mehr
alten Colleges, welche, von Grün umgeben und in sich abgeschlossen liegend, ein höchst charakteristisches, mittelalterlich-idyllisches Bild gewähren, wie man es ähnlich nur noch in Orford sehen kann. Die beiden großen modernen Frauencolleges liegen nicht in Cambridge selbst, aber auch das entferntere (Girton College) nur etwa eine halbe Stunde außerhalb der Stadt. Besonders anziehend sind die hinter den größten Colleges sich am Cam entlang erstreckenden sogen. Backs, prachtvolle Gartenanlagen mit herrlichen Bäumen, weit ausgedehnten Spielplätzen der Studenten und besondern, auf das sorgfältigste gepflegten Gärten der Fellows.
Der Ursprung der Universität ist (wie bei Oxford) [* 2] in sagenhaftes Dunkel gehüllt. Oxford ist möglicherweise etwas älter. Beide wurden ursprünglich nach dem Muster von Paris [* 3] organisiert, und vor dem Anfang des 13. Jahrh. waren beide bereits anerkannte Sitze gelehrter Bildung. In C. entwickelte sich unter dem Einfluß der nahen Diözese Ely die Universität aus dem Unterricht, welcher seit mindestens dem 12. Jahrh. von Geistlichen in Cambridge erteilt zu sein scheint. Am geistigen Leben der Nation hat Cambridge von jeher den lebhaftesten Anteil gehabt, und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrh. hat es noch einen besonders mächtigen Aufschwung genommen.
Die Beseitigung der alten, größtenteils zur Zeit Elisabeths festgesetzten und in zahlreichen Punkten vollständig veralteten Verfassung und die Reform der Universität im Geiste der Neuzeit wurde durch die Untersuchungen und Beschlüsse zweier königlicher Kommissionen und thätige Unterstützung durch die besten Elemente der Universität bewerkstelligt. Die erste Kommission wurde 1850 eingesetzt, und die unmittelbare Folge ihrer Berichte waren die Statuten von 1858. Da sich jedoch die hier beschlossenen Reformen als noch nicht ausreichend erwiesen, wurde 1872 eine neue Kommission eingesetzt, aus deren eingehenden Untersuchungen und Beratungen die Universities of Oxford and Cabridge Act (1877) hervorging, welche 1882 von der Königin offiziell bestätigt wurde.
Durch diese neuen Verfügungen sind mit der alten Universitäts- und Collegeverfassung eine Anzahl der wichtigsten und heilsamsten Veränderungen vorgenommen worden; vor allen Dingen ist zu erwähnen die Abschaffung des Monopols der englischen Hochkirche (abolition of religious tests, 1871) auf die Ämter und Einkünfte der Universität und der Colleges sowie zahlreicher, von beiden abhängiger Stiftungen, welche jetzt auch fast alle von Dissenters errungen werden können; die Umgestaltung des ganzen Fellowshipwesens in zeitgemäßer Weise u. a.
Die Universität ist völlig autonom, sie erhält keine Staatsunterstützung, steht unter keinem Unterrichtsminister (den es überhaupt in England nicht gibt), verwaltet ihr eignes Vermögen selbständig und hat eine Anzahl alter Privilegien der Stadt gegenüber bewahrt (z. B. die Aufrechterhaltung der Disziplin und Sittenpolizei durch Proctors; die Überwachung der Häuser, in denen Studenten wohnen dürfen; das Verbot, gewisse Geschäfte zu besuchen [discommuning], welche der Verschwendung der Studenten Vorschub leisten, etc.). Sie entsendet zwei Vertreter ins Parlament; sie ernennt alle ihre Beamten, Lehrer wie Verwaltungsbeamte, nach eignem Ermessen und stellt Lehrpläne, Prüfungsordnungen etc. völlig selbständig auf. In ihrer modernsten Form steht die Universität da als eine Korporation aus den Doctors und Masters der faculties of arts, law, physic, divinity, literature, science und music, welche größtenteils die Verwaltungsbehörde, früher Caput, jetzt Senate genannt, bilden.
