Ein kunstreicher Werkmeister,
2 Mos. 31, 2.
c. 36, 1. 2.
c. 37, 1.
c. 38, 22.
1 Chr.
2, 20.
2 Chr. 1, 5.
Esr. 10, 30. Da dessen Kunstgaben dem heiligen Geiste zugeschrieben werden, ist es ein Beispiel, wie
auch solche Gaben, sowie sie göttlichen Ursprungs sind, auch zu GOttes
Ehre und zu heiligen Zwecken angewendet
werden sollen.
I) Einen mit allerhand ungewöhnlichen
Dingen in große Bewunderung setzen, mit Gaukelei bethören und einnehmen,
A.G. 8, 9. 11. II) Andre mit falscher Lehre verführen und verblenden, daß sie das helle Licht desEvangeliums
zu erkennen geistlich blind und gegen dasselbe eingenommen werden,
Gal. 3, 1.
§. 1. I)Zeugniß geben nach seiner Wissenschaft und gutem Gewissens
A.G.
26, 5.
Wenn ein freveler Zeuge wider Jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Uebertretung,
5 Mos. 19, 16.
Der das gesehen hat (Johannes), der hat es bezeuget, und sein Zeugniß ist wahr,
Joh. 19, 35.
Offb. 1, 2.
§. 2. II) Das Wort GOttes, das
Evangelium von Christo, mit Ernst und Eifer lehren und bekennen; gründlich
und unwidersprechlich beweisen, durch angeführte Schriftstellen,
A.G. 2, 40.
c. 8, 25.
c. 28, 23. durch Wunderwerke bestätigen,
A.G. 14, 3. und diese Lehre mit dem Tode zu versiegeln
bereit sein,
A.G. 20, 24. S.
Bewähren §. 2.
Der Geist drang in Paulus, zu bezeugen den Juden JEsum, daß er der Christ sei,
A.G. 18, 5.
Nun aber ist ohne (Zuthun des) Gesetz die Gerechtigkeit, die vor GOtt gilt, geoffenbaret (deutlicher im N. T), und bezeuget
durch das Gesetz (des Moses unter Vorbildern etc.,
Gal. 4, 21. f.) und die Propheten (z. T.
Jer. 23, 6.
Esa.
53, 11.
Ps. 22, 32.),.
Röm. 3, 21.
§. 3. III) Einem GOttes Rath und Willen unter feierlicher Vermahnung und ernster Androhung der gewissen
Strafe im
Falle des Ungehorsams vorhalten, mit Betheurung der eignen Unschuld an dem
Elend des Andern,
A.G. 20, 26. So läßt
GOtt die Menschen durch seine Propheten und Gesandten bezeugen,
2Kön. 17, 13.
Neh. 9, 26. 29.
Jer. 11, 7. durchs Gewissen,Röm. 2, 15.
§. 1. Bedeutet das Buch schlechthin oder vorzugsweise, das Buch aller Bücher, welches wegen seines Ursprungs, Inhalt
und seiner Kraft allen andern Büchern unendlich vorgezogen, und vor allen gelesen
werden soll; das zugleich Norm und Maßstab
des Werthes aller Bücher ist. Seine 2 Theile sind das
Alte und Neue Testament. (S. diese Art.)
§. 2. Diese Handschrift GOttes (chirographum Dei, Augustin in
Ps. 144.),. worin er seinen väterlichen Willen und
unsere Seligkeit besiegelt, hat GOtt zum Urheber,
2 Tim. 3, 16. 17.
1 Petr. 1, 21. und weist uns Menschen den Weg zur Seligkeit,
Joh. 5, 39.
c. 6, 63. 68.
c. 20, 31. Sie ist ein Brief GOttes an die Menschen, worin er ihnen schreibt: 1. ihr seid abgefallen
von mir, seid in Sünde und
Elend gerathen;
2. ich bin bereit und willig, euch wieder anzunehmen und durch Christum, meinen
Sohn, zu erlösen und selig zu machen;
3. wenn ihr glaubt und folgt.
