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ungeschichteten, massigen Korallenkalke, noch jetzt zusammenhängende Riffe bildend. Durch vertikale Zerklüftung vielfach zerrissen und durch Atmosphärilien angenagt, bildet der Korallenkalk die landschaftlich schönsten Partien des ganzen Kantons. (Schauenburger Fluh, Reichensteinerfels bei Arlesheim, Schloss Birseck, Pfeffingen).
Die thonigen Kalke des Oxfordien u. des Rauracien (Argovien) werden mehrerenorts (Lausen, Itingen, Thalhaus bei Bubendorf) zur Cementfabrikation ausgebeutet.
Von den höhern Malmschichten ist nur an wenigen Stellen (Niederdorf, Wasserfalle) das Sequan vertreten.
Von Kreidebildungen fehlt jede Spur. Die Tertiärgebilde treten im Kanton nur in Fetzen von grösserer oder geringerer Ausdehnung auf. Sie finden sich hauptsächlich in der nw. Ecke des Kantons, bei Basel, Binningen, Bruderholz, Therwil, Ettingen, Arlesheim und gehören hier dem Oligocän (Meeressand) an. Sie bestehen bald aus Sandsteinen und Sanden, bald aus Thonen und Thonmergeln und liefern einen vortrefflichen Ackerboden. Der blaue Letten von Neuallschwil bietet zwei grossen Thonwarenfabriken ein treffliches Rohmaterial. Die Sandsteine schliessen bei Neuallschwil Blattreste in reicher Anzahl ein, unter welchen Zimmtbäume (Cinnamomum, Salix, Daphnogene etc.) die grösste Rolle spielen (Blättermolasse).
Im s. und mittlern Kantonsteil fehlen die Sandsteingebilde des Oligocäns. Was an kleinen Fetzen von der Erosion verschont geblieben ist, gehört der Juranagelfluh und dem miocänen Süsswasserkalk an. Erstere, ein Konglomerat von gerollten Kalksteinen, Quarziten und Buntsandsteinen, bedeckt, zungenartig von S. nach N. verlaufend, die Höhe von Bennwil bis zur Zunzgerhard, die Höhen von Känerkinden, Wittinsburg, sowie die Anhöhe zwischen Hersberg, Nusshof und Sissach. Der miocäne Süsswasserkalk findet sich in kleinen Resten in Tenniken, Anwil, Waldenburg und schliesst hie und da viele Landschnecken, Säugetierzähne und Kohlenfetzen ein.
Die Sohlen der beiden grössern Flussthäler der Ergolz und der Birs bestehen aus Geröllen und Sandablagerungen der Glacialzeit, und zwar sind die von den Schmelzwassern der Gletscher nach den beiden grossen Eiszeiten abgelagerten Kiesterrassen, die Hochterrasse und die Niederterrasse, überall leicht zu erkennen. Die erstere, ältere enthält viele alpine Gerölle (Schanzenau bei St. Jakob, Bahnhof Liestal, Bad Bubendorf), die letztere ist meist aus Jurageröllen zusammengesetzt. In ihr eingebettet liegen die Reste jener grossen Landsäugetiere wie Elephas primigenius, Bos primigenius und priscus, und in der Hardt bei Birsfelden fand sich das Geweih vom Rentier (Cervus larandus).
Eine weitere Ablagerung aus der Quartärzeit, der als «Löss» bezeichnete Lehmsand, dessen Entstehungsweise heute noch umstritten ist, findet sich an der sw. Ecke des Kantons, so am Bruderholz und in den Gruben der Thonwarenfabriken von Neuallschwil. Sie schliesst fast ausschliesslich Reste von Landtieren ein, unter denen zahlreiche Arten von Landschnecken (Helix, Succinea, Pupa, Clausilia) die grösste Rolle spielen. Vielerorts treffen wir verschleppten und entkalkten Löss (Lösslehm); stets liefert derselbe einen vortrefflichen Kulturboden (Spitalwald bei Arlesheim). Bei Mönchenstein findet sich noch über der Hochterrasse eine mehrere Meter mächtige Bank aus faust- bis kopfgrossen alpinen Geröllen, deren Verfrachtung einer ersten Gletscherzeit zugeschrieben wird.
Gewässer.
Das mächtigste Gewässer ist natürlich der Rhein als Grenzstrom im N. des Kantons, mit raschem Laufe und einem Gefälle von ca. 7 m von der Landesgrenze bei Augst bis gegen die Stadt Basel. Es soll in den nächsten Jahren durch die Anlage eines grossen Kanals bei Augst durch den Kanton Basel-Stadt zur Gewinnung elektrischen Stromes ausgenützt werden. Von den übrigen Gewässern (Flüssen) sind zu nennen: die Ergolz (Quelle an der Schafmatte) mit den linksseitigen Nebenflüssen Homburger-Bach, Diegter-Bach, Vordere Frenke und Hintere Frenke und den rechtsseitigen Hemmikerbach und Rickenbächli;
die Birs im Unterlaufe und der Birsig mit drei Quellen aus dem Kanton Solothurn und dem Elsass.
Die Flüsse und Bäche besitzen meist so viel Gefäll, dass sie für industrielle Zwecke Kraft abgeben können, allerdings in ungleichmässiger Weise, da ihre Wassermengen nicht konstant sind. Zur Regenzeit schwellen sie plötzlich zu oft wilden Gewässern an; in heissen Sommermonaten liegen die Flussbette beinahe leer. So klein
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sie alle sind, so erfordern die Flüsse und Bäche doch verschiedene Schutzbauten und Korrektionen.
(Birskorrektion zwischen Aesch und Dornachbrugg; Sohlenversicherung der Birs an der Ausmündung gemeinschaftlich mit Basel-Stadt; Uferschutzbauten an der Frenke, am Birsig u. s. f.).
Bodenkultur.
Wie die Mitteilungen über die geologischen Formationen des Bodens gezeigt haben, ist deren chemische Zusammensetzung derart, dass sie im allgemeinen auf grosse Strecken günstigen Untergrund für Waldbestände bietet, allerdings in verschiedener Weise. Neben trockenem, magerem Waldboden im Muschelkalk treffen wir recht kräftigen im Hauptrogenstein und einen ganz trefflichen für Eichen und Buchen in den Liasschichten. Die Keuperschichten schaffen überall einen fruchtbaren Kultur- und Wiesboden, ebenso die Tertiärgebilde im NW. des Kantons, und ausserordentlich fruchtbar ist auch der «Löss», der thonige Sandboden auf dem Bruderholz und an vielen andern Stellen des tiefsten Kantonsteiles.
Es ist aus den angeführten Thatsachen leicht zu erklären, dass der Kanton Baselland zu den waldreichsten Kantonen der Schweiz gehört. Die bewaldete Fläche beträgt 34% der Gesamtfläche. In einigen Gemeinden ist der Prozentsatz noch grösser. (Liestal 59%, Rothenfluh 52%. Waldenburg 51%, Arlesheim, Tecknau, Diepflingen 50%).
Im untern Kantonsteil ist der Garten- und Ackerbau von grosser Bedeutung, namentlich in den Ebenen. Allschwil ist eigentlich der Krautgarten von Basel.
Nach S. gelegene Hügel tragen mancherorts starke Rebgelände und erzeugen auch in frostfreien, sonnigen Lagen einen ausgezeichneten Wein. Doch haben sich, besonders im untern Kantonsteile, viele Rebenbesitzer infolge anhaltender Missjahre (Frost und Hagel) bestimmen lassen, die Bestände auszureuten. Das Areal des ganzen Kantons umfasst:
ha | % | |
---|---|---|
Wald | 14503 | 34,2% |
Weiden | 1116 | 2,6% |
Wiesen, Aecker, Gärten | 24865 | 58,5% |
Reben | 460 | 1,1% |
Strassen, Wege, Baustellen, Flüsse | 1510 | 3,6% |
Total | 42454 | 100,0% |
.
ha | |
---|---|
Die gesamte Waldfläche auf Kantonsgebiet betr. | 14503 |
Basellandschaftl. Wald ausserhalb des Kantons | 113 |
: | 14616 |
Davon sind | |
Gemeindewald | 10721 |
Wald anderer Gemeinden, sowie Korporationen und Stiftungen | 501 |
Privatwald | 3394 |
: | 14616 |
In neuester Zeit wird der Pflege des Waldes und seiner rationellen Bewirtschaftung grosse Sorgfalt gewidmet; ein Kantonsförster übt die Oberaufsicht aus; ihm sind die Gemeindeförster untergeordnet (Försterkurse).
In 27 Gemeinden bestehen Saat- und Pflanzschulen mit zusammen 319 a Fläche. Zu Kulturen sind verwendet worden:
1899 | 1900 | |
---|---|---|
Buchen | 85920 | 148100 |
Weisstannen | 45300 | 74400 |
Rottannen | 36000 | 19500 |
Föhren | 5600 | 19950 |
Andere Bäume | 23560 | 30650 |
Total | 196380 | 292600 |
(Vgl. Die forstlichen Verhältnisse im Kanton Baselland; hrsg. v. d. Direkt. d. Inn. Liestal 1898. - Amtsberichte des Reg.-Rates d. Kts. Basellandschaft.)
Flora.
Wir können eine Flora der Ebene und eine montane Flora unterscheiden. Erstere treffen wir in dem tiefstgelegenen Teile des Kantons, der an die oberrheinische Tiefebene anstösst; sie zeigt wenig Eigentümlichkeiten gegenüber andern, ähnlichen Floren, vielleicht die, dass einige typische Sandpflanzen von genannter Ebene her ziemlich weit nach S. vorgedrungen sind. Die eigentliche Wiesenflora setzt sich wie überall aus zahlreichen Gramineen zusammen; zwischen ihnen wuchern als Wiesenunkräuter Ranunkeln (Ranunculus acer, bulbosus etc.), Löwenzahn (Leontodon Taraxacum) und Wucherblume (Leucanthemum vulgare). Die beiden erstern verwandeln im Frühling oft ganze Wiesengelände in ein gelbes Blütenmeer.
Als Ackerunkräuter und Ruderalpflanzen an unbebauten Orten sind hauptsächlich zahlreiche Cruciferen zu nennen, von denen einige erst neuerdings durch den modernen Verkehr eingeschleppt worden sind und sich in augen fälliger Weise ausbreiten. (Sinapis arvensis, Erucastrum [eingeschleppt], Sisymbrium officinale, Capsella bursapastoris, Thlaspi arvense und viele andere.)
Die colline und montane Pflanzenwelt ist eine typische Kalkflora, die mit der Juraflora anderer Kantone übereinstimmt und anderswo behandelt wird. (Siehe Art. Jura.) Einige typische Alpenpflanzen sind durch die Gletscher bis in die colline Region verschleppt worden, so z. B. Alyssum montanum (Reichensteinerfels bei Arlesheim, 490 m ü. M.), Arabis alpina (Schauenburgerfluh, 660 m, Reigoldswil ca. 500).
Als wichtigste Kulturpflanzen sind zu nennen für den ganzen Kanton die Kartoffel, im untern Kantonsteil viel Getreide (Weizen, Roggen, Spelt, Gerste, Hafer) im obern Spelt, Einkorn, Sommerweizen, Hafer, Gerste. Wein im untern und mittlern Kantonsteil; berühmte Marken: Wintersingen, Maisprach, Mönchenstein, Klus bei Aesch. Reichlich werden im ganzen Kanton Stein- und Kernobstbäume kultiviert, deren Ertrag als eines der wichtigsten Landesprodukte vielfach exportiert wird (Kirschen und Kirchwasser ^[richtig: Kirschwasser]).
Der Wald ist grösstenteils Mischwald. Unter den Laubhölzern spielen die Buche (Fagus silvatica und Carpinus betulus), die Eiche (Quercus pedunculata und sessiliflora), der Feld- und Bergahorn (Acer campestre u. Acer pseudo-platanus), sowie einige Sorbusarten die Hauptrolle. Die Nadelhölzer sind vertreten durch die beiden wichtigsten Nutzhölzer, die Weisstanne (Abies pectinata und Abies excelsa), sowie durch die gemeine Kiefer (Pinus silvestris). Die Lärche (Larix europæa) gedeiht noch gut in der collinen Region.
Als Unterholz in den Laubwäldern sind zwei immergrüne Einwanderer aus dem Süden zu nennen: Der Buchs (Buxus sempervirens) und die Stechpalme (Ilex aquifolium).
Fauna.
