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Die Einfuhr ist unbedeutend. Sie stellte sich 1873 bis 1889 auf 900-1800 Ton. Von der Ausfuhr macht die Raffinade einen höhern Prozentsatz aus als in Deutschland. [* 2] Dieselbe war, in Rohzucker berechnet (in Tausenden Tonnen): im Durchschnitt der Jahre 1873-7? 1878-82 1883-87 1887-88 1889 Es war 1889/90 in Raffinade 40 91 154 202 284 Österreich [* 3] Anbaufläche 219700 Rübenernte 5490000 Davon auf 1 Hektar. .. 25 Iucterausbeute 11,99 Zuckermenge auf 1 Hektar. 2,93 Gesamtausfuhr 101 228 272 297 493 Ungarn [* 4] 39400 Hrkta^ 676000 Ton. 17 10.4? Proz. 1.80 Ton. Die Einnahmen waren (in Millionen Gulden): im Durchschnitt der Jahre Erträgnis Ausfuhrvergütung Reinertrag 1860-64 6.38 0.01 6,37 1865-69 7.25 1.46 5,79 1870-74 10,63 6,26 4,40 1875-79 12.96 11,94 1.02 1880-84 32.28 24,96 7.32 1884-35 34.71 35,1? - 0.45 1885-86 20.92 19.23 1.09 1886-8? 34.30 29,39 4.91 1887-88 25.81 20.91 4,90 Im I. 1889 war die Einnahme 24,5? Mill. Guld. und im Betriebsjahr 1888/89: 18,92 Mill. Guld. An Ausfuhrvergütungen wurden verrechnet 5,3 Mill. Guld., wovon jedoch 0,3 Mill. Guld. zurück zu vergüten sind.
Seit 1878/79 wurden in 8 Jahren im ganzen 56,7 Mill. Guld. nachgezahlt, um den Reinertrag auf das gesetzliche Steuerkontingent zu ergänzen. Nur 1882'83 ergab die Steuer einen Überschuß von 3 Mill. Guld. über das Kontingent. In Frankreich wurde eine Zuckersteuer durch Gesetz vom eingeführt, und zwar anfänglich als Gewichtsteuer von Rohzucker, dann als Saftsteuer nach Menge und Dichtigkeit des Zuckersaftes vor der Scheidung und durch Gesetz vom als reine Fabrikatsteuer, und zwar unter Feststellung des Zuckergehaltes zuerst nach Farbetypen und seit 1880 mittels des Saccharimeters.
Zum Zweck der Kontrolle wurden erst Menge und Dichtigkeit des Saftes mittels des Densimeters gemessen und eine Ausbeute von 1400 ^^ Rohzucker, seit 1880 von 1200 ^ Raffinade auf je 1 Hektolitergrad bei 15" C. angenommen. Mit der so berechneten Menge wurde der Fabrikant vorläufig belastet. Später wurde nach einer für die Fabrikation sehr peinlichen Überwachung und im Regierungsladoratorium vorgenommenen Probe die Steuer für das Fabrikat definitiv festgestellt.
Die Produktion war im Durchschnitte der Jahre (in Tausenden Tonnen): 1857-60 . .. 128 1881-86 . 368 1861-65 . .. 158 1886-8? . 489 1866-70 . .. 248 1887-88 . 386 1871-76 . .. 410 1888-89 . 462 1876-61 . .. 334 1889-90 . 784 Ende der 70er Jahre hatte die Produktion einen Rückgang erlitten, ebenso hatte die Ausfuhr abgenommen, während die Einfuhr gestiegen war. Es war im Durchschnit der Jahre (in Tausenden Tonnen): Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr 1866-70 .. 18? 141 1881-85 .. 238 154 1871-75 .. 172 276 1885 .. .. 270 102 1876-80 .. 180 216 Seit 1885 ist ein Nmschwung eingetreten.
