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verzische und plebejische Kurien« (Wien [* 2] 1879); »Studien auf dem Gebiete der lateinischen Syntax« (das. 1883); »Das Modusgesetz im Zeitsatz« (das. 1891).
Seite 19.465 Jahres-Supplement 1891-1892
verzische und plebejische Kurien« (Wien [* 2] 1879); »Studien auf dem Gebiete der lateinischen Syntax« (das. 1883); »Das Modusgesetz im Zeitsatz« (das. 1891).
Prinz Kraft [* 4] von, preuß. General, geb. zu Koschentin bei Lublinitz, Sohn des Prinzen Adolf (s. Hohenlohe 4, Bd. 8), trat 1845 als Leutnant in die Gardeartillerie, ward 1854 Hauptmann im Generalstab und Militärattache in Wien, 1856 königlicher Flügeladjutant, 1858 Major und Kommandeur der Leibgendarmerie, 1864 Kommandeur des Gardefeldartillerieregiments, befehligte 1866 in Böhmen [* 5] und 1870/71 im französischen Kriege die Gardeartilleriebrigade und zeichnete sich besonders bei St.-Privat und Sedan [* 6] aus. Im Dezember 1870 erhielt er die obere Leitung des Artillerieangriffs auf Paris. [* 7]
Seit 1868 Generalmajor, ward er 1871 Inspekteur der 2. Artillerieinspektion, 1873 Kommandeur der 12. Division, 1875 Generaladjutant des Kaisers. Nachdem er 1879 seinen Abschied genommen hatte, wurde er 1883 zum General der Infanterie und 1889 zum General der Artillerie befördert. Er starb in Dresden. [* 8] Hohenlohe-Ingelfingen war einer der bedeutendsten Militärschriftsteller, und seine »Militärischen Briefe« über Kavallerie (2. Aufl., Berl. 1886),
Infanterie (3. Aufl., das. 1890),
Artillerie (2. Aufl., das. 1887),
die »Strategischen Briefe« (das. 1887, 2 Bde.) und die »Gespräche über Reiterei« (das. 1887) erregten durch ihre Sachkenntnis uud ihre Reformvorschläge berechtigtes Aufsehen.
s. Meteorologische Stationen. ^[= Anstalten zur regelmäßigen Beobachtung der meteorologischen Elemente (s. Meteorologie). Man ...]
[* 9] Die Bevölkerung [* 10] in den Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen betrug nach der Volkszählung vom 66,085 Seelen und hat seit 1885 um 635 Seelen abgenommen.
Lehranstalten und deren Reform.
Am Schlusse des Jahres 1890, nach Beendigung der vielbesprochenen Berliner [* 11] Dezemberkonferenz, ward auf Befehl Kaiser Wilhelms II. ein Ausschuß von Mitgliedern jener Konferenz bestellt, um deren Beschlüssen in neuen Lehrplänen praktischen Ausdruck zu geben. Er besteht aus folgenden sieben Mitgliedern:
1) Geheimer Oberregierungsrat Hinzpeter zu Bielefeld [* 12] (Vorsitzer), 2) Geheimer Oberregierungsrat Schrader, Kurator der Universität Halle [* 13] (Vertreter), 3) Oberrealschuldirektor Fiedler zu Breslau, [* 14] 4) Geheimer Sanitätsrat Graf zu Elberfeld, [* 15] Vorsitzer des deutschen Ärztevereins, Mitglied des Hauses der Abgeordneten, 5) Oberlehrer a. D. Professor Kropatschek zu Berlin, Mitglied des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten, Mitredakteur der »Neuen Preußischen« sog. Kreuzzeitung, 6) Realgymnasialdirektor Schlee zu Altona, [* 16] 7) Abt zu Lokkum, Oberkonsistorialrat Uhlhorn zu Hannover. [* 17]
Die Thätigkeit dieses Ausschusses bestand nach den Zeitungen teils in Besichtigungsreisen (Franckesche Stiftungen zu Halle, Gymnasium und Realgymnasium zu Görlitz, [* 18] Gymnasien und Lehrerseminare in Gießen, [* 19] Heidelberg [* 20] u. a.), teils in gemeinsamer Feststellung der neuen Lehrpläne und Lehraufgaben wie der neuen Prüfungsordnungen für die höhern Lehranstalten Preußens. [* 21] In beiden Thätigkeiten gingen dem Ausschuß die für das gelehrte Schulwesen bestellten schulkundigen Räte des preußischen Kultusministeriunis zur Hand: [* 22] die Geheimen Oberregierungsräte Stauder (katholisch), Wehrenpfennig, Höpfner und der Geheime Regierungsrat Köpke, ohne daß über das Wie der Geschäftsverteilung etwas Näheres bekannt geworden ist.
