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solothurnischen Endstation Flühen; Spurweite 1 m. Ganze Länge 12572 m, davon auf basellandschaftlichem Boden 8783 m. Dampfbetrieb. 1899 wurden befördert: 891881 Personen, 74040 kg Gepäck, 6318350 kg Güter. Der Bahnverkehr hat seit dem Jahr 1887, ihrer Gründung, ungemein zugenommen. Die Züge morgens und abends bringen hunderte von Arbeitern und Arbeiterinnen nach der Stadt und aus ihr zurück. Der durchgehende Verkehr im Birsigthal ist nicht von Bedeutung, wohl aber der Naheverkehr zwischen der Stadt Basel mit den nächsten elsässischen und solothurnischen Dörfern, ferner mit den Ortschaften im basellandschaftlichen Teile des Birsigthales mit Ettingen, Therwil, Benken-Biel, Oberwil, Bottmingen und Binningen. - Als Durchgangsverkehrsthal ist das Birsthal wichtig mit dem Schienenstrang der J. S. B. (Jura-Simplon-Bahn); auf basellandschaftlichem Boden liegen davon 6159 m Geleise. Von altersher, von der Erbauung der J. S. B., bewegte sich der Birs entlang der Verkehr aus dem Thale der Birs und weiter aus dem westlichen Teile der Schweiz: aus Waadt, aus Neuenburg und aus dem Jura. Die alte Pariserpost nahm gewöhnlich ihren Weg von Basel über Münchenstein, Dornach etc. -
Im Kanton Baselland liegen auch noch 2304 m Geleise der N. O. B. Sie betritt den Kanton bei Basel-Augst und mündet bei Pratteln in die Geleise der S. C. B.
Wenn wir schliesslich noch das Teilstück Basel-Birsfelden der Basler Strassenbahnen (elektrisch betrieben) nennen, von dem 500 m auf basellandschaftlichem Boden liegen, so haben wir die Eisenbahnen des Kantons sämtlich aufgeführt. Wenn wir rekapitulieren, so finden wir an Normalbahnen, die zugleich durchgehenden Verkehr pflegen, die S. C. B., die N. O. B. und die J. S. B., an Schmalspurbahnen, die sackgassartig endigen und dem Naheverkehr dienen, die Birsigthalbahn (B. T. B.), Basler Strassenbahn (B. Str. B.), Waldenburgbahn (W. B.) und Sissach-Gelterkindenbahn (S. G. B.). In der B. T. B. und W. B. und S. G. B. liegt ein Aktienkapital von total 1060000 Fr. und ein Obligationenkapital von total 209000 Fr. Dazu ist geplant eine elektrische Strassenbahn von Basel über Münchenstein nach Arlesheim. Weiter hat eine Gesellschaft die Konzession erhalten für eine Schmalspurbahn Rodersdorf-Leimen-Benken-Therwil-Dornachbrugg. - Endlich besitzen einige Steinbrüche Drahtseilbahnen zur Beförderung des gewonnenen Materials.
Sämtliche Eisenbahnen, namentlich aber ihre der Stadt nahegelegenen Teilstrecken, sind für die Volkswirtschaft des Kantons sowohl als der Stadt Basel von ausserordentlicher Wichtigkeit. Die Stadt erhält durch sie eine Menge von Lebensmitteln, Gemüse, Milch; die Landschaft bezieht Rohstoffe und fertige Produkte, Schüler und Arbeiter gewinnen mit leichter Mühe und mit verhältnismässig billigen Abonnementen ihre Lehr- und Arbeitsstätten. ^[Note:] Allerdings leiden die Basel zunächst gelegenen Gemeinden Birsfelden, Binnigen, Oberwil, Allschwil in finanzieller Hinsicht sehr in der Weise, dass die erleichterte Fahrgelegenheit einerseits und die teuere Wohnung anderseits die Arbeiter auf die Dörfer hinaustreibt. Mit Kindern reich gesegnet, belasten sie dann die Gemeinden namentlich im Schulwesen ausserordentlich, während letztern trotz allen Zuzuges von Bevölkerung keine kräftigen Steuerzahler erwachsen. Es ist daher leicht einzusehen, aus welchen Gründen die Stimmung der Bevölkerung in diesen Gemeinden der Wiedervereinigung mit Basel-Stadt so günstig ist.
