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werden für diesen Zweck jährlich ca. 22000 Fr. bewilligt.
Sociales.
An Gesetzen, die eine sociale oder wirtschaftliche Besserstellung der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung bewirken sollen, sind u. a. zu erwähnen: 1. Das Gesetz betreffend Förderung der Viehzucht vom Durch dieses wird die Viehzucht durch staatliche Massregeln gefördert und zwar durch Verabfolgung von Beiträgen an den Ankauf von Zuchthengsten, von Beiträgen an Viehzuchtgenossenschaften, durch Prämierung vorzüglicher Tiere etc. Für solche Zwecke werden jährlich mindestens 6000 Fr. in das Budget aufgenommen. 2. Gesetz betreffend Felderregulierung und Anlegung von Feldwegen (am in Kraft getreten).
Nachdem schon in verschiedenen Gemeinden des Kantons (Allschwil, Oberwil, Therwil etc.) Felderregulierungen im weitesten Umfange stattgefunden hatten, wurde am ein bezügliches Gesetz erlassen. Nach diesem kann die Neueinteilung von Feldern mit Erstellung eines zweckmässigen Wegnetzes und mit oder ohne Zusammenlegung von Parzellen (Felderregulierungen), ebenso Anlagen zur Entwässerung von Grundstücken, gegen den Willen einzelner Eigentümer herbeigeführt werden, sofern mehr als die Hälfte der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke sich für das Unternehmen erklärt und die Zustimmenden mehr als die Hälfte der Fläche des fraglichen Feldes besitzen.
Nach der Neueinteilung dürfen aber die einzelnen Parzellen an Fläche nicht unter 20 a messen. An die Kosten leistet der Kanton bis 25% Unterstützung. 3. Für Unbemittelte gilt das Gesetz betreffend unentgeltliche Rechtshilfe, vom Parteien, die unbemittelt sind und die Rechtsansprüche auf dem Civilwege vor dem Richter geltend zu machen oder sich gegenüber solchen Ansprüchen zu verteidigen haben, geniessen unentgeltliche Rechtshilfe, sofern es sich nicht um mutwillig oder grundlos angehobene Prozesse handelt. In der Absicht, für Prozesse zwischen Arbeitern und ihren Dienstherren betreffend Lohnforderungen ein beschleunigtes Verfahren einzuführen, ist ein besonderes Gesetz erlassen worden, das von der Gerichts- und Prozessordnung abweicht (vom
Die Fürsorge für Arme und Kranke wird zum Teile durch private Liebesthätigkeit geregelt; zum Teile bestehen hiefür besondere Fonds, Stiftungen unter staatlicher Aufsicht.
Das «Landarmengut» mit einem Vermögensbestande von rund 1100000 Fr. dient, wie sein Name sagt, den Armen des Kantons. Im Jahre 1899 betrug der Kassaverkehr an Einnahmen 367433 Fr., an Ausgaben 362651 Fr. Durch das Landarmengut werden unterhalten und betrieben das Pfrundhaus, (Ende 1899 incl. Dienstpersonal 431 Personen), das Krankenhaus mit Absonderungshaus und Irrenhaus (83 Personen), der Kantonsspital, der ca. 400 Personen aufnehmen kann. Der Pflege der Armen nimmt sich in weitgehendem Masse der basellandschaftliche Armenerziehungs-Verein an (gegr. 1848). Sein Zweck ist, auf dem Wege einer christlichen Erziehung der Verwahrlosung der Jugend und dem Fortschreiten der Armut in Baselland zu begegnen.
Die Familienunterstützung ist nicht Sache dieses Vereins; sie ist gesetzlich geregelt. Der Verein versorgt arme Kinder (Waisen) in rechtschaffenen Familien und unterhält, zum Teil mit Staatsunterstützung, eine Armenerziehungs- und Rettungsanstalt in Augst mit ca. 40 Knaben. (Einnahmen der Anstalt 1899 21596 Fr., Ausgaben 20413 Fr.). Die Zahl der in Familien versorgten Kinder betrug im Jahre 1899 258. (Einnahmen des Vereins 1899 48647 Fr., Ausgaben 42298 Fr., Vermögen 136285 Fr.) Ueber dem Vereinsvorstand amtet ein besonderer Armeninspektor.
