Volkssouveränität, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Aufhebung aller Vorrechte,
Freiheit der
Presse und des Glaubens,
Unverletzlichkeit des Eigentums, Trennung der gesetzgebenden, richterlichen und vollziehenden Gewalt, ein nach der Volkszahl
gewählter Landrat, ein vom Landrat ernannter Regierungsrat, ein Obergericht und mehrere durch ein Gesetz zu schaffende Untergerichte.
Alle bestehenden Gesetze bleiben in Kraft, bis sie durch andere ersetzt werden. Die Verfassung wird durch
das Volk beschworen und muss nach sechs Jahren revidiert werden, was jedoch auf Verlangen einer ⅔ Mehrheit schon vorher
geschehen kann. Jede Revision geht von einem durch das Volk zu wählenden Verfassungsrat aus.
Die Massregeln, die der neue Kanton ergriff, verraten Klugheit und Strenge. Es wurden das Militärwesen,
der Landsturm, die kantonale,
Orts- und Fremdenpolizei geordnet, die den städtischen Kassen schuldigen Zinsen und Gefälle
zurückbehalten, die Verwaltung der Armengüter neu eingerichtet, eine allgemeine Steuer von Handel, Gewerbe, Vermögen und
Einkommen erhoben, neue Hypothekenbücher angelegt, zur Aufbringung der nötigen Gelder ein Kreditverein
gegründet und aller Verkehr mit der Stadt verboten.
Diese hingegen suchte von
Reigoldswil und
Gelterkinden aus, um welche sich ihre treugebliebenen Gemeinden gruppierten, den
jungen Kanton wieder zu bezwingen. In 12 schwankenden Gemeinden fand eine Volksabstimmung statt, worauf sich acht für das
Land und vier für die Stadt entschieden.
Diepflingen war ein Zankapfel von beiden. Da vereitelte am der
unglückliche Zug
nach
Pratteln alle Bemühungen der Stadt. Sämtliche Gemeinden links vom
Rhein schlossen sich freiwillig oder
gezwungen dem Kanton Baselland an, und am sprach die Tagsatzung die Totaltrennung aus.
Bei der Verteilung des Staatsvermögens (Kapitalien, Gefälle, Gebäude, Waldungen, Kriegsmaterial etc.), das auf 1226995
Fr. 80½ Rp. geschätzt wurde, erhielt nach der Bevölkerungszahl die Stadt 36% und die Landschaft 64%, so dass nach Ausgleichung
der beidseitigen Forderungen jene dem Kanton Baselland noch 207103 Fr. 46 Rp. auszubezahlen hatte, wozu noch 1598 Fr.
29½
Rp. aus dem kleinen Gymnasialfonds kamen. Ebenso fielen der Landschaft zu aus dem Kirchen- und Schulfonds 176544 Fr. 23 Rp.
(Verhältnis 40:60), aus dem Landarmenfonds 447303 Fr. 28
Rp., aus dem kleinen Pfründerfonds 528 Fr. 50 Rp., die Verwaltungskasse
und Wehrlinsche Waisenstiftung des Bezirks
Birseck mit 15327 Fr. 44 Rp., die auf die Landschaft bezüglichen
Akten des Staatsarchivs und des Bauamts und zwei Drittel der Bibliothek, des Kirchenschatzes, der Mobilien der Staatsgebäude
und des Zeughausmaterials. Ferner hatte Basel
den am zu
Pratteln verursachten Schaden mit 85561 Fr. 68 Rp. zu vergüten.
Die Schlussurkunde wurde erst im April 1835 zu Bern
unterzeichnet.
Von da an herrschte im Kanton Baselland eine rege Thätigkeit in Gesetzgebung und Verwaltung. Allein es war schwer, über
die vielen souveränen, zwei Konfessionen angehörenden Gemeinden immer die staatliche Hoheit festzuhalten. Gegen Ende der
50er Jahre wurde die alte Regierung gestürzt, und es erhob sich unter der Führung des frühern Lehrers
Christoph
Rolle die demokratische Opposition. Die Revision siegte, und die neue Verfassung vom brachte mehrere wichtige
Bestimmungen, wie das obligatorische Referendum, die Volksinitiative für die Verfassung, die Wahl des Regierungsrates durch
das Volk und die Abschaffung des Sportelnwesens.
