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Bibliothekkommission, Kantonsbibliothekar, Konservator des Museums, Bezirksschulpfleger, Prüfungskommission für Prüfungen der Bezirksschulen, der gemischten Sekundarschulen, von Bezirks- und Sekundarlehrern und -lehrerinnen, von Primarlehrern und -lehrerinnen, von Arbeitslehrerinnen, von Stipendiaten.
Polizeidirektion: Polizeilieutenant, Strafanstaltsverwaltung (Direktor, Aufseher, Lehrer), Sanitätsrat.
Militärdirektion: Kreiskommandant, Zeughausverwalter und Kriegskommissär, Kasernier.
Endlich Landeskanzlei und Staatsweibel.
Der Regierungsrat ist ferner vertreten durch ein Mitglied im Verwaltungsrat der Kantonalbank, der S. C. B., J. S. B., N. O. B., Waldenburg-Bahn, Birsigthal-Bahn, Eisenbahn Sissach-Gelterkinden und der Lehrer-, Witwen- und Waisenstiftung.
Bezirksverwaltungsbeamte: 4 Statthalter, 5 Bezirksschreiber, 4 Bezirksräte (je einer für die 4 Bezirke). Der Bezirksrat ist zugleich die Vormundschaftsbehörde des Bezirks.
a) Kirchen-, Schul- und Landarmengut;
Verwaltungskommission;
Verwalter, Buchhalter;
Spitalkommission, -pfleger, -arzt.
b) Kommission für die Handschinstiftung.
c) Kantonalbank (Verwaltungsrat, Direktion und Angestellte).
Militärwesen.
Der Kanton stellte auf zur schweizerischen Armee:
Total 11404 Mann.
Staatshaushalt, Finanzen.
Die Staatseinnahmen des Kantons waren im Jahre 1899 folgende:
Fr. | |
---|---|
. | 1375950.- |
Die Ausgaben | 1353631.- |
Aktivsaldo: | 22319.- |
Gemeindeverwaltungen. Die 74 Gemeinden des Kantons sind innerhalb der Schranken der Verfassung und der Gesetze in ihrer Verwaltung autonom; doch unterliegt die Verwaltung durch das ganze Rechnungswesen (auch die Spezialkassen) der Staatsaufsicht.
Die Gemeinden sind rechtlich politische Gemeinden (Einwohnergemeinden) oder Bürgergemeinden. Jene bestehen aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Bewohner des Gemeindebannes, diese aus denjenigen stimmberechtigten Angehörigen einer politischen Gemeinde, die in derselben verbürgert sind. Die politische Gemeinde ist meist zugleich auch Schulgemeinde. Die Gemeindebehörden der politischen Gemeinden, von der Gemeindeversammlung gewählt, sind ein Gemeindepräsident, ein Gemeinderat (3-7 Mitglieder; unter 500 Einwohner 3, 500-1200 5 und über 1200 7), ein Gemeindeschreiber, ein Gemeindekassier, eine Würdigungs- (Schatzungs-)kommission, eine Rechnungsprüfungskommission, eine Steuerkommission, sowie die Schulpflege. Die Gemeinden sind befugt, den Amtszwang einzuführen. Der Gemeinderat der politischen Gemeinde ist in der Regel zugleich Verwaltungsbehörde für die Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde hat als besondere Behörde eine Armenpflege, eine Rechnungsprüfungskommission, einen Armenkassier, Waldbannwarte oder Gemeindeförster.
Die Vermögen der Bürger- und politischen Gemeinden werden natürlich getrennt verwaltet. Die Haupteinnahmen der Einwohner- oder politischen Gemeinden bildet die Gemeindesteuer, deren Höhe von den Einwohnergemeinden selbst bestimmt wird (Ertrag pro 1899 674860 Fr.). Die Haupteinnahme der Bürgergemeinden ist der Erlös aus den Gemeindewaldungen, die für viele Gemeinden ein beträchtliches Vermögen repräsentieren (Ertrag pro 1899 255529 Fr.).
