basel besitzt eine reich dotierte Waisenanstalt, die gemeinnützige Gesellschaft ein Blindenheim.
Soziales.
Nicht nur die Schulgesetzgebung, sondern auch weitere staatliche Erlasse und Verordnungen, insbesondere das Arbeiter-, Armen- und Krankenwesen betreffend, haben einen stark sozialpolitischen Charakter und suchen den Grundsatz der allgemeinen Solidarität in die Wirklichkeit zu übersetzen. So besass Basel bereits seit dem ein Fabrikgesetz, das erst 8 Jahre später durch das eidgenössische abgelöst wurde. Auch nach dem Inkrafttreten des letztern wurden hier noch besondere Bestimmungen erlassen, so am das Gesetz betreffend den Schutz weiblicher Arbeiter und am das Gesetz über die Sonntagsruhe; auch besteht seit dem ein öffentliches Arbeitsnachweisbureau. - Das Gesetz betreffend das Armenwesen vom stellte neben der bürgerlichen noch die Allgemeine Armenpflege auf.
Diese letztere beruht auf der Freiwilligkeit unter Mitwirkung und Unterstützung des Staates, welcher an die jährlichen Ausgaben bis zu einem Drittel beisteuert. Sie unterstützt Bürger, welche unverschuldet zeitweise in Not geraten, ferner Niedergelassene anderer Kantone und Ausländer nach einem Aufenthalt von zwei Jahren, in der Voraussetzung einer Beteiligung der heimatlichen Armenbehörde. Der Staat übernimmt die Versorgung bedürftiger Niedergelassener, welche das 60. Altersjahr erreicht und, vom 20. Altersjahr an gerechnet, während 25 Jahren, wovon wenigstens 5 unmittelbar vor der Anmeldung, mit gutem Leumund im Kanton gearbeitet haben. - Für die öffentliche Gesundheitspflege ist in erster Linie wichtig die infolge Gesetz vom errichtete allgemeine Poliklinik.
Sie sichert jedem Bedürftigen nach sechsmonatlichem Aufenthalt im Kanton unentgeltliche ärztliche Hülfe durch Konsultation und Hausbesuch, unentgeltliche Verabreichung von Arzneien und Verbandgegenständen, Bäder und Verpflegung in einem Krankenhaus oder einer Heilanstalt auf 13 resp. 26 Wochen zu. Von Anstalten, die der Gesundheitspflege dienen, besitzt der Kanton einen reichen Kranz, vor allen aus das sehr reich dotierte Bürgerspital, dann an kantonalen Anstalten: das Frauenspital und die Pfleg- und Heilanstalt Friedmatt (Irrenanstalt), ferner von Gesellschaften mit Staatsbeitrag unterhalten: die Augenheilanstalt, das Kinderspital, die Heilstätte für Lungenkranke in Davos (gemeinsam mit Baselland), endlich nur von Gesellschaften und Privaten unterhalten: die Kinderheilstätte in Langenbruck, die Anstalt für rekonvalescente Kinder, die Ferienversorgung, die Erholungsstation Hofmatt, die Diakonissenanstalt Riehen und das Diakonenhaus in Basel, welch' letztere beide auch der Heranbildung von Krankenpflegern, resp. -Pflegerinnen dienen, und endlich die römisch-katholische Kranken-, Waisen- und Pfründerinnen-Anstalt. - Durch das Gesetz betreffend die Bestattung vom wurde im ganzen Kanton die unentgeltliche Beerdigung eingeführt. (Adler. Basels Sozialpolitik in neuester Zeit. Tübingen 1896. - Gesetzessammlung. - Kantonsblatt).
Finanzen.
Die Staatseinnahmen fliessen hauptsächlich aus den drei grossen direkten Steuern, der Gemeindesteuer, der Einkommens- und Erwerbssteuer und der Vermögenssteuer. Die Gemeindesteuer wird nach dem durchschnittlichen Einkommen und der sozialen Stellung der Pflichtigen bestimmt. Und zwar werden dieselben in 17 Klassen eingeteilt. Diejenigen der ersten Klasse zahlen bei einem Einkommen von 800-1200 Fr. jährlich 8 Fr.; die der letzten Klasse bei einem Einkommen von über 300000 Fr. jährlich 6000 Fr. Steuern.
