dienen zur Prüfung; der Fabrikant muß die Garantie leisten. Die Transportfähigkeit auf weitere Strecken liegt in dem Verhältnis
der wertvollen Teile zu den wertloseren. In trocknen Jahrgängen (Lagen) kann der Kunstdünger nicht voll zur Wirksamkeit
kommen, der Absatz stockt alsdann in der nächsten Zeit. Der Händler muß die Brauchbarkeit für die
verschiednen Klimate, Bodenarten und Lagen zu beurteilen verstehen und wird meist am besten daran thun, nur auf Bestellung
zu liefern und zu beziehen, auf jeden Fall aber Sachverständige, die Vorstände der Kontrolstationen, zu Rate zu ziehen.
Vgl. die Spezialartikel.
Jedenfalls der wichtigste
Sprengstoff der Jetztzeit für Berg- und Eisenbahnbau, D. besteht
aus einer Mischung von
Nitroglycerin (s. d.) mit Infusorienerde (Kieselguhr) im Verhältnisse von 35 zu
10; es ist ein lockeres feuchtes Pulver, das gewöhnlich in Patronen verpackt zum Verkaufe gelangt und dessen Aufbewahrung
und Transport besondern Sicherheitsregeln unterworfen ist. Der Preis des D. beträgt durchschnittlich 3 Mk.
bis 4 Mk. 20 Pf. pro Kilo, richtet sich aber selbstverständlich nach den oft
sehr schwankenden
Glycerin- und Salpeterpreisen. Gegenwärtig werden in Deutschland allein in circa 20 Fabriken jährlich
gegen 100000 Ztr. D. verfertigt. - Zoll gem. Tarif im Anh. Nr. 5 e.
deCologne (KölnischesWasser), ein sehr gebräuchliches und beliebtes Parfüm,
welches von dem Hause oder vielmehr von den sieben Häusern Farina in Köln als «echt»
in den Handel gebracht wird, besteht aus einer Auflösung verschiedner ätherischer
Öle in feinsten Sprit. Hauptsächlich
sind es die
Öle von
Pomeranzen, Bergamotten,
Zitronen, Limetten, Neroli, Rosmarin und Lavendel, die hierzu
verwendet werden. Ohne Zweifel kommt auf das Mengenverhältnis dieser Zuthaten viel an, um eine Harmonie oder Verschmelzung
der verschiednen Wohlgerüche zu einem scheinbar einfachen hervorzubringen; namentlich aber ist die Qualität der
Öle von
großem Einfluß. In der That aber fehlt es nicht an Präparaten, welche dem Kölnischen Wasser nahe kommen
und unter verschiednen Namen in den Handel gebracht werden. - Zoll gem. Tarif im Anh. Nr. 31 e.
(frz. bois d'ebène, engl. ebony). Unter diesem
Namen kommt eine größere Anzahl fremder Holzarten im Handel vor, die nicht einmal alle schwarz sind. Was gewöhnlich unter
diesem Namen verstanden wird, ist bekanntlich ein dichtes, schweres und schwer zu bearbeitendes, im Wasser
untersinkendes
Holz von schwarzer Farbe, das als ein geschätztes Material für die Kunsttischlerei, zu Drechslerwaren, Blasinstrumenten,
Claviertasten etc. dient. Das schwarze
Holz kommt von verschiednen Bäumen Indiens, der ostindischen Inseln und Afrikas.
Das
von Ceylon und Madagaskar kommende ist das schwärzeste, es stammt von Diospyrus Ebenaster, das von
Bombay und Sumatra liefert D. Melanoxylon, das von der afrikanischen Westküste D. Ebenum. Das nicht eben starke
Holz ist
nur der Kern des Stammes; der Splint ist weißlich und weich, wird daher immer vorher abgeschlagen und ist nur in kleinen
Überresten zuweilen noch ansitzend. Es gibt indes eine schwarz und weiß gestreifte oder marmorierte
Sorte, welche aus Ostindien und der Insel Bourbon von D. montana kommt, an welcher auch der Splint hart und brauchbar ist.