Die Tierwelt des Kantons ist ungefähr die gleiche,
Landwirtschaft und Bodenerzeugnisse des Kantons Basel
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Lf. 34. ^[Karte: 5° 25’ OP; 47° 30’ N; 1:190000]
Verlag von Gebr. Attinger, Neuenburg.
Wald | ▓ | Forêts |
Weide | ▒ | Pâturages |
Ackerland | ░ | Terres cultivées |
Weinbau | █ | Vignes |
Gärtnerei | ♧ | Horticulture |
Holzhandel | ➚ | Commerce de bois |
Steinbruch | ⤧ | Carrière |
Gypsgrube | ⤧Gy | Carrière de gypse |
Cementgrube | ⤧Ci | Carrière de ciment |
Thongrube | ⌂ | Terre à briques |
Fischerei, Fischz. | ⤚ | Pêche, pisciculture |
200 Rinder | ● | 200 bovidés |
100 Schweine | ❙ | 100 porcs |
100 Ziegen | v | 100 chèvres |
100 Schafe | ⥾ | 100 moutons |
100 Bienenst. | * | 100 ruches |
50 Pferde | ▲ | 50 chevaux |
BASEL 1901 | BASELLAND | ||
BÂLE VILLE | BÂLE CAMP. | ||
Rinder | 1572 | 19739 | Bovides |
Schweine | 876 | 6513 | Porcs |
Schafe | 509 | 600 | Moutons |
Ziegen | 163 | 4968 | Chèvres |
Bienenst. | 291 | 6027 | Ruches |
Pferde | 2229 | 2712 | Chevaux |
1:190000
M. B.
V. Attinger sc.
LANDWIRTSCHAFT UND BODENERZEUGNISSE DES KANTONS BASEL
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wie diejenige der übrigen Hügelkantone. Die ursprüngliche einheimische Tierwelt ist im Laufe der Zeit durch den Menschen und seine Kultur stark verändert worden. Eine ganze Anzahl besonders höherer Tierformen, die noch in historischer oder doch praehistorischer Zeit mit dem Menschen zusammenlebten, sind entweder gänzlich vernichtet oder aus dem Gebiete vertrieben worden. So das Wisent, der Bär, der Luchs, der Wolf. Als seltener, verirrter Gast zeigt sich hie und da einmal der früher so häufige Edelhirsch (Cervus elaphus); dass dieses stolze Tier früher im Kantone häufig war, zeigen die stattlichen Geweihe, die heute noch als Jagdtrophäen in öffentlichen Gebäuden (Rathaus zu Liestal) aufbewahrt werden.
Die Wildkatze (Felis catus ferus) ist ebenfalls aus unsern Wäldern verschwunden; das letzte unzweifelhaft ächte Exemplar wurde vor ungefähr 15 Jahren bei Reinach erlegt. Von den grösseren Raubtieren hat einzig der Fuchs, (Canis vulpes) seinen Wohnort mit Erfolg behauptet und scheint sich trotz Gift, Schlingen und Blei in dem Gebiete eher noch zu vermehren, nicht zum Schaden des Landwirtes und Forstmannes, wohl aber zum Leidwesen des Hasenjägers. Unter den 7 Marderarten, dem Edelmarder (Mustela martes) dem Stein- oder Hausmarder (Mustela foina), dem Iltis (Mustela putorius) dem grossen und dem kleinen Wiesel (Mustela herminea und Mustela vulgaris), dem Dachs (Meles taxus) und dem Fischotter (Lutra vulgaris), sind die beiden Wiesel die häufigsten. Dachse richten oft in den Weinbergen und der Fischotter in den Forellenbächen grossen Schaden an.
Unter den wildlebenden Huftieren sind heute nur noch das Reh (Cervus capreolus) und das Wildschwein zu nennen. Früher überall häufig, dankt ersteres heute seine Existenz im Kantonsgebiete blos einer vernünftigen Ausübung der Jagd in verschiedenen Revieren des Kantons. Das Wildschwein (Sus scrofa) wird noch hie und da im ganzen Kantonsgebiete getroffen, doch wird auch ihm bald die letzte Stunde geschlagen haben. Als ständige Aufenthaltsorte sind zu nennen: die Blauenkette bei Pfeffingen sowie die Ostgrenze des Kantons gegen den Aargau hin.
Die sogenannte «kleine Tierwelt» ist vertreten durch etwa ein Dutzend Fledermausarten, den Igel und zwei Spitzmäuse, von denen die Wasserspitzmaus (Sorex fodiens) in Fischzuchtanstalten oft sehr schädlich wird.
Unter den Nagern sind Hase (Lepus timidus) und Eichhorn (Sciurus vulgaris) überall häufig, die beiden zierlichen Schläfer: Haselmaus und Siebenschläfer (Myoxus avellanarius und Myoxus glis) ihrer verborgenen Lebensweise wegen wenig gekannt, doch nicht selten.
Die Wanderratte (Mus decumanus) hat die Hausratte (Mus rattus) fast vollständig verdrängt. Nur sehr wenige Aufenthaltsorte sind von letzteren noch bekannt. Von den Mäusen richtet die Wühlmaus (Arvicola terrestris) durch Abfressen der Wurzeln junger Bäume oft bedeutenden Schaden an.
Die Vogelwelt ist eine ziemlich reiche zu nennen, dank dem Schutz, den ihr Gesetz und Bevölkerung angedeihen lassen. Dies gilt hauptsächlich von den Singvögeln, von denen einige, wie z. B. die Amsel (Turdus merula) durch langjährigen Schutz sich so vermehrt haben, dass sie dem Gärtner und Obstzüchter zur Plage werden.
Als seltenere Vorkommnisse sind zu nennen, unter den Raubvögeln der Uhu (Bubo maximus) und der Raubfussbussard (Buteo lagopus); unter den Klettervögeln der Schwarzspecht (Picus martius), der nur noch in den ruhigsten Tannenwäldern haust; unter den Sperlingsvögeln die Blaurake (Coracias garrula), der Nusshäher (Nucifraga caryocatactes). Der prächtige Flühvogel (Tichodroma muraria) ist ein Wintergast, der von seinen alpinen Brutplätzen bis in die Gegend von Liestal streicht. Fast alle Finken- und Meisenarten sind vertreten; unter den Schwalben ist die Uferschwalbe (Hirundo riparia), die ihre Nester in selbstgefertigte Löcher von Steilwänden baut, überall häufig.
In abgelegenen ruhigen Waldbeständen nisten noch heute Auerhahn (Tetrao urogallus) und Haselhuhn (Tetrao bonasia); Rebhuhn (Starna cinerea) und Wachtel (Coturnix dactylisonans) finden sich mehr in den untern, mehr Getreidefelder bietenden Kantonsteil.
Stelz- und Schwimmvögel sind mangels sumpfiger Gegenden selten und meist Wintergäste. Sie werden immer seltener durch die kunstgerechte Verbauung der Bach- und Flussufer. Nicht selten ist der Fischreiher (Ardea cinerea), der die Forellenbäche heimsucht, und selbstverständlich der Storch (Ciconia alba); die Wildente (Anas boschas) ist im Gebiete Brutvogel (Augst).
Von Reptilien beherbergt das Kantonsgebiet 2 Eidechsenarten (Lacerta agilis und muralis), die Blindschleiche (Anguis fragilis) und 3 Schlangen, worunter die an wärmern Kalkgehängen häufige giftige Juraviper (Vipera aspis). Die Kreuzotter (Pelias berus) fehlt. Vergiftungen durch Schlangenbiss gehören dessenungeachtet zu den grossen Seltenheiten.
Unter den 10 Amphibienarten ist die sonst nicht häufige Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) weit verbreitet und die eigentümlichste; ihr glockenheller Ruf belebt in anmutiger Weise die lauen Frühlings- und Sommerabende.
Sieht man vom Rheine ab, so werden die Gewässer des Kantons nur von wenigen Fischarten bewohnt. In allen Quellbächen findet sich die Forelle (Trutta fario) und zwar je nach dem Untergrunde in vielen Farbvarietäten; ihr Fortbestand wird durch die gesetzlich geregelte künstliche Fischzucht gesichert; auch ihr thut die Verbauung ihrer natürlichen Unterschlupfplätze, der Bach- und Flussufer, vielfach Eintrag. An Edelfischen kommt in den grösseren Bächen ausser der Forelle hie und da noch die Aesche (Thymallus vulgaris) vor.
Der Lachs (Salmo salar) der früher im Herbste ziemlich weit in die Birs und die Ergolz aufstieg, wird heute durch Sohlenverbauungen und Wuhrbauten an seinem Aufsteigen gehindert. An übrigen Fischen beherbergen die beiden obgenannten Gewässer hauptsächlich die Nase (Chondrostoma nasus), die Barbe (Barbus fluviatilis), seltener den Alet (Squalius cephalus), den Riemlig (Squalius Agassizii), die Groppe (Cottus gobio) und die Ellritze (Phoxinus laeris).
Die Nase steigt im April bei günstigem Wasserstande zu Tausenden in die Birs und Ergolz und wird massenweise gefangen und trotz der unsäglichen Anzahl von Muskelgräten gerne gegessen. Der Nasenfang war vorzeiten oft ein so reichlicher, dass die Fische den Schweinen gefüttert oder sogar als Düngmittel benützt werden. (Birsfelden und Augst.)
Von der niedern wirbellosen Tierwelt sind wie überall die Insekten am reichlichsten vertreten. Von Schädlingen in Wald und Feld sind zu nennen: der Maikäfer (Melolontha vulgaris), für welchen der östliche und der westliche Kantonstheil verschiedene Flugjahre haben;
der Borkenkäfer (Bostrychus curvidens), der besonders in den letzten Jahren den Rottannenbeständen übel mitgespielt hat, der Frostspanner (Cheimatobia brumata) und die Gespinnstmotte (Hyponomeuta malinella), zwei bedenkliche Obstbaumverderber.
Die Reblaus (Phylloxera vastatrix) ist in dem Kantonsgebiete noch nie aufgetreten.
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Der Flusskrebs (Astacus fluviatilis) lebt in allen Bächen, ist aber durch Seuchen schon mehrfach dezimiert worden.
Des raschen Laufes der Gewässer wegen ist die Zahl der Süsswassermollusken eine geringe, reich an Arten hingegen sind die kalkliebenden Landschnecken, von denen die grösste, Helix pomatia, im Herbste gesammelt und zu guten Preisen als Fastenspeise über die Kantons- und Landesgrenze hinaus versandt wird.
Haustiere.
Das Rind nimmt unter den Haustieren die erste Stelle ein. Es gehört zum allergrössten Teil der mittelschweren bis schweren Fleckviehrasse an und wird im gebirgigen Kantonsteil vielfach auf den Weiden gesömmert. Die Ziege wird häufig von dem Minderbemittelten gehalten und bewährt sich ihm als vortrefflicher Milcherzeuger; die Schafzucht ist von geringem Belang. Früher hielten die Gemeinden des Leimenthales Schafheerden, die auf den Brachäckern ihre Nahrung fanden. Die gewöhnlichen Zugpferde gehören meist dem Freibergerschlage an. Das Schwein, von dem die gekreuzten englischen Racen bevorzugt werden, wird als Fleischerzeuger fast in jeder Hauswirtschaft gehalten.
Unter dem Hausgeflügel nimmt das Haushuhn die erste Stelle ein. Enten und Gänse werden nur selten und zwar im untern Kantonsteile gehalten; in neuester Zeit wird der Geflügelzucht im Kanton durch den ornithologischen Verein viel Aufmerksamkeit gewidmet. Die Bienenzucht ist vielerorts bedeutend.
Der Viehstand betrug: | 1876 | 1886 | 1896 | Wert pro 1896 (Fr.) |
---|---|---|---|---|
Pferde | 2085 | 2027 | 2323 | 1865000 |
Rinder | 14739 | 17669 | 19912 | 7386260 |
Schweine | 3906 | 4679 | 6679 | 484910 |
Schafe | 2806 | 2200 | 1423 | 35700 |
Ziegen | 4817 | 5187 | 5774 | 152480 |
Bienenstöcke | 5152 | 4628 | 5949 | 107080 |
: | 10031430 |
Gesamtwert des Viehstandes (ohne Bienenstöcke) pro 1896 9925150 Fr. und pro Einwohner 154 Fr. Es kamen im Jahre 1896 auf 1000 Ew.:
Bezirk: | Arlesheim | Liestal | Sissach | Waldenburg | Kanton |
---|---|---|---|---|---|
Rinder | 187 | 265 | 428 | 474 | 308 |
Pferde | 41 | 34 | 31 | 35 | 36 |
Schweine | 113 | 75 | 113 | 108 | 103 |
Schafe | 28 | 11 | 15 | 37 | 22 |
Ziegen | 46 | 77 | 144 | 174 | 89 |
Bienenstöcke | 51 | 87 | 135 | 128 | 92 |
Zur Hebung der Viehzucht wird von Privaten und vom Kanton viel geleistet. Der Kanton besitzt fünf Viehzuchtgenossenschaften, die im Jahre 1898 total 4238 Fr. an Prämien bezogen haben. Zur Förderung der Kleinviehzucht bestehen zwei Ziegenzuchtgenossenschaften. Die Gesamtleistungen zur Förderung der Viehzucht und Landwirtschaft betrugen 1899 vom Kanton 30320 Fr., vom Bund 22553 Fr., zusammen 52873 Fr. (1898 total 48840 Fr., 1897 42951 Fr.).