Neben den Eisenbahnen besteht noch ein regelmässiger Botenverkehr zwischen Basel und einer grossen Zahl von Ortschaften der Bezirke Liestal und namentlich Sissach und Waldenburg. Die Boten (d. h. Wagen mit Pferden) nehmen drei Mal in der Woche Güter in Basel entgegen u. fahren die Nacht hindurch nach ihren Bestimmungsorten. Die transportierten Güter betreffen hauptsächlich Koffer und Lebensmittel, Kleider und Seidenwaren für die Hausindustriellen der genannten Bezirke. Hier ist noch zu erwähnen der Betrieb einer Rheinfähre zwischen Schweizerhalle und der badischen Ortschaft Wyhlen, durch die Besitzer der Salzwerke Wyhlen und Schweizerhalle, sowie eine Rheinfähre zwischen der Hard und dem bad. Dorfe Grenzach.
Baselland besitzt ein ziemlich ausgedehntes Strassennetz, auf dem überall, wo noch keine Eisenbahn fährt, die eidgenössischen Postwagen ihre Routen machen. Im untern Kantonsteile sind die Strassen natürlich wie das Land eben; im obern ziehen sie sich in Windungen über die Hügel und Höhen des Plateaujura dahin. Sie werden von ca. 90 Wegmachern unterhalten. Die Gesamtlänge der Kantonsstrassen betrug Ende 1899 368000 m; der Unterhalt kostete den Staat im Jahre 1899 188759 Fr. (per km 513 Fr.). An die Kosten des Baues neuer oder an die Korrektion bestehender Strassen haben die beteiligten Gemeinden Beiträge von 1/3-½ zu leisten. Die Strassen, die nicht durchgehendem, gewissermassen kantonalem Verkehre dienen, werden von den Gemeinden unterhalten.
Oeffentliche Telegraphenbureaus bestanden 1899 20; öffentliche Telephonstationen ebenfalls 20.
Politik, Verwaltung etc.
Der Kanton Baselland bildet den 26. Nationalratswahlkreis, und zwar kommen ihm gegenwärtig 3 Mandate zu. Er gehört zum 1. eidgenössischen Assisenbezirk, zum ersten schweizerischen Zollgebiet, zum fünften eidgen. Postkreis und zur fünften Division. Der katholische Teil gehört zum Bistum Basel-Lugano.
In vier Verwaltungsbezirken zählt der Kanton 74 Gemeinden, nämlich:
Im Bezirk | Gemeinden |
---|---|
Arlesheim | 16 |
Liestal | 14 |
Sissach | 29 |
Waldenburg | 15 |
Seit seinem Bestande hat sich der Kanton fünf Verfassungen gegeben. Die erste am die zweite am dann am am und am
Nach den ersten drei Verfassungen waren dem Volke folgende Rechte gegeben:
Abstimmung über die Verfassung und über ihre Abänderungen;
Wahl der Mitglieder des Landrats;
Das Veto. Darnach erlangten die vom Landrate erlassenen Gesetze erst Gültigkeit, wenn nicht innerhalb 14 Tagen (Verfassung von 1850 nach 30 Tagen) nach deren Publikation wenigstens ⅔ der Stimmberechtigten (Verfassung von 1838: die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten) durch an offener Gemeinde abgegebene Unterschriften und unter Angabe der Gründe in Zuschriften an den Landrat die Verwerfung, das Veto, aussprachen.
Die Verfassung von 1863 (gegeben nach der Revisionsbewegung des Demokraten Rolle von Lausen) brachte eine bedeutende Ausdehnung der Volksrechte. Sie führte das obligatorische Referendum, die Volkswahl der Bezirksbehörden (Statthalter) und Bezirksbeamten, sowie die Initiative für Abänderung von Gesetzen ein. - Referendum und Volkswahlen waren durch das sog. Quorum eingeschränkt, d. h. Abstimmungen waren nur gültig, sofern die absolute Mehrheit, und Wahlen nur, sofern wenigstens ¶
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ein Drittel der stimmberechtigten Bürger daran teilgenommen hatten.
