Guttaperchapapieres ein Verbandmaterial in den Handel, welches aus einem für Wasser undurchlässigen, aus den Fasern des Manilahanfes bereiteten dünnen Papier besteht.
Pepsinwein. Bei der Bereitung von Pepsinwein wird zuerst das Pepsin mit Salzsäure, Glycerin und Wasser (nach Vorschrift des Deutschen Arzneibuches) zusammengemengt und 6 Tage bei Seite gestellt. Dann mischt man den Wein nebst Sirup und Pomeranzentinktur hinzu, setzt ihn wiederum einige Tage an kühlem Orte bei Seite und filtrirt ihn erst dann.
Laabessenz. Hierunter verstehen wir einen weinigen Auszug von Kälber- oder Schweinemagen (dem sog. Laabmagen), oder auch eine direkte Lösung von Pepsin in Wein. Sie dient zur Abscheidung des Käsestoffs aus der erwärmten Milch.
Diätetische Mittel. Mit diesem Namen bezeichnen wir diejenigen Mittel, welche durch die Ernährung (Diät) auf die Gesundheit des Menschen einwirken sollen. Um diese Wirkung nach einer besonderen Richtung hin zu erhöhen, werden ihnen vielfach noch Stoffe medizinischer Wirkung zugesetzt; hierher gehören vor Allem die verschiedenen Kindermehle, die gerösteten Mehle, Malzextrakte (s. Extractum malti), Malzbiere und die sog. Gesundheitschokoladen. Kindermehle sind fast immer Mischungen von kondensirter Milch mit Mehlstoffen, die durch starke Erhitzung im geschlossenen Raum aufgeschlossen sind, d. h. bei welchen das Stärkemehl durch diese Behandlung grösstentheils in Zucker und Dextrin übergeführt ist. Einer gleichen Behandlung und gleichen Umsetzung unterliegen die sog. gerösteten Mehle, wie Knorr's Hafermehl u. a. m. Malzbiere sind gleichsam verdünnte Malzextrakte, denen vielfach Auszüge von Arzneikräutern zugesetzt sind.
Chokoladen gehören, je nach ihrer Zusammensetzung, theils zu den blossen Genuss-, theils zu den diätetischen Mitteln, sie sind Gemenge von präparirtem Kakao (s. Kakao) und Zucker, eventuell unter Zusatz von Gewürzen oder von arzneilichen oder diätetischen Stoffen.
Essenzen zur Bereitung spirituöser Getränke. Hierunter versteht man sehr konzentrirte, alkoholische Tinkturen, deren Alkoholgehalt aber, um die klare Mischbarkeit mit Branntwein zu ermöglichen, 40-45% nicht übersteigen soll.
Die Bereitung derartiger Essenzen geschieht entweder nach der Deplazirungsmethode oder, wie bei den Tinkturen (s. d.) durch einfache Mazeration oder Digestion.
Spirituosen. Bereitung derselben. Diese geschieht entweder durch Destillation von Branntwein mit Rohdrogen, oder durch einfaches Ausziehen dieser Drogen mit verdünntem Spiritus, oder durch einfaches Mischen mit Essenzen oder ätherischen Oelen. Branntweine oder bittere Schnäpse nennen wir solche Mischungen, zu welchen kein oder nur geringe ¶
Mengen Zucker verwandt werden. Mischungen mit viel Zucker heissen Liköre und mit sehr viel Zucker verwandt Crêmes.
Als Grundregeln für die Bereitung spirituöser Getränke sind zu merken: 1. Der angewandte Spiritus muss reinster Qualität sein, am besten sog. Weinsprit (d. h. allerfeinster Kartoffelsprit), Kornsprit kann, wegen seines strengen Geruches, nur zu einzelnen Getränken verwandt werden. 2. Der Zucker darf nicht gebläut sein und wird vor der Benutzung durch anhaltendes Kochen mit wenig Wasser geläutert. 3. Die zu verwendenden Kräuter müssen frisch, besonders rein und gut sein; ein Gleiches gilt von den zu verwendenden ätherischen Oelen. 4. Alle spirituosen Getränke sollen erst nach einer gewissen Lagerzeit benutzt werden, Feinheit des Geruches und Geschmackes gewinnt dadurch bedeutend. 5. Spirituosen sollen am besten an mäßig warmem Orte und wenn in Flaschen, vor Sonnenlicht geschützt aufbewahrt werden. Man thut gut Flaschen, die für das Schaufenster bestimmt, nur mit gefärbtem Wasser zu füllen.
Färbung von Spirituosen. Als Farben für Spirituosen und Genusswaaren dürfen selbstverständlich nur solche benutzt werden, welche durchaus unschädlich sind. Für Roth-Carmin und Carminlösungen; ferner der vergohrene Saft der Fliederbeeren oder der Blaubeeren, Auszug von Stockrosenblüthen, mit einem Zusatz von Säure, Persioauszug (angesäuert), Sandelholztinktur, und für Zuckerwaaren teigförmige Farblacke von Cochenille, Rothholz, Krapp u. a. m. Für Gelb spirituöse Auszüge von Safran und Kurkuma, Safransurrogat (Dimitrokresol), teigförmige Farblacke von Gelbbeeren, Gelbschoten u. a. m. Für Blau-Indigocarmin in wässeriger Lösung.
Für Grün Chlorophyll, Mischung von Indigocarmin und Safransurrogat, Saftgrün. Für Braun gebrannter Zucker. Für Violett-Mischungen aus Roth und Blau. Zur Klärung von Spirituosen und Wein werden solche Mittel angewandt, welche in der betreffenden Flüssigkeit Niederschläge bilden, die dann die suspendirten Unreinigkeiten mit sich niederreissen, oder solche, die sich mit den Schleimtheilen der Flüssigkeiten verbinden und erstere unlöslich machen. Derartige Stoffe sind für Wein Hausenblase oder Eiweiss, die mit dem Gerbstoff des Weines unlösliche Niederschläge bilden. Für Spirituosen benutzt man kleine Mengen von gebranntem Alaun, oder man schüttelt mit Talkumpulver durch und lässt absetzen. Ein sehr kräftiges Klärungspulver besteht aus einer Mischung von 4 Theilen getrocknetem Eiweiss. 4 Theilen Milchzucker und 2 Theilen Stärkemehl. Von diesem Pulver rechnet man 5 g auf 1 Liter Spirituosen.
Genaueres über die Bereitung von Essenzen und Spirituosen siehe Drogisten-Praxis
II.
Kosmetika und Parfümerien. Kosmetik im engeren Sinne des Wortes ist die Lehre von der Verschönerung des menschlichen Körpers. Kosmetische Mittel sind daher vor Allem solche, welche zur direkten Verschönerung des Körpers dienen. Schminke, indem sie die zu blässe ¶