Jagd und Fischerei sind Gerechtsame der Gemeinden. Diese verleihen das Recht zur Ausübung der Jagd und des Fischfangs auf ihrem Gebiet durch Verpachtung oder durch Ausstellen von Patenten. Die Verpachtung erfolgt in der Regel auf die Dauer von 6 Jahren; von der Befugnis, Patente auszustellen, machen nur 2-3 Gemeinden Gebrauch. Die Einnahmen fallen ganz den Gemeinden zu. Sie betrugen:
Jagd (Fr.) | Fischweide (Fr.) | |
---|---|---|
1890 | 6007 | 3818 |
1895 | 9937 | 7080 |
1899 | 10946 | 6645 |
Gemeindejagdreviere bestehen 73, dazu kommt ein Privatjagdrevier. Die Zahl der Fischereipachten beträgt 80.
Anfang 1899 waren 10 Forellenbrutanstalten mit zusammen 301000 Eiern in Betrieb, aus welchen 273550 junge Fischchen erbrütet wurden. Die Gesamtzahl der im Jahre 1899 in den Fischenzen des Kantons ausgesetzten Jungbrut betrug 256050. Neben Forellen wurden gezüchtet: Lachse (17500), Lachsbastarde (191200), Aeschen (303500). (Ueber Jagd wild u. Fische vergl. Abschnitt Fauna.)
Klima.
Im allgemeinen ist das Klima des Kantons Baselland mild. Von allen Teilen des Kantons haben die am Rhein gelegenen Gegenden von 260-280 m Höhe klimatisch die grössten Vorteile. Wegen der geringen Seehöhe und der vor rauhen Winden geschützten Lage ist die mittlere Jahrestemperatur ziemlich gross, grösser als in den höher und südlicher gelegenen Gegenden. Denn während in diesen noch der Winter sitzt, beginnt es am Rhein drunten schon zu grünen.
Aber auch das übrige Baselbiet, die Gegend nw. vom Jura, gehört zu den klimatisch günstigsten Teilen der Schweiz. Der Schwarzwald im NO. und die letzten Ausläufer des Jura bilden gegen die rauhen Nord- und Ostwinde eine schützende Mauer, und im S. ist der Wall des Jura von grosser Bedeutung für das Klima von Baselland. Die regenbringenden W.- und NW.-Winde streifen an ihnen hin und über sie her und entladen reichliche Mengen von Niederschlägen. Die Bergzüge sind aber nicht so hoch, um den Schnee so lange und so reichlich behalten zu können, dass er im Frühling im Stande wäre, in ungünstiger Weise auf den Einfluss der Sonnenwärme einzuwirken. Sie sind aber hoch genug, um dem Nebelmeer den Eintritt zu erschweren, das im Frühjahr das schweiz. Mittelland wochenlang bedeckt und den Sonnenstrahlen allen Weg auf die Erde versperrt. So vereinigen sich eine Reihe von Umständen in der Weise, dass das Klima des Kantons Basel-Land keine schroffen Gegensätze aufweist.
Natürlich bedingt verschiedene Höhenlage auch etwelche Verschiedenheit in der Temperatur, im Bewölkungsgrad und in der Niederschlagsmenge. Dies zeigen für die Temperatur leicht folgende Zahlen.
Die mittlere Temperatur (Tagesmittel) betrug:
Basel (270 m) | Buus (460 m) NO. d. Kts. | Langenbruck (715 m) S. d. Kts. | |
---|---|---|---|
Winter | 0,28° | 1,10° | 3,03° |
Frühling | 9,35° | 7,94° | 5,95° |
Sommer | 17,86° | 16,17° | 14,32° |
Herbst | 9,45° | 8,48° | 6,57° |
Jahr: | 9,10° | 7,88° | 5,95° |
Die Monatssummen des Niederschlags betrugen im Mittel der Jahre 1883-1897 in Basel 734 mm, Buus 1012 mm, Langenbruck 1103 mm. (Litt.: Die forstlichen Verhältnisse im Kanton Baselland; herausgeg. v. d. Direktion d. Innern. Liestal 1898.)
Bevölkerung.
Es ist klar, dass ein Land-Kanton, wie Baselland, ohne grosse Centren von Handel und Verkehr, nicht in dem Masse für die Bevölkerungsstatistik Interesse bietet, wie eine Stadt, wie Basel z. B., mit unaufhörlicher Einwanderung und raschem Wachstum. So bleibt denn auch die Bewegung in der basellandschaftlichen Bevölkerung ruhig und langsam, wie nachstehende Tabelle zeigt. Die Bevölkerung betrug:
Bezirke | Arlesheim | Liestal | Sissach | Waldenburg | Baselland |
---|---|---|---|---|---|
Zahl der Gem. | 16 | 14 | 29 | 15 | 74 |
1850 | 12003 | 11792 | 14331 | 9759 | 47885 |
1888 | 21903 | 14753 | 15701 | 9584 | 61941 |
% | 35.3 | 23.8 | 25.4 | 15.5 | 100 |
1900 | |||||
Haushaltungen | 5559 | 3200 | 3362 | 1829 | 13750 |
Einwohner | 26416 | 16092 | 16564 | 9379 | 68451 |
% | 38.4 | 23.6 | 24.2 | 13.8 | 100 |
Es ist leicht zu ersehen, von welcher Seite der Zuwachs kommt. Der bergige Bezirk Waldenburg geht zurück, während Sissach ziemlich stabil bleibt; kaum vermögen die Geburtenüberschüsse und die Einwanderung in grössere Dörfer den Ausfall an Todesfällen und Auswanderung zu decken. Auch Liestal ist im Jahrzehnt von 1870-80 und späterhin zurückgeblieben. Was in kräftiger Weise die Bevölkerung vermehrt, ist die Einwanderung oder die Ansiedelung in den grossen Gemeinden um die Stadt Basel im Bezirk Arlesheim. Die Vermehrung tritt in den relativen Zahlen noch deutlicher hervor.
Zunahme in ‰.
Bezirke | 1850/60 | 1860/70 | 1870/80 | 1880/88 | 1850/88 |
---|---|---|---|---|---|
Arlesheim | 16 | 8.9 | 25.4 | 11.6 | 15.7 |
Liestal | 3.4 | 7.6 | 9.3 | 2.4 | 5.8 |
Sissach | 5 | 2.1 | -0,9 | 3.3 | 2.4 |
Waldenburg | 2.4 | -1,5 | -4,4 | 1.9 | -0,5 |
Kanton: | 7 | 4.7 | 9.2 | 5.7 | 6.7 |
Schweiz | 3.7 | 5.1 |
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Der Bezirk Arlesheim ist auch von allen der am dichtesten bevölkerte; es kamen im Jahre 1888 auf den km2:
Ew. | |
---|---|
im Bezirk Arlesheim | 232 |
Liestal | 180 |
Sissach | 112 |
Waldenburg | 91 |
im ganzen Kanton: | 147 Ew. per km2 Ges.-Areal |
153 Ew. per km2 Prod.-Land. |
Die Gliederung nach dem Geschlecht ergab bei der Zählung vom Jahre 1888 folgende Resultate: Total 61941 Einwohner, 30297 männliche, 31644 weibliche, 48,9% von den erstern und 51,1% von den letztern;
also auch hier, wie überall, ein Ueberwiegen des weiblichen Geschlechtes;
1900: 34276 männliche, 34418 weibliche.
Konfessionen: ganzer Kanton 1900: Reform. 52617;
Kathol. 15775;
Israel. 135;
Andere 167;
Total 68694.
Die auffallend grosse Zahl von Katholiken im Bezirk Arlesheim gegenüber den andern Landesteilen rührt daher, dass 9 Gemeinden dieses Bezirks, wie oben erwähnt, bis 1815 zum Bistum Basel gehört hatten und als bischöfliche Unterthanen katholisch geblieben sind. Es waren von je 1000 Ew. im Kanton Baselland:
im Jahre | 1850 | 1888 | 1900 |
---|---|---|---|
Reformiert | 811 | 786 | 767 |
Katholisch | 186 | 209 | 230 |
Die reformierte Konfession ist demnach zu Gunsten der katholischen in der Zahl ihrer Bekenner zurückgegangen. Wie in der ganzen Schweiz (d. h. in den einzelnen Kantonen), hat die stärkere Partei abgenommen und ist die schwächere angewachsen.
Die Zahl der italienisch Redenden ist nun (1900) vermutlich bedeutend grösser; denn das Jahrzehnt 1890-1900 hat dem Kanton an der Grenze gegen Basel eine Menge von italienischen Arbeitern zugeführt.
Im ganzen Kanton waren: | 1888 | 1900 | Zu- od. Abnahme |
---|---|---|---|
Bürger der Ortsgemeinde | 29302 | 27593 | -1709 |
Bürger anderer Ktsgem. | 14737 | 17060 | +2323 |
Schweizer and. Kantone | 13087 | 16493 | +3406 |
Ausländer | 4815 | 7548 | +2733 |
Total | 61941 | 68694 | +6753 |
.
Der Geburtenüberschuss betrug: | 1871/75 | 1876/80 | 1881/85 | 1886/90 | 1891/95 | 1896 | 1897 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
. | 520 | 696 | 623 | 692 | 745 | 877 | 884 |
‰ | 8.7 | 9.9 | 8.9 | 9.9 | 11.8 | 13.5 | 13.6 |
Die Sterbefälle betrugen: | |||||||
1387 | 1377 | 1272 | 1262 | 1182 | 1075 | 1105 | |
‰ | 25 | 23.7 | 21.1 | 20.3 | 18.6 | 16.6 | 17 |
Industrie.
Der Kanton Baselland kann im allgemeinen ein Industriekanton genannt werden. 50% seiner Bevölkerung sind in der Industrie thätig (8421 männliche, 7319 weibliche, total 15740 Personen).
Ihr ältester und wichtigster Zweig ist die Seidenbandindustrie, die «Posamenterei». Sie steht und fällt mit der Bandindustrie der Stadt Basel, weil sie unter deren gleichen Konjunkturen arbeiten muss und wie diese hauptsächlich abhängig ist von der herrschenden Mode. - Die Seidenbandindustrie wird centralisiert betrieben in ca. 12 grössern und kleinern Fabriken des obern Kantonsteiles (Bezirk Sissach vor allem), die alle dem Fabrikgesetze unterstellt sind und sich meist im Besitze von Basler Fabrikanten befinden.
Dezentralisiert finden wir die Seidenbandweberei im obern Kantonsteile in grossem Masse als Hausindustrie. Der Weber oder «Posamenter» bezieht seine Waare aus den Fabriken in Baselland, oder sie wird ihm durch Boten aus Basler Etablissementen nach Hause gebracht. Den kontrolierenden Verkehr zwischen Posamenter und Fabrikant besorgt der «Stuhlläufer», der die Arbeitsstätten der Hausindustriellen aufsucht. Im allgemeinen ist die Lage dieser Bandweber keine besonders glänzende, entsprechend dem häufig flauen Gang der Bandindustrie.
Doch betreiben sie gewöhnlich neben der Weberei etwas Landwirtschaft, und dazu werden die Kinder (Knaben und Mädchen) bei Zeiten zur Mitarbeit angehalten. Wer die Dörfer der obern Bezirke bereist, hört oft aus jedem Hause das eintönige Geklapper der Webstühle. Dabei wird ihm auch auffallen, dass die Häuser (Stockwerke) hier im allgemeinen höher sind, als sie sonst auf dem Lande zu sein pflegen. Der Webstuhl erfordert eine ordentliche Zimmerhöhe, und die Bandindustrie wirkt dem entsprechend auf die Bauart der Häuser bedeutend ein.
