(Phenol) gehalten, bis genauere Untersuchungen feststellten, daß in dem K. des Handels nur geringe Mengen Phenol enthalten
sind, daß dasselbe vielmehr seiner Hauptmasse nach aus
Cresol (s. d.) und Phlorol (letzteres als Methyläther) besteht; in
kleinerer Menge sind ferner die Methyläther des Brenzkatechins (Guajacol) und Homobrenzkatechins, ferner dreisäurige und
mehrsäurige Phenole, u. a. der Dimethyläther der
Pyrogallussäure und der propylpyrogallussaure Methyläther
darin enthalten. Unter dem Namen Kreosotöl kommt das rohe, schwere Steinkohlenteeröl in den Handel, welches zur Darstellung
von
Karbolsäure und
Cresol, sowie zum Kreosotieren des
Holzes verwendet wird. Das K. wirkt nämlich ebenso konservierend, wie
die
Karbolsäure. - Zollfrei.
(Kreppflor, frz. crêpe, engl. crape); ein seidenes,
durchsichtiges Gewebe, das wie
Gaze gitterartig gewebt und nachher gekreppt, d. h. in heißes Wasser oder Dampf gebracht
ist, wodurch es ein gewelltes Ansehen erhält. Die Bedingungen hierzu liegen in der Art der Herstellung. Es bestehen die
Einschlagfäden und die Kettenfäden aus zwei- oder dreifädig filierter
Seide, welche teils rechts, teils
links gedreht sind. In der Kette wechselt ein rechts- mit einem linksgedrehten Faden ab. Im Schuß erfolgt der Wechsel nach
je 2 Fäden.
Bringt man das glatte Gewebe in feuchte Hitze, so laufen die hartgedrehten Fäden auf und drehen sich gleichsam gegeneinander,
wodurch sich die Wellung über das ganze Stück herstellt. Bei einigen Sorten verstärkt man dieses Kräuseln
und Einlaufen noch dadurch, daß man das auf ein Brett gelegte Zeug mit einem Stück behaarten Kalbfells bearbeitet und gleichsam
einwalkt. Das Kreppartige verliert sich bei nachgehendem Färben nicht. Der K. wird sowohl schwarz zu Traueranzügen,
als auch weiß und farbig zu anderweiten Damenkleidern hergestellt. - Crepons sind andre, dichter gewebte Zeuge zu Trauer-
und Sommerkleidung, meist aus
Wolle, zuweilen aus
Seide und
Wolle oder Leinen und
Wolle gemischt, die infolge einer ähnlichen
Behandlung der Kettenfäden durch Dämpfen ebenfalls eine runzliche Beschaffenheit angenommen haben. -Verzollung:
Seidener Krepp gem. Tarif im Anh. Nr. 30 e. Halbseidene Crepons
Nr. 30 f, wollene Nr. 41 d 5 β.
(baccae spinae cervinae), die Früchte des bei uns in Wäldern, Gebüsch und Hecken, an Wiesenrändern
wild wachsenden Wegdorn (Kreuzdorn, Purgierkreuzdorn, Rhamnus cathartica, nach alter Benennung Spina cervina). Bei der
Reife im September und Oktober sind sie schwarz und enthalten nebst 4 harten Samenkernen ein violettgrünes, bitter und widrig
schmeckendes
Fleisch, das abführend wirkt; sie werden jedoch jetzt selten noch verwendet. - Im unreifen, grünen Zustande
haben die frischen Beeren eine andre Verwendung: man bereitet nämlich aus ihnen das Saft- oder Blasengrün,
das als Wasserfarbe von Malern und Koloristen, zum Färben von
Papier,
Leder etc. verwendet wird, jetzt aber nicht mehr so
häufig als früher.
Die Beeren werden zu
diesem Zwecke zerstoßen, eine Woche lang der Gärung überlassen, dann der Saft ausgepreßt und unter
Zusatz von etwas
Pottasche oderAlaun zur Honigdicke eingedunstet. Dann füllt man die noch warme Masse
in Schweinsblasen oder starke Rindsdärme und läßt sie anfangs an Luft und Sonne, dann in künstlicher Wärme oder durch
Hängen in einen Rauchfang vollends austrocknen. Die Anweisungen variieren übrigens sowohl hinsichtlich des Verfahrens als
der Zuthaten. Etwas Indigauflösung soll zugesetzt werden, damit die Farbe nicht ins Gelbbraune fällt;
auch arabisches
Gummi wird als Zusatz mit genannt. Das trockne Saftgrün erscheint als eine schwarzgrüne, im Bruche glänzende
Masse und ist an den Kanten grün durchscheinend. Gute Ware darf weder feucht noch sandig sein und muß sich im Wasser fast
vollständig auflösen. - Die getrockneten unreifen Beeren können zu den
Gelbbeeren gezählt werden,
haben aber wenig Farbstoff und bilden die geringste Sorte, statt deren meistens die Früchte fremder Rhamnusarten gebraucht
werden, wie sie im Artikel
Gelbbeeren aufgeführt sind. - Kreuzbeeren, sowie das daraus bereitete Saftgrün sind zollfrei.
bittere (Polygala amara), eine kleine, fingerhohe, im mittlern und nördlichen Europa
wild wachsende, ausdauernde Pflanze, die wegen ihres Bitterstoffs unter dem Namen herba polygalae amarae medizinische Anwendung
hat. Aus einer Rosette von verkehrt eiförmigen, lederartigen Wurzelblättern erheben sich mehrere mit kleineren Blättchen
besetzte Stengel, welche in
Trauben die lippenförmigen, kornblumen- oder hellblauen, auch purpurroten,
seltener weißen Blütchen tragen. In der Blütezeit, Mai und Juni, wird die ganze Pflanze samt der fadendünnen Wurzel gesammelt
und getrocknet. Die Pflanze wächst sowohl auf Bergen in trocknen Laubwäldern, als auf nassen Wiesen, aber nur das Gewächs
von ersterer Herkunft besitzt das stark bittere Prinzip und ist allein brauchbar, weshalb die Ware bei
Einkauf stets zu kosten ist. An dem Mangel des bittern Geschmacks ist auch die beim Sammeln wohl mit unterlaufende gemeine
K. gleich zu erkennen. - Zollfrei.
(römischer
Kümmel, Cumin,Mutterkümmel, semen Cumini, fructus Cumini); ein Artikel des Droguenhandels,
besteht aus den Früchtchen einer im Orient heimischen, in Südeuropa angebauten, einjährigen Doldenpflanze,
Cuminum Cyminum. Dieselben sind doppelt so lang als gewöhnlicher
Kümmel, meist noch paarweise zusammenhängend, blaß gelblich
oder bräunlich, mit mehreren, der Länge nach laufenden, vorspringenden Rippen besetzt, die einen Besatz von kurzen
Borsten
tragen. Geruch und Geschmack des
Kümmels ist stark, aber nicht angenehm würzhaft. Eine technische Benutzung,
zu Kümmelkäse, besteht nur in Holland; sonst dient dieser fremde K. als ein äußerliches, zerteilend wirkendes aromatisches
Volksmittel. Die Droguenhändler beziehen die Ware gewöhnlich aus Malta, wo die beste vorkommen soll, und aus der Berberei.
- Zoll gem. Tarif Nr. 9 d.
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