Aber gerade das Referendum erwies sich in den letzten Jahrzehnten als ein Danaergeschenk, da nur zu oft
die Bestrebungen der Behörden lahmgelegt und vom Volke nicht die Mittel gewährt wurden, notwendige Verbesserungen vorzunehmen.
Erst mit der Verfassung vom gelang es, eine Kantonalsteuer zu schaffen, die nun eine grössere
Unterstützung der Gemeinden auf dem Gebiete des Schul- und Armenwesens, die Besserstellung der Beamten und humanitäre Werke
ermöglichte. Das
Birseck hatte sich am mit einer Summe von 115000 Fr. in das Landarmengut eingekauft. Ein Gleiches
ist bis dahin in Bezug auf das Kirchen- und Schulgut noch nicht geschehen, trotzdem schon längst Versuche
gemacht worden und heftige Kämpfe stattgefunden haben. (Quellen: Gesetzessammlung; Feddersen. Geschichte der schweizerischenRegeneration; Dändliker. Geschichte derSchweiz, u. a.).
[Wirtschaftliches von Dr F. Mangold;Geologie, Flora, Fauna von Dr F. Leuthardt;Geschichte von Dr L. Freivogel.]
Der Kanton Basel-Stadt, der kleinste der Eidgenossenschaft, liegt zwischen 47° 36'
6“ und 47° 31' 2“ n. Breite, ferner zwischen 5° 21' 8“ und 5° 13' 10“ ö. Länge von Paris (7° 41' 23“ und
7° 33' 25“ ö. Länge von Greenwich). Die grösste ns. Ausdehnung beträgt 9,2 km, die grösste ow. 10,4 km. Der Flächeninhalt
wird vom Grundbuchgeometer auf 37,1 km2 angegeben, das statistische Jahrbuch verzeichnete bis jetzt 35,8 km2. Als ein
Grenzkanton stösst Basel-Stadt in 26,5 km langer, unregelmässiger Linie im W. an das Elsass und im N. an das Grossherzogtum
Baden, während im O. und S. die Landschaft angrenzt.
Orographie.
DreiViertel des Kantons liegen in der
Ebene des
Rheines und zwar an der Stelle, wo der
Strom den für seinen
Weiterlauf bestimmenden, grossen
Bogen beschreibt. Das Land auf der rechten, n.
Seite, das zugleich den flachen Ausgang des
Wiesenthales darstellt, liegt etwas niedriger; der tiefste Punkt ist die Schusterinsel (250 m), von
da steigt die
Ebene stromaufwärts allmählich bis 275 m. Auf dem linken Ufer geht die Erhebung von 260 bis 285 m, und zwar
kann man hier drei Terrassen unterscheiden. Da die
Sohle des
Rheins bei 242 m liegt, haben die hier mündenden Zuflüsse, nämlich
der
Birsig und dieBirs, in die
Ebene flache
Thäler eingeschnitten.
Dasjenige des ersten Flüsschens durchzieht ganz Grossbasel. Auf beiden
Seiten erstreckt sich der Kanton noch auf die das
Rheinthal begrenzenden Höhen: im S. auf eine Vorhöhe des Plateaujura, auf das
Bruderholz, im N. auf den mit
Reben bewachsenen
Tüllingerberg und, jenseits der
Wiese, auf den bewaldeten Dinkelberg, wo die St.