Im Birseck finden wir sozusagen keine Hausindustriellen; bei der geringen, durch Eisenbahnen und Arbeiterzüge noch verringerten Entfernung des Arbeiters von der Fabrik in der Stadt, zieht dieser (hauptsächlich aber die Arbeiterin, denn diese kommen vor allem in Betracht) vor, direkt in der Fabrik zu arbeiten.
Die Zahl der dem Fabrikgesetz unterstellten Fabriken zur Herstellung von Gespinnsten und Geweben war im Jahr 1899 18. (Darunter auch eine Wollspinnerei und eine Wolltuchfabrik.) Die in dieser Industrie thätige Arbeiterzahl betrug im Jahre 1888 9761, 6182 weibliche und 3579 männliche; 15981 Personen lebten von dem Ertrag dieser Industrie.
Im ganzen befassten sich im Jahre 1888 62% aller in der Industrie Thätigen mit der Herstellung von Geweben und Gespinnsten.
Ein direkt an den Boden gefesselter Industriezweig ist derjenige der Thonwaren- und Ziegelfabrikation. Es eignet sich hiezu vor allem ein grosser Teil des Bodens im Birseck (vergl. Geologie), rechts und links des Birsig bis hinunter nach Neu Allschwil. So sind im Bezirk Arlesheim sechs grössere mechanische Ziegeleien dem Fabrikgesetz unterstellt. Daneben bestehen viele kleine Handziegeleien. Die letzten Jahre hindurch waren die Thonwarenfabrikanten nicht auf Rosen gebettet.
Zunächst sind infolge der starken Bauthätigkeit Basels Ziegeleien in Masse gegründet worden, darunter gewaltige Etablissemente; sodann entwickelte sich bald eine ganz intensive Konkurrenz, so dass man lange um Basel herum die billigsten Ziegel kaufen konnte. Im Jahre 1900 haben sich endlich die Fabrikanten zur Erhöhung der Preise zusammengeschlossen, doch haben sich die Preisvereinbarungen nicht halten können. In Laufen wird aus Huppererde feinere Thonware fabriziert, im Birseck Thongeschirr.
Zahlreich sind im Kanton die Sägereien und mechanischen Schreinereien (Holzbearbeitung). Sie nützen die Wasserkräfte aus, die leichthin aus Bächen und Flüssen gewonnen werden; der Waldreichtum des Kantons liefert
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zugleich billiges Rohmaterial. In der Holzindustrie sind ungefähr 1000 Personen thätig, d. h. ca. 16% aller Berufstätigen. Dem Fabrikgesetz sind 1899 12 grössere Etablissemente unterstellt gewesen.
Die Uhrenindustrie (Waldenburg und Umgebung u. Maisprach) beschäftigt ca. 400 Personen (270 m., 130 w.)
Ein Industriezentrum scheinen die beiden Dörfer Muttenz und Pratteln zu werden (unweit Basel an der SCB u. NOB gelegen). Teils ist es der billige und ausreichende Boden, teils die günstige Lage an 2 Eisenbahnlinien, die beide die Basler Industriellen hinauslocken vor die Stadt, wo ihnen zugleich billige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
So finden wir in Pratteln (Schweizerhalle) u. Muttenz an grösseren Etablissementen: 5 chemische Fabriken, 1 Cichorienfabrik, 1 Brückenbauanstalt, 1 Dachpappenfabrik, 1 Kunststeinfabrik, 1 Verzinkerei, 1 Möbelfabrik, u. s. f. Ein weiteres Industriezentrum bildet sodann Liestal mit ca. 25 Fabriken. Das grösste Unternehmen im Kanton ist dasjenige der Elektrizitätsgesellschaft Alioth in Münchenstein mit ca. 900 Arbeitern und Angestellten und einer Jahresproduktion von ca. 6 Millionen Fr.
Dem Fabrikgesetz waren am unterstellt: 12 chemische Fabriken, 12 Seidenbandwebereien und -windereien, 4 Floretspinnereien und Kämmlereien, 12 Sägereien, 1 Parqueteriefabrik, 7 Maschinenfabriken (1 Velofabrik), 7 Uhrenfabriken, 8 Thonwaarenfabriken und Ziegeleien, 6 Cement- und -warenfabriken, 4 Bierbrauereien, 8 Buchdruckereien, 3 Lebensmittelfabriken, 2 Schuhfabriken, 2 Wolltuchfabriken, 2 Eisengiessereien, 8 andere Etablissemente; total 98 Fabriken mit 98 Dampfkesseln und 5 Dampfgefässen. Dem schweizerischen Verein von Dampfkesselbesitzern gehörten 1899 aus dem Kanton 65 Mitglieder an.
Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich diese Fabriken folgendermassen: Arlesheim 33, Liestal 34, Sissach 20, Waldenburg 10.
Unfälle aus haftpflichtlichen Betrieben (incl. Eisenbahnbetrieb) 1897, 326; 1898, 468; 1899, 394.
Handel.
Dem Handel kommt im Kt. Baselland nicht die Bedeutung zu, wie der Industrie, und er ist nicht entfernt zu vergleichen mit demjenigen des Nachbarkantons Basel-Stadt. Es ist auch klar; denn Baselland hat eigentlich nur Transitverkehr und weist keine besonders wichtigen Empfangsstationen auf. Die i. J. 1888 im Handel thätigen 755 m. und 603 w., total 1358 Personen standen wohl meist im Dienste des Kleinhandels und Detailverkaufs. Circa 900 besassen ein eigenes Geschäft oder wirkten in Geschäften von Familienangehörigen, und nur ca. 450 waren in fremden Geschäften thätig, d. h. nur 33% der im Handel Erwerbenden. (Baselstadt 55%.)
Den Geldverkehr besorgen eine Anzahl von Banken und Spar- und Leihkassen.
In erster Linie ist zu nennen die Kantonalbank in Liestal mit 3 Millionen Fr. Grundkapital, 2 Millionen Notenemission und einem Obligationenbestand von über 29 Millionen Fr. Der Gesamtverkehr betrug im Jahre 1899 148,252,000 Fr. Nach der Höhe der Einlagen und des Umsatzes steht der Kantonalbank am nächsten die 1849 gegründete basellandschaftliche Hypothekenbank in Liestal (mit Filiale in Basel). 1899: Aktienkapital 5 Millionen Fr., Obligationen 24287300 Fr., Sparkasse 3382000, Reserve 1260000 Fr., Reingewinn 234889 Fr. Nun folgen die kleineren Institute, die zum Teil aber verhältnismässig hohe Umsätze erzielen. 1899: Spar- und Leihkasse Sissach 500000 Fr. Aktien, 2887240 Obligationen; Spar- und Leihkasse Arlesheim 300000 Aktien, 680750 Obligationen; Ersparniskasse Gelterkinden 200000 Aktien, 3882600 Obligationen; Sparkasse Waldenburg 200000 Aktien, 820800 Obligationen und endlich Ersparniskasse des untern Bezirks diesseits des Rheines. (Sitz in Bottmingen.)
Verkehr.
Der Kanton Baselland ist seit alter Zeit für den Durchgangsverkehr ein wichtiges Land gewesen, und er hat namentlich für die Stadt frühe schon ausserordentliche Bedeutung besessen, so dass sie es nötig erachtete, sich aller Verbindungslinien zwischen dem Rhein und der Innerschweiz zu bemächtigen. Es waren denn auch meist wirtschaftspolitische Gründe, die Basel frühzeitig bewogen, das ganze Land mit der grossen Verkehrslinie vom Hauenstein durch das Homburgerthal und durch das vordere Frenkenthal kaufweise an sich zu bringen. So kam die Stadt in den Besitz der Landschaft und der wichtigsten Verbindungsstrasse mit der Eidgenossenschaft. - Die Strasse über Langenbruck wird schon als Römerstrasse genannt.
Sie führte von der Passhöhe bei Langenbruck hinunter der Frenke entlang nach Bubendorf, beim Steinenbrückli über die Ergolz nach Liestal und an den Rhein. Im Mittelalter wird häufiger die Strasse über den untern Hauenstein genannt, die bis zur Durchbohrung des Berges durch die S. C. B. grosse Bedeutung besessen hat. Heute führt der Schienenstrang der S. C. B. durch das Thal an Läufelfingen, Buckten, Rümlingen, Diepflingen und Thürnen vorbei nach Sissach; von hier geht er weiter thalabwärts nach Itingen, Lausen und Liestal, dann nach Schönthal (Frenkendorf und Füllinsdorf), Pratteln, Muttenz und Basel. Die bedeutendsten Stationen sind Pratteln, Liestal u. Sissach.
^[Note:] Der Lokalverkehr der Bahn ist im obern Kantonsteil, von Sissach weg nach Läufelfingen, sehr gering. Dazu steigt das Tracé der Bahn ziemlich stark, so dass diese Strecke der S. C. B. zu den am wenigsten einträglichen Teilen des ganzen Unternehmens gehört. Die Gesamtlänge des auf basellandschaftlichem Boden liegenden Netzes der S. C. B. beträgt 31075 m. -
Gewissermassen als Konkurrenzbahn wird seit einigen Jahren die Erbauung der s. Z. (1872) schon begonnenen Wasserfallenbahn Liestal-Bubendorf-Reigoldswil-Balsthal angestrebt (vergl. Dr. G. A. Frey: Die Wasserfallenbahn; eine volkswirtschaftliche Untersuchung. Basel 1899). Von einer ähnlichen Konkurrenzlinie spricht man im Waldenburgerthal (Kellenbergbahn). Die Regierung hat sich zu Gunsten der Wasserfallenbahn ausgesprochen. Die Konzession ist für beide Projekte noch in Bern anhängig. Heute bewegt sich in diesem Landesteil der Verkehr grossenteils auf der Waldenburgerbahn (Schmalspurbahn, 75 cm Spurweite). Pro 1899: Personentransport 120533 Personen, Gepäck 2552260 kg, Güter 8398610 kg.
Von Sissach über Böckten nach Gelterkinden führt ebenfalls eine Schmalspurbahn (75 cm Spurweite), die Sissach-Gelterkindenbahn. 1899 wurden befördert: 133117 Personen, 327680 kg Gepäck, 1222260 kg Güter. Bahnlänge 3148 m. Betrieb elektrisch, sofern die Ergolz genug Wasser liefert, sonst Dampfbetrieb.
Die dritte Schmalspurbahn im Kanton ist die Birsigthalbahn (B.T.B.), im Bezirk Arlesheim, von Basel nach der
Hauptsächliste Industrien des Kantons Basel
GEOGRAPHISCHES LEXIKON DER SCHWEIZ
Lif. 33. ^[Karte: 5° 25’ OP; 47° 30’ N; 1:190000]
Verlag von Gebr. Attinger, Neuenburg.
Industrien der Stadt Basel | Industries de la ville de Bâle | |
---|---|---|
Zahl der Fabriken: | Nombre des fabriques | |
Seidenindustrie | 30 | Industrie de la soie |
Textilindustrie | 7 | Industrie textile |
Chemische Produkte | 7 | Produits chimiques |
Nahrungsmittel | 26 | Produits alimentaires |
Graphische Industrien | 33 | Industries graphiques |
Holzindustrie | 47 | Industrie au bois |
Metallindustrie | 54 | Métallurgie |
Thonwaarenfabrikation | 8 | Céramique |
Verschied. Industrien | 17 | Industries diverses |
Seidenindustrie, Industrie de la soie
░ 5-10% der Einwohner
▒ 10-15% des habitants
▓ 15-20% der Einwohner
█ Centrum verschiedener Industrien
█ Centres d'industries diverses
Seidenspinnereien | S | Filatures de soie |
Uhrmacherei. | ⊕ | Horlogerie |
Thonwaarenf. Ciment | ⌂ | Briques et ciment |
Maschinenbau | ⑃ | Fab. de machines |
Sägereien, Parketterie | ⟣ | Scieries parqueteries |
Chemische Produkte | ❢ | Produits chimiques |
1:190000
HAUPTSÆCHLICHSTE INDUSTRIEN DES KANTONS BASEL
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solothurnischen Endstation Flühen; Spurweite 1 m. Ganze Länge 12572 m, davon auf basellandschaftlichem Boden 8783 m. Dampfbetrieb. 1899 wurden befördert: 891881 Personen, 74040 kg Gepäck, 6318350 kg Güter. Der Bahnverkehr hat seit dem Jahr 1887, ihrer Gründung, ungemein zugenommen. Die Züge morgens und abends bringen hunderte von Arbeitern und Arbeiterinnen nach der Stadt und aus ihr zurück. Der durchgehende Verkehr im Birsigthal ist nicht von Bedeutung, wohl aber der Naheverkehr zwischen der Stadt Basel mit den nächsten elsässischen und solothurnischen Dörfern, ferner mit den Ortschaften im basellandschaftlichen Teile des Birsigthales mit Ettingen, Therwil, Benken-Biel, Oberwil, Bottmingen und Binningen. - Als Durchgangsverkehrsthal ist das Birsthal wichtig mit dem Schienenstrang der J. S. B. (Jura-Simplon-Bahn); auf basellandschaftlichem Boden liegen davon 6159 m Geleise. Von altersher, von der Erbauung der J. S. B., bewegte sich der Birs entlang der Verkehr aus dem Thale der Birs und weiter aus dem westlichen Teile der Schweiz: aus Waadt, aus Neuenburg und aus dem Jura. Die alte Pariserpost nahm gewöhnlich ihren Weg von Basel über Münchenstein, Dornach etc. -
Im Kanton Baselland liegen auch noch 2304 m Geleise der N. O. B. Sie betritt den Kanton bei Basel-Augst und mündet bei Pratteln in die Geleise der S. C. B.