Sie ist der rechte Jacobsbrunnen,
Joh. 4, 6. 14. 15. Heilsbrunnen,
Esa. 12, 3. das Paradies, wo der rechte
Baum des Lebens steht,
Offb. 22, 2. Der
Baum, an dem
man, so oft man will, klopfen kann, und immer neue Früchte findet. Luther Tischreden
c. 1.
Da man fast ganz mit denselben Waffen, wie Römischkatholische, z. E. Bellarmin, de verbo Dei (Disputatt.Rob. Bell. ed.
Prag. 1721. Tom. I. S. 1-131.), besonders lib. 4. de verbo Dei non scripto. ibid. S. 100 ff. Prechtl, Friedensworte an die
katholische und protestantische Kirche für Wiedervereinigung, Sulzbach 1810, auch in der protestantischen
Kirche, z. E. nach Lessing (Böhme), Neue Erklärung des höchstwichtigen Paulinischen Gegensatzes Buchstabe und Geist, Jena 1799. Schultheß
und Orelli, Nationalismus und Supernaturalismus. Zürich
1822. Delbrück, Philipp Melanchthon der Glaubenslehrer, Bonn 1826. Daniel,
Theologische Controversen, Halle 1843. S. 1-102. - die Geltung der Bibel, besonders des N. T. als höchste,
alleinige Erkenntnißquelle des Glaubens bestritten hat: so dürfte zur Vertheidigung derselben auch hier Einiges beizubringen
zweckmäßig sein.
1. Wenn
Christus wollte, daß
Alle, die an ihn einst glauben würden, durch das Wort der
Apostel glauben sollten,
Joh. 17, 20. und
sein Blick hier in dieser feierlichen Stunde, in der Aussicht auf die künftige Herrlichkeit, nicht auf
den engen Kreis der Zeitgenossen der
Apostel zu beschränken ist, sondern auf die künftigen Geschlechter der Gläubigen ausgedehnt,
gedacht werden muß, wie auch das Folgende v. 21-24. damit zustammenstimmt: so konnte diese Erwartung schwerlich in
Erfüllung gehen, ohne daß die
Apostel schriftliche Denkmäler ihres evangelischen Zeugnisses hinterlassen hätten.
Selbst die zuversichtliche Verheißung,
Matth. 26, 13. würde keine Gewähr ihrer Erfüllung gehabt haben, ohne schriftliche
Aufbewahrung. Die Erfahrung lehrts ja augenscheinlich, wie Vieles aus dem unermeßlich reichen Leben Jesu,
Joh. 20, 30. ist
der Nachwelt unbekannt geblieben, weil es nicht niedergeschrieben worden ist. Daß wir nun aber keinen
ausdrücklichen
Befehl Christi an die
Apostel, seine Geschichte und Lehre aufzuschreiben, vorfinden («Si Christo
et Apostolis fuisset propositum, verbum Dei coarctandi et restringendi ad Scripturam, in primis rem tanti momenti
Christus
aperte praecepisset, et Apostoli alicubi testarentur, se ex Domini mandato scribere, quemadmodum ex Domini
mandato in toto orbe docuerunt; at id nusquam legimus.» Bellarmin 1. c. lib. 4.
c. 4. 5. 8. S. 104.), kann uns nicht
im Mindesten befremden. Es bedürfte damals keines
¶
mehr
Befehls, weil das Aufschreiben erst später zu geschehen brauchte, fürs Erste aber gepredigt werden sollte. Nachdem dieses
geschehen war, konnte der Geist, der sie überall leitete, und das natürliche Bedürfniß selbst sie darauf aufmerksam machen,
daß ein schriftliches Zeugniß für die Nachwelt unentbehrlich sei. Daß sie schrieben, geschah ganz im
Geiste und Sinne Christi; oder wird man sagen wollen, sie hätten geschrieben, ungeachtet sie wußten, daß Christus keine
Schrift in seiner Kirche gewollt hätte?! Es war ein heiliger Drang, der sie dazu vermochte.
