wird:
Apfel-, Birn-, portugiesische Q., welche zur gemeinen Q., C. vulgaris (engl. Cydonia, Quince,
frz. coignassier, holl. kweboom, ital.
cotogno, cotognaro) gehören, ein in Asien und Europa bis zu Mitteldeutschland vorkommender, 5-6 m hoher Baum. Die Früchte
sind frisch ungenießbar, werden aber eingemacht als sehr wertvolle Dessertfrucht, zu Gelées, Mus, Kompots,
Marmeladen, Backwerk etc., verwendet und in Gläsern und Büchsen verkauft. - Vgl.
Obst.
(semen Cydoniorum), die zwischen den fünfknorpeligen Scheidewänden befindlichen Samen der
Quitte, ein
Artikel des Droguenhandels, sind nur wegen des, einen weißgrauen Überzug bildenden, eingetrockneten Schleims in Gebrauch.
Sie sind den Birnkernen ähnlich, braun, aber glanzlos und mit einem weißgrauen Überzuge bedeckt, der
im Wasser zu einem gallertartigen Schleim aufquillt. Durch Schütteln der gequollenen Kerne mit dem Wasser wird der Quittenschleim
(mucilago Cydoniae) abgesondert. Er dient in Apotheken zu Augenmitteln, sonst auch zu kosmetischen Zwecken. Die deutschen
Samenkerne kommen aus Franken und Württemberg; ferner liefern Rußland und die Türkei (über Konstantinopel)
dergleichen. Man findet die Kerne im Handel zu etwa 8 Mk. das Kilo. Verfälschungen und Verwechselungen
mit
Apfel- oder Birnenkernen sind leicht an der glänzenden, nicht matten, schleimfreien Schale zu erkennen. - Quittenessenz
ist ein Kunstprodukt
(Fruchtäther), welches das eigentümliche feine Aroma der Quittenfrüchte ziemlich
gut wiedergibt. - Q. sind zollfrei.Quittenessenz gem. Tarif Nr. 5 a.
(Wurzel). Die nachstehend aufgeführten, gangbaren Wurzeln des Droguenhandels sind unter ihren deutschen Namen
an den betreffenden Stellen zu finden. Bemerkt sei nur, daß die neure Pflanzenkunde in manchen Fällen den Begriff einer
Wurzel nicht mehr statuirt, sondern statt dessen ein Rhizom, einen Wurzel- oder Mittelstock, annimmt,
d. h. einen unterirdischen, ausdauernden Stamm- oder Stengelteil, welcher nach oben Triebe,
nach unten Nebenwurzeln austreibt, eine Unterscheidung, die zwar in den Lehrbüchern der Warenkunde, im Warenverkehr jedoch
noch nicht allgemein angenommen ist. Fälle dieser Art sind hier durch ein beigesetztes (Rz.) bezeichnet.
Zoll: von den vorgenannten Wurzeln sind nur die getrockneten
Petersilien-, Schwarz- und Cichorienwurzeln
nach Tarif Nr. 25 p 2 zollpflichtig, die übrigen sind zollfrei. Allgemein sind Wurzeln
zum Gewerbe- und Medizinalgebrauch, auch wenn sie getrocknet, gedarrt oder gepulvert sind, ebenso wie alle frischen Wurzeln
zum menschlichen Genuß (ausnahmsweise auch die getrocknete Rübenwurzel) zollfrei. Dagegen sind getrocknete, geröstete
etc. Wurzeln zum menschlichen Genuß gem. Tarif Nr. 25 p 2 zollpflichtig.
Gebrannte und gemahlene Rübenwurzeln als
Kaffeesurrogat werden gem. Tarif Nr. 25 m 1 verzollt.
(Wurm- oder Wanzenkraut, lat. Tanacetum vulgare; frz.
tanaisie; engl. tansy); eine zur Familie der Kompositen gehörige, bei uns an Rainen, Wegrändern
und Flußufern nicht seltene, auffällige Pflanze, die aus der ausdauernden Wurzel 1-1½ m hohe Stengel
treibt mit doppelt fiederteiligen, drüsig getüpfelten Blättern und gipfelständigen, schirmförmigen Blütenständen,
deren einzelne Blütenköpfchen goldgelb, halbkugelig und ohne Strahlblümchen sind.
Blätter und Blüten, namentlich die letzteren, riechen stark gewürzhaft, kampferartig und schmecken bitter. Es werden entweder
die vollkommen ausgebildeten Blüten oder diese und das
Kraut gleich gesammelt und getrocknet; diese dienten
früher teils in Pulverform, teils in Abkochung als Wurmmittel, sowie das mit Wasser abdestillierte ätherische
Öl der Pflanze,
welches gelblich oder grünlich von Farbe, sehr flüchtig ist und durchdringend kampferartig riecht und ebenso, aber dabei
bitter, scharf und brennend schmeckt. Der Ladenpreis des Rainfarnöls (oleum
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tanaceti) ist 60 Mk. für das Kilo. - Zollfrei. Rainfarnöl gem. Tarif
Nr. 5 a.