Die Einkommens- und Erwerbssteuer trifft alles Einkommen, gleichgültig ob es aus Arbeit oder Kapitalnutzung herrührt, und zwar nach Massgabe der Selbsttaxation. Steuerfrei sind weibliche Dienstboten, Ledige, deren Einkommen 1200 Fr. nicht übersteigt, Verheiratete und Witwer mit nur 1500 Fr. und Witwen mit 2000 Fr. Die Steuer beträgt progressiv fortschreitend 0,4-5%. Die Vermögenssteuer ist im wesentlichen auch eine Einkommenssteuer, aber sie bezieht sich nur auf das Renten-Einkommen, das also eine dreifache Besteuerung erfährt. Wie bei der Einkommenssteuer herrscht hier der Grundsatz der Selbsttaxation. Das ¶
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Steuerfreie Existenzminimum beträgt 5000 Fr., ferner sind steuerfrei: das Vermögen von Witwen mit minderjährigen Kindern, welches den Betrag von 20000 Fr., sowie jedes elternlosen minderjährigen Kindes, welches 6000 Fr. nicht übersteigt. Der Steuerbetrag wächst von 1-3‰. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich das Steuerkapital ziemlich genau proportional dem Bevölkerungszuwachs gehoben. Bei der letzten Selbsteinschätzung im Jahr 1898 erreichte es die Höhe von 811207000 Fr., auf den Einwohner somit 8000 Fr. Dieses Vermögen wurde von 7535 Pflichtigen versteuert; 154 darunter, die je eine Million oder mehr versteuerten, repräsentierten allein 329850000 Fr. = 40,66%, und ihre Steuerquote betrug 946787 Fr. = 51,96% des Gesamtertrages. Berücksichtigt man noch die entsprechend grossen Beiträge zur Einkommens- und Erwerbssteuer, zur Gemeindesteuer und ferner die grossartige private Wohlthätigkeit, so wird man sagen dürfen, dass in Basel die Reichen reichlich das Ihrige thun.
Einen namhaften Einnahmeposten liefert alljährlich die Erbschaftssteuer, die bis zu einer Höhe von 12% des Nachlasses bezogen wird. Von den indirekten Steuern ist die Handänderungssteuer am wichtigsten. Die gesamte Staatseinnahme des Jahres 1899 betrug Fr. 11039475,44, die Ausgabe Fr. 12680977,85, also das Defizit Fr. 1641502,41, womit die Staatsschulden auf 13 Millionen Franken anstiegen. Die Einwohnergemeinde Riehen besass am ein Vermögen von 90570 Fr., Bettingen 16346 Fr.
Die bürgerlichen Güter und Stiftungen weisen auf den Anfang des Jahres 1900 folgende Zahlen auf:
Bürgergemeinde Basel-Stadt: | Fr. |
---|---|
Bürgergut | 1070792.37 |
Almosenamt | 812224.17 |
Bürgerspital | 6816185,- |
Waisenanstalt | 1902874.39 |
Christoph Meriansche Stiftung | 10894523.78 |
Andere Stiftungen und Legate | 892676,- |
Zünfte und Gesellschaften | 2860219.84 |
: | 25249495.55 |
Bürgergemeinde Riehen | 45585.80 |
Bürgergemeinde Bettingen | 80000.58 |
Bürgergemeinde Kleinhüningen | 100894.61 |
Total | 25475976.54 |
Grund und Boden haben in diesem Stadt-Kanton einen sehr grossen Verkehrswert. Es wurden bis 1613,33 Fr. per m2 bezahlt; selbst im Banne Bettingen übersteigt bei Handänderungen der Kaufpreis den auf Grund der Erträgnisse eingeschätzten Wert häufig. Besondere Erwähnung verdient, dass mehr als ¼ alles Bodens sich im Besitze des Staates befindet. Ende 1893 waren sämtliche Liegenschaften mit einer Hypothekarschuld von 198418264 Fr. belastet, was auf den m2 6,07 Fr. ausmacht. Die kantonale Brandversicherung wies am eine Versicherungssumme von Fr. 354472900 auf. (Bücher, Basels Steuereinnahme und Steuerverteilung. Basel 1888. - Staatsrechnung. - Verwaltungsbericht des Reg.-Rates, des Bürgerrates. - Kozak. Erhebungen betreffend Liegenschaftenverkehr. Basel 1899).
