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Eine ausserordentlich wohlthuende und einflussreiche Wirkung übt die schon mehrfach erwähnte Handschinstiftung aus. Heinrich Handschin von Rickenbach in Baselland, geb. gest. hatte es vom armen Knaben durch unermüdliche Thätigkeit bis zum reichen Seidenbandfabrikanten gebracht. Bei seinem Tode hat er ausser zahlreichen kleinen Legaten an Verwandte und Bekannte (290000 Fr.) und grösseren an verschiedene Stiftungen und Vereine (585000 Fr.), seinen Heimatkanton, Baselland, zum Haupterben seines Vermögens eingesetzt.
Dieses betrug Ende 1899 1280000 Fr. und wird von der Staatsverwaltung getrennt als Handschin-Stiftung verwaltet. Der Zinsertrag soll für wohlthätige und gemeinnützige Zwecke im Interesse des Kantons Baselland verwendet werden; insbesondere sollen arme, talentvolle junge Kantonsangehörige, die nicht die Mittel besitzen, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Bildungsgang zu verfolgen, unterstützt werden, damit sie die erforderlichen Studien machen können. An Stipendien für Studierende, Handwerkslehrlinge, an Unterstützungen für Koch-Kurse, für das Sanatorium in Davos, für die Anstalt Kienberg, an arme Bezirks- und Sekundarschüler, werden jährlich ca. 45-50000 Fr. ausgegeben.
Litteratur. W. Niedermann. Die Anstalten und Vereine der Schweiz für Armenversorgung. 1896. - Jahresberichte des Armenerziehungsvereins der Gemeinnützigen Gesellschaft. Amtsberichte des Regierungsrates. Staatsrechnungen.
Sparkassen.
Ausser den früher genannten Spar- und Leihkassen bestanden 1897 noch zwei Fabriksparkassen mit 295 Einlagen und 124461 Fr. Sparguthaben. Heute (1901) existieren in vielen Schulen Schulsparkassen, die durch die Gemeinnützige Gesellschaft in Verbindung mit der Hypothekenbank in Liestal gegründet worden sind.
Hier sind etwa noch zu erwähnen verschiedene Fabrik- und Vereins-Kranken- und Sterbefallkassen. Unter letztern ist die bedeutendste die, alle Lehrer und Lehrerinnen des Kantons umfassende kantonale Lehrer-, Alters-, Witwen- und Waisenkasse (Reinvermögen Ende 1899: 228552 Fr.) u. Sterbefallkasse (Reinvermögen Ende 1899: 5306 Fr.). Es bestehen ferner folgende Kantonalsektionen eidgenössischer Vereine mit Zweigvereinen z. B. Samaritervereinen in einzelnen Ortschaften: Kantonalsektion des schweizerischen Centralvereins vom roten Kreuz, Kantonalsektion des schweizerischen Vereins vom blauen Kreuz.
Religiöse Vereine finden sich in verschiedenen Ortschaften der katholischen oder protestantischen Kantonsteile: katholische Männer- und Jünglingsvereine, reformierte Jünglingsvereine;
den ganzen Kanton umfasst der Christliche Jünglingsverein und der protestantisch-kirchliche Hülfsverein.
Wirtschaftliche Vereine; Berufsvereinigungen.
Als wichtigste unter den kantonalen sind zu nennen: der Gewerbeverein mit verschiedenen Sektionen, der kantonale Lehrerverein (die Kantonal-Konferenz) mit vier Bezirks-Konferenzen, der sich zur Wahrung der Interessen der Lehrer vor kurzer Zeit eng geschlossen hat, der landwirtschaftliche Verein mit einzelnen Kreisverbänden, Ortsvereinen und Viehzuchtgenossenschaften, der Wirteverein beider Basel, der Heizer- und Maschinistenverein etc. Der Genossenschaftsgedanke hat im Kanton stark Wurzel gefasst. So zählte man 1899 13 Konsumvereine mit ca. 4833 Mitgliedern, mit einer Jahreskonsumtion im Werte von 1703000 Fr. und einem Vermögen von ca. 100000 Fr. Sodann ist die Verteilung von elektrischem Licht und elektrischer Kraft in Genossenschaften organisiert. Im Birseck die Elektra Birseck, im Bezirk Liestal die Elektra Baselland, ferner im Bezirk Sissach die Elektra Gelterkinden.
Die Kraft wird entweder selbst erzeugt in eigener Centrale (Birseck) oder von den Kraftübertragungswerken Rheinfelden bezogen. Die Lampenpreise sind billig; aller Reingewinn wird zur Amortisation oder zur Verteilung und Rückvergütung an die Genossenschaftsmitglieder (Licht- und Kraftkonsumenten) verwendet.