Diese Verfassung von 1863 war s. Z. die erste in der Schweiz, die die Demokratie so weitgehend ausgebaut hat. Sie hat in verschiedenen Kantonen zu Revisionen den Anstoss gegeben. - Die Zeit lehrte aber, dass ein gedeihlicher Gang der Staatsverwaltung durch einzelne Bestimmungen der Verfassung gehemmt wurde. Diese Uebertreibungen «des demokratischen Zuges» der 60er Jahre hat schliesslich die letzte, heute noch zu Recht bestehende Verfassung vom wieder beseitigt, oder z. T. wenigstens gemildert. Das Quorum wurde aufgehoben und eine Anzahl Wahlen, die 1863 dem Volke übertragen worden waren, fielen an die Regierung zurück. Neu eingeführt wurde 1892 die Volkswahl des Ständeratmitgliedes und die Gesetzesinitiative (1500 Stimmen erforderlich).
Die obersten Behörden des Kantons sind folgende:
a) Der Landrat, die gesetzgebende und aufsehende Gewalt. Er besteht gegenwärtig aus 79 Mitgliedern, die alle drei Jahre in 40 Wahlkreisen (den Kirchsprengeln) gewählt werden. (Je ein Mitglied auf 800 Einwohner und auf Bruchzahlen von über 400 Einwohner. Verfassung von 1832 auf 500 Ew., 1838 auf 600 und 1850 auf 800 Ew.). Amtsperiode Juni 1899 bis Juni 1902. Seine wichtigsten Geschäfte sind folgende: Beratung der Gesetze, Genehmigung von Verträgen mit andern Kantonen etc., Erlass von Verordnungen zu eidgenössischen und kantonalen Gesetzen, Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung, Prüfung der verschiedenen Staatsverwaltungsrechnungen, Budgetsberatung, Beschlüsse über Staatsanleihen, Entscheid über einmalige jährliche Ausgaben für denselben Gegenstand bis zu 100000 Fr., von alljährlich wiederkehrenden einzelnen Ausgabeposten bis 10000 Fr., Steuerbeschlüsse, Amnestie und Begnadigungsrecht, Erteilung des Kantonsbürgerrechts, verschiedene Wahlen. Der Landrat kann vom Volke abgerufen werden; dazu ist ein Initiativbegehren von 1500 Stimmberechtigten zu stellen.
b) Der Regierungsrat, die vollziehende und Verwaltungsbehörde; fünf Mitglieder, die von der Gesamtheit der Stimmberechtigten alle drei Jahre in einem Wahlkreis gewählt werden. Amtsperiode bis 31. ^[richtig: 30.] Juni 1902. Die Regierung und Verwaltung ist seit der Verfassung von 1850 nach dem sogenannten Direktorialsystem organisiert. (Finanz-, Erziehungs-, Bau-, Justizdirektion, Direktion des Innern, Polizei- und Kirchendirektion.) Vorher hatte für einzelne Verwaltungsabteilungen das Kollegialsystem bestanden.
Wichtigste Geschäfte des Regierungsrates: Entwurf der Gesetze und Beschlüsse, Verhandlungen mit andern Kantonen, dem Bund und mit auswärtigen Staaten, Handhabung der öffentlichen Sicherheit, Verwaltung des Staatsvermögens, Rechnungsablage, Ausgabekompetenz bis 1000 Fr., Beaufsichtigung der Unterbehörden, des Armenwesens, der Gemeindeverwaltung, Wahlen.
c) Das Obergericht, 7 Mitglieder, die durch den Landrat jeweilen auf 3 Jahre gewählt werden. Es ist die oberste Instanz für Civil- und Strafsachen und führt die Aufsicht über die untern Gerichte (Kriminalgericht u. Bezirksgerichte), über patentierte Geschäftsmänner und Advokaten, über Schuldbetreibung und Konkurs.