Mitglieder des Senats gibt es augenblicklich (1891) 6774, welche natürlich nur zum allergeringsten Teil in Cambridge wohnen, von denen aber bei besonders wichtigen Anlässen viele behufs Abgabe ihrer Stimme nach C.kommen. Die Gesamtzahl der Angehörigen der Universität, die jedoch größtenteils keine Stimme im Senat haben, ist augenblicklich 13,044 (im J. 1840: 5696; 1850: 7047). Die meisten in Cambridge ansässigen Mitglieder des Senats, meist Universitäts- und Privatlehrer, auch Fellows der Colleges, bilden einen engern Ausschuß und haben, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen, ausgedehntere Rechte, besonders Wahlrechte.
Solcher Senatsmitglieder (Graduates on the Electoral Roll) gibt es augenblicklich etwas über 500. Aus ihnen bildet die Universität wieder Ausschüsse für die verschiedenen Lehr- und Verwaltungszwecke. Die Vertreter der Universität im großen und ganzen und nach außen sind die folgenden: Der Chancellor, der High Steward, der Vice-Chancellor, der Deputy High Steward, von welchen allen nur der Vice-Chancellor in der Universität ansässig ist und die laufenden Geschäfte als Vorsitzender der verschiedensten Syndicates etc. leitet. Er ist stets der Master eines College und führt sein Amt meist zwei Jahre lang.
Die andern drei Ämter werden hervorragenden Adligen übertragen, welche aber nur höchst selten wichtige Amtsgeschäfte vornehmen. Sonstige Universitätsbeamte sind: ein Commissary, ein Registrary (Archivar), der Public Orator (welcher bei feierlichen Gelegenheiten in lateinischer Sprache [* 4] im Namen der Universität redet), der Librarian, der Counsel (Rechtsbeistand), zwei den Vice-Chancellor stets begleitende graduierte Esquire Bedells, welche auch darauf zu achten haben, daß die Geschäfte der Universität äußerlich in richtiger Weise vorgenommen werden.
Unabhängig von der Universität, aber höchst wichtig in ihr sind die Vorstehers der 17 Colleges (der alte Name ist noch Heads of Houses). Der Lehrkörper setzt sich zusammen aus 41 University Professors (die älteste Professur besteht seit 1502, die jüngste seit 1889; 21 davon stammen aus unserm Jahrhundert), 6 Readers und 33 University Lecturers. Die beiden letztern Ämter, welche sich nur hinsichtlich der Höhe des Gehaltes unterscheiden, aber beide etwa den deutschen außerordentlichen Professoren (nicht den Privatdozenten) entsprechen, bestehen erst seit allerneuester Zeit (1884 und später).
Somit besitzt die Universität augenblicklich 80 offizielle Dozenten. Dazu kommen noch viele (an die 50) Teachers, Superintendents, Curators, Demonstrators, und ferner treten in den Colleges eine große Anzahl von College Lecurers en University Professors, Readers und Lecturers zur Seite. Die innere Verwaltung und Disziplin der Universität ist in folgender Weise geregelt: Alle Vorlagen, welche vor den Senat gebracht und von diesem durch ein sogen. Grace angenommen werden sollen, müssen zunächst von einem höchsten Ausschuß, dem Council, gebilligt sein. Dieser Rat besteht aus 16 von Zeit zu Zeit regelmäßig wechselnden Mitgliedern und dem Vice-Chancellor als Vorsitzenden. Was vom Rat vorgeschlagen und vom Senat gebilligt ist, wird Universitätsgesetz und als solches im offiziellen »University Reporter« veröffentlicht. Die Disziplin in ihren verschiedenen Zweigen liegt in den Händen verschiedener Abordnungen, der Sex Viri (für Graduates, d. h. solche, welche einen »Grad« [degree] errungen haben; ¶
mehr
Studenten heißen offiziell undergraduates, des Court of Discipline (für persons in statu pupillari, d. h. Studenten und Baccalaurei), der (2) Proctors und (4) Pro-Proctors. Die Finanzen der Universität verwaltet der Financial Board, dessen Bewilligung für alle geplanten Ausgaben zuerst eingeholt werden muß. Die Rechnungen der Universität werden alljährlich von drei Mitgliedern des Senats (Auditors of the Chest) geprüft. Fakultäten im Sinne der deutschen Universitäten hat man in Cambridge nicht, vielmehr werden die einzelnen Studienzweige durch Sonderausschüsse unter dem Vorsitz des oder eines Fachprofessors vertreten.