Eine zweite Armenerziehungsanstalt besteht in Sommerau bei Sissach (gegr. 1852, Ende 1899 21 Knaben, 17 Mädchen, Vermögen ca. 30000 Fr.). Sodann besitzt Frenkendorf eine «Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Mädchen.» (gegründet 1858), 22 Mädchen (Ende 1894). Endlich ist im Jahre 1899 im Bade Kienberg bei Gelterkinden von der gemeinnützigen Gesellschaft mit Staatshilfe eine Anstalt für schwachsinnige Kinder ins Leben gerufen worden, die 6 Knaben und 6 Mädchen beherbergt.
Dem Armenerziehungsverein und seinen Zwecken dient auch der katholische Wehrli'sche Waisenfond für das Birseck mit rund 150000 Fr. Vermögen. An weitern Anstalten sind etwa noch zu erwähnen: Die Kinderheilanstalt Erzenberg in Langenbruck *, das Sanatorium in Langenbruck * [* = Nur für baselstädtische Patienten.], das Basler Sanatorium in Davos, eröffnet am in dem gegen 20 Basellandschäftler Aufnahme finden können. Das Sanatorium ist von der Gesellschaft des Guten und Gemeinnützigen in Basel mit einem Kostenaufwand von ca. 300000 Fr. erbaut worden.
Der Kanton Baselland leistete hieran 60000 Fr. und erhielt dafür das Recht, mindestens 10 Betten zu seiner Verfügung zu haben. Für die Betriebskosten kommt die basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft auf. Sie bezahlt pro Patient und Krankentag Fr. 3,50. Die Betriebskosten werden unter beiden Kantonen im Verhältnis der Bettenzahl geteilt. (Vertrag vom 4./6. Februar 1895.) Der Gemeinnützigen Gesellschaft lässt der Regierungsrat aus der Handschinstiftung jährlich für ihre Ausgaben an das Sanatorium 3-4000 Fr. zukommen; ausserdem gestattet er ihr jährlich auf Weihnachten eine Kirchenkollekte. - In Liestal ist 1894 ein Mädchenheim errichtet und 1895, in Oberwil 1899, eine Pestalozzigesellschaft gegründet worden.
Gesellschaften.
Eine segensreiche Thätigkeit entfallet die eben erwähnte basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft, die Kommissionen für folgende Institute bestellt: Sanatorium Davos, Volksbibliotheken, Oeffentliche Vorträge, Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kienberg, Beaufsichtigung entlassener Sträflinge, Koch- und Haushaltungskurse und -schulen, Gründung einer Trinkerheilstätte. Endlich sind im Jahre 1900 durch die Gesellschaft Schulsparkassen ins Leben gerufen worden.
An Kursen werden abgehalten: Koch-, Weissnäh-, Flick-, Glätte- und Kleidermachkurse (1899 122 Kurse mit 936 Schülerinnen) mit Unterstützung der Erziehungsdirektion und der später zu erwähnenden Handschinstiftung. Die Mitgliederzahl der Gesellschaft beträgt ca. 550.
An einigen Bezirksschulen bestehen sog. Vereine ehemaliger Bezirksschüler. Ihre Mitglieder zahlen jährlich Beiträge, die zwischen 50 Cts. bis 10 Fr. schwanken; aus diesen werden an arme Bezirksschüler Lehrmittel, Kleider und Nahrungsmittel verabfolgt. ¶
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Eine ausserordentlich wohlthuende und einflussreiche Wirkung übt die schon mehrfach erwähnte Handschinstiftung aus. Heinrich Handschin von Rickenbach in Baselland, geb. gest. hatte es vom armen Knaben durch unermüdliche Thätigkeit bis zum reichen Seidenbandfabrikanten gebracht. Bei seinem Tode hat er ausser zahlreichen kleinen Legaten an Verwandte und Bekannte (290000 Fr.) und grösseren an verschiedene Stiftungen und Vereine (585000 Fr.), seinen Heimatkanton, Baselland, zum Haupterben seines Vermögens eingesetzt.
