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Einkommen bis und mit Fr. | Zuschlag |
---|---|
3500 | 20% |
4000 | 40% |
4500 | 60% |
5000 | 80% |
6000 | 100% |
etc. |
Die Ausmittelung des Vermögens, Einkommens und Erwerbs geschieht in erster Linie durch Selbsttaxation auf 3 Jahre. Gebäude und Grundstücke, sowie die Fahrhabe sind unter Abzug der darauf haftenden Schulden nach ihrem wirklichen Verkaufswerte zu versteuern. Gewöhnlicher Hausrat ist steuerfrei. Kapitalzinse und Dividenden sind als Einkommen zu versteuern. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, welche im Kanton ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art betriebenes Gewerbe betreiben, haben ihre Liegenschaften und Fahrhabe, sowie einen allfälligen Reservefond als Vermögen und den gesamten Reingewinn, abzüglich 4% Zins des einbezahlten Aktienkapitals, als Einkommen zu versteuern.
Das steuerpflichtige Bruttovermögen betrug 1899 (ohne Staatsvermögen, Vermögen staatlicher Verwaltungen, Einwohnergemeindevermögen
und ohne hausrätliche Gegenstände) 242367
472 Fr., im Jahre 1893 204
405
684 Fr.
Zunahme des Nettovermögens seit 1896 16600
667 = 10,71% im ganzen Kanton.
Die Grund- und Bodenverschuldung ist ungefähr stationär geblieben.
Die Brandlagerschatzung aller Gebäude betrug 1899 Fr. 99528
500. Die Brandlagerschatzung der steuerpflichtigen Gebäude allein
Fr. 92
134
400.

Schulwesen.
Die Basis aller Schulinstitutionen bildet die Primarschule, in die die Kinder in der Regel nach dem zurückgelegten 6. Altersjahr eintreten.
Sie umfasst sechs ganze Schuljahre. An sie schliesst an:
a) Die Sekundarschule, für Knaben und Mädchen, getrennt oder gemischt, mit 2-3-jährigem Kurse.
b) Die Bezirksschule mit 3-jährigem Kurse.
Wer keine der beiden Mittelschulen besucht, hat nach dem zurückgelegten sechsten Primarschuljahr noch eine zwei Jahre umfassende Halbtagsschule (Vormittags) oder die sog. Repetierschule zu absolvieren. Schulgelder werden an keiner Schule erhoben. Eine Kantonsschule oder ein Gymnasium zur Vorbereitung auf das akademische Studium besitzt der Kanton nicht; wer studieren will, besucht gewöhnlich die höhern Lehranstalten der Stadt Basel. Die Oberaufsicht über das gesamte Primar-, u. Mittelschulwesen führt ausser der Erziehungsdirektion ein Berufs-Schulinspektor.
Ihn unterstützen in den Primar- und Sekundarschulen die Gemeindeschulpflegen. Für die Bezirksschulen sind besondere vom Regierungsrat aus den betr. Bezirken gewählte Bezirksschulpflegen eingesetzt. Die Jahresprüfungen finden im Frühling statt. Sie werden abgenommen: in den Primarschulen vom Schulinspektor und besondern vom Regierungsrat gewählten Experten;
in der Sekundarschule vom Inspektor und einer vom Regierungsrat ernannten Sekundarschulprüfungskommission, in der Bezirksschule vom Inspektor und der vom Regierungsrat gewählten Bezirksschulprüfungskommission.

Sekundarschulen bestanden 1898 9 mit 382 Schülern und 13 Lehrern, Bezirksschulen 4 mit 483 Schülern und 15 Lehrern, Primarschulen 71 mit 11017 Schülern und 175 Lehrern, Klein-Kinderschulen 18 mit 983 Schülern und 24 Lehrerinnen. Ihre Zahl hat bis 1900 zugenommen.
Arbeitsschulen für die Schülerinnen bestanden im Jahre 1899 im ganzen Kanton 139 mit 136 Lehrerinnen.
Die Ausgaben des Kantons für das Primarschulwesen betrugen im Jahre 1898 169282 Fr., für die Sekundar- und Bezirksschulen 53459 Fr.,
für die Fortbildungsschulen 10262 Fr., für die Berufsschulen 7578 Fr., für Stipendien an Gymnasiasten etc. 8458 Fr., total 249
039
Fr.
Die Ausgaben der Gemeinden betrugen für das Jahr 1898 für Primarschulen 300000, Sekundarschulen 4600,
Fortbildungs- und Berufsschulen 2300, total 306
900 Fr.
Es wurden also insgesamt ausgegeben: 555939 Fr. oder per Einwohner 8,9 Fr.
Dazu sind noch zu rechnen bei den Berufsschulen die Ausgaben von Gewerbevereinen, von Gemeinden, der Handschinstiftung u. s. f. im Betrage von ca. 7000 Fr.
Die Beiträge des Bundes an die Berufsschulen belief sich im Jahre 1898 auf 5045 Fr.