Gegen Ende Sommers 1891 waren die neuen Ordnungen festgestellt und wurden ihrem Hauptinhalt nach den Provinzialschulkollegien und durch diese den einzelnen Lehrerkollegien (jedoch einstweilen streng vertraulich) mitgeteilt. Allgemein bekannt wurden sie erst im Januar 1892, wo gedruckt den einzelnen Anstalten zugingen und zugleich im Buchhandel erschienen die beiden Hefte:
1) »Lehrpläne und Lehraufgaben für die höhern Schulen nebst Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen«, 2) »Ordnung der Reifeprüfungen an den höhern Schulen und Ordnung der Abschlußprüfungen nach dem sechsten Jahrgange der neunstufigen höhern Schulen nebst Erläuterungen und Ausführungsbestimmungen« (Berl. 1891). Die im ersten Hefte vorgeschriebenen Lehrpläne folgen hier zur Übersicht unter Beifügung der bisher geltenden wöchentlichen Stundenzahlen in Klammern, [* 23] wo im einzelnen die neuen Pläne abweichen, und unter Zusammenstellung der Gesamtzahlen der von 1882 wie seither geltenden Pläne.
Deutsch und Geschichtserzählungen
Geschichte
Rechnen und Mathematik
Physik, Elemente d. Chemie u. Mineralogie
Schreiben
Zusammen:
Bemerkungen:
a) Zu diesen Stunden treten ferner als allgemein verbindlich hinzu je 3 Stunden Turnen von VI bis 1A und je 2 Stunden Singen in VI und V. Da dieselben als eigentliche Arbeitsstunden nicht zu erachten sind, so blieben sie oben außer Betracht. Befreiungen vom Turnen finden nur auf Grund ärztlicher Zeugnisse und in der Regel nur auf ein halbes Jahr statt. Die für das Singen beanlagten Schüler sind, Einzelbefreiungen auf Grund ärztlicher Zeugnisse wie in VI und V vorbehalten, auch von IV bis 1A zur Teilnahme an dem Chorsingen verpflichtet.
b) Zur Fortsetzung des Zeichnens in je 2 Stunden sind an allen Gymnasien, bez. Progymnasien bis zur obersten Klasse Veranstaltungen getroffen; ebenso wird zur Erlernung des Englischen oder des Hebräischen in je 2 Stunden von IIA bis IA Gelegenheit gegeben. Die Meldung zu diesem Unterricht verpflichtet zur Teilnahme auf mindestens ein halbes Jahr.
c) Deutsch und Lateinisch sollen in jeder der 3 untern Klassen thunlichst demselben Lehrer anvertraut werden. ¶
452 v. Lehrplan der Realgymnasien. l VI IV j IIIL ^^ III^ IIL 11^ ^^ Ii; 1^ Zusammen 1882 Vor 1882 Religion Deutschn. Gesch:ä)tscrzählungcn lateinisch Französisch Englisch ... Geschichte j Eldlunde l Rechnen und Mathematik .. . Naturbeschreibung Physik. .. .. .' Chemie und Mineralogie .. . Schreiben Zeichnen Zusammen: Bemerkungen:
2) Zu diesen Stunden treten ferner als allgemein verbindlich hinzu je 3 Stunden Turnen von VI bis 1^ und je 2 Stunden Singen in VI und V. Im übrigen Turnen und Singen wie zn ^.^. Gymnasium. d) Wegen Deutsch und Lateinisch vgl. ^.. Gymnasium. Durch Vereinigung der naturwissenschaftlichen Fächer [* 26] in einer Hand soll ermöglicht werden, jedem einzelnen dieser Fächer zeitweise die Stunden beider zuzuwenden. 3 2 2 2 2 2 2 2 2 19 19 20 4 (3) 3 3 3 3 3 3 3 3 28 27 29 8 8 (7) 7(7) 4 (6) 4 (6) 3 (5) 3(5) 3 (5) 3 (5) 43 54 44 - (5) 5 5 (4) 5 (4) 4 4 4 4 31 34 34 3 (4) 3 (4) 3 3 3 3 18 20 20 2 (3) 2 (3) 22 22 22 21 3 3 3 28 30 30 4 (5) 4 4 (5) 5 5 5 5 5 5 42 44 47 2 2 2 2 2 2 12 12 l" 3 3 3 3 12 12 _ 2 2 2 6 k 2 2 __ 4 4 7 -(2. 