Für die untere Verwaltung bestehen die 4 obengenannten Bezirke mit je einem vom Volke gewählten Bezirksstatthalter an der Spitze. Dieser ist zugleich der Untersuchungsbeamte für Strafsachen. Das Hypothekarwesen, Erbschaftswesen, sowie andere Notariatsgeschäfte, auch Betreibung und Konkurs, werden durch 5 Bezirksschreibereien besorgt. Bezirk Arlesheim 2 (Arlesheim für das Birsthal, Binningen für das Birsigthal); Liestal, Sissach, Waldenburg. Bezirksgerichte für Civilstreitigkeiten bestehen 5: in Arlesheim, Liestal, Sissach, Gelterkinden und Waldenburg.
Das Kriminalgericht für Strafsachen hat seinen Sitz in Liestal, 7 Mitglieder und 2 Suppleanten. (Behandlung von Hochverrat, Aufruhr, Falschmünzerei, Meineid, Körperverletzung, schwerem Diebstahl, Betrug, Bankerott, Brandstiftung etc.). Das korrektionelle Gericht ist eine Abteilung des Kriminalgerichts, bestehend aus 5 Mitgliedern, die halbjährlich wechseln. (Behandlung von einfachem Diebstahl, Betrug, Fundunterschlagung, Ruhestörung, Tierquälerei, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit etc.).
Im ganzen Kanton bestehen 17 Friedensrichtersprengel. Die friedensrichterliche Instanz soll bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, sowie Ehrbeleidigungsfälle zu schlichten versuchen. Kann sie es nicht, so gelangen die Streitenden vor den Bezirksgerichtspräsidenten und schliesslich vor das Bezirksgericht. Friedensrichter, Bezirksrichter und Bezirksgerichtspräsident werden vom Volk gewählt. Der Staatsanwalt hat seinen Sitz in Liestal. Endlich ist auch noch zu erwähnen die kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung u. Konkurs.
Ausser der genannten Verwaltungs- und Gerichtsbehörde bestehen noch eine Reihe von Unterbehörden verschiedener Art und von Kommissionen.
Die ständigen Kommissionen des Landrates sind: 1. das Bureau. Es besteht aus dem Präsidenten und Vicepräsidenten und 5 weiteren jährlich aus der Mitte des Landrates zu wählenden Mitgliedern. Das Landrats-Bureau bestellt die Kommissionen, deren Wahl die Versammlung des Landrates ihm überträgt. 2. die Petitionskommission, 7 Mitglieder, wobei jeder Bezirk mit wenigstens einem Mitglied vertreten sein muss. Sie hat alle an den Landrat gelangenden Petitionen und Anzüge zu prüfen und zu begutachten. 3. Die Staatsrechnungsprüfungskommission, Bestand wie bei der Petitkommission. Sie prüft sämtliche Staatsrechnungen, das Jahresbudget und den Amtsbericht des Regierungsrates und des Obergerichts.
Regierungsrat.
Beamte der einzelnen Direktionen.
Finanzdirektion: Staatskassaverwaltung, Brandkassaverwaltung, 1 Salzfaktor in Schweizerhalle und 78 Salzauswäger der Gemeinden unter Aufsicht der Finanzdirektion;
die Schatzungsbaumeister (je 2 für jeden Bezirk) stehen, wie die Kaminfeger, unter der Brandkassaverwaltung;
Steuertaxationskommission, Rekurskommission.
Direktion des Innern: Kantonsgeometer, Kantonsförster, Viehschaukommission, Eichmeister, Fischereiaufseher.
Baudirektion: Hochbauinspektor, Strassen- und Wasserbauinspektor, Strassenaufseher und 90 Wegmacher, Wuhrmeister.
Justizdirektion, Kirchendirektion: Nur die gewöhnlichen Sekretäre und Gehilfen, wie alle Direktionen. Katholische Geistliche 9, altkatholische Geistliche 2, reform. Geistliche 33, total 44.
Erziehungsdirektion: Schulinspektor, ¶