Die Gesamteinnahmen der Berufsschulen waren im Jahre 1898 15622 Fr.
Für die weibliche Berufsbildung bestehen einige Koch- und Haushaltungsschulen; so in Liestal, Sissach, Gelterkinden. Einzelne zeitlich beschränkte Kurse werden da und dort in verschiedenen Gemeinden durch die gemeinnützige Gesellschaft veranstaltet, doch verwandeln sie sich allmählich zu kontinuirlichen Koch- und Haushaltungsschulen.
Daneben werden auch sogenannte Schulküchen errichtet, d. h. freiwillige Kurse für die Schülerinnen der Halbtag- oder Repetierschule (1896 Sissach, 1898 Binningen). Die Gesamtausgaben hiefür beliefen sich im Jahre 1898 auf 14235 Fr.
Für kommerzielles Bildungswesen wurde im gleichen Jahre 1305 Fr. verausgabt.
Handarbeits (fertigkeits) unterricht wurde 1898 in 6 verschiedenen Ortschaften erteilt.
Für schwachsinnige Kinder und ihre Ausbildung sorgt die gemeinnützige Gesellschaft. Im Jahre 1895 wurde die Gründung und Führung einer entsprechenden Anstalt beschlossen. Auf ist sie im schön gelegenen Bad Kienberg bei Gelterkinden, mit 10 Kindern und 2 Lehrern eröffnet worden. Der Regierungsrat bewilligte einen jährlichen Betriebszuschuss von 4000 Fr. aus der Handschinstiftung.
Die Lehrmittel sind für die Primarschule unentgeltlich. Unbemittelte Schüler von Sekundar- und Bezirkschulen erhalten Unterstützung vom Staat oder auch durch Vereine von ehemaligen Schülern dieser Anstalten, die jährlich einen bestimmten Beitrag in eine Unterstützungskasse bezahlen.
Basel-Land

* 2
Seite 41.162.Sodann werden an arme Bezirks- und auch Sekundarschüler Kleider, Schuhe abgegeben; ausserdem erhalten sie im Winter ein Mittagsmahl. Aus der Handschinstiftung ¶
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werden für diesen Zweck jährlich ca. 22000 Fr. bewilligt.
Sociales.
An Gesetzen, die eine sociale oder wirtschaftliche Besserstellung der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung bewirken sollen, sind u. a. zu erwähnen: 1. Das Gesetz betreffend Förderung der Viehzucht vom Durch dieses wird die Viehzucht durch staatliche Massregeln gefördert und zwar durch Verabfolgung von Beiträgen an den Ankauf von Zuchthengsten, von Beiträgen an Viehzuchtgenossenschaften, durch Prämierung vorzüglicher Tiere etc. Für solche Zwecke werden jährlich mindestens 6000 Fr. in das Budget aufgenommen. 2. Gesetz betreffend Felderregulierung und Anlegung von Feldwegen (am in Kraft getreten).
Nachdem schon in verschiedenen Gemeinden des Kantons (Allschwil, Oberwil, Therwil etc.) Felderregulierungen im weitesten Umfange stattgefunden hatten, wurde am ein bezügliches Gesetz erlassen. Nach diesem kann die Neueinteilung von Feldern mit Erstellung eines zweckmässigen Wegnetzes und mit oder ohne Zusammenlegung von Parzellen (Felderregulierungen), ebenso Anlagen zur Entwässerung von Grundstücken, gegen den Willen einzelner Eigentümer herbeigeführt werden, sofern mehr als die Hälfte der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke sich für das Unternehmen erklärt und die Zustimmenden mehr als die Hälfte der Fläche des fraglichen Feldes besitzen.
Nach der Neueinteilung dürfen aber die einzelnen Parzellen an Fläche nicht unter 20 a messen. An die Kosten leistet der Kanton bis 25% Unterstützung. 3. Für Unbemittelte gilt das Gesetz betreffend unentgeltliche Rechtshilfe, vom Parteien, die unbemittelt sind und die Rechtsansprüche auf dem Civilwege vor dem Richter geltend zu machen oder sich gegenüber solchen Ansprüchen zu verteidigen haben, geniessen unentgeltliche Rechtshilfe, sofern es sich nicht um mutwillig oder grundlos angehobene Prozesse handelt. In der Absicht, für Prozesse zwischen Arbeitern und ihren Dienstherren betreffend Lohnforderungen ein beschleunigtes Verfahren einzuführen, ist ein besonderes Gesetz erlassen worden, das von der Gerichts- und Prozessordnung abweicht (vom

Die Fürsorge für Arme und Kranke wird zum Teile durch private Liebesthätigkeit geregelt; zum Teile bestehen hiefür besondere Fonds, Stiftungen unter staatlicher Aufsicht.