Dieses betrug Ende 1899 1280000 Fr. und wird von der Staatsverwaltung getrennt als Handschin-Stiftung verwaltet. Der Zinsertrag soll für wohlthätige und gemeinnützige Zwecke im Interesse des Kantons Baselland verwendet werden; insbesondere sollen arme, talentvolle junge Kantonsangehörige, die nicht die Mittel besitzen, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Bildungsgang zu verfolgen, unterstützt werden, damit sie die erforderlichen Studien machen können. An Stipendien für Studierende, Handwerkslehrlinge, an Unterstützungen für Koch-Kurse, für das Sanatorium in Davos, für die Anstalt Kienberg, an arme Bezirks- und Sekundarschüler, werden jährlich ca. 45-50000 Fr. ausgegeben.
Litteratur. W. Niedermann. Die Anstalten und Vereine der Schweiz für Armenversorgung. 1896. - Jahresberichte des Armenerziehungsvereins der Gemeinnützigen Gesellschaft. Amtsberichte des Regierungsrates. Staatsrechnungen.
Sparkassen.
Ausser den früher genannten Spar- und Leihkassen bestanden 1897 noch zwei Fabriksparkassen mit 295 Einlagen und 124461 Fr. Sparguthaben. Heute (1901) existieren in vielen Schulen Schulsparkassen, die durch die Gemeinnützige Gesellschaft in Verbindung mit der Hypothekenbank in Liestal gegründet worden sind.
Hier sind etwa noch zu erwähnen verschiedene Fabrik- und Vereins-Kranken- und Sterbefallkassen. Unter letztern ist die bedeutendste die, alle Lehrer und Lehrerinnen des Kantons umfassende kantonale Lehrer-, Alters-, Witwen- und Waisenkasse (Reinvermögen Ende 1899: 228552 Fr.) u. Sterbefallkasse (Reinvermögen Ende 1899: 5306 Fr.). Es bestehen ferner folgende Kantonalsektionen eidgenössischer Vereine mit Zweigvereinen z. B. Samaritervereinen in einzelnen Ortschaften: Kantonalsektion des schweizerischen Centralvereins vom roten Kreuz, Kantonalsektion des schweizerischen Vereins vom blauen Kreuz.
Religiöse Vereine finden sich in verschiedenen Ortschaften der katholischen oder protestantischen Kantonsteile: katholische Männer- und Jünglingsvereine, reformierte Jünglingsvereine;
den ganzen Kanton umfasst der Christliche Jünglingsverein und der protestantisch-kirchliche Hülfsverein.
Wirtschaftliche Vereine; Berufsvereinigungen.
Als wichtigste unter den kantonalen sind zu nennen: der Gewerbeverein mit verschiedenen Sektionen, der kantonale Lehrerverein (die Kantonal-Konferenz) mit vier Bezirks-Konferenzen, der sich zur Wahrung der Interessen der Lehrer vor kurzer Zeit eng geschlossen hat, der landwirtschaftliche Verein mit einzelnen Kreisverbänden, Ortsvereinen und Viehzuchtgenossenschaften, der Wirteverein beider Basel, der Heizer- und Maschinistenverein etc. Der Genossenschaftsgedanke hat im Kanton stark Wurzel gefasst. So zählte man 1899 13 Konsumvereine mit ca. 4833 Mitgliedern, mit einer Jahreskonsumtion im Werte von 1703000 Fr. und einem Vermögen von ca. 100000 Fr. Sodann ist die Verteilung von elektrischem Licht und elektrischer Kraft in Genossenschaften organisiert. Im Birseck die Elektra Birseck, im Bezirk Liestal die Elektra Baselland, ferner im Bezirk Sissach die Elektra Gelterkinden.
