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vornahm. Die Reichsregierung legte einige kleinere Gesetzentwürfe vor, so über Bestrafung des Sklavenhandels, ferner über einen Zusatz zum Artikel 31 der Reichsverfassung, welcher die Immunität der Reichstagsabgeordneten betrifft. Nach diesem Artikel kann kein Mitglied des Reichstags ohne Genehmigung desselben während der Sitzungsperiode zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Nun war der Reichstag sowohl 1890 als 1891 nicht geschlossen, sondern nur vertagt worden, so daß nach der Auslegung der Mehrheit des Reichstags selbst und eines Teiles der Gerichte die Immunität seit dem März 1890 ununterbrochen fortgedauert hatte. Dies hatte aber seine Bedenken und konnte mit dem Artikel 31 der Reichsverfassung nicht beabsichtigt gewesen sein; denn dann würden besonders Preßvergehen verjähren, ohne daß die Justizbehörden es verhindern könnten.
Einige Gerichte hatten deswegen auch die Immunität nicht für so lange Vertagungsperioden anerkennen wollen und (so in Sachsen) [* 2] Reichstagsabgeordnete während derselben in Untersuchung gezogen und verurteilt. Um dieser Rechtsunsicherheit und den daraus entspringenden Übelständen abzuhelfen, sollten nach dem von der Regierung beantragten Zusätze zum Artikel 31 die Bestimmungen desselben keine Anwendung finden, wenn die Zeit der Vertagung des Reichstags die Frist von 30 Tagen übersteige. Im Reichstag zeigte sich wenig Neigung zur Änderung der Reichsverfassung aus diesem Anlaß, und man war, da die Übelstände nicht zu leugnen waren, eher der Meinung, daß man zu dem frühern Gebrauch, jedes Jahr die Sitzungsperiode zu schließen, zurückkehren müsse. Beide Gesetzentwürfe wurden zur Vorberatung an Kommissionen verwiesen.
Die Beratung des Krankenkassengesetzes wurde 27. Nov. durch die Vorlegung und erste Lesung des Reichshaushaltsetats für 1892/93 unterbrochen. Derselbe schloß in Einnahme und Ausgabe mit 1,222,416,597 Mk. ab. Von den Ausgaben entfielen 991,683,030 Mk. auf die fortdauernden, 71,774,745 Mk. auf die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats und 158,958,822 Mk. auf die einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats. Wie oben erwähnt, hat der Reichstag die Gesamtausgaben auf 1,207,583,565 Mk. festgesetzt, also um 14,8 Mill. Mk. vermindert, und zwar die fortdauernden Ausgaben um 1,008,166 Mk. und die einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats um 14,18 Mill. Mk. (durch Abstriche beim Reichsheer und der Marine), während die einmaligen ordentlichen, Ausgaben um 355,361 Mk. höher angesetzt wurden.
Über die Ergebnisse des Rechnungsjahrs 1890/91 vermochte der Staatssekretär des Reichsschatzamtes v. Maltzahn günstige Mitteilungen zu machen; die Einzelstaaten hatten 33 Mill. Mk. mehr erhalten, als veranschlagt worden war. Weniger vorteilhaft gestalteten sich die Verhältnisse für 1891/92; auch kam für 1892/93 ein Nachtragsetat hinzu. Die finanzielle Lage des Reiches hatte sich also etwas verschlechtert. Auch sonst machten sich Unzufriedenheit mit den innern Verhältnissen und Mißtrauen gegen die auswärtige Politik der Reichsregierung bemerkbar. Landwirtschaft und Industrie sahen den Handelsverträgen (s. unten) mit wenig Vertrauen entgegen und fürchteten, daß der Reichskanzler wie in andern Dingen so auch in der Zollpolitik den frühern Oppositionsparteien zu viel nachgebe. Das Verhalten der preußischen Regierung gegen die Polen erweckte die Besorgnis, daß sie das
wieder zerstören werde, was eben erst mit Mühe und Kosten erreicht worden war, und daß dies neue Schwanken für die Zukunft jeden Versuch, das Polentum zurückzudrängen, aussichtslos mache. Während der Reichskanzler und die Minister im Gegensatze zu Bismarcks kräftigem Eigenwillen sich bemühten, streng objektiv zu urteilen und zu handeln und die Unterstützung ihrer Maßregeln und Pläne anzunehmen, von wo sie auch kam, gab der Kaiser seinen subjektiven Anschauungen bei verschiedenen Gelegenheiten einen oft schroffen Ausdruck.