Das «Landarmengut» mit einem Vermögensbestande von rund 1100
000 Fr. dient,
wie sein Name sagt, den Armen des Kantons. Im Jahre 1899 betrug der Kassaverkehr an Einnahmen 367
433 Fr., an Ausgaben 362
651
Fr. Durch das Landarmengut werden unterhalten und betrieben das Pfrundhaus, (Ende 1899 incl. Dienstpersonal 431 Personen),
das Krankenhaus mit Absonderungshaus und Irrenhaus (83 Personen), der Kantonsspital, der ca. 400 Personen aufnehmen kann.
Der Pflege der Armen nimmt sich in weitgehendem Masse der basellandschaftliche Armenerziehungs-Verein an (gegr. 1848). Sein
Zweck ist, auf dem Wege einer christlichen Erziehung der Verwahrlosung der Jugend und dem Fortschreiten
der Armut in Baselland zu begegnen.
Die Familienunterstützung ist nicht Sache dieses Vereins; sie ist gesetzlich geregelt. Der Verein versorgt arme Kinder (Waisen)
in rechtschaffenen
Familien und unterhält, zum Teil mit Staatsunterstützung, eine Armenerziehungs- und Rettungsanstalt
in Augst mit ca. 40 Knaben. (Einnahmen der Anstalt 1899 21596 Fr., Ausgaben 20413 Fr.). Die Zahl der
in Familien versorgten Kinder betrug im Jahre 1899 258. (Einnahmen des Vereins 1899 48647 Fr., Ausgaben 42298 Fr., Vermögen 136285
Fr.) Ueber dem Vereinsvorstand amtet ein besonderer Armeninspektor.
Eine zweite Armenerziehungsanstalt besteht in Sommerau bei Sissach (gegr. 1852, Ende 1899 21 Knaben, 17 Mädchen, Vermögen ca. 30000 Fr.). Sodann besitzt Frenkendorf eine «Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Mädchen.» (gegründet 1858), 22 Mädchen (Ende 1894). Endlich ist im Jahre 1899 im Bade Kienberg bei Gelterkinden von der gemeinnützigen Gesellschaft mit Staatshilfe eine Anstalt für schwachsinnige Kinder ins Leben gerufen worden, die 6 Knaben und 6 Mädchen beherbergt.
Dem Armenerziehungsverein und seinen Zwecken dient auch der katholische Wehrli'sche Waisenfond für das Birseck mit rund 150000
Fr. Vermögen. An weitern Anstalten sind etwa noch zu erwähnen: Die Kinderheilanstalt Erzenberg in Langenbruck *, das Sanatorium
in Langenbruck * [* = Nur für baselstädtische Patienten.], das Basler Sanatorium in Davos, eröffnet
am in dem gegen 20 Basellandschäftler Aufnahme finden können. Das Sanatorium ist von der Gesellschaft des Guten
und Gemeinnützigen in Basel
mit einem Kostenaufwand von ca. 300
000 Fr. erbaut worden.
Der Kanton Baselland leistete hieran 60000 Fr. und erhielt dafür das Recht, mindestens 10 Betten zu seiner Verfügung zu haben. Für die Betriebskosten kommt die basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft auf. Sie bezahlt pro Patient und Krankentag Fr. 3,50. Die Betriebskosten werden unter beiden Kantonen im Verhältnis der Bettenzahl geteilt. (Vertrag vom 4./6. Februar 1895.) Der Gemeinnützigen Gesellschaft lässt der Regierungsrat aus der Handschinstiftung jährlich für ihre Ausgaben an das Sanatorium 3-4000 Fr. zukommen; ausserdem gestattet er ihr jährlich auf Weihnachten eine Kirchenkollekte. - In Liestal ist 1894 ein Mädchenheim errichtet und 1895, in Oberwil 1899, eine Pestalozzigesellschaft gegründet worden.
Gesellschaften.
Eine segensreiche Thätigkeit entfallet die eben erwähnte basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft, die Kommissionen für folgende Institute bestellt: Sanatorium Davos, Volksbibliotheken, Oeffentliche Vorträge, Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kienberg, Beaufsichtigung entlassener Sträflinge, Koch- und Haushaltungskurse und -schulen, Gründung einer Trinkerheilstätte. Endlich sind im Jahre 1900 durch die Gesellschaft Schulsparkassen ins Leben gerufen worden.
An Kursen werden abgehalten: Koch-, Weissnäh-, Flick-, Glätte- und Kleidermachkurse (1899 122 Kurse mit 936 Schülerinnen) mit Unterstützung der Erziehungsdirektion und der später zu erwähnenden Handschinstiftung. Die Mitgliederzahl der Gesellschaft beträgt ca. 550.
An einigen Bezirksschulen bestehen sog. Vereine ehemaliger Bezirksschüler. Ihre Mitglieder zahlen jährlich Beiträge, die zwischen 50 Cts. bis 10 Fr. schwanken; aus diesen werden an arme Bezirksschüler Lehrmittel, Kleider und Nahrungsmittel verabfolgt. ¶