Vereine für die Geselligkeit, Militärvereine. Das Vereinswesen, das die Geselligkeit fördern soll, ist im Kanton Baselland stark entwickelt. Fast in allen Ortschaften bestehen Musik-, Gesang-, Turn- und Schützenvereine, etwa auch Velovereine, die sich meist in einem grössern kantonalen Verbande einigen. So haben wir Kantonalgesangverein, Kantonalturnverein, Kantonalschützengesellschaft, Artillerieverein, Kavallerieverein, Offiziersgesellschaft, Reitklub, Unteroffiziersverein aller Waffen. Jeden Winter werden fast in allen Dörfern von diesen Gesellschaften öffentliche Aufführungen (Theater, Konzert etc.) veranstaltet, in regem Wetteifer unter den einzelnen Vereinen, und gewiss können wir hierin ein gutes Zeichen für den Bildungstrieb der Bevölkerung erkennen.
Der Wissenschaft und Belehrung dienen endlich ausser einem Teile der schon genannten Vereine einige andere, wie Stenographen-Vereine, Kaufmännische Vereine, die kantonale naturhistorische ^[Berichtigung: naturforschende] Gesellschaft. Ihnen helfen in intensiver Weise die Kantonsbibliothek in Liestal (mit ca. 20000 Bänden) und das Kantonsmuseum mit einer Altertumssammlung und mit botanischen, zoologischen und geologischen Sammlungen.
Bedenkt man, wie schwierig es ist, in so vielen kleinen verstreuten Dörfern Bildungsinstitutionen zu schaffen, so muss man im Vereinswesen mehr als in der Stadt ein Mittel sehen, die Bildung des Volkes zu heben. Die Volksbibliothek eines jeden Dorfes ist ebenfalls ein wichtiges Hülfsmittel zu diesem Zwecke; ferner bemühen sich allerorten die Lehrer und die Geistlichen, durch Vorträge zu lehren und zu unterhalten. Was an Geld für die Weiterbildung ausgegeben wird, ist nicht so sehr viel, und viel wird eben nirgends von einer Landwirtschaft treibenden Bevölkerung erwartet werden, aber es wird doch das gethan, was unter den bestehenden Verhältnissen ohne starke Belastung des Staates und des Einzelnen gethan werden kann, und der Landkanton, der Jahrhunderte lang, ohne irgendwelche Bildungsinstitutionen zu besitzen, von der mächtigen Stadt Basel abhängig gewesen ist, hat sich doch in den sechs Jahrzehnten seiner Selbständigkeit auf eine nicht zu unterschätzende Höhe gebracht, und dies bei verhältnismässig kleiner Steuerkraft und ohne dass dem Staate irgendwelche Last an Staatsschulden aufgebürdet worden wäre.
Geht es auch langsam, so schreitet der Kanton Baselland doch vorwärts, dank einer sparsamen und umsichtigen Verwaltung des Staates.
Litteratur. Staatsrechnungen. Amtsberichte des Reg.-Rates. Gesetzessammlung. Amtskalender. Berichte der Banken, Sparleihkassen und Aktiengesellschaften. Gedruckte Jahresberichte der verschiedenen grösseren Vereine und Genossenschaften. Statistisches Jahrbuch der Schweiz. Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung von 1888.
Geschichte.
Der Anfang des Kantons Baselland muss auf den gesetzt werden. Denn an diesem Tage wurde von der Stadt Basel 46 Gemeinden die eigene Verwaltung entzogen; aber sie liessen sich nicht einschüchtern, organisierten sich unter Leitung tüchtiger Männer rasch, und am war die neue Verfassung schon vollendet. Die Hauptgrundzüge derselben waren folgende: Die auf dem Wahl- und Abstimmungsrecht beruhende ¶
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Volkssouveränität, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Aufhebung aller Vorrechte, Freiheit der Presse und des Glaubens, Unverletzlichkeit des Eigentums, Trennung der gesetzgebenden, richterlichen und vollziehenden Gewalt, ein nach der Volkszahl gewählter Landrat, ein vom Landrat ernannter Regierungsrat, ein Obergericht und mehrere durch ein Gesetz zu schaffende Untergerichte. Alle bestehenden Gesetze bleiben in Kraft, bis sie durch andere ersetzt werden. Die Verfassung wird durch das Volk beschworen und muss nach sechs Jahren revidiert werden, was jedoch auf Verlangen einer ⅔ Mehrheit schon vorher geschehen kann. Jede Revision geht von einem durch das Volk zu wählenden Verfassungsrat aus.