Chrischona mit dem weithinschauenden
Kirchlein bei 520 m den höchsten Punkt des Kantons darstellt. Diese Ausdehnung des Gemeinwesens ist für seine Hauptstadt
bestimmend geworden: Aller und jeder Verkehr rheinaufwärts und rheinabwärts, in das
Wiesenthal und in die
Thäler des
Jura
hinein, musste seinen Weg über Basel
nehmen. Erst in allerneuester Zeit ist eine der Stadt und der
Schweiz
ausweichende Verkehrslinie gebaut worden, nämlich die 1891 längs der S.-Grenze des Deutschen Reiches angelegte strategische
Bahn, die in einem
Tunnel den Tüllingerberg und in einem zweiten den Dinkelberg passiert und erst bei Brennet, unterhalb
Säckingen, wieder an den
Rhein tritt.
Geologie.
In seiner ganzen Ausdehnung ist der Kanton Basel-Stadt Senkungsgebiet, weshalb hier nur jüngere Schichten zu Tage treten:
Trias und
Jura im Dinkelberg und
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mehr
Tertiär im übrigen Teil. Im Vergleich zum krystallinischen Horste des Schwarzwaldes ist die Dinkelbergplatte um ca. 1000 m
abgesunken. Ihr Westrand wird gebildet durch eine von Kandern bis Aesch im Birsigthale verlaufende Flexur, längs welcher die
Muschelkalkschichten in die Tiefe sinken. Vom Hörnli an abwärts kann man im Rheinbett bei niedrigem Wasserstande
steilstehende Schichten von Muschelkalk, Keuper, Lias und, nach einer Unterbrechung, Tertiär unterscheiden, während in
der Verlängerung dieses Profils, s. vom Wenkenhof, Dogger ansteht.
Bei der Birsmündung werden die Tertiärschichten flacher, und in dieser Lagerung bilden sie den Untergrund von Basel.
In den tiefsten
Teilen der Stadt stösst man bei Grabungen auf den Septarienthon oder blauen Lett, der das Grundwasser
staut. Darauf liegen die Sandsteine und Letten des Cyrenenmergels, welcher im Bruderholz aufgeschlossen ist, und der Süsswasserkalk
des Tüllingerberges, der dem Untermiocän angehört. (Siehe das Profil.) Die Absenkung, welche durch die angegebene Flexur
bewirkt wurde, beträgt ca. 1000 m, so dass das Land um Basel
im ganzen um ca. 2000 m gesunken ist.
Diese Dislokationen waren Begleiterscheinungen der Grabenversenkung des Rheinthales, gleich wie die Verwerfungen im Tafeljura.
Sie erfolgten in vor- oder altmiocäner Zeit, d. h. vor der Faltung des Juragebirges. In den Erderschütterungen der historischen
Zeit finden jene erdumgestaltenden Vorgänge einen schwachen Nachklang. In Basel
ist vor allem aus bekannt
das verheerende Beben am Lukastag (18. Oktober) des Jahres 1356. Nach diesem Zeitpunkt wurden beobachtet:
Die oberste Decke bilden überall die diluvialen Trümmerschichten. Auf dem Bruderholz und um den Dinkelberg herum lagern sich
Hochterrassenschotter, die von einer bis 10 m dicken Lössdecke verhüllt werden, während die Thäler von den bis 30 m mächtigen
Niederterrassenschottern ausgefüllt sind. Für den Bergbau erwies sich das ganze Gebiet als ungeeignet.
So hatte ein Bohrversuch auf Steinsalz, der im Jahre 1889 auf dem Plateau von Bettingen unternommen worden war, keinen Erfolg,
indem bei einer Tiefe von 70 m die sonst das Steinsalz führende Anhydritgruppe durchstochen wurde, ohne dass man im Wasser
namhafte Spuren von Salz gefunden hätte. Aus dem Jahr 1277 wird erwähnt, dass Gold aus dem Rheinsand
gewaschen worden sei. (Livret-Guide géologique.Lausanne 1894. S. 31-46: C. Schmidt, Umgebung vonBasel.)
Hydrographie.
