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felassi, doch beschloß die Regierung, in Zukunft sich auf das Dreieck [* 2] Massaua [* 3] - Keren - Asmara zu beschränken. Denn obschon bei Keren ein erster Kolonisationsversuch seitens einer kleinen Zahl oberitalienischer Landleute geplant ist, eignet sich doch außerordentlich wenig Land im italienischen Eritrea für solche Zwecke. Nach den Untersuchungen des im Auftrag der Regierung dorthin geschickten Bergingenieurs Valdacci steht allerdings, wo künstliche Bewässerung ausführbar und rätlich, eine reiche Vegetation zu erwarten, doch lassen die Kosten und Schwierigkeiten der Bewässerung nur an sehr wenigen Stellen das Unternehmen rätlich erscheinen.
Doch sprach sich sowohl die von der italienischen Regierung entsandte Untersuchungskommission wie Menotti Garibaldi gegen eine Räumung der Mareblinie und eine Beschränkung auf oben genanntes Dreieck aus, da die hierdurch preisgegebenen Vorteile in keinem Verhältnis zu den geringen, dadurch erzielteil Ersparnissen ständen. Den Kolonialbesitz [* 4] Italiens [* 5] in Afrika [* 6] berechnet Wauters auf 935,000 ^wn, Ravenstein dagegen folgendermaßen: QÜilom. Bevölkerung [* 7] Eritrea 145034 660000 Abessinien 489490 4500000 Somalküste 181293 210000 Zusammen":^815817 5370000 Die in das italienische Budget für 1890/91 eingestellten Ausgaben für koloniale Zwecke betrugen 15,838,978 Lire.
Das Mininisterium des Auswärtigen fordert 1,581,061 Lire für die Zivilverwaltung in Afrika, darunter für Eislieferungen 450,000, für Telegramme 403,000, für eine Eingebornentruppe und 'Polizei zum Dienste [* 8] in Massaua 190,000 Lire. Die Post- und Telegraphenverbindung mit Massaua erfordert 780,000, die in Afrika befindlichen Truppen 11,139,900 und das Marineministerium 2,338,017 Lire. Dazu kommen noch die Gehalte für Beamte der erythräischen Kolonie u.a.
Auch ist der im Budget 1889,90 für koloniale Zwecke geforderte Betrag um 5,353,726 Lire überschritten worden, was zu dem obigen Betrage hinzuzurechnen ist. Das italienische Kolonialheer besteht aus 2 Jägerbataillonen, 1 Bataillon Bersaglieri, IGebirgsbatterie zu 4Geschützen,1 Kompanie Festungsartillerie, 1 Kompanie Artilleriehandwerker, 1 Kompanie Sappeure, 1 Kompanie der Eisenbahn- und Luftschifferabteilung u. a. und je 1 Kompanie für Sanitätswesen, Verpflegung und Train, zusammen 109 Offiziere und 3096 Mann mit 371 Pferden.
Außerdem ist aus Eingebornen eine Truppe von 3794 Mann mit 114 Offizieren, worunter 74 Italiener, errichtet worden, bestehend aus 6 Infanteriebataillonen, 2 Kundschaftseskadrons,1 Gebirgsbatterie mit 6 Geschützen, 52 Polizisten und einer innern Horde. Die Einfuhr von Massaua betrug 1830: 14,980,041 Lire. Eine Zusammenstellung des Umfanges des Kolonialbesitzes der europäischen Staaten und der unmittelbaren Kosten, welche dieselben veranlassen, ergibt folgende Resultate: QKilom.
Deutschland [* 9] .. .. . Großbritannien [* 10] .. . Frankreich .. .. .. . Niederlande [* 11] .. .. . Spanien Portugal .. .. .. . Italien Belgien [* 12] (Kongostaat) [* 13] 2408520 28935699 6995 411 2003291 429000 220:320 935000 2241250 Bevölkerung 5113000 345 641000 41440000 31919000 9 400000 14 213000 5 370000 14100000 Kosten in Mark 3308350 6500000. 62000000 5242000 15200000 21000000 2400000 Die spanischen Kolonisation, erfordern keine Zuschüsse des Mutterlandes, ergaben vielmehr 1891) einen Überschuß von 691,466 Mk. Nirgends sind aber in den obigen Summen die Aufwendung für die Flotte in Anschlag gebracht.
