so scheint auch das damit Zusammenhängende zugestanden zu sein (c. 1 §. 1 Si Christus etc. ) Daher scheint notwendig das mit der Bewachung Zusammenhängende, nämlich die Verteidigung und der Angriff. Daher pflegen die Wächter Angriffswaffen zu haben. Wenn daher ein Geistlicher als Wächter der Mauern sieht, daß jemand mit Gewalt über die Mauern eindringen will, so hätte die Wache wenig Wert, wenn er nicht mit der Hand sich widersetzen und den, der einzudringen versucht, zurückwerfen würde. Und wenn dies nicht zugestanden, oder wenn er beharrlich verhindert würde, dann würde der Feind ungestraft über die Mauern sich einschleichen. Wenn also ein Geistlicher einen solchen von der Mauer drängt und hinabwirft (pag. 56) - - 1) so glaube ich, daß der Makel der priesterlichen Unwürdigkeit den Geistlichen durchaus nicht treffen kann.
Noch mehr aber ist das, daß eine ähnliche Wache den Geistlichen geradezu übertragen wird, als daß sie einfach zugestanden würde (art. 14, § 1 was vorgeschrieben wird über die Bedeutung der Wörter, darüber siehe wie gelesen und bemerkt wird in c. de his clericis qui..., et Hainricus Bart. in cap. ita quorundam de Judaeis... ). Ferner wie und wann ein Geistlicher der Ausübung des Priesteramts unwürdig wird bei Tötung oder Verstümmelung im Krieg, siehe in Summa Antonini parte 3, titulo 28, cap. 2, § 6 u. 7. So hat also die Stadt und Gemeinde Ulm nach der Weife der alten Römer im Verhältnis zur glücklichen Zunahme ihres Staatswesens Priester, welche doch nicht Glieder der Gemeinde sind und nicht zum gemeinen Nutzen beitragen, sondern zwischen Gott und dem Volk sich ihrer Freiheit freuen und nicht Bürger, sondern mehr sind als Bürger und über den Bürgern stehen.
Kap. 2
Von den Adeligen in Ulm.
Die Zweiten in der bürgerlichen Rangordnung in der Stadt Ulm sind die Adeligen, die mit den Waffen die Stadt schützen und deren Rechte gegen Einfälle verteidigen. Denn von Alters her sind die Ulmer gewöhnt, hervorragende und edle, durch ihr Geschlecht berühmte in den Waffen geübte, durch ihre Rechtschaffenheit bekannte Männer zu haben, die das Gemeinwesen durch Waffen und Kriege geschützt und nicht nur durch ihren Mut und Geist, sondern noch mehr durch den Ruhm ihres Geschlechts und durch die Rechtschaffenheit ihrer Sitten den Feinden Furcht eingeflößt haben. Denn niemals versuchten die Ulmer ihren Staat zu schützen oder zu vergrößern wie unsinnige Bauern, oder wie grausame Räuber, oder wie Wilde, die in unbekannten Ländern leben, oder beliebig andere, die den Sieg nur schätzen, wenn sie Menschen niedergeworfen oder ihre Schwerter mit (pag. 57) Blut getränkt und der Armen Häuser dem Feuer und den Flammen übergeben haben; und die, was noch schlimmer als dies ist, wenn man ihrer Grausamkeit nicht gehorcht und ihrer verkehrten Luft nicht nachgibt, gegen ihre Herren die feindlichen Waffen kehren und sie durch ihre Rücksichtslosigkeit zwingen gegen die Gerechtigkeit zu handeln. Nicht handelt so ein anständiger Adel, der vor allem durch Klugheit, Gerechtigkeit, Frieden und Geduld den Feind niederzuschlagen sucht. Und des
1) Im Original steht hier ein unverständlicher und ohne Zweifel verderbter Satz. ¶
halb werben die Ulmer edle Grafen, tapfere Krieger, mutige und erfahrene adelige Nachkommen alter Krieger, die dem Kaiser, Königen und Fürsten bekannt sind und deren Namen auch dem Volke Furcht erregen, diese, sage ich, werben sie an, geben ihnen reichlichen Sold und setzen sie als Hauptleute ihrer Heere, als Vögte ihrer Burgen und als Landpfleger ihrer Besitzungen ein. Und doch gehören sie nicht zum Rat und wohnen den Verhandlungen des Rates nur an, wenn sie dazu gerufen werden, aber auf Befehl des Rates setzen sie sich in Bewegung, leiten das Kriegswesen, saubern die öffentlichen Straßen und das Vaterland von Räubern und sorgen in der Not für die Aufstellung des Heeres zur Schlacht.