Johannes bezeugt es,
Joh. 20, 31. und
1 Joh. 1, 1-4. (wobei es doch offenbar auf die Verkündigung des
Geschehenen und Gehörten im Evangelio, dessen Begleitschreiben der Brief war, hindeutete), daß er schrieb, um den Glauben
an Christum, die Gemeinschaft mit dem Vater und Sohne zu fördern. Dasselbe deutet Petrus,
2 Petr. 1. 15. dasselbe Lucas
an,
Luc. 1, 4. Der Gedanke an die Nachwelt war ihnen nicht fern, noch viel weniger Christo. Warum JEsus
selbst nicht schreiben konnte, s. Art. JEsus, §. 3.
2. Wenn, so lange es keine neutestamentliche Schrift gab, die mündliche Predigt der Apostel unentbehrliche Erkenntnißquelle
des Glaubens war, und dieses Wort unbedingte Auctorität hatte, weil Christus aus ihnen redete, und erklärt hatte,
daß wer sie höre, ihn selbst höre, wer sie verwerfe, ihn selbst verwerfe, und höchst strafwürdig und verdammlich sei,
Matth. 10, 14. 15.
Luc. 10, 16. so muß doch, nachdem ihre mündliche Predigt aufgehört hat, ihr geschriebenes Wort eine
gleiche Nothwendigkeit und ein gleiches Ansehen behalten.
3. Die Form der neutestamentlichen Schriften ist für ihren Zweck die angemessenste. «Quellen
von Glaubenssystemen» (Daniel 1. c. S. 11.) wollen sie nicht sein, aber Quellen des Glaubens. Wie sollte sich ein
trockenes Compendium in logischer Schulform zur Erbauung in der Kirche und zur Privatandacht eignen? («Si
Apostoli doctrinam suam literis consignare ex professo voluissent, certe Catechismum ut similem librum
confecissent» Bellarmin 1. c. S. 105.) Die Schriften, wie wir sie haben, sind die zu christlichen Zwecken, zum Glaubensaufbau
und zur Erregung des christlichen Lebens treffendsten und geeignetsten. Erst die einfache treue Darstellung des heiligsten,
segensreichsten Lebens in der Geschichte Christi, und dann die fortwirkende Kraft und die reinen Herzensergießungen
des Geistes Christi in der Apostelgeschichte und in den Briefen; wie viel mehr wirkte das auf die Herzen, als eine in wissenschaftlicher
Form abgefaßte Schrift! Die systematische Anordnung der evangelischen Lehre ist dem menschlichen Geiste überlassen.
4. Die Praxis der alten Kirche kann gegen die Unentbehrlichkeit der Schrift nicht entscheiden. Wenn auch
die Kirche eher da war, als es ein N. T. gab, und wenn, so lange die lebendige Apostolische Predigt erscholl, oder ihr Nachklang
forttönte, die Schriften nicht so dringendes Bedürfniß waren: so ist es ganz unstatthaft, davon einen Schluß zu machen
auf Zeiten, wo die Apostolische Predigt längst verklungen ist. - Darum fühlte auch schon die älteste
Kirche die Nothwendigkeit des Gebrauchs der Schriften des N. T. - Sie hat sich von Anfang an dem Ansehen der Apostel untergeordnet,
und zwar gleichmäßig ihrem Worte und ihrer Schrift. Sie stellt nicht etwa die Apostolischen Schriften
in Eine Reihe mit anderen christlichen Schriften, sondern weit über diese. Polycarp, Ep.
adPhil. c. 3. PP. Apost. II. 187. «Weder
ich noch ein Anderer meines Gleichen kann der Weisheit des seligen und verherrlichten Paulus beikommen. - Abwesend hat er
an euch Briefe geschrieben. Wenn ihr in diese hineinschaut, so könnt ihr erbaut werden auf den Glauben,
der euch gegeben ist.» Irenaeus adv.