Geschichte.
Noch fast das ganze 14. Jahrhundert hatte die Stadt Basel mit dem Bischofe, dem Adel und dem Haus Oesterreich um ihre Unabhängigkeit zu kämpfen. Bald nach der Schlacht bei Sempach (1386) erwarb sie Klein-Basel (1392) und dann successive den alten Kanton, und zwar: 1. die Aemter Liestal, Waldenburg und Homburg (1400), 2. Füllinsdorf und das Gericht zu Frenkendorf (1439), 3. die Herrschaft Farnsburg mit der Landgrafschaft Sisgau (1461), 4. Zunzgen, Sissach, Böckten und Itingen (1464, 1465 und 1467), 5. Hölstein (um dieselbe Zeit), 6. Eptingen und Oberdiegten (1487), 7. Münchenstein, Wartenburg und Muttenz (1515), 8. die Herrschaft Ramstein mit Bretzwil (1518), 9. Unterdiegten und Tenniken (1520), 10. Riehen und Bettingen (1522), 11. Frenkendorf und Pratteln (1525), 12. Biel-Benken (1526), 13. Arisdorf (1532), 14. Binningen u. Bottmingen (1534), 15. Kleinhüningen (1640), das schon seit 1385 gemeinsamer Besitz von Basel und Baden-Hochberg gewesen war.
1415 hatte König Sigismund der Stadt das österreichische Gebiet von Basel bis Schaffhausen und 1462 Oesterreich selbst Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg, Waldshut und Hauenstein zum Kaufe angeboten; aber sie lehnte beide Anträge hauptsächlich in Rücksicht auf Bern ab. In nächster Nähe überliess man 1426 Olten der Stadt Solothurn, welche sogar Farnsburg, Pratteln, Münchenstein und Muttenz zu erwerben suchte und Dornach, das Gempenplateau, Gilgenberg und Mariastein wirklich an sich brachte. Dagegen wurden 1547 der Stadt Basel vom Bischof die Aemter Birseck, Pfeffingen, Zwingen, Laufen, Delsberg, St. Ursitz und Freiberge verpfändet, und sie beeilte sich, hier die Reformation durchzuführen. Allein 1585 forderte der Bischof Jakob Christoph Blarer nicht nur diese Gegenden, sondern auch die alten Pfandschaften Liestal, Homburg, Waldenburg und die Landgrafschaft Sisgau zurück. Basel zahlte 250000 fl. und verzichtete auf das Birsthal.
Aus den definitiv erworbenen Besitzungen wurden acht Vogteien gebildet: Farnsburg, Homburg, Waldenburg, Ramstein, Liestal, Münchenstein, Riehen und Kleinhüningen. 1668 wurde jedoch Ramstein mit Liestal und 1673 mit Waldenburg vereinigt, so dass von da an bis 1798 die Landschaft aus sieben Aemtern bestand.
Am wurde Basel in die Eidgenossenschaft aufgenommen und trat 1529 der neuen Lehre bei. 1525 beteiligte sich das Landvolk am deutschen und 1653 am schweizerischen Bauernkrieg. 1591 erfolgte eine neue Empörung, der sogenannte Rappenkrieg, der erst drei Jahre später durch die Umsicht von Andreas Ryf beendigt wurde. 1798 wurden die Unterthanenverhältnisse aufgehoben und die Landvogteischlösser Farnsburg, Waldenburg, Homburg und Münchenstein zerstört. Aber die Basler Nationalversammlung dauerte nur vom 6. März bis 18. April. Der Kanton Basel wurde ein Bestandteil des Einheitsstaates und zerfiel in die vier Bezirke Basel, Liestal, Gelterkinden und Waldenburg. Während der Mediation war Basel zweimal (1806 und 1812) leitender oder Direktorialkanton unter den Bürgermeistern Andreas Merian und Peter Burckhardt.
Am Anfang des 19. Jahrhunderts verzichtete der Kanton Basel auf die Erwerbung des Frickthales. Dagegen vereinigte am der Wiener Kongress mit demselben das früher bischöfliche Birseck mit den neun katholischen Gemeinden Arlesheim, Reinach, Aesch, Pfeffingen, Oberwil, Therwil, Ettingen, Allschwil und Schönenbuch. ¶