Ein bräunlich grünes
Holz, so fest wie das schwarze und gern zu eingelegten Arbeiten gebraucht, kommt aus
Ostindien von Aspalathus Ebenus. Was sonst als rotes, grünes, braunes, blaues, gelbes E. aufgeführt wird, hat wenig Bedeutung
und sollen die oft sich widersprechenden Angaben bezüglich ihrer Herkunft hier nicht wiederholt werden. - Zoll s.
Tarif Nr. 13
c 1. u. 2.
(Stabkraut,ArtemisiaAbrotanum), eine im Süden heimische, bei uns in Gärten oft anzutreffende
Beifußart von durchdringend aromatischem Geruch und brennend bitterm aromatischen Geschmack;
enthält ätherisches
Öl,
Harz,
Gerbstoff etc. Die belaubten Zweige und blühenden
Spitzen wurden früher medizinisch verwendet. - E. ist zollfrei, das
Öl
daraus wird gem. Tarif im Anh.
(RadixCarlinae), ist die circa 2 cm lange, bis 3 cm dicke, oben einfache, unten ästige Wurzel von Carlinaacaulis, der Eberdistel, einem ausdauernden, besonders auf kahlen Kalkbergen ansässigen auffälligen Gewächs, das einen
flach am
Boden liegenden Kranz zerschlitzter stacheliger Blätter und eine einzige ohne Stengel aufsitzende große Blume mit
blauvioletten Einzelblütchen hat. Die Blütendecke bildet einen weißen vielstrahligen Stern. Die getrocknete
Wurzel ist tiefgerunzelt, außen dunkelbraun, innen heller, die Rinde zeigt auf dem Durchschnitt große braunrote Harzbehälter.
Der Geruch ist unangenehm aromatisch, Geschmack harzig, scharf und bitter. Enthält ätherisches
Öl und
Harz und ist noch
als tierärztliches Mittel offizinell. - Zollfrei.Eberwurzelöl gem. Tarif
Nr. 5 a.
(Hartgummi, hornisiertes
Kautschuk) ist der auf
Ebenholz (engl. ebony) anspielende Fabrikname schwarzer oder
schwarzbrauner, glänzender, etwas elastischer Massen, welche sich auf heißem Wege zu vielerlei nützlichen Gebrauchsgegenständen
formen lassen, namentlich solcher, die sonst aus
Horn hergestellt zu werden pflegen. Die Grundmasse ist
geschwefeltes (vulkanisiertes)
Kautschuk und ebensolche
Guttapercha mit allerhand vermehrenden Zusätzen, die bei verlangter
größerer Elasticität aus
Harzen, Steinkohlenteer,
Asphalt und ähnlichem bestehen
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mehr
müssen, während sonst auch Erden und andre mineralische Zusätze Eingang finden. Die Vereinigung der verschiednen Bestandteile
zu einer homogenen Masse geschieht immer unter Anwendung höherer Hitzegrade. Die am meisten aus Hartgummi dargestellten
Artikel sind Kämme; eine Gummikamm-Kompanie besteht unter anderm zu Hannover. Die ersten derartigen Waren fabrizierte Goodyear
in New York; seitdem hat man sich mehrfach mit Darstellung schwarzer glänzender Kunstmassen beschäftigt;
der sogen. Jetschmuck besteht auch aus einer solchen. In Frankreich erzeugt man neuerdings ein
Surrogat für Ebenholz, das die volle Härte und Politurfähigkeit desselben besitzen und sehr wohlfeil sein soll. Die Grundmasse
besteht aus einer Kohle, die aus Meeralgen gebrannt ist, und passenden in der Hitze schmelzbaren Bindemitteln
nebst Schwefel und andern die Härtung bewirkenden Stoffen. - Ebonitplatten, -stäbe, -röhren sind, auch wenn poliert, zollfrei.
Ebonitwaren gem. Tarif im Anh. Nr. 17 c.