Kolonisation, innere. Während man unter Kolonisation, im eigentlichen Sinne des Wortes die erstmalige Okkupation eines Landes, Hand [* 14] in Hand gehend mit der Urbarmachung derin Besitz genommenen Ländereien und mit der erstmaligen Organisation kommunaler und staatlicher Verbände, zu verstehen pflegt, begreift man unter dem Ausdruck »innere Kolonisation, jene Maßnahmen, welche zum Zwecke haben, innerhalb der bereits vorhandenen staatlichen Gemeinschaft und auf bereits in Vefitz genommenem Boden eine günstigere landwirtschaftliche Vesitzverteilung, im besondern hil^' sichtlich der Schaffung kleinerer und mittlerer, namentlich also bäuerlicher Besitzeinheiten, herbeizuführen. Als Gebiete der innern Kolonisation, eignen sich daher diejenigen des vorwiegenden oder ausschließlichen Großgrundbesitzes, in denen es an einer harmonischen Entwickelung der Besitzverhältnisse gebricht, vielmehr meist unvermittelt die^ Extreme des Latifundienbesitzes einer-, des brotlosen Arbeiterproletariats anderseits sich gegenüberstehen; in denen also der Mangel einer ununterbrochenen Stufenleiter der Besitzer die sozialen Gegensätze verschärft und, wie die Erfahrung zeigt, jene besitzlosen Elemente mehr und mehr den Lehren [* 15] der sozialdemokratischen Bewegung zugänglich macht. Selbst da, wo die auf Arbeit auf den'großen Gütern angewiesene Landbevölkerung nach dem Maße der erhaltenen Löhnung (neben Geld vielfach noch naturale Bezüge, bestehend in Einräumung von Wohnung und etwas Nutzland, wie bei den Gutstagelöhnern, Instleuten des Nordens und Nordostens von Deutschland) an sich leidlich befriedigende Existenzbedingungen findet, wird doch der Zustand des Ausgeschlossenseins vom eigentümlichen Besitz von Grund und Boden in wachsendem Maße hart empfunden, und die Aussichtslosigkeit, in der Heimat selber zu einer selbständigen Lebensstellung, wie sie der Besitz eines noch so bescheidenen Grundbesitzes gewährt, je zu gelangen, bildet alljährlich für viele Tausende dieser Leute die Veranlassung zum Aufgeben der heimatlichen Beziehungen, sei es durch Abzug in die Städte oder durch Auswanderung in das Ausland. Daher die Gegenden des Großgrundbesitzes das merkwürdige Schauspiel liefern, daß sie trotz ihrer an sich dünnen Bevölkerung in der Regel eine sehr viel stärkere Auswanderungsquote als dichter bevölkerte Landstriche liefern, eben deshalb aber in ihren wirtschaftlichen Bedingungen (wegen der zunehmenden Menschenverarmung) in steigendem Maße beeinträchtigt werden. Dies trifft namentlich wiederum für den Großgrundbesitz selber zu, der, in je stärkerer Ausdehnung [* 16] das Abströmen der arbeitenden Bevölkerung sich vollzieht, an Arbeitskräften Mangel leiden und an der guten Bewirtschaftung seiner Besitztümer sich in störendster Weise behindert sehen muß. Solange die Arbeitsverfassung auf dem flachen Lande eine unfreie, d. h. die ländliche Bevölkerung rechtlich an die Scholle gebunden oder doch in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt war, brauchte zwar jene einseitige Grundbesitzverfafsung die vorerwähnten Folgen nicht zu zeitigen und hat sie thatsächlich nicht gehabt, wohl aber, seit die alten Schranken der Gebundenheit der Landbevölkerung gefallen, die sozialen Freiheitsrechte des modernen Staates auch dieser uneingeschränkt eingeräumt worden sind, seit also die Freiheit der Berufswahl und der ¶