Wenn wir schliesslich noch das Teilstück Basel-Birsfelden der Basler Strassenbahnen (elektrisch betrieben) nennen, von dem 500 m auf basellandschaftlichem Boden liegen, so haben wir die Eisenbahnen des Kantons sämtlich aufgeführt. Wenn wir rekapitulieren, so finden wir an Normalbahnen, die zugleich durchgehenden Verkehr pflegen, die S. C. B., die N. O. B. und die J. S. B., an Schmalspurbahnen, die sackgassartig endigen und dem Naheverkehr dienen, die Birsigthalbahn (B. T. B.), Basler Strassenbahn (B. Str. B.), Waldenburgbahn (W. B.) und Sissach-Gelterkindenbahn (S. G. B.). In der B. T. B. und W. B. und S. G. B. liegt ein Aktienkapital von total 1060000 Fr. und ein Obligationenkapital von total 209000 Fr. Dazu ist geplant eine elektrische Strassenbahn von Basel über Münchenstein nach Arlesheim. Weiter hat eine Gesellschaft die Konzession erhalten für eine Schmalspurbahn Rodersdorf-Leimen-Benken-Therwil-Dornachbrugg. - Endlich besitzen einige Steinbrüche Drahtseilbahnen zur Beförderung des gewonnenen Materials.
Sämtliche Eisenbahnen, namentlich aber ihre der Stadt nahegelegenen Teilstrecken, sind für die Volkswirtschaft des Kantons sowohl als der Stadt Basel von ausserordentlicher Wichtigkeit. Die Stadt erhält durch sie eine Menge von Lebensmitteln, Gemüse, Milch; die Landschaft bezieht Rohstoffe und fertige Produkte, Schüler und Arbeiter gewinnen mit leichter Mühe und mit verhältnismässig billigen Abonnementen ihre Lehr- und Arbeitsstätten. ^[Note:] Allerdings leiden die Basel zunächst gelegenen Gemeinden Birsfelden, Binnigen, Oberwil, Allschwil in finanzieller Hinsicht sehr in der Weise, dass die erleichterte Fahrgelegenheit einerseits und die teuere Wohnung anderseits die Arbeiter auf die Dörfer hinaustreibt. Mit Kindern reich gesegnet, belasten sie dann die Gemeinden namentlich im Schulwesen ausserordentlich, während letztern trotz allen Zuzuges von Bevölkerung keine kräftigen Steuerzahler erwachsen. Es ist daher leicht einzusehen, aus welchen Gründen die Stimmung der Bevölkerung in diesen Gemeinden der Wiedervereinigung mit Basel-Stadt so günstig ist.
Neben den Eisenbahnen besteht noch ein regelmässiger Botenverkehr zwischen Basel und einer grossen Zahl von Ortschaften der Bezirke Liestal und namentlich Sissach und Waldenburg. Die Boten (d. h. Wagen mit Pferden) nehmen drei Mal in der Woche Güter in Basel entgegen u. fahren die Nacht hindurch nach ihren Bestimmungsorten. Die transportierten Güter betreffen hauptsächlich Koffer und Lebensmittel, Kleider und Seidenwaren für die Hausindustriellen der genannten Bezirke. Hier ist noch zu erwähnen der Betrieb einer Rheinfähre zwischen Schweizerhalle und der badischen Ortschaft Wyhlen, durch die Besitzer der Salzwerke Wyhlen und Schweizerhalle, sowie eine Rheinfähre zwischen der Hard und dem bad. Dorfe Grenzach.
Baselland besitzt ein ziemlich ausgedehntes Strassennetz, auf dem überall, wo noch keine Eisenbahn fährt, die eidgenössischen Postwagen ihre Routen machen. Im untern Kantonsteile sind die Strassen natürlich wie das Land eben; im obern ziehen sie sich in Windungen über die Hügel und Höhen des Plateaujura dahin. Sie werden von ca. 90 Wegmachern unterhalten. Die Gesamtlänge der Kantonsstrassen betrug Ende 1899 368000 m; der Unterhalt kostete den Staat im Jahre 1899 188759 Fr. (per km 513 Fr.). An die Kosten des Baues neuer oder an die Korrektion bestehender Strassen haben die beteiligten Gemeinden Beiträge von 1/3-½ zu leisten. Die Strassen, die nicht durchgehendem, gewissermassen kantonalem Verkehre dienen, werden von den Gemeinden unterhalten.
Oeffentliche Telegraphenbureaus bestanden 1899 20; öffentliche Telephonstationen ebenfalls 20.
Politik, Verwaltung etc.
Der Kanton Baselland bildet den 26. Nationalratswahlkreis, und zwar kommen ihm gegenwärtig 3 Mandate zu. Er gehört zum 1. eidgenössischen Assisenbezirk, zum ersten schweizerischen Zollgebiet, zum fünften eidgen. Postkreis und zur fünften Division. Der katholische Teil gehört zum Bistum Basel-Lugano.
In vier Verwaltungsbezirken zählt der Kanton 74 Gemeinden, nämlich:
Im Bezirk | Gemeinden |
---|---|
Arlesheim | 16 |
Liestal | 14 |
Sissach | 29 |
Waldenburg | 15 |
Seit seinem Bestande hat sich der Kanton fünf Verfassungen gegeben. Die erste am die zweite am dann am am und am
Nach den ersten drei Verfassungen waren dem Volke folgende Rechte gegeben:
Abstimmung über die Verfassung und über ihre Abänderungen;
Wahl der Mitglieder des Landrats;
Das Veto. Darnach erlangten die vom Landrate erlassenen Gesetze erst Gültigkeit, wenn nicht innerhalb 14 Tagen (Verfassung von 1850 nach 30 Tagen) nach deren Publikation wenigstens ⅔ der Stimmberechtigten (Verfassung von 1838: die absolute Mehrheit der Stimmberechtigten) durch an offener Gemeinde abgegebene Unterschriften und unter Angabe der Gründe in Zuschriften an den Landrat die Verwerfung, das Veto, aussprachen.
Die Verfassung von 1863 (gegeben nach der Revisionsbewegung des Demokraten Rolle von Lausen) brachte eine bedeutende Ausdehnung der Volksrechte. Sie führte das obligatorische Referendum, die Volkswahl der Bezirksbehörden (Statthalter) und Bezirksbeamten, sowie die Initiative für Abänderung von Gesetzen ein. - Referendum und Volkswahlen waren durch das sog. Quorum eingeschränkt, d. h. Abstimmungen waren nur gültig, sofern die absolute Mehrheit, und Wahlen nur, sofern wenigstens
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ein Drittel der stimmberechtigten Bürger daran teilgenommen hatten.
Diese Verfassung von 1863 war s. Z. die erste in der Schweiz, die die Demokratie so weitgehend ausgebaut hat. Sie hat in verschiedenen Kantonen zu Revisionen den Anstoss gegeben. - Die Zeit lehrte aber, dass ein gedeihlicher Gang der Staatsverwaltung durch einzelne Bestimmungen der Verfassung gehemmt wurde. Diese Uebertreibungen «des demokratischen Zuges» der 60er Jahre hat schliesslich die letzte, heute noch zu Recht bestehende Verfassung vom wieder beseitigt, oder z. T. wenigstens gemildert. Das Quorum wurde aufgehoben und eine Anzahl Wahlen, die 1863 dem Volke übertragen worden waren, fielen an die Regierung zurück. Neu eingeführt wurde 1892 die Volkswahl des Ständeratmitgliedes und die Gesetzesinitiative (1500 Stimmen erforderlich).
Die obersten Behörden des Kantons sind folgende:
a) Der Landrat, die gesetzgebende und aufsehende Gewalt. Er besteht gegenwärtig aus 79 Mitgliedern, die alle drei Jahre in 40 Wahlkreisen (den Kirchsprengeln) gewählt werden. (Je ein Mitglied auf 800 Einwohner und auf Bruchzahlen von über 400 Einwohner. Verfassung von 1832 auf 500 Ew., 1838 auf 600 und 1850 auf 800 Ew.). Amtsperiode Juni 1899 bis Juni 1902. Seine wichtigsten Geschäfte sind folgende: Beratung der Gesetze, Genehmigung von Verträgen mit andern Kantonen etc., Erlass von Verordnungen zu eidgenössischen und kantonalen Gesetzen, Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung, Prüfung der verschiedenen Staatsverwaltungsrechnungen, Budgetsberatung, Beschlüsse über Staatsanleihen, Entscheid über einmalige jährliche Ausgaben für denselben Gegenstand bis zu 100000 Fr., von alljährlich wiederkehrenden einzelnen Ausgabeposten bis 10000 Fr., Steuerbeschlüsse, Amnestie und Begnadigungsrecht, Erteilung des Kantonsbürgerrechts, verschiedene Wahlen. Der Landrat kann vom Volke abgerufen werden; dazu ist ein Initiativbegehren von 1500 Stimmberechtigten zu stellen.
b) Der Regierungsrat, die vollziehende und Verwaltungsbehörde; fünf Mitglieder, die von der Gesamtheit der Stimmberechtigten alle drei Jahre in einem Wahlkreis gewählt werden. Amtsperiode bis 31. ^[richtig: 30.] Juni 1902. Die Regierung und Verwaltung ist seit der Verfassung von 1850 nach dem sogenannten Direktorialsystem organisiert. (Finanz-, Erziehungs-, Bau-, Justizdirektion, Direktion des Innern, Polizei- und Kirchendirektion.) Vorher hatte für einzelne Verwaltungsabteilungen das Kollegialsystem bestanden.
Wichtigste Geschäfte des Regierungsrates: Entwurf der Gesetze und Beschlüsse, Verhandlungen mit andern Kantonen, dem Bund und mit auswärtigen Staaten, Handhabung der öffentlichen Sicherheit, Verwaltung des Staatsvermögens, Rechnungsablage, Ausgabekompetenz bis 1000 Fr., Beaufsichtigung der Unterbehörden, des Armenwesens, der Gemeindeverwaltung, Wahlen.
c) Das Obergericht, 7 Mitglieder, die durch den Landrat jeweilen auf 3 Jahre gewählt werden. Es ist die oberste Instanz für Civil- und Strafsachen und führt die Aufsicht über die untern Gerichte (Kriminalgericht u. Bezirksgerichte), über patentierte Geschäftsmänner und Advokaten, über Schuldbetreibung und Konkurs.
Für die untere Verwaltung bestehen die 4 obengenannten Bezirke mit je einem vom Volke gewählten Bezirksstatthalter an der Spitze. Dieser ist zugleich der Untersuchungsbeamte für Strafsachen. Das Hypothekarwesen, Erbschaftswesen, sowie andere Notariatsgeschäfte, auch Betreibung und Konkurs, werden durch 5 Bezirksschreibereien besorgt. Bezirk Arlesheim 2 (Arlesheim für das Birsthal, Binningen für das Birsigthal); Liestal, Sissach, Waldenburg. Bezirksgerichte für Civilstreitigkeiten bestehen 5: in Arlesheim, Liestal, Sissach, Gelterkinden und Waldenburg.
Das Kriminalgericht für Strafsachen hat seinen Sitz in Liestal, 7 Mitglieder und 2 Suppleanten. (Behandlung von Hochverrat, Aufruhr, Falschmünzerei, Meineid, Körperverletzung, schwerem Diebstahl, Betrug, Bankerott, Brandstiftung etc.). Das korrektionelle Gericht ist eine Abteilung des Kriminalgerichts, bestehend aus 5 Mitgliedern, die halbjährlich wechseln. (Behandlung von einfachem Diebstahl, Betrug, Fundunterschlagung, Ruhestörung, Tierquälerei, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit etc.).