Der Stand der Gemeinde-Vermögen war Ende 1899 folgender:
Fr. | |
---|---|
Aktiven | 22396851.- |
Passiven | 3363507.- |
Rein-Vermögen: | 19033344.- |
Das Staatsvermögen betrug am | |
31. Dezember 1899 | 2379489.- |
31. Dezember 1898 | 2362736.- |
1899 Zunahme: | 16753.- |
Staatsschulden besitzt der Kanton keine. Ausser dem eigentlichen Staatsvermögen bestehen noch eine Anzahl staatlicher Spezialfonds für bestimmte Zwecke; ihr Vermögensbestand war am 7035070 Fr.
Ferner stehen noch unter öffentlicher Verwaltung einige Kassen und Stiftungen mehr privater Natur, welche per ein Gesamtvermögen von 438823 Fr. aufwiesen.
Steuerwesen. Die Haupteinnahmequelle für den Kanton, d. h. Staat, bildet die mit der Verfassung von 1892 eingeführte Staatssteuer (Vermögenssteuer und Einkommens- und Erwerbssteuer).
Das Verhältnis der Belastung von Vermögen und Einkommen ist 1:5, d. h. die einfache Steuer vom Einkommen und Erwerb beträgt 50 Cts. von 100 Fr., wenn die einfache Steuer vom Vermögen 1 Fr. von 1000 Fr. ausmacht.
Die Vermögenssteuer wird folgendermassen erhoben:
etc.
Die Einkommens- und Erwerbssteuer wird folgendermassen erhoben:
Einkommen bis und mit Fr. | 500 | bezahlen keine Steuer |
Einkommen bis und mit Fr. | 700 | die Hälfte des einfach. Ansatzes |
Einkommen bis und mit Fr. | 900 | 3 Viertel des einfach. Ansatzes |
Einkommen bis und mit Fr. | 3000 | den einfachen Ansatz |
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Einkommen bis und mit Fr. | Zuschlag |
---|---|
3500 | 20% |
4000 | 40% |
4500 | 60% |
5000 | 80% |
6000 | 100% |
etc. |
Die Ausmittelung des Vermögens, Einkommens und Erwerbs geschieht in erster Linie durch Selbsttaxation auf 3 Jahre. Gebäude und Grundstücke, sowie die Fahrhabe sind unter Abzug der darauf haftenden Schulden nach ihrem wirklichen Verkaufswerte zu versteuern. Gewöhnlicher Hausrat ist steuerfrei. Kapitalzinse und Dividenden sind als Einkommen zu versteuern. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, welche im Kanton ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art betriebenes Gewerbe betreiben, haben ihre Liegenschaften und Fahrhabe, sowie einen allfälligen Reservefond als Vermögen und den gesamten Reingewinn, abzüglich 4% Zins des einbezahlten Aktienkapitals, als Einkommen zu versteuern.
Das steuerpflichtige Bruttovermögen betrug 1899 (ohne Staatsvermögen, Vermögen staatlicher Verwaltungen, Einwohnergemeindevermögen und ohne hausrätliche Gegenstände) 242367472 Fr., im Jahre 1893 204405684 Fr.
Zunahme des Nettovermögens seit 1896 16600667 = 10,71% im ganzen Kanton.
Die Grund- und Bodenverschuldung ist ungefähr stationär geblieben.
Die Brandlagerschatzung aller Gebäude betrug 1899 Fr. 99528500. Die Brandlagerschatzung der steuerpflichtigen Gebäude allein Fr. 92134400.
Schulwesen.
Die Basis aller Schulinstitutionen bildet die Primarschule, in die die Kinder in der Regel nach dem zurückgelegten 6. Altersjahr eintreten.
Sie umfasst sechs ganze Schuljahre. An sie schliesst an:
a) Die Sekundarschule, für Knaben und Mädchen, getrennt oder gemischt, mit 2-3-jährigem Kurse.
b) Die Bezirksschule mit 3-jährigem Kurse.
Wer keine der beiden Mittelschulen besucht, hat nach dem zurückgelegten sechsten Primarschuljahr noch eine zwei Jahre umfassende Halbtagsschule (Vormittags) oder die sog. Repetierschule zu absolvieren. Schulgelder werden an keiner Schule erhoben. Eine Kantonsschule oder ein Gymnasium zur Vorbereitung auf das akademische Studium besitzt der Kanton nicht; wer studieren will, besucht gewöhnlich die höhern Lehranstalten der Stadt Basel. Die Oberaufsicht über das gesamte Primar-, u. Mittelschulwesen führt ausser der Erziehungsdirektion ein Berufs-Schulinspektor.