Man nennt diese Ausschüsse die Special Boards of Studies; z. B. würde »the Special Board for Law« zwar im allgemeinen der deutschen juristischen Fakultät entsprechen, aber nicht völlig, da fast nie alle Dozenten eines Faches im Special Board Sitz und Stimme haben. Augenblicklich besitzt die Universität die folgenden 12 Special Boards: Divinity, Law, Medicine und (an Stelle der deutschen philosophischen Fakultät) Classics, Oriental Studies, Medieval and Modern Languages, History and Archaeology, Moral Science (d. h. Philosophie und Volkswirtschaftslehre), Music, Mathematics, Physics and Chemistry, Biology and Geology.
Jeder Special Board entsendet einen Vertreter in die oberste Studienbehörde, den General Board of Studies. Reformvorschläge werden erst im Schoße der Special Boards erwogen und ausgearbeitet, dann dem General Board zur Begutachtung vorgelegt und von diesem dem Senat zur Annahme empfohlen, welcher meist eine längere öffentliche Diskussion vorhergeht. Die Anstellung der meisten Universitätsdozenten erfolgt mit Bewilligung des Senats durch den General Board of Studies.
Die Sitzungen der Ausschüsse finden je nach Bedürfnis häufiger oder seltener in den terms (s. unten) statt; es ist die Aufgabe der Special Boards, die Gegenstände für die verschiedenen Fachprüfungen alljährlich festzusetzen, das Vorlesungsverzeichnis ihres Faches aufzustellen und die Examinatoren zu wählen, über Gesuche behufs Zulassung zur Doktorwürde zu entscheiden u. dgl. Zum Referat über Einzelfragen erwählt der Special Board meist aus seiner Mitte besondere Kommissionen.
Zur Wahrnehmung sämtlicher andrer Interessen der Universität oder zur Entscheidung oder Vorberatung wichtiger augenblicklicher Fragen fungieren ferner noch eine ganze Reihe von Sonderausschüssen (Syndicates). So gibt es das Press Syndicate, Library Syndicate, Fire Prevention Syndicate, Museums and Lecture Rooms Syndicate u. a. Auch sind viele der angesehensten Graduates Governors of Schools und üben als solche auf die Leitung vieler großer Schulen einen bedeutenden Einfluß aus.
Das Einkommen der Universität, welche, wie gesagt, keinerlei Staatszuschüsse erhält, ist verhältnismäßig gering, da besonders das ihr gehörige Land augenblicklich im Werte sehr gesunken ist. Die Universität Cambridge als solche ist arm (Oxford ist weit reicher), und vieles Wünschenswerte wird verschoben aus Mangel an genügenden Mitteln. Manche Colleges sind allerdings sehr reich, aber man darf aus deren Privatvermögen keine Schlüsse auf die Finanzlage der Universität im großen und ganzen ziehen.
Das Vermögen der Universität war z. B. im J. 1890: 45,899 Pfd. Sterl., während das größte College (Trinity) allein 103,863, das zweitgrößte (St. John's) 50,161 Pfd. Sterl. besaß. Das der Universität Cambridge etwa um 1575 verliehene Wappen [* 6] ist ein durch ein großes Kreuz [* 7] in vier Felder geteilter Schild, [* 8] auf deren jedem ein Löwe mit erhobener rechter Pranke steht. Inmitten des Kreuzes befindet sich ein rotes Buch mit Goldverschluß und -Ecken. Die Universität wird hierdurch als ein von der Krone beschützter Sitz der Wissenschaft bezeichnet.