2 2 2 2 2 2 2 2 16 18 20 25 25 29 30 30 30 30 30 30 259 280 285 VI IV IIIL ! III^ l IIL Ilä Iv Religion Deutsch u. Geschichtserzählungen Französisch Englisch Erdkunde Rechnen und Mathematik . Naturbeschreibung. .. .. . Physik. ...' Chemie und Mineralogie . Schreiben Freihandzeichnen .. .. .. . Zusammen: 2 2 2 2 2 2 19 19 5(4) 4 4 3 3 3 4(3) 4(3) 4(3) 34 39 6(8" 6(8) 6(8) 6 6 5 4(5) 4(5) 4(5) 47 56 ! 5 4(5) 4 4 4 4 25 25 2(3) 2 22 22 22 21 3 3 3 28 30 5 5(6) 6 6 5(6) 5 5 b 5 47 43 2 2 2 2 2 2(3) 12 13 _ 2(0) 2l4) 3(4) 3 3 13 14 _ -. 2(0) 3 3 3 11 3 2 2 2 6 6 - (2) 2 2 2 2 2(3) 2(3) 2(4) 2(4) 16 24 25 25 28 30 :0 30 30 30 30 258 276 1^ ! Zusammen 1882 Bemerkungen: a) Zu diesen Stunden treten ferner als allgemein verbindlich hinzu je 3 Stunden Turnen von VI bis 1^ und je 2 Stunden Singen in VI und V. Im übrigen Turnen und Singen wie zu ^^ Gymnasium.
Außerdem wird als wahlfreies Fach das Linearzeichnen von III ^ bis I ^^ in je 2 Stunden gelehrt. d) Deutsch und Französisch sollen in jeder der 3 untern Klassen thunlichst einem und demselben Lehrer übertragen werden. Durch Vereinigung der naturwissenschaftlichen Fächer in einer Hand soll ermöglicht werden, jedem einzelnen dieser Fächer zeitweise die ganze Stundenzahl auch der andern zuzuwenden. v. Lehrplan der Realschulen (höhern Bürgerschulen). Ganz wie der Lehrplan der Oberrealschulen von unter entsprechender Minderung der Mathematik^ VI bis II N einschließlich oder (nach Ermessen der der Naturkunde oder des Französischen; jedoch inner-Aufsichtsbehörde) mit Verstärkung [* 27] des Deutschen i halb der Gesamtzahl der Stunden. Etwa so: ! VI ^^ ! IV !" III ! II I I ! Zusammen !, 1882 ! Nach Tab'll.' c Religion Deutsch u Geschichtserzählungen Französisch ^ Englisch Geschichte ji Erdkunde /! Rechnen und Mathematik. .. > Naturbeschreibung. .. . Naturlchrc .. / .. .. . Schreiben Freihandzeichnen .. .. . Zusammen: ! 6 (4) 6 (8) 2(3) 4 2 2 (3) (2) 2 2 2 2 2 5 (4) 5 (4) 5 (3) 4 (3) 3 6 (8) 6 (») 5 (6) 4 (5) 4(5) - ' 5 4 4 2 (3) 22 22 21 (4) 2 2 4 (5) 5 5 5 5 2 (3) 2 (3) 2 (3) 2 3 5 2 (3) 2 2 2 2 2 ^2 13 28 31 13 13 21 40 13 19 22 2810 2913 6 10 812 13 22 13 19 32 12 6 10 25 25 29 160 179 ! 108 28 > 30 j 29 Bemerkungen: 5« Zu diesen Stunden treten ferner als allgemein verbindlich hinzu je 3 Stunden Turnen in VI bis I und je 2E:unde:i Singer in VI und V. Im übrigen Turnen und Singen wie zu ^.^. Gymnasium, Außerdem wird als wahlfreies Fach dad Linearzeichncu von III bis I in je 2 Stunden gelehrt. t) ^luch hier Deutsch und Französisch in jeder der 3 Unterklassen, sowie der gesamte naturkundliche Unterricht thn'.llichst in die Hand je eines Lehrers zu Icgcn.
Zusatz zu Höhere Lehranstalten bis I). H) Der biß auf weiteres zugelassene gymnasiale Unterbau bis JIU einschließlich mit nicht allgemein verbindlichem Griechisch und dessen Ersatz durch Englisch und daran anschließend der Oberbau des Gymnasiums oder der Obcrrcalschule bedarf eines besondern Lehrplans nicht, vielmehr gilt dafür, abgesehen von der bezeichneten Änderung bezüglich des Griechischen und Englischen, dei Üehrplan des Gymnasiums oder vcn 11^ an neben dem des Gymnasiums der der Oberrealschule. Zur E.nführung diese: Form ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich. ¶