Die Mittelparteien fühlten sich durch die matte Haltung der Regierung entmutigt, durch die absolutistischen Anklänge der kaiserlichen Reden verletzt, wogegen die Konservativen durch verschiedene Vorfälle verstimmt, Freisinnige und Ultramontane noch keineswegs befriedigt waren. Was die auswärtige Lage Deutschlands [* 3] betraf, so hatte man das Gefühl, daß trotz der Erneuerung des Dreibundes Deutsche [* 4] durch das allzu weit gehende Entgegenkommen gegen Rußland und die darauf folgende Annäherung an England in eine schiefe Position gekommen sei.
Caprivi hielt es daher für zweckmäßig, bei der ersten Lesung des Etats 27. Nov. zur Beschwichtigung der, wie er meinte, durch einige Zeitungsartikel verursachten Beunruhigung eine hochpolitische Rede zu halten, in welcher er zunächst auf die auswärtige Politik zu sprechen kam Er betonte namentlich, daß sich in den Beziehungen zu Rußland weder infolge des Besuchs des Kaisers Wilhelm in Narwa 1890, noch seit dem Empfang der französischen Flotte in Kronstadt [* 5] etwas geändert habe; im Gegenteil sei das seitdem gesteigerte Selbstgefühl Frankreichs eine weitere Friedensbürgschaft.
Zugleich sprach er es aber als seine innerste Überzeugung aus, daß es keine Nation in Europa [* 6] gebe, die in Bezug auf die Qualität ihres Heeres so viele Chancen für den nächsten Krieg habe wie die deutsche. Er fand daher den beunruhigenden Pessimismus, der sich mitunter bemerklich mache, ganz unbegründet und meinte, er wisse nicht, warum eine deutsche Politik, die sich auf eine so gute Armee und auf eine Nation, die mit ihren sämtlichen Männern schließlich, wenn es sein müsse, hinter der Armee stehe, nicht im stände sein sollte, die Würde und das Ansehen Deutschlands unter allen Umständen zu schützen.
Obwohl solche selbstbewußte Worte aus dem Munde Bismarcks noch größern Eindruck gemacht und festeres Vertrauen erzeugt hätten, so konnten sie doch über die auswärtige Lage beruhigen. Matt und künstlich war jedoch die Art, wie Caprivi die Nachgiebigkeit gegen die Polen rechtfertigte, die er mit der Aufhebung des Paßzwanges in Elsaß-Lothringen [* 7] in eine Linie stellte, und der im Januar 1892 im preußischen Landtag eingebrachte Volksschulgesetzentwurf mußte die Besorgnis vor verhängnisvoller Nachgiebigkeit der preußischen Regierung gegen Ultramontane und Polen in ganz Deutsche bestärken.
Der Etat wurde, wie üblich, 30. Nov. teils für die Beratung im Plenum bestimmt, teils an die Budgetkommission verwiesen. Nachdem darauf der Reichstag die zweite Lesung der Krankenkassennovelle beendet hatte, wurden ihm 7. Dez. die neuen Handelsverträge mit Österreich-Ungarn [* 8] und Italien, [* 9] denen sich die mit Belgien [* 10] und der Schweiz [* 11] anschlossen, vorgelegt. Dieselben waren seit mehr als einem Jahre unter strengster Geheimhaltung verhandelt worden und sollten an welchem Tage die bisherige?! Verträge abliefen, in Kraft [* 12] treten. Dieselben waren auf zwölf Jahre abgeschlossen und banden für diesen Zeitraum die ¶
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vereinbarten Zölle. Der Gedanke der deutschen Reichsregierung bei der Anregung dieser Verträge, die von ihr ausging, war, auf diese Weise in Mitteleuropa ein großes Wirtschaftsgebiet zu bilden, das in der Lage sei, gegen Frankreich, Nordamerika [* 14] und Rußland, welche Reiche sich durch hohe Schutzzölle abgeschlossen hatten oder abzuschließen im Begriff waren, seine Selbständigkeit zu behaupten. Ferner erkannte sie in dem Abschluß der Verträge, welcher einen Zollkrieg, wie er bisweilen mit Österreich [* 15] bestanden hatte, für die Zukunft ausschloß, ein wirksames Mittel, um den zum Zweck der Aufrechterhaltung des Friedens geschlossenen und eben erst erneuerten Dreibund zu befestigen und seine Bedeutung zu erhöhen sowie die freundschaftlichen Beziehungen zu den neutralen Staaten Belgien und der Schweiz zu erhalten. In diesem Sinne erläuterte und rechtfertigte der Reichskanzler bei der ersten Beratung im Reichstag, 10. Dez., die Handelsverträge und die in ihnen enthaltenen deutschen Zugeständnisse, namentlich die Herabsetzung der Getreidezölle von 5 auf 3 ½ Mk. und die Verminderung der Zölle auf Wein und Trauben.