Die Colleges, 17 an der Zahl, von denen die schönsten und größten (King's, Trinity, St. John's) nebeneinander in den Backs am Cam liegen, sind teilweise sehr alt. Das älteste, St. Peter's College (meist Peterhouse genannt), stammt aus dem 13. Jahrh. (1257, erste Charter 1284). Die Colleges sind unabhängige Korporationen, deren jede von ihren eignen Gesetzen regiert wird. Sie sind historisch im Laufe des Mittelalters aus den verschiedensten Anlässen hervorgegangen und wahren, obwohl sie sich allmählich einander mehr angenähert haben, doch zum Teil noch bis auf den heutigen Tag ihre bestimmte Individualität.
Sie sind jünger als die Universität, deren Organisation von ihnen völlig unabhängig ist. Das ganze Collegesystem wurde im 13. Jahrh. in Oxford von Walter de Merton gegründet und war ursprünglich gegen Mönchtum und Papst gerichtet. Es bezweckte die Heranbildung einer von der Klosterbildung unabhängigen liberalen Geistlichkeit, und Bildung der Geistlichkeit bedeutete damals Bildung der Nation. Hugh de Balsham, Bischof von Ely, stiftete nach W. de Mertons Vorbild das erste College (Peterhouse) in Cambridge. Vorher, als die Universität aus einer freien Vereinigung von Lehrern und Studenten bestand, lebten die letztern, wo es eben ging, meist in Häusern der Stadt, manchmal mehrere zusammen unter der Aufsicht eines Lehrers.
Solche Häuser hießen Inns, Hostels, gewöhnlich Halls (lat. aulae) und wurden später von der Universität anerkannte wichtige Sammelplätze für Studenten. Die Hostels waren also ursprünglich Privatanstalten und ohne Stiftungsvermögen. Später gingen mehrere in den Colleges auf, welche alle Stiftungen mit durch mannigfache Schenkungen oft zu bedeutender Höhe angewachsenem Vermögen zur Erhaltung von Scholars sind. Bis zur Mitte des 15. Jahrh. kamen zu Peterhouse noch fünf der noch jetzt bestehenden Colleges hinzu, einige andre sind jetzt eingegangen oder doch mit jetzt bestehenden verschmolzen.
Alle führen jetzt offiziell die Bezeichnung »College« außer Trinity Hall [* 9] (zum Unterschied von Trinity College). Die 17 Colleges sind dem Alter nach: St. Peter's College (Peterhouse), Clare, Pembroke, Gonville and Caius, Trinity Hall, Corpus Christi, King's, Queens', St. Catherine's, Jesus, Christ's, St. John's, Trinity, Emmanuel, Sidney Sussex, Downing. Zu diesen kommen zwei sehr junge Hostels: Selwyn College (weniger bemittelte Studenten, streng religiöse Richtung) sowie das Private Hostel: Ayerst Hall. Das jährliche Einkommen der Colleges wird regelmäßig im »University Reporter« veröffentlicht.
Bei der augenblicklichen großen Entwertung des Landes sind die Einnahmen vieler Colleges sehr erheblich heruntergegangen und damit der Wert der von ihnen verliehenen Fellowships ebenfalls. Die äußere Anlage der Colleges ist ziemlich die gleiche: das College besteht aus einem oder mehreren Höfen, in deren Mitte sich ein wohlgepflegter Rasenplatz befindet. Die Höfe sind von drei, meist von allen vier Seiten zugebaut und somit völlig vom Getriebe [* 10] des Tages abgeschlossen. Jedes College enthält einen geräumigen Speisesaal (hall) für sämtliche Mitglieder des College; einen ¶