Ihn unterstützen in den Primar- und Sekundarschulen die Gemeindeschulpflegen. Für die Bezirksschulen sind besondere vom Regierungsrat aus den betr. Bezirken gewählte Bezirksschulpflegen eingesetzt. Die Jahresprüfungen finden im Frühling statt. Sie werden abgenommen: in den Primarschulen vom Schulinspektor und besondern vom Regierungsrat gewählten Experten;
in der Sekundarschule vom Inspektor und einer vom Regierungsrat ernannten Sekundarschulprüfungskommission, in der Bezirksschule vom Inspektor und der vom Regierungsrat gewählten Bezirksschulprüfungskommission.
Sekundarschulen bestanden 1898 9 mit 382 Schülern und 13 Lehrern, Bezirksschulen 4 mit 483 Schülern und 15 Lehrern, Primarschulen 71 mit 11017 Schülern und 175 Lehrern, Klein-Kinderschulen 18 mit 983 Schülern und 24 Lehrerinnen. Ihre Zahl hat bis 1900 zugenommen.
Arbeitsschulen für die Schülerinnen bestanden im Jahre 1899 im ganzen Kanton 139 mit 136 Lehrerinnen.
Die Ausgaben des Kantons für das Primarschulwesen betrugen im Jahre 1898 169282 Fr., für die Sekundar- und Bezirksschulen 53459 Fr., für die Fortbildungsschulen 10262 Fr., für die Berufsschulen 7578 Fr., für Stipendien an Gymnasiasten etc. 8458 Fr., total 249039 Fr.
Die Ausgaben der Gemeinden betrugen für das Jahr 1898 für Primarschulen 300000, Sekundarschulen 4600, Fortbildungs- und Berufsschulen 2300, total 306900 Fr.
Es wurden also insgesamt ausgegeben: 555939 Fr. oder per Einwohner 8,9 Fr.
Dazu sind noch zu rechnen bei den Berufsschulen die Ausgaben von Gewerbevereinen, von Gemeinden, der Handschinstiftung u. s. f. im Betrage von ca. 7000 Fr.
Die Beiträge des Bundes an die Berufsschulen belief sich im Jahre 1898 auf 5045 Fr.
Die Gesamteinnahmen der Berufsschulen waren im Jahre 1898 15622 Fr.
Für die weibliche Berufsbildung bestehen einige Koch- und Haushaltungsschulen; so in Liestal, Sissach, Gelterkinden. Einzelne zeitlich beschränkte Kurse werden da und dort in verschiedenen Gemeinden durch die gemeinnützige Gesellschaft veranstaltet, doch verwandeln sie sich allmählich zu kontinuirlichen Koch- und Haushaltungsschulen.
Daneben werden auch sogenannte Schulküchen errichtet, d. h. freiwillige Kurse für die Schülerinnen der Halbtag- oder Repetierschule (1896 Sissach, 1898 Binningen). Die Gesamtausgaben hiefür beliefen sich im Jahre 1898 auf 14235 Fr.
Für kommerzielles Bildungswesen wurde im gleichen Jahre 1305 Fr. verausgabt.
Handarbeits (fertigkeits) unterricht wurde 1898 in 6 verschiedenen Ortschaften erteilt.
Für schwachsinnige Kinder und ihre Ausbildung sorgt die gemeinnützige Gesellschaft. Im Jahre 1895 wurde die Gründung und Führung einer entsprechenden Anstalt beschlossen. Auf ist sie im schön gelegenen Bad Kienberg bei Gelterkinden, mit 10 Kindern und 2 Lehrern eröffnet worden. Der Regierungsrat bewilligte einen jährlichen Betriebszuschuss von 4000 Fr. aus der Handschinstiftung.
Die Lehrmittel sind für die Primarschule unentgeltlich. Unbemittelte Schüler von Sekundar- und Bezirkschulen erhalten Unterstützung vom Staat oder auch durch Vereine von ehemaligen Schülern dieser Anstalten, die jährlich einen bestimmten Beitrag in eine Unterstützungskasse bezahlen.
Sodann werden an arme Bezirks- und auch Sekundarschüler Kleider, Schuhe abgegeben; ausserdem erhalten sie im Winter ein Mittagsmahl. Aus der Handschinstiftung ¶