Die erstere wurde von mehreren Mitgliedern der konservativen und der Reichspartei, die letztere von mehreren Nationalliberalen bekämpft, während die Deutschfreisinnigen und die Sozialdemokraten die Verträge als den Anfang der Rückkehr zum Freihandel begrüßten und billigten. Geschlossen stimmte das Zentrum für die Verträge. Nach dreitägiger Redeschlacht wurde der konservative Antrag, die Verträge zur Vorberatung an eine Kommission zu verweisen, 12. Dez. abgelehnt und dem dringend ausgesprochenen Wunsche der Reichsregierung entsprechend beschlossen, die zweite Beratung sofort 14. Dez. im Plenum zu beginnen.
Wie Deutsche den Anstoß zu den Handelsverträgen gegeben hatte, so sollte es auch der erste Staat sein, dessen Vertretung sie genehmigte. Bei der zweiten Beratung, 14.-17. Dez., wurden die deutschen Zugeständnisse als Zu groß und gefährlich für die deutsche Landwirtschaft und Weinkultur von mehreren Seiten entschieden getadelt, die Zollermäßigungen für die deutsche Industrie zu gering befunden, dagegen die Politische Bedeutung der Verträge fast allgemein anerkannt.
Schließlich wurden die drei Verträge mit Österreich-Ungarn, Italien und Belgien 18. Dez. in dritter Lesung gegen 48 Stimmen angenommen, woraus sich der Reichstag bis vertagte. Der Kaiser gab seine Zufriedenheit über diesen Sieg dadurch sofort Ausdruck, daß er den Reichskanzler in den Grafenstand erhob. Nach der Wiedereröffnung der Sitzungen des Reichstags wurde auch der Vertrag mit der Schweiz genehmigt und darauf die Beratung des Staatshaushalts begonnen.
Während die letztere ihren regelmäßigen Verlauf nahm, wurde die allgemeine Aufmerksamkeit wiederum, wie im Jahre vorher, durch die Verhandlungen im preußischen Landtag hauptsächlich in Anspruch genommen. Das Zedlitzsche Volksschulgesetz (s. Preußen, [* 16] Geschichte) drohte die Mittelparteien der Regierung völlig zu entfremden, namentlich als Caprivi im preußischen Landtag in etwas herausfordernder Weise für dasselbe eintrat. Als der Kaiser 16. März im Kronrat sich gegen das Gesetz aussprach, erbat Caprivi seine Entlassung.
Indes ein Wechsel im Reichskanzleramt erschien nicht wünschenswert, und so schied Caprivi nur aus seinem Amte als preußischer Ministerpräsident. Er blieb preußischer Minister des Auswärtigen und behielt die Führung der preußischen Stimmen im Bundes rat, womit die Einheit der Leitung gewahrt schien. Die Zentrumspartei rächte sich für die ihr in Preußen widerfahrene Täuschung durch einen Abstrich im Marineetat, Nachdem die Entscheidung gefallen war, erledigte der Reichstag, der infolge mangelhaften Besuchs lange an Beschlußunfähigkeit gelitten hatte, rasch noch seine wichtigsten Aufgaben, Krankenkassengesetz, eine Unfallversicherungsnovelle, ein Weingesetz u. a., sowie den Reichshaushaltsetat in angestrengter Arbeit; manche Vorlagen blieben freilich unerledigt. Darauf ward die Session des Reichstags nach fast zweijähriger Dauer geschlossen.