Jahrzehnten aus dem früheren Lokal- und Klein- ein lebhafter Welt- und Großhandel entwickelt, welcher dem Stadtbewohner
das beliebte G. zu annehmbaren Preisen liefert und dem Landmann bis in die entferntesten Gegenden hinein lohnenden Erwerb
für seine früher ganz vernachlässigte, weil unrentable, Geflügelzucht sichert. In geringerem Grade wird G. aus besondren
Zucht- und Brutanstalten in oder bei großen Städten zum Markt gebracht; trotz des sicheren Absatzes in der Nähe und billiger
Futtermaterialien
(Abfälle etc.) können diese nicht in der Rentabilität mit den Landwirten konkurrieren,
welche im Groß- wie im Kleinbetrieb alle Bedingungen zu lohnender Zucht haben. Am hervorragendsten in bezug auf
die Produkte der Geflügelzucht ist Frankreich, welches für diese gewaltige Summen aus dem Ausland bezieht; berühmt sind
die Mastanstalten, für Poularden und Kapaunen besonders Mons, Toulouse, Berlezieux, la
Bleche.
Für Gänse, zu Leberpasteten und direktem Verkauf, sind Toulouse und die obere Garonne, für Enten Toulouse und die Normandie
die Hauptbezugsorte. Mit Enten betreiben die holländischen Bauern einen lebhaften Handel nach England,
Gänse bezieht Holland in ganzen Heerden aus Westfalen, da dort die Hausgans nicht gedeiht. Berühmt für diese ist Pommern
(Gänsebrüste), Frankfurt a. M., Mainz etc., für Enten Franken
und für alles Geflügel Bayern überhaupt, ferner Baden, Thüringen, Württemberg, Hessen, die Rheinprovinz,
während, außer den Hamburger Landen und Schlesien, im Norden mit vorwiegendem Großgrundbesitz weniger Wert auf die Geflügelzucht
gelegt wird.
Zahlreiche Gänse werden aus Polen bezogen, Truthühner aus größeren Gütern. Der Handel mit G. aller Art wird meist durch
Aufkauf im Kleinen oder auf den Märkten der Kleinstädte vermittelt, für unternehmende Kaufleute ist
es aber der Mühe wert, direkt mit Gutsbesitzern in Verbindung zu treten und Akkorde über Lieferungen zu schließen. Nur
diese können auch im Winter Waren liefern, da sie dem G. warme Stallungen und reiches Futter sichern können. Statistisches
über G. gibt es nicht in genügender Weise. - Zoll: Lebendes G. ist zollfrei, getötetes aller Art,
auch zerlegt, sowie frisch zubereitetes gem. Tarif im Anh. Nr. 25 g
1, farciertes oder in hermetisch verschlossenen Büchsen eingehendes, auch Pasteten Nr. 25 p 1.
Diesen Namen führt der reinste, farblose und durchsichtige
Leim, der mit besondrer Sorgfalt ausKnochen
bereitet wird; Hautabfälle werden zuweilen auch verwendet, liefern aber eine geringere Sorte. Bei den Verwendungen der G. kommt
weniger die Bindekraft, wohl aber häufig völlige Farblosigkeit und Glasähnlichkeit in Betracht. Solche reine helle Ware
ist namentlich ein gesuchter Artikel für Papeteriewaren, zum Überziehen von Bildern etc.,
ferner in der Photographie und zu Konditoreizwecken.
Die käufliche G. ist meistens ziemlich neu und durchsichtig und bildet längliche sehr dünne und biegsame, doch dabei leicht
zerspringende Blätter, die wie der
Leim die Eindrücke zeigen, welche sie von dem Bindfadengeflecht der
Trockenhorden erhalten
haben. Außerdem gibt es unter dem Namen Weinschöne auch braune G. zum Klären trüb gewordener
Weine.
Zur Darstellung der G. gibt es zwei Wege: es werden entweder die mineralischen Bestandteile (phosphorsaurer
Kalk) aus den
Knochen mittels Säure ausgezogen und in Auflösung gebracht, wobei die Knorpelsubstanz in derselben Gestalt, die die
Knochenstücke hatten, übrig bleibt und nun durch Kochen mit Dampf oder Wasser sich in G. verwandelt;
oder man behandelt die
Knochen in heißen Wasserdämpfen in geschlossenem Räume und behält die mineralische Knochensubstanz
übrig.
Die gewünschte Farblosigkeit, die nicht durch Bleichmittel hergestellt werden darf, wird ziemlich erreicht durch Anwendung
gut gesäuberter Rohstoffe und Vermeidung zu hoher Hitzegrade. Das beste Material für solche G. sind
Rindsknochen; man verwendet nur die dünnern, lockern und flachen Knochenpartien, aber auch viel Kalbsfüße mit. Die
Knochen
werden durch Schaben und Waschen möglichst gereinigt, in kleinere Stücke zerbrochen und in einem geschlossenen Apparate
der Einwirkung heißer Wasserdämpfe ausgesetzt. In dem verschließbaren Dampfcylinder des Apparats sind die Knochenstückchen
in einem Drahtkorbe aufgehangen.
Während der Dampf von unten in den Cylinder eintritt, läßt man gleichzeitig von oben Wasser in kleinen Strahlen auf die
Knochenmasse fließen. Der Dampfdruck und die Temperatur im Cylinder wird so reguliert, daß höchstens ½ Atmosphäre Überdruck
und 106 bis 108° C. Hitze vorhanden sind, weil bei Höhersteigung der Auszug gefärbt ausfallen würde.
Die im Cylinder entstehende Lösung, die stündlich abgelassen wird, bringt anfänglich Fett mit und dient zu einer geringern
Sorte; später ist sie fettfrei.
Die völlige Extraktion erfordert eine 4tägige Dämpfung. Durch nachfolgendes längeres Stehenlassen in Klärgefäßen unter
Warmhaltung erzielt man, daß die Unreinigkeiten sich zu
Boden setzen. Hierzu darf aber die Lösung nicht
zu konzentriert sein. Deshalb hat man den Wasserzufluß in den Cylinder so zu bemessen, daß die Lösung einen Gehalt von
etwa 5 Teilen trockner G. hat. Auch bei dieser Verdünnung gerinnt die Flüssigkeit beim Erkalten noch zu Gallert.
Die geklärte Lösung gießt man noch warm auf polierte
Schiefer- oder Marmorplatten, wo sie zu Tafeln
erstarrt, die man in die Größe der verkäuflichen Täfelchen zerschneidet und auf Netzrahmen gelegt an der Luft und schließlich
in Trockenstuben trocknet. In solcher Zubereitung ist dann die völlig geruch- und geschmacklose G. tauglich zu den verschiednen
Gelées der Konditorei und Küche, in Apotheken zu Kapseln über schlecht schmeckende Arzneien etc. -
In andrer Weise wird die nur für technische Zwecke bestimmte G. hergestellt, wozu allerhand
Knochen, Drehspäne von solchen,
Hufe etc. verwendet werden. Diese legt man nach dem Waschen und Zerkleinern in verdünnte
Salzsäure so lange, bis
alle mineralischen Bestandteile aufgelöst sind und der reine Knorpel übrig bleibt. Um demselben anhaftende Säure möglichst
zu
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entfernen, hängt man die Masse in Säcken in fließendes Wasser oder behandelt sie mit Kalkmilch und wäscht mit reinem
Wasser nach. Die aus den Knorpeln erhaltene G. ist gefärbt und muß gebleicht werden. Dies geschieht mit schwefliger Säure.
Man hat auch gefärbte G., namentlich rote. - Zoll s. Tarif Nr. 5 e.