Her. III. 1. Non per alios dispositionem salutis nostrae cognovimus, quam per eos, per quos Evangelium pervenit ad nos, quod
quidem tunc praeconiaverunt, postea vero per Dei voluntatem in Scripturis nobis tradiderunt, fundamentum et
columnam fidei nostrae futurum. Das Letzte spricht offenbar den Gedanken aus, daß eben die Schrift für die Zukunft der
Kirche, nach den Zeiten der Apostel, Glaubensgrund bleiben sollte. (Eine gute Vertheidigung dieser Stelle gegen Bellarmin's
Verdrehungen s. in Chamier Panstrat. Cathol. Tom. I. S. 106 ff.) Ueberhaupt ist hier noch mit großem
Nutzen zu gebrauchen: Walch, Krit. Unters. vom Gebrauche der h. S. unter den alten Christen in den vier ersten Jahrhunderten.L. 1779. worauf Lessing, ob er gleich noch zwei Jahre Zeit hatte, die Antwort schuldig geblieben ist.
5. Wenn man sagt, nicht die Schrift, sondern der lebendige Geist habe nach Christi Absicht, neben der
lebendigen Predigt, den Glauben und die Kirche erhalten sollen: so ist nicht zu begreifen, wie dieser Geist sich habe sollen
erhalten ohne das Mittel der Schrift. Der Geist kommt aus dem Glauben,
Joh. 7, 39.
A.G. 2, 38.
Gal. 3, 2. der Glaube aber
aus der Predigt des Wortes,Röm. 10, 17. welches uns in der Schrift gegeben ist. Wird diese Quelle verstopft, dann hat Jeder
das Recht, sich einen Geist zu machen, wie es ihm gutdünkt, und es ist der Schwärmerei Thor und Thür geöffnet.
«Geist hin, Geist her, ich bin auch im Geiste gewesen, und
habe auch Geister gesehen (wenns ja gelten soll vom eignen Fleische rühmen), vielleicht mehr, denn ebendieselbigen (die
sich des Geistes rühmen und die Schrift geringe achten) noch im Jahr sehen werden, wie fest sie auch sich rühmen. Auch
hat mein Geist sich etwas beweiset, so doch ihr Geist im Winkel gar stille ist, und nicht viel mehr thut,
denn seinen Ruhm aufwirft. Das weiß ich aber wohl, wie fast der Geist Alles allein thut. Wäre ich doch allen Büschen zu
ferne gewesen, wo mir nicht die Sprachen geholfen, und mich der Schrift sicher und gewiß gemacht hätten.
- - Der Teufel achtet meinen Geist nicht so fast, als meine Sprache und Feder in der Schrift. Denn mein Geist nimmt ihm nichts,
denn mich allein; aber die heilige Schrift und Sprachen machen ihm die Welt zu enge, und thut ihm Schaden in seinem Reiche.»
Luther an die Rathsherren, daß sie christliche Schulen aufrichten sollen. Werke X. 553. 54. Eine Berufung
auf das in den Kirchen vorhandene christliche Bewußtsein ist eben so unzureichend: da man gar keine Gewißheit hat, ob es
ein lauteres und nicht etwa ein inftcirtes ist, wenn es nicht aus der Schrift, als aus seiner Quelle
entsprungen ist, und an derselben seinen richtenden und rechtfertigenden Maßstab findet.
6. Daß endlich die Tradition als Erkenntnißquelle zur Schrift nothwendig hinzukommen müsse, ermangelt alles festen Grundes.
Daß in der ersten Zeit der christlichen Kirche die Lehrer sich darauf beriefen, und unter gewissen Umständen, besonders
im Streite mit den Häretikern, Gebrauch davon machten, ist leicht erklärbar; doch mit der Bestimmung,
daß das mündlich Mitgetheilte, wie Irenäus in Beziehung
¶