Die Einfuhr im Betrage von 140,000-200,000 Ton. besteht im wesentlichen aus Rohzucker aus französischen Kolonien. Diejenige von Rübenzucker hat infolge von Zoll- und Steueränderungen fast vollständig aufgehört. Es wurden in Tonnen im Jahre eingeführt fremde aus zeführt Rohzucker Rohzucker Raffinaden 1885 49159 3092 69805 1886 289 21606 91100 ' 188? 120 4384 91939 1888 99 43846 106456 1889 378 127678 134101 Der Steuersatz war vor 1871 für weißen Zucker [* 5] 42 Fr.; derselbe wurde erhöht 1871/72 auf 67,50 Fr. und 1875 auf 73,50 Fr. Wegen der Ende der 70er Jahre eingetretenen Verschlechterung in der Lage der französischen Zuckerindustrie wurde die Steuer 1880 um 42 Proz. herabgesetzt, auf 40 Fr. für Raffinade und 43 Fr. für Kandis.
Eingeführter Zucker hatte einen Zuschlag von Z, später von 7 Fr. zu zahlen. Da jedoch der Erfolg den gehegten Erwartungen nicht entsprach, so wurde 1884 unter Hinweis auf die gefährliche Konkurrenz Deutschlands [* 6] das ganze Besteuerungsvcrfahren geändert und durch Gesetz vom die Rübensteuer, und zwar anfänglich fakultativ, seit 1887 obligatorisch für alle Fabrikanten eingeführt. Nach diesem Gesetz wird den Fabrikanten für 100 k^ Rüben eine Ausbeute von 6, bez. 5 k^ raffiniertem Zucker, je nachdem die Saftgewinnung mittels Diffusion [* 7] oder mittels eines weniger ausgiebigen Verfahrens stattfindet, zur Last geschrieben, und zwar nach dem Steuersatze von 50 Fr«, für 100 k^- raffinierten Zucker; der über das gesetzliche Ausbeuteverhältnis hinaus gewonnene Zucker sollte steuerfrei bleiben.
Die wirkliche Zuckerausbeute wurde 1887 auf 9 Proz. geschätzt. Die gesetzliche Mindestausbeute wurde in diesem Jahre erhöht, und zwar waren zu versteuern für 1887,88 .. .. 7,00 k^ 1889,90 .. .. 7.5U k^ 188889 .. .. 7,25 - 1890/91 .. .. 7,75 1888 wurde der Steuersatz von 50 auf 40 Fr. herabgesetzt, gleichzeitig aber zu diesem Normalsatz ein Zuschlag von 50 Proz. auf unbestimmte Zeit eingeführt, so daß der Steuersatz sich heute stellt auf 60 Fr. für 100 KZ- Raffinade oder 4,50 Fr. für 100 IvF Rüben.
Die anfänglich steuerfreien Fabrikationsüberschüsse über die gesetzliche Ausbeute werden belastet seit 188? mit 10,1888 mit 20 und nach dem Gesetz vom 5. Aug. 1890 mit 30 Fr. Der Erfolg der neuen Besteuerung äußert sich zunächst in der Veränderung des Verhältnisses der Einfuhr zur Ausfuhr. Dann hat die Produktion, wobei freilich auch noch andre Umstände mitwirkten, sich erheblich ausgedehnt. Ferner hat die Fabrikation technische Fortschritte gemacht. Es wurden zu einem Kilogramm Zucker verbraucht an Rüben: 1881,82 .. .. 17,6 kx! 1885/86 .. .. 11.4 kx 188283 .. .. 17,8 - ,, 1886/8? .. .. 10. i , 1883 84 .. .. 16,1 - ! 1888/89 .. .. 9,4 1884/. 5 14,9 - 1889/90 8,2 Allerdings war der Fortschritt nicht so erheblich" wie er in diesen Zahlen ausgedrückt wird, da die Berechnungsweise früher eine andre war als heute, insbesondere früher das Rohgewicht der Rüben ¶