Im ganzen Kanton bestehen 17 Friedensrichtersprengel. Die friedensrichterliche Instanz soll bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, sowie Ehrbeleidigungsfälle zu schlichten versuchen. Kann sie es nicht, so gelangen die Streitenden vor den Bezirksgerichtspräsidenten und schliesslich vor das Bezirksgericht. Friedensrichter, Bezirksrichter und Bezirksgerichtspräsident werden vom Volk gewählt. Der Staatsanwalt hat seinen Sitz in Liestal. Endlich ist auch noch zu erwähnen die kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung u. Konkurs.
Ausser der genannten Verwaltungs- und Gerichtsbehörde bestehen noch eine Reihe von Unterbehörden verschiedener Art und von Kommissionen.
Die ständigen Kommissionen des Landrates sind: 1. das Bureau. Es besteht aus dem Präsidenten und Vicepräsidenten und 5 weiteren jährlich aus der Mitte des Landrates zu wählenden Mitgliedern. Das Landrats-Bureau bestellt die Kommissionen, deren Wahl die Versammlung des Landrates ihm überträgt. 2. die Petitionskommission, 7 Mitglieder, wobei jeder Bezirk mit wenigstens einem Mitglied vertreten sein muss. Sie hat alle an den Landrat gelangenden Petitionen und Anzüge zu prüfen und zu begutachten. 3. Die Staatsrechnungsprüfungskommission, Bestand wie bei der Petitkommission. Sie prüft sämtliche Staatsrechnungen, das Jahresbudget und den Amtsbericht des Regierungsrates und des Obergerichts.
Regierungsrat.
Beamte der einzelnen Direktionen.
Finanzdirektion: Staatskassaverwaltung, Brandkassaverwaltung, 1 Salzfaktor in Schweizerhalle und 78 Salzauswäger der Gemeinden unter Aufsicht der Finanzdirektion;
die Schatzungsbaumeister (je 2 für jeden Bezirk) stehen, wie die Kaminfeger, unter der Brandkassaverwaltung;
Steuertaxationskommission, Rekurskommission.
Direktion des Innern: Kantonsgeometer, Kantonsförster, Viehschaukommission, Eichmeister, Fischereiaufseher.
Baudirektion: Hochbauinspektor, Strassen- und Wasserbauinspektor, Strassenaufseher und 90 Wegmacher, Wuhrmeister.
Justizdirektion, Kirchendirektion: Nur die gewöhnlichen Sekretäre und Gehilfen, wie alle Direktionen. Katholische Geistliche 9, altkatholische Geistliche 2, reform. Geistliche 33, total 44.
Erziehungsdirektion: Schulinspektor,
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Bibliothekkommission, Kantonsbibliothekar, Konservator des Museums, Bezirksschulpfleger, Prüfungskommission für Prüfungen der Bezirksschulen, der gemischten Sekundarschulen, von Bezirks- und Sekundarlehrern und -lehrerinnen, von Primarlehrern und -lehrerinnen, von Arbeitslehrerinnen, von Stipendiaten.
Polizeidirektion: Polizeilieutenant, Strafanstaltsverwaltung (Direktor, Aufseher, Lehrer), Sanitätsrat.
Militärdirektion: Kreiskommandant, Zeughausverwalter und Kriegskommissär, Kasernier.
Endlich Landeskanzlei und Staatsweibel.
Der Regierungsrat ist ferner vertreten durch ein Mitglied im Verwaltungsrat der Kantonalbank, der S. C. B., J. S. B., N. O. B., Waldenburg-Bahn, Birsigthal-Bahn, Eisenbahn Sissach-Gelterkinden und der Lehrer-, Witwen- und Waisenstiftung.
Bezirksverwaltungsbeamte: 4 Statthalter, 5 Bezirksschreiber, 4 Bezirksräte (je einer für die 4 Bezirke). Der Bezirksrat ist zugleich die Vormundschaftsbehörde des Bezirks.
Besondere Verwaltungen:
a) Kirchen-, Schul- und Landarmengut;
Verwaltungskommission;
Verwalter, Buchhalter;
Spitalkommission, -pfleger, -arzt.
b) Kommission für die Handschinstiftung.
c) Kantonalbank (Verwaltungsrat, Direktion und Angestellte).
Militärwesen.
Der Kanton stellte auf zur schweizerischen Armee:
Auszug | Landwehr I. Aufgeb. | II. Aufgeb. | Landsturm | |
---|---|---|---|---|
Infanterie | 2900 | 1070 | 628 | 874 bewaffn. |
Kavallerie | 127 | 25 | 4790 unbew. | |
Artillerie | 346 | 298 | ||
Genie | 109 | 79 | ||
Sanität | 37 | 38 | ||
Verwaltung | 26 | 12 | ||
Festungstruppen | 33 | - | ||
Radfahrer | 10 | 2 | ||
: | 3588 | 2152 | 5664 |
Total 11404 Mann.
Staatshaushalt, Finanzen.
Die Staatseinnahmen des Kantons waren im Jahre 1899 folgende:
Fr. | |
---|---|
. | 1375950.- |
Die Ausgaben | 1353631.- |
Aktivsaldo: | 22319.- |
Gemeindeverwaltungen. Die 74 Gemeinden des Kantons sind innerhalb der Schranken der Verfassung und der Gesetze in ihrer Verwaltung autonom; doch unterliegt die Verwaltung durch das ganze Rechnungswesen (auch die Spezialkassen) der Staatsaufsicht.
Die Gemeinden sind rechtlich politische Gemeinden (Einwohnergemeinden) oder Bürgergemeinden. Jene bestehen aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Bewohner des Gemeindebannes, diese aus denjenigen stimmberechtigten Angehörigen einer politischen Gemeinde, die in derselben verbürgert sind. Die politische Gemeinde ist meist zugleich auch Schulgemeinde. Die Gemeindebehörden der politischen Gemeinden, von der Gemeindeversammlung gewählt, sind ein Gemeindepräsident, ein Gemeinderat (3-7 Mitglieder; unter 500 Einwohner 3, 500-1200 5 und über 1200 7), ein Gemeindeschreiber, ein Gemeindekassier, eine Würdigungs- (Schatzungs-)kommission, eine Rechnungsprüfungskommission, eine Steuerkommission, sowie die Schulpflege. Die Gemeinden sind befugt, den Amtszwang einzuführen. Der Gemeinderat der politischen Gemeinde ist in der Regel zugleich Verwaltungsbehörde für die Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde hat als besondere Behörde eine Armenpflege, eine Rechnungsprüfungskommission, einen Armenkassier, Waldbannwarte oder Gemeindeförster.
Die Vermögen der Bürger- und politischen Gemeinden werden natürlich getrennt verwaltet. Die Haupteinnahmen der Einwohner- oder politischen Gemeinden bildet die Gemeindesteuer, deren Höhe von den Einwohnergemeinden selbst bestimmt wird (Ertrag pro 1899 674860 Fr.). Die Haupteinnahme der Bürgergemeinden ist der Erlös aus den Gemeindewaldungen, die für viele Gemeinden ein beträchtliches Vermögen repräsentieren (Ertrag pro 1899 255529 Fr.).
Der Stand der Gemeinde-Vermögen war Ende 1899 folgender:
Fr. | |
---|---|
Aktiven | 22396851.- |
Passiven | 3363507.- |
Rein-Vermögen: | 19033344.- |
Das Staatsvermögen betrug am | |
31. Dezember 1899 | 2379489.- |
31. Dezember 1898 | 2362736.- |
1899 Zunahme: | 16753.- |
Staatsschulden besitzt der Kanton keine. Ausser dem eigentlichen Staatsvermögen bestehen noch eine Anzahl staatlicher Spezialfonds für bestimmte Zwecke; ihr Vermögensbestand war am 7035070 Fr.
Ferner stehen noch unter öffentlicher Verwaltung einige Kassen und Stiftungen mehr privater Natur, welche per ein Gesamtvermögen von 438823 Fr. aufwiesen.
Steuerwesen. Die Haupteinnahmequelle für den Kanton, d. h. Staat, bildet die mit der Verfassung von 1892 eingeführte Staatssteuer (Vermögenssteuer und Einkommens- und Erwerbssteuer).
Das Verhältnis der Belastung von Vermögen und Einkommen ist 1:5, d. h. die einfache Steuer vom Einkommen und Erwerb beträgt 50 Cts. von 100 Fr., wenn die einfache Steuer vom Vermögen 1 Fr. von 1000 Fr. ausmacht.
Die Vermögenssteuer wird folgendermassen erhoben:
Vermögen bis und mit Fr. | 1000 | bezahlen keine Steuer |
Vermögen bis und mit Fr. | 30000 | des einfachen Ansatzes |
Vermögen bis und mit Fr. | 45000 | 10% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 60000 | 20% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 80000 | 30% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 100000 | 40% Zuschlag |
Vermögen bis und mit Fr. | 125000 | 50% Zuschlag |
etc.
Die Einkommens- und Erwerbssteuer wird folgendermassen erhoben:
Einkommen bis und mit Fr. | 500 | bezahlen keine Steuer |
Einkommen bis und mit Fr. | 700 | die Hälfte des einfach. Ansatzes |
Einkommen bis und mit Fr. | 900 | 3 Viertel des einfach. Ansatzes |
Einkommen bis und mit Fr. | 3000 | den einfachen Ansatz |
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Einkommen bis und mit Fr. | Zuschlag |
---|---|
3500 | 20% |
4000 | 40% |
4500 | 60% |
5000 | 80% |
6000 | 100% |
etc. |
Die Ausmittelung des Vermögens, Einkommens und Erwerbs geschieht in erster Linie durch Selbsttaxation auf 3 Jahre. Gebäude und Grundstücke, sowie die Fahrhabe sind unter Abzug der darauf haftenden Schulden nach ihrem wirklichen Verkaufswerte zu versteuern. Gewöhnlicher Hausrat ist steuerfrei. Kapitalzinse und Dividenden sind als Einkommen zu versteuern. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, welche im Kanton ein Handels-, Fabrikations- oder anderes nach kaufmännischer Art betriebenes Gewerbe betreiben, haben ihre Liegenschaften und Fahrhabe, sowie einen allfälligen Reservefond als Vermögen und den gesamten Reingewinn, abzüglich 4% Zins des einbezahlten Aktienkapitals, als Einkommen zu versteuern.
Das steuerpflichtige Bruttovermögen betrug 1899 (ohne Staatsvermögen, Vermögen staatlicher Verwaltungen, Einwohnergemeindevermögen und ohne hausrätliche Gegenstände) 242367472 Fr., im Jahre 1893 204405684 Fr.
Zunahme des Nettovermögens seit 1896 16600667 = 10,71% im ganzen Kanton.
Die Grund- und Bodenverschuldung ist ungefähr stationär geblieben.
Die Brandlagerschatzung aller Gebäude betrug 1899 Fr. 99528500. Die Brandlagerschatzung der steuerpflichtigen Gebäude allein Fr. 92134400.
Schulwesen.
Die Basis aller Schulinstitutionen bildet die Primarschule, in die die Kinder in der Regel nach dem zurückgelegten 6. Altersjahr eintreten.
Sie umfasst sechs ganze Schuljahre. An sie schliesst an:
a) Die Sekundarschule, für Knaben und Mädchen, getrennt oder gemischt, mit 2-3-jährigem Kurse.
b) Die Bezirksschule mit 3-jährigem Kurse.
Wer keine der beiden Mittelschulen besucht, hat nach dem zurückgelegten sechsten Primarschuljahr noch eine zwei Jahre umfassende Halbtagsschule (Vormittags) oder die sog. Repetierschule zu absolvieren. Schulgelder werden an keiner Schule erhoben. Eine Kantonsschule oder ein Gymnasium zur Vorbereitung auf das akademische Studium besitzt der Kanton nicht; wer studieren will, besucht gewöhnlich die höhern Lehranstalten der Stadt Basel. Die Oberaufsicht über das gesamte Primar-, u. Mittelschulwesen führt ausser der Erziehungsdirektion ein Berufs-Schulinspektor.