Denn gegenwärtig haben die Ulmer Herren im Sold den edlen Herrn Grafen Philipp von Kyrchberg, einen sonderlich ruhigen und friedfertigen, in den Waffen jedoch tapferen Mann mit seinen wehrhaften Knechten;
sie haben auch den durch sein Geschlecht hochberühmten Herrn Grafen Ludwig von Hellfastein, der kriegerisch und allem Unrecht feind ist;
den Herrn Grafen Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg, einen sehr erfahrenen Kriegsmann;
den Herrn Jakob von Landow, einen von alten Grafen abstammenden Kriegsmann.
Auch die vom Adel: Wilhelm Emser, einen alten tapferen und erprobten Diener der Ulmer;
Magnus Fetzer, einen ergrauten und vielerfahrenen Mann;
Kunrad von Zulnhart;
Arnold von Rosenberg;
Georg von Berg;
Bernhard Schenk;
Konrad Pfalhaimer mit ihren wehrhaften Mannen.
Und außer diesen haben sie noch viele andere Dienstmannen zum Waffendienst geordnet (pag. 58). Diese Verteidiger der Stadt setzt Aristoteles polit. an die letzte Stelle in der Rangordnung der Bürger und in spec. de iurisdictione omnium indicum (von der Rechtsprechung aller Richter) am Ende des cap. von den Verteidigern der Städte werden sie durchaus zu den untersten Beamten gezählt, zwar nicht wegen der Niedrigkeit ihrer Stellung, sondern weil sie nicht Eingeborene sind.
Von ihnen sagt Aristoteles in der obigen Stelle, es sei unmöglich, daß eine Stadt ohne Fürsten und Adelige sich wohl befinde. Ferner haben die Ulmer Herren außer den auswärtigen Adeligen nichtsdestoweniger auch einige von ihren eigenen dem Waffendienst ergebenen adeligen Bürgern im Sold, darunter den edlen Herrn Leonhard Vetter, einen tapferen und kühnen, von dem Kaiser und König Maximilian sehr geschätzten Kriegsmann, der außer den Kämpfen, wodurch er feine Eigenschaft als Kriegsmann erlangte, eine Pilgerschaft gen Westen unternahm und unter vielen Mühseligkeiten und Gefahren bis in das Fegfeuer des heiligen Patricius (Patrick) kam, dessen abscheuliche Finsternis und Elend er durchmachte und so seinen Schwertgurt in schönerem Glanze heimbrachte.
Diese Grafen, Edle, Ritter und Krieger also habe ich in der bürgerlichen Rangordnung im richtigen Rang unter die Geistlichkeit und über die Herren oder Höchsten der Stadt gesetzt, weil sie mit beiden Gemeinsames haben und von beiden sich unterscheiden: mit der Geistlichkeit den hohen Stand; denn von ihnen heißt es 1 Petri 20 1), «ihr seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum». Denn die Adeligen gehören zu den auserwählten Geschlechtern und haben königliche Übungen des Körpers, wie die Geistlichen die des Geistes, und sie stimmen mit diesen überein in der Ehre: denn dem Kriegsmann und dem gelehrten Geistlichen ist man gleiche Ehre schuldig. Baldus jedoch sagt in seiner Einleitung zu den Digesten supra rubr. ad fin.; daß der Kriegsmann sehr zu ehren ist und im Sitz und im Zug
1) 1 Petri 2, 9. ¶