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Charakteristisch ist, wie vorstehende Tabelle zeigt, namentlich für das letzte Jahrzehnt die Abnahme des Notenumlaufs und eine sehr erhebliche Steigerung der Depositen. Daran ist teils der außerordentlich hohe Preis der Staatspapiere, deren Heimzahlung zum Nennwert schwere Verluste nach sich zieht, teils die übermäßige Fülle an Umlaufsmitteln schuld. Seinen Höhepunkt hatte der Notenumlauf 1873 erreicht, als 1976 Banken mit 490 Mill. Doll. Kapital 341 Mill. Doll. in Noten ausstehen hatten.
Die nächsten Jahre weisen sodann namentlich unter dem Einfluß der Wiederaufnahme der Barzahlungen seitens der Union (1879) manchen Wechsel auf. Nach 1879 nehmen die Zahl der Banken, Depositen, Darlehns- und Wechselgeschäfte rapid zu, der Notenumlauf bedeutend ab. Die Zunahme der Zahl der Banken von 1879 bis 1888 beträgt 53 Proz., die ihres Kapitals 38 ½ Proz., Darlehen u. Wechselankäufe stiegen von 933 Mill. auf 1675 Mill. Doll., d. h. um 79 ½ Proz. Der Notenumlauf weist gleichzeitig einen Rückgang auf von 322 auf 151,7, also fast 53 