Ihn unterstützen in den Primar- und Sekundarschulen die Gemeindeschulpflegen. Für die Bezirksschulen sind besondere vom Regierungsrat aus den betr. Bezirken gewählte Bezirksschulpflegen eingesetzt. Die Jahresprüfungen finden im Frühling statt. Sie werden abgenommen: in den Primarschulen vom Schulinspektor und besondern vom Regierungsrat gewählten Experten;
in der Sekundarschule vom Inspektor und einer vom Regierungsrat ernannten Sekundarschulprüfungskommission, in der Bezirksschule vom Inspektor und der vom Regierungsrat gewählten Bezirksschulprüfungskommission.
Sekundarschulen bestanden 1898 9 mit 382 Schülern und 13 Lehrern, Bezirksschulen 4 mit 483 Schülern und 15 Lehrern, Primarschulen 71 mit 11017 Schülern und 175 Lehrern, Klein-Kinderschulen 18 mit 983 Schülern und 24 Lehrerinnen. Ihre Zahl hat bis 1900 zugenommen.
Arbeitsschulen für die Schülerinnen bestanden im Jahre 1899 im ganzen Kanton 139 mit 136 Lehrerinnen.
Die Ausgaben des Kantons für das Primarschulwesen betrugen im Jahre 1898 169282 Fr., für die Sekundar- und Bezirksschulen 53459 Fr., für die Fortbildungsschulen 10262 Fr., für die Berufsschulen 7578 Fr., für Stipendien an Gymnasiasten etc. 8458 Fr., total 249039 Fr.
Die Ausgaben der Gemeinden betrugen für das Jahr 1898 für Primarschulen 300000, Sekundarschulen 4600, Fortbildungs- und Berufsschulen 2300, total 306900 Fr.
Es wurden also insgesamt ausgegeben: 555939 Fr. oder per Einwohner 8,9 Fr.
Dazu sind noch zu rechnen bei den Berufsschulen die Ausgaben von Gewerbevereinen, von Gemeinden, der Handschinstiftung u. s. f. im Betrage von ca. 7000 Fr.
Die Beiträge des Bundes an die Berufsschulen belief sich im Jahre 1898 auf 5045 Fr.
Die Gesamteinnahmen der Berufsschulen waren im Jahre 1898 15622 Fr.
Für die weibliche Berufsbildung bestehen einige Koch- und Haushaltungsschulen; so in Liestal, Sissach, Gelterkinden. Einzelne zeitlich beschränkte Kurse werden da und dort in verschiedenen Gemeinden durch die gemeinnützige Gesellschaft veranstaltet, doch verwandeln sie sich allmählich zu kontinuirlichen Koch- und Haushaltungsschulen.
Daneben werden auch sogenannte Schulküchen errichtet, d. h. freiwillige Kurse für die Schülerinnen der Halbtag- oder Repetierschule (1896 Sissach, 1898 Binningen). Die Gesamtausgaben hiefür beliefen sich im Jahre 1898 auf 14235 Fr.
Für kommerzielles Bildungswesen wurde im gleichen Jahre 1305 Fr. verausgabt.
Handarbeits (fertigkeits) unterricht wurde 1898 in 6 verschiedenen Ortschaften erteilt.
Für schwachsinnige Kinder und ihre Ausbildung sorgt die gemeinnützige Gesellschaft. Im Jahre 1895 wurde die Gründung und Führung einer entsprechenden Anstalt beschlossen. Auf ist sie im schön gelegenen Bad Kienberg bei Gelterkinden, mit 10 Kindern und 2 Lehrern eröffnet worden. Der Regierungsrat bewilligte einen jährlichen Betriebszuschuss von 4000 Fr. aus der Handschinstiftung.
Die Lehrmittel sind für die Primarschule unentgeltlich. Unbemittelte Schüler von Sekundar- und Bezirkschulen erhalten Unterstützung vom Staat oder auch durch Vereine von ehemaligen Schülern dieser Anstalten, die jährlich einen bestimmten Beitrag in eine Unterstützungskasse bezahlen.
Sodann werden an arme Bezirks- und auch Sekundarschüler Kleider, Schuhe abgegeben; ausserdem erhalten sie im Winter ein Mittagsmahl. Aus der Handschinstiftung
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werden für diesen Zweck jährlich ca. 22000 Fr. bewilligt.
Sociales.
An Gesetzen, die eine sociale oder wirtschaftliche Besserstellung der Landwirtschaft treibenden Bevölkerung bewirken sollen, sind u. a. zu erwähnen: 1. Das Gesetz betreffend Förderung der Viehzucht vom Durch dieses wird die Viehzucht durch staatliche Massregeln gefördert und zwar durch Verabfolgung von Beiträgen an den Ankauf von Zuchthengsten, von Beiträgen an Viehzuchtgenossenschaften, durch Prämierung vorzüglicher Tiere etc. Für solche Zwecke werden jährlich mindestens 6000 Fr. in das Budget aufgenommen. 2. Gesetz betreffend Felderregulierung und Anlegung von Feldwegen (am in Kraft getreten).
Nachdem schon in verschiedenen Gemeinden des Kantons (Allschwil, Oberwil, Therwil etc.) Felderregulierungen im weitesten Umfange stattgefunden hatten, wurde am ein bezügliches Gesetz erlassen. Nach diesem kann die Neueinteilung von Feldern mit Erstellung eines zweckmässigen Wegnetzes und mit oder ohne Zusammenlegung von Parzellen (Felderregulierungen), ebenso Anlagen zur Entwässerung von Grundstücken, gegen den Willen einzelner Eigentümer herbeigeführt werden, sofern mehr als die Hälfte der Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke sich für das Unternehmen erklärt und die Zustimmenden mehr als die Hälfte der Fläche des fraglichen Feldes besitzen.
Nach der Neueinteilung dürfen aber die einzelnen Parzellen an Fläche nicht unter 20 a messen. An die Kosten leistet der Kanton bis 25% Unterstützung. 3. Für Unbemittelte gilt das Gesetz betreffend unentgeltliche Rechtshilfe, vom Parteien, die unbemittelt sind und die Rechtsansprüche auf dem Civilwege vor dem Richter geltend zu machen oder sich gegenüber solchen Ansprüchen zu verteidigen haben, geniessen unentgeltliche Rechtshilfe, sofern es sich nicht um mutwillig oder grundlos angehobene Prozesse handelt. In der Absicht, für Prozesse zwischen Arbeitern und ihren Dienstherren betreffend Lohnforderungen ein beschleunigtes Verfahren einzuführen, ist ein besonderes Gesetz erlassen worden, das von der Gerichts- und Prozessordnung abweicht (vom
Die Fürsorge für Arme und Kranke wird zum Teile durch private Liebesthätigkeit geregelt; zum Teile bestehen hiefür besondere Fonds, Stiftungen unter staatlicher Aufsicht.
Das «Landarmengut» mit einem Vermögensbestande von rund 1100000 Fr. dient, wie sein Name sagt, den Armen des Kantons. Im Jahre 1899 betrug der Kassaverkehr an Einnahmen 367433 Fr., an Ausgaben 362651 Fr. Durch das Landarmengut werden unterhalten und betrieben das Pfrundhaus, (Ende 1899 incl. Dienstpersonal 431 Personen), das Krankenhaus mit Absonderungshaus und Irrenhaus (83 Personen), der Kantonsspital, der ca. 400 Personen aufnehmen kann. Der Pflege der Armen nimmt sich in weitgehendem Masse der basellandschaftliche Armenerziehungs-Verein an (gegr. 1848). Sein Zweck ist, auf dem Wege einer christlichen Erziehung der Verwahrlosung der Jugend und dem Fortschreiten der Armut in Baselland zu begegnen.
Die Familienunterstützung ist nicht Sache dieses Vereins; sie ist gesetzlich geregelt. Der Verein versorgt arme Kinder (Waisen) in rechtschaffenen Familien und unterhält, zum Teil mit Staatsunterstützung, eine Armenerziehungs- und Rettungsanstalt in Augst mit ca. 40 Knaben. (Einnahmen der Anstalt 1899 21596 Fr., Ausgaben 20413 Fr.). Die Zahl der in Familien versorgten Kinder betrug im Jahre 1899 258. (Einnahmen des Vereins 1899 48647 Fr., Ausgaben 42298 Fr., Vermögen 136285 Fr.) Ueber dem Vereinsvorstand amtet ein besonderer Armeninspektor.
Eine zweite Armenerziehungsanstalt besteht in Sommerau bei Sissach (gegr. 1852, Ende 1899 21 Knaben, 17 Mädchen, Vermögen ca. 30000 Fr.). Sodann besitzt Frenkendorf eine «Erziehungsanstalt für arme und verwahrloste Mädchen.» (gegründet 1858), 22 Mädchen (Ende 1894). Endlich ist im Jahre 1899 im Bade Kienberg bei Gelterkinden von der gemeinnützigen Gesellschaft mit Staatshilfe eine Anstalt für schwachsinnige Kinder ins Leben gerufen worden, die 6 Knaben und 6 Mädchen beherbergt.
Dem Armenerziehungsverein und seinen Zwecken dient auch der katholische Wehrli'sche Waisenfond für das Birseck mit rund 150000 Fr. Vermögen. An weitern Anstalten sind etwa noch zu erwähnen: Die Kinderheilanstalt Erzenberg in Langenbruck *, das Sanatorium in Langenbruck * [* = Nur für baselstädtische Patienten.], das Basler Sanatorium in Davos, eröffnet am in dem gegen 20 Basellandschäftler Aufnahme finden können. Das Sanatorium ist von der Gesellschaft des Guten und Gemeinnützigen in Basel mit einem Kostenaufwand von ca. 300000 Fr. erbaut worden.
Der Kanton Baselland leistete hieran 60000 Fr. und erhielt dafür das Recht, mindestens 10 Betten zu seiner Verfügung zu haben. Für die Betriebskosten kommt die basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft auf. Sie bezahlt pro Patient und Krankentag Fr. 3,50. Die Betriebskosten werden unter beiden Kantonen im Verhältnis der Bettenzahl geteilt. (Vertrag vom 4./6. Februar 1895.) Der Gemeinnützigen Gesellschaft lässt der Regierungsrat aus der Handschinstiftung jährlich für ihre Ausgaben an das Sanatorium 3-4000 Fr. zukommen; ausserdem gestattet er ihr jährlich auf Weihnachten eine Kirchenkollekte. - In Liestal ist 1894 ein Mädchenheim errichtet und 1895, in Oberwil 1899, eine Pestalozzigesellschaft gegründet worden.
Gesellschaften.
Eine segensreiche Thätigkeit entfallet die eben erwähnte basellandschaftliche Gemeinnützige Gesellschaft, die Kommissionen für folgende Institute bestellt: Sanatorium Davos, Volksbibliotheken, Oeffentliche Vorträge, Anstalt für schwachsinnige Kinder in Kienberg, Beaufsichtigung entlassener Sträflinge, Koch- und Haushaltungskurse und -schulen, Gründung einer Trinkerheilstätte. Endlich sind im Jahre 1900 durch die Gesellschaft Schulsparkassen ins Leben gerufen worden.
An Kursen werden abgehalten: Koch-, Weissnäh-, Flick-, Glätte- und Kleidermachkurse (1899 122 Kurse mit 936 Schülerinnen) mit Unterstützung der Erziehungsdirektion und der später zu erwähnenden Handschinstiftung. Die Mitgliederzahl der Gesellschaft beträgt ca. 550.
An einigen Bezirksschulen bestehen sog. Vereine ehemaliger Bezirksschüler. Ihre Mitglieder zahlen jährlich Beiträge, die zwischen 50 Cts. bis 10 Fr. schwanken; aus diesen werden an arme Bezirksschüler Lehrmittel, Kleider und Nahrungsmittel verabfolgt.
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Eine ausserordentlich wohlthuende und einflussreiche Wirkung übt die schon mehrfach erwähnte Handschinstiftung aus. Heinrich Handschin von Rickenbach in Baselland, geb. gest. hatte es vom armen Knaben durch unermüdliche Thätigkeit bis zum reichen Seidenbandfabrikanten gebracht. Bei seinem Tode hat er ausser zahlreichen kleinen Legaten an Verwandte und Bekannte (290000 Fr.) und grösseren an verschiedene Stiftungen und Vereine (585000 Fr.), seinen Heimatkanton, Baselland, zum Haupterben seines Vermögens eingesetzt.