Hauptfluss ist der Rhein, der dem Kanton auf 5,8 km langer Strecke angehört. Als mehr denn 200 m breiter
Strom flutet er von O. majestätisch daher, beschreibt den grossen Bogen, sich an der Stelle der schärfsten Krümmung auf 172 m
verengend und verlässt, nach N. sich wendend, Basel
und damit die Schweiz. Von seiner hintersten Quelle an, vom Lago Scuro, in welchem
der Mittelrhein entspringt, hat derselbe bis zur alten Rheinbrücke in der Stadt Basel einen
Weg von 365 km
und ein Gefälle von 2204 m zurückgelegt.
Gerade oberhalb Basel
ist das Gefälle 0,9‰, unterhalb 1,0‰. Ueber die beträchtlichen Schwankungen des Wasserstandes geben
die seit 1871 vom Eidgen. Departement des Innern veröffentlichten «Hydrometrischen
Beobachtungen» Aufschluss. Dieselben bezogen sich anfänglich auf den bereits 1808 bei der alten
Rheinbrücke angebrachten Pegel mit Fuss-Einteilung, von 1877 an auf den neuen schweizerischen Pegel mit Meter-Einteilung.
Der Nullpunkt des letzteren liegt nach dem neuesten Präzisionsnivellement 247,206 m über Meer.
Dieser Punkt bezeichnet nicht etwa die tiefste Stelle des Rheinbettes; im Jahre 1900 lag letztere vielmehr
5,50 m unter ersterem, also noch 241,7 m über Meer. Der niedrigste bis jetzt beobachtete Wasserstand beträgt 0,15 m unter
dem Nullpunkt, der mittlere 1,6 m über dem Nullpunkt und der höchste 6,63 m über dem Nullpunkt (18. bis Die
folgende Tabelle enthält die bei den genannten Wasserständen per Sekunde durchfliessende Wassermenge.
Bei einer Pegelhöhe von 1 m fliesst der Strom noch vollufrig dahin, sinkt der Wasserspiegel jedoch tiefer,
so zieht er sich zugleich vom niedrigeren Kleinbasler Ufer zurück, und die durchfliessende Wassermenge ist dann, auch wegen
der reduzierten Geschwindigkeit, verhältnismässig gering. Dies tritt fast jeden Winter ein, während der Hochsommer die
Fluten schwellt, wie die Kurve auf S. 153 zeigt.
Von Zuflüssen nimmt der Rhein auf dem Gebiete von Basel-Stadt von links die Birs und den Birsig, von rechts
die Wiese auf. Die Birs, die von der Pierre Pertuis bis zur Mündung eine Länge von 71,2 km hat, bildet auf einer Strecke von
5,8 km die Grenze des Kantons. Ihr Gefälle ist ziemlich bedeutend, so dass sie ihre Geschiebe bis in den
Rhein hinausführt. Der Birsigbach, dessen oberste Quelle bei Burg, im Kanton Bern
entspringt, besitzt eine Länge von 21 km, davon
liegen 2,2 km im Kanton. Vor seiner Mündung ist er auf einer Länge von 700 m überwölbt. Die Wiese,
vom Feldberg bis zum Rhein 56 km lang, durchfliesst den Kanton in einer Länge von 6 km. Sie hat vor der Vereinigung mit dem
Rhein ein ziemlich geringes Gefälle. Alle drei Flüsse sind im Unterlauf korrigiert und geben Gewerbekanäle in die
Stadt ab, nämlich die Birs den St. Albanteich, der Birsig den Rümelinsbach und die Wiese den Kleinbasler
Teich.
Grundwasser und Quellen.
Ausser diesen oberflächlichen Wasserzügen empfängt der Rhein noch einen grossen unterirdischen Zufluss durch das Grundwasser,
das in den Niederterrassenschottern auf der Grundlage der blauen Letten von beiden Seiten gegen den Strom zufliesst. In der
Kleinbasler Ebene ist dasselbe in einer Tiefe von 3-10 m unter der Oberfläche anzutreffen und zwar senkt
sich sein Niveau gegen den Rhein zu rascher als die Bodenoberfläche. Auf den Terrassen von Grossbasel
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