das Putzen der Gewichte mit scharfen Substanzen ist, um die rasche Abnutzung zu verhüten, möglichst zu vermeiden. Wenn die Waage nicht benutzt wird, ist die Gewichtsschaale zu beschweren, damit der Waagebalken vollständig fest steht und der Schwebepunkt nicht durch unvermeidliche Schwankungen vorzeitig abgenutzt wird. Auf Richtigkeit prüft man die Waage in der Weise, dass man einen beliebigen Körper genau wägt, d. h. den Waagebalken in vollständiges Gleichgewicht bringt.
Nachdem dies geschehen, vertauscht man den gewogenen Körper und die Gewichte miteinander. Ist die Waage richtig, so darf durch diese Veränderung das Gleichgewicht des Waagebalkens nicht gestört werden. Auf Genauigkeit prüft man die Waage, indem man sie bis zur äussersten zulässigen Grenze belastet und, nachdem sie ins völlige Gleichgewicht gebracht ist, versucht, welches kleinste Gewicht ein messbares Abweichen vom Gleichgewicht des Waagebalkens veranlasst.
Ueber die Aufbewahrung einzelner Waarengattungen, welche noch keine Besprechung gefunden haben, sei noch Folgendes erwähnt.
Gummiwaaren müssen, um das Brüchigwerden zu vermeiden, an mäßig warmem Orte und vor Sonnenstrahlen geschützt aufbewahrt werden. Bei längerer Aufbewahrung wird ein mäßiges Einreiben mit reinem Vaselinöl empfohlen. Gummischläuche bewahrt man zweckmäßig in einer starken Kochsalzlösung auf.
Pinsel, die frei hängen, sollten stets in Papier eingewickelt werden; in die Vorrathskasten und Schranke streut man, um die Pinsel vor Mottenfrass zu schützen, Naphthalin.
Ueber Aufbewahrung und Behandlung des Phosphors siehe Artikel «Phosphor».
Feuerwerkskörper dürfen, wenn sie überhaupt vorräthig gehalten werden, niemals im Laden, sondern stets an einem feuersicheren Orte aufbewahrt werden. Ihre Abgabe hat immer, den polizeilichen Vorschriften gemäß, nur an erwachsene Personen zu geschehen.
Wein und Liköre müssen vor Sonnenlicht geschützt und liegend aufbewahrt werden. Für Weine ist ein gleichmäßig warmer Keller der beste Aufbewahrungsort. Liköre dagegen können gern an warmem Orte lagern.
Waaren, die Genusszwecken dienen, müssen ganz besonders davor geschützt werden, dass sie von anderen stark riechenden Waaren Geruch annehmen. Thee, Chokoladen und derartige Waaren müssen daher gut verschlossen in besonderen Schränken aufbewahrt werden.
Ganz besondere Vorsicht ist nothwendig beim Abwägen und Abfüllen feuergefährlicher Körper.
Das Abfüllen feuergefährlicher Waaren soll thunlichst nur bei Tageslicht geschehen; wo die Lagerräume dunkel sind, dürfen diese entweder nur von Aussen durch ein Fenster oder mittelst einer Sicherheitslampe beleuchtet werden. Beim Abfüllen ist stets, um das Verschütten zu ¶
vermeiden, ein Trichter zu benutzen. Die Lagerung hat streng nach den polizeilichen Vorschriften zu geschehen, und bei der Abgabe sind die Gefässe mit dem Vermerk «feuergefährlich» zu versehen.
Säuren und Laugen müssen mit grösster Vorsicht und nur unter Benutzung eines Trichters abgefüllt werden. Das Gesicht ist möglichst vor umherspritzenden Tropfen zu hüten. Für das Abfüllen von Ballons sind die sog. Ballonkipper oder praktische Säureheber (s. Heber) zu empfehlen.
Falls Hände oder Kleidungsstücke mit Säuren oder Laugen übergossen oder bespritzt sind, spült man sie zuerst rasch mit sehr reichlichem Wasser ab und wäscht dann bei Säuren mit Wasser, in welchem ein wenig Natriumcarbonat oder Salmiakgeist gelöst oder in welchem Kreide oder Magnesia suspendirt ist, nach; bei Laugen dagegen mit Essig oder einer anderen ganz verdünnten Säure. Sind wirkliche Brandwunden entstanden, so bestreicht man die Stellen schliesslich mit Lanolincream.
Besondere Vorsicht ist nöthig, wenn verschüttetes Oel, Firniss, Siccativ u. a. m. mit Sägespähnen aufgenommen werden; nach dem Aufsaugen sind die Sägespähne zu verbrennen oder anderweitig unschädlich zu machen, da derartig durchtränkte Sägespähne der Gefahr der Selbstentzündung ausgesetzt sind.
Vielfach empfiehlt es sich, bei den Vorraths- und zuweilen auch bei den Verkaufsgefäßen statt Glas- oder Korkstöpsel solche von Kautschuk anzuwenden; sie sind überall dort zu benutzen, wo Glasstöpsel durch den Inhalt der Flaschen (z. B. bei Laugen) angegriffen werden und in Folge dessen festhaften; oder wo Korkstöpsel, wie bei starken Mineralsäuren, zerfressen und zerstört werden.
Die Stöpsel von Säureversandflaschen werden am besten zuerst mit geschmolzenem Pech vergossen, dann mit Kitt oder Gyps oder Lehm umhüllt und, so lange die letzteren Stoffe noch weich sind, mit Sackleinen verbunden.
Um festsitzende Glasstöpsel zu lösen, versucht man zuerst durch mäßiges Klopfen mit Holz eine Lockerung zu erreichen; gelingt dieses nicht, so taucht man den Hals der Flasche in möglichst heisses Wasser und wiederholt das Klopfen nach einiger Zeit abermals. Führt auch dieses noch nicht zum Ziel, so legt man einen starken Bindfaden schlingenartig um den Hals der Flasche und versucht nun durch rasches Drehen der Schlinge, indem abwechselnd erst das eine und dann das andere Ende des Bindfadens angezogen wird, den äusseren Hals der Flasche zu erhitzen. Hierdurch tritt eine geringe Ausdehnung des Glases ein und der dabei kalt gebliebene Stöpsel wird sich jetzt fast immer lösen lassen. Wird auch hierdurch der Zweck noch nicht erreicht, so bleibt nichts übrig, als den Flaschenhals in irgend eine Flüssigkeit zu tauchen, welche den Körper, der das Festsetzen des Stöpsels bewirkt, zu lösen vermag. ¶