Dieses betrug Ende 1899 1280000 Fr. und wird von der Staatsverwaltung getrennt als Handschin-Stiftung verwaltet. Der Zinsertrag soll für wohlthätige und gemeinnützige Zwecke im Interesse des Kantons Baselland verwendet werden; insbesondere sollen arme, talentvolle junge Kantonsangehörige, die nicht die Mittel besitzen, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Bildungsgang zu verfolgen, unterstützt werden, damit sie die erforderlichen Studien machen können. An Stipendien für Studierende, Handwerkslehrlinge, an Unterstützungen für Koch-Kurse, für das Sanatorium in Davos, für die Anstalt Kienberg, an arme Bezirks- und Sekundarschüler, werden jährlich ca. 45-50000 Fr. ausgegeben.
Litteratur. W. Niedermann. Die Anstalten und Vereine der Schweiz für Armenversorgung. 1896. - Jahresberichte des Armenerziehungsvereins der Gemeinnützigen Gesellschaft. Amtsberichte des Regierungsrates. Staatsrechnungen.
Sparkassen.
Ausser den früher genannten Spar- und Leihkassen bestanden 1897 noch zwei Fabriksparkassen mit 295 Einlagen und 124461 Fr. Sparguthaben. Heute (1901) existieren in vielen Schulen Schulsparkassen, die durch die Gemeinnützige Gesellschaft in Verbindung mit der Hypothekenbank in Liestal gegründet worden sind.
Hier sind etwa noch zu erwähnen verschiedene Fabrik- und Vereins-Kranken- und Sterbefallkassen. Unter letztern ist die bedeutendste die, alle Lehrer und Lehrerinnen des Kantons umfassende kantonale Lehrer-, Alters-, Witwen- und Waisenkasse (Reinvermögen Ende 1899: 228552 Fr.) u. Sterbefallkasse (Reinvermögen Ende 1899: 5306 Fr.). Es bestehen ferner folgende Kantonalsektionen eidgenössischer Vereine mit Zweigvereinen z. B. Samaritervereinen in einzelnen Ortschaften: Kantonalsektion des schweizerischen Centralvereins vom roten Kreuz, Kantonalsektion des schweizerischen Vereins vom blauen Kreuz.
Religiöse Vereine finden sich in verschiedenen Ortschaften der katholischen oder protestantischen Kantonsteile: katholische Männer- und Jünglingsvereine, reformierte Jünglingsvereine;
den ganzen Kanton umfasst der Christliche Jünglingsverein und der protestantisch-kirchliche Hülfsverein.
Wirtschaftliche Vereine; Berufsvereinigungen.
Als wichtigste unter den kantonalen sind zu nennen: der Gewerbeverein mit verschiedenen Sektionen, der kantonale Lehrerverein (die Kantonal-Konferenz) mit vier Bezirks-Konferenzen, der sich zur Wahrung der Interessen der Lehrer vor kurzer Zeit eng geschlossen hat, der landwirtschaftliche Verein mit einzelnen Kreisverbänden, Ortsvereinen und Viehzuchtgenossenschaften, der Wirteverein beider Basel, der Heizer- und Maschinistenverein etc. Der Genossenschaftsgedanke hat im Kanton stark Wurzel gefasst. So zählte man 1899 13 Konsumvereine mit ca. 4833 Mitgliedern, mit einer Jahreskonsumtion im Werte von 1703000 Fr. und einem Vermögen von ca. 100000 Fr. Sodann ist die Verteilung von elektrischem Licht und elektrischer Kraft in Genossenschaften organisiert. Im Birseck die Elektra Birseck, im Bezirk Liestal die Elektra Baselland, ferner im Bezirk Sissach die Elektra Gelterkinden.
Die Kraft wird entweder selbst erzeugt in eigener Centrale (Birseck) oder von den Kraftübertragungswerken Rheinfelden bezogen. Die Lampenpreise sind billig; aller Reingewinn wird zur Amortisation oder zur Verteilung und Rückvergütung an die Genossenschaftsmitglieder (Licht- und Kraftkonsumenten) verwendet.
Vereine für die Geselligkeit, Militärvereine. Das Vereinswesen, das die Geselligkeit fördern soll, ist im Kanton Baselland stark entwickelt. Fast in allen Ortschaften bestehen Musik-, Gesang-, Turn- und Schützenvereine, etwa auch Velovereine, die sich meist in einem grössern kantonalen Verbande einigen. So haben wir Kantonalgesangverein, Kantonalturnverein, Kantonalschützengesellschaft, Artillerieverein, Kavallerieverein, Offiziersgesellschaft, Reitklub, Unteroffiziersverein aller Waffen. Jeden Winter werden fast in allen Dörfern von diesen Gesellschaften öffentliche Aufführungen (Theater, Konzert etc.) veranstaltet, in regem Wetteifer unter den einzelnen Vereinen, und gewiss können wir hierin ein gutes Zeichen für den Bildungstrieb der Bevölkerung erkennen.
Der Wissenschaft und Belehrung dienen endlich ausser einem Teile der schon genannten Vereine einige andere, wie Stenographen-Vereine, Kaufmännische Vereine, die kantonale naturhistorische ^[Berichtigung: naturforschende] Gesellschaft. Ihnen helfen in intensiver Weise die Kantonsbibliothek in Liestal (mit ca. 20000 Bänden) und das Kantonsmuseum mit einer Altertumssammlung und mit botanischen, zoologischen und geologischen Sammlungen.
Bedenkt man, wie schwierig es ist, in so vielen kleinen verstreuten Dörfern Bildungsinstitutionen zu schaffen, so muss man im Vereinswesen mehr als in der Stadt ein Mittel sehen, die Bildung des Volkes zu heben. Die Volksbibliothek eines jeden Dorfes ist ebenfalls ein wichtiges Hülfsmittel zu diesem Zwecke; ferner bemühen sich allerorten die Lehrer und die Geistlichen, durch Vorträge zu lehren und zu unterhalten. Was an Geld für die Weiterbildung ausgegeben wird, ist nicht so sehr viel, und viel wird eben nirgends von einer Landwirtschaft treibenden Bevölkerung erwartet werden, aber es wird doch das gethan, was unter den bestehenden Verhältnissen ohne starke Belastung des Staates und des Einzelnen gethan werden kann, und der Landkanton, der Jahrhunderte lang, ohne irgendwelche Bildungsinstitutionen zu besitzen, von der mächtigen Stadt Basel abhängig gewesen ist, hat sich doch in den sechs Jahrzehnten seiner Selbständigkeit auf eine nicht zu unterschätzende Höhe gebracht, und dies bei verhältnismässig kleiner Steuerkraft und ohne dass dem Staate irgendwelche Last an Staatsschulden aufgebürdet worden wäre.
Geht es auch langsam, so schreitet der Kanton Baselland doch vorwärts, dank einer sparsamen und umsichtigen Verwaltung des Staates.
Litteratur. Staatsrechnungen. Amtsberichte des Reg.-Rates. Gesetzessammlung. Amtskalender. Berichte der Banken, Sparleihkassen und Aktiengesellschaften. Gedruckte Jahresberichte der verschiedenen grösseren Vereine und Genossenschaften. Statistisches Jahrbuch der Schweiz. Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung von 1888.
Geschichte.
Der Anfang des Kantons Baselland muss auf den gesetzt werden. Denn an diesem Tage wurde von der Stadt Basel 46 Gemeinden die eigene Verwaltung entzogen; aber sie liessen sich nicht einschüchtern, organisierten sich unter Leitung tüchtiger Männer rasch, und am war die neue Verfassung schon vollendet. Die Hauptgrundzüge derselben waren folgende: Die auf dem Wahl- und Abstimmungsrecht beruhende
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Volkssouveränität, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Aufhebung aller Vorrechte, Freiheit der Presse und des Glaubens, Unverletzlichkeit des Eigentums, Trennung der gesetzgebenden, richterlichen und vollziehenden Gewalt, ein nach der Volkszahl gewählter Landrat, ein vom Landrat ernannter Regierungsrat, ein Obergericht und mehrere durch ein Gesetz zu schaffende Untergerichte. Alle bestehenden Gesetze bleiben in Kraft, bis sie durch andere ersetzt werden. Die Verfassung wird durch das Volk beschworen und muss nach sechs Jahren revidiert werden, was jedoch auf Verlangen einer ⅔ Mehrheit schon vorher geschehen kann. Jede Revision geht von einem durch das Volk zu wählenden Verfassungsrat aus.
Die Massregeln, die der neue Kanton ergriff, verraten Klugheit und Strenge. Es wurden das Militärwesen, der Landsturm, die kantonale, Orts- und Fremdenpolizei geordnet, die den städtischen Kassen schuldigen Zinsen und Gefälle zurückbehalten, die Verwaltung der Armengüter neu eingerichtet, eine allgemeine Steuer von Handel, Gewerbe, Vermögen und Einkommen erhoben, neue Hypothekenbücher angelegt, zur Aufbringung der nötigen Gelder ein Kreditverein gegründet und aller Verkehr mit der Stadt verboten.
Diese hingegen suchte von Reigoldswil und Gelterkinden aus, um welche sich ihre treugebliebenen Gemeinden gruppierten, den jungen Kanton wieder zu bezwingen. In 12 schwankenden Gemeinden fand eine Volksabstimmung statt, worauf sich acht für das Land und vier für die Stadt entschieden. Diepflingen war ein Zankapfel von beiden. Da vereitelte am der unglückliche Zug nach Pratteln alle Bemühungen der Stadt. Sämtliche Gemeinden links vom Rhein schlossen sich freiwillig oder gezwungen dem Kanton Baselland an, und am sprach die Tagsatzung die Totaltrennung aus.
Bei der Verteilung des Staatsvermögens (Kapitalien, Gefälle, Gebäude, Waldungen, Kriegsmaterial etc.), das auf 1226995 Fr. 80½ Rp. geschätzt wurde, erhielt nach der Bevölkerungszahl die Stadt 36% und die Landschaft 64%, so dass nach Ausgleichung der beidseitigen Forderungen jene dem Kanton Baselland noch 207103 Fr. 46 Rp. auszubezahlen hatte, wozu noch 1598 Fr. 29½ Rp. aus dem kleinen Gymnasialfonds kamen. Ebenso fielen der Landschaft zu aus dem Kirchen- und Schulfonds 176544 Fr. 23 Rp. (Verhältnis 40:60), aus dem Landarmenfonds 447303 Fr. 28 Rp., aus dem kleinen Pfründerfonds 528 Fr. 50 Rp., die Verwaltungskasse und Wehrlinsche Waisenstiftung des Bezirks Birseck mit 15327 Fr. 44 Rp., die auf die Landschaft bezüglichen Akten des Staatsarchivs und des Bauamts und zwei Drittel der Bibliothek, des Kirchenschatzes, der Mobilien der Staatsgebäude und des Zeughausmaterials. Ferner hatte Basel den am zu Pratteln verursachten Schaden mit 85561 Fr. 68 Rp. zu vergüten. Die Schlussurkunde wurde erst im April 1835 zu Bern unterzeichnet.
Von da an herrschte im Kanton Baselland eine rege Thätigkeit in Gesetzgebung und Verwaltung. Allein es war schwer, über die vielen souveränen, zwei Konfessionen angehörenden Gemeinden immer die staatliche Hoheit festzuhalten. Gegen Ende der 50er Jahre wurde die alte Regierung gestürzt, und es erhob sich unter der Führung des frühern Lehrers Christoph Rolle die demokratische Opposition. Die Revision siegte, und die neue Verfassung vom brachte mehrere wichtige Bestimmungen, wie das obligatorische Referendum, die Volksinitiative für die Verfassung, die Wahl des Regierungsrates durch das Volk und die Abschaffung des Sportelnwesens.
Aber gerade das Referendum erwies sich in den letzten Jahrzehnten als ein Danaergeschenk, da nur zu oft die Bestrebungen der Behörden lahmgelegt und vom Volke nicht die Mittel gewährt wurden, notwendige Verbesserungen vorzunehmen. Erst mit der Verfassung vom gelang es, eine Kantonalsteuer zu schaffen, die nun eine grössere Unterstützung der Gemeinden auf dem Gebiete des Schul- und Armenwesens, die Besserstellung der Beamten und humanitäre Werke ermöglichte. Das Birseck hatte sich am mit einer Summe von 115000 Fr. in das Landarmengut eingekauft. Ein Gleiches ist bis dahin in Bezug auf das Kirchen- und Schulgut noch nicht geschehen, trotzdem schon längst Versuche gemacht worden und heftige Kämpfe stattgefunden haben. (Quellen: Gesetzessammlung; Feddersen. Geschichte der schweizerischen Regeneration; Dändliker. Geschichte der Schweiz, u. a.).
[Wirtschaftliches von Dr F. Mangold; Geologie, Flora, Fauna von Dr F. Leuthardt; Geschichte von Dr L. Freivogel.]