Die Massregeln, die der neue Kanton ergriff, verraten Klugheit und Strenge. Es wurden das Militärwesen, der Landsturm, die kantonale, Orts- und Fremdenpolizei geordnet, die den städtischen Kassen schuldigen Zinsen und Gefälle zurückbehalten, die Verwaltung der Armengüter neu eingerichtet, eine allgemeine Steuer von Handel, Gewerbe, Vermögen und Einkommen erhoben, neue Hypothekenbücher angelegt, zur Aufbringung der nötigen Gelder ein Kreditverein gegründet und aller Verkehr mit der Stadt verboten.
Diese hingegen suchte von Reigoldswil und Gelterkinden aus, um welche sich ihre treugebliebenen Gemeinden gruppierten, den jungen Kanton wieder zu bezwingen. In 12 schwankenden Gemeinden fand eine Volksabstimmung statt, worauf sich acht für das Land und vier für die Stadt entschieden. Diepflingen war ein Zankapfel von beiden. Da vereitelte am der unglückliche Zug nach Pratteln alle Bemühungen der Stadt. Sämtliche Gemeinden links vom Rhein schlossen sich freiwillig oder gezwungen dem Kanton Baselland an, und am sprach die Tagsatzung die Totaltrennung aus.
Bei der Verteilung des Staatsvermögens (Kapitalien, Gefälle, Gebäude, Waldungen, Kriegsmaterial etc.), das auf 1226995 Fr. 80½ Rp. geschätzt wurde, erhielt nach der Bevölkerungszahl die Stadt 36% und die Landschaft 64%, so dass nach Ausgleichung der beidseitigen Forderungen jene dem Kanton Baselland noch 207103 Fr. 46 Rp. auszubezahlen hatte, wozu noch 1598 Fr. 29½ Rp. aus dem kleinen Gymnasialfonds kamen. Ebenso fielen der Landschaft zu aus dem Kirchen- und Schulfonds 176544 Fr. 23 Rp. (Verhältnis 40:60), aus dem Landarmenfonds 447303 Fr. 28 Rp., aus dem kleinen Pfründerfonds 528 Fr. 50 Rp., die Verwaltungskasse und Wehrlinsche Waisenstiftung des Bezirks Birseck mit 15327 Fr. 44 Rp., die auf die Landschaft bezüglichen Akten des Staatsarchivs und des Bauamts und zwei Drittel der Bibliothek, des Kirchenschatzes, der Mobilien der Staatsgebäude und des Zeughausmaterials. Ferner hatte Basel den am zu Pratteln verursachten Schaden mit 85561 Fr. 68 Rp. zu vergüten. Die Schlussurkunde wurde erst im April 1835 zu Bern unterzeichnet.
Von da an herrschte im Kanton Baselland eine rege Thätigkeit in Gesetzgebung und Verwaltung. Allein es war schwer, über die vielen souveränen, zwei Konfessionen angehörenden Gemeinden immer die staatliche Hoheit festzuhalten. Gegen Ende der 50er Jahre wurde die alte Regierung gestürzt, und es erhob sich unter der Führung des frühern Lehrers Christoph Rolle die demokratische Opposition. Die Revision siegte, und die neue Verfassung vom brachte mehrere wichtige Bestimmungen, wie das obligatorische Referendum, die Volksinitiative für die Verfassung, die Wahl des Regierungsrates durch das Volk und die Abschaffung des Sportelnwesens.
Aber gerade das Referendum erwies sich in den letzten Jahrzehnten als ein Danaergeschenk, da nur zu oft die Bestrebungen der Behörden lahmgelegt und vom Volke nicht die Mittel gewährt wurden, notwendige Verbesserungen vorzunehmen. Erst mit der Verfassung vom gelang es, eine Kantonalsteuer zu schaffen, die nun eine grössere Unterstützung der Gemeinden auf dem Gebiete des Schul- und Armenwesens, die Besserstellung der Beamten und humanitäre Werke ermöglichte. Das Birseck hatte sich am mit einer Summe von 115000 Fr. in das Landarmengut eingekauft. Ein Gleiches ist bis dahin in Bezug auf das Kirchen- und Schulgut noch nicht geschehen, trotzdem schon längst Versuche gemacht worden und heftige Kämpfe stattgefunden haben. (Quellen: Gesetzessammlung; Feddersen. Geschichte der schweizerischen Regeneration; Dändliker. Geschichte der Schweiz, u. a.).
[Wirtschaftliches von Dr F. Mangold; Geologie, Flora, Fauna von Dr F. Leuthardt; Geschichte von Dr L. Freivogel.]