Die Kraft wird entweder selbst erzeugt in eigener Centrale (Birseck) oder von den Kraftübertragungswerken Rheinfelden bezogen. Die Lampenpreise sind billig; aller Reingewinn wird zur Amortisation oder zur Verteilung und Rückvergütung an die Genossenschaftsmitglieder (Licht- und Kraftkonsumenten) verwendet.
Vereine für die Geselligkeit, Militärvereine. Das Vereinswesen, das die Geselligkeit fördern soll, ist im Kanton Baselland stark entwickelt. Fast in allen Ortschaften bestehen Musik-, Gesang-, Turn- und Schützenvereine, etwa auch Velovereine, die sich meist in einem grössern kantonalen Verbande einigen. So haben wir Kantonalgesangverein, Kantonalturnverein, Kantonalschützengesellschaft, Artillerieverein, Kavallerieverein, Offiziersgesellschaft, Reitklub, Unteroffiziersverein aller Waffen. Jeden Winter werden fast in allen Dörfern von diesen Gesellschaften öffentliche Aufführungen (Theater, Konzert etc.) veranstaltet, in regem Wetteifer unter den einzelnen Vereinen, und gewiss können wir hierin ein gutes Zeichen für den Bildungstrieb der Bevölkerung erkennen.
Der Wissenschaft und Belehrung dienen endlich ausser einem Teile der schon genannten Vereine einige andere, wie Stenographen-Vereine, Kaufmännische Vereine, die kantonale naturhistorische ^[Berichtigung: naturforschende] Gesellschaft. Ihnen helfen in intensiver Weise die Kantonsbibliothek in Liestal (mit ca. 20000 Bänden) und das Kantonsmuseum mit einer Altertumssammlung und mit botanischen, zoologischen und geologischen Sammlungen.
Bedenkt man, wie schwierig es ist, in so vielen kleinen verstreuten Dörfern Bildungsinstitutionen zu schaffen, so muss man im Vereinswesen mehr als in der Stadt ein Mittel sehen, die Bildung des Volkes zu heben. Die Volksbibliothek eines jeden Dorfes ist ebenfalls ein wichtiges Hülfsmittel zu diesem Zwecke; ferner bemühen sich allerorten die Lehrer und die Geistlichen, durch Vorträge zu lehren und zu unterhalten. Was an Geld für die Weiterbildung ausgegeben wird, ist nicht so sehr viel, und viel wird eben nirgends von einer Landwirtschaft treibenden Bevölkerung erwartet werden, aber es wird doch das gethan, was unter den bestehenden Verhältnissen ohne starke Belastung des Staates und des Einzelnen gethan werden kann, und der Landkanton, der Jahrhunderte lang, ohne irgendwelche Bildungsinstitutionen zu besitzen, von der mächtigen Stadt Basel abhängig gewesen ist, hat sich doch in den sechs Jahrzehnten seiner Selbständigkeit auf eine nicht zu unterschätzende Höhe gebracht, und dies bei verhältnismässig kleiner Steuerkraft und ohne dass dem Staate irgendwelche Last an Staatsschulden aufgebürdet worden wäre.
Geht es auch langsam, so schreitet der Kanton Baselland doch vorwärts, dank einer sparsamen und umsichtigen Verwaltung des Staates.
Litteratur. Staatsrechnungen. Amtsberichte des Reg.-Rates. Gesetzessammlung. Amtskalender. Berichte der Banken, Sparleihkassen und Aktiengesellschaften. Gedruckte Jahresberichte der verschiedenen grösseren Vereine und Genossenschaften. Statistisches Jahrbuch der Schweiz. Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung von 1888.
Geschichte.
Der Anfang des Kantons Baselland muss auf den gesetzt werden. Denn an diesem Tage wurde von der Stadt Basel 46 Gemeinden die eigene Verwaltung entzogen; aber sie liessen sich nicht einschüchtern, organisierten sich unter Leitung tüchtiger Männer rasch, und am war die neue Verfassung schon vollendet. Die Hauptgrundzüge derselben waren folgende: Die auf dem Wahl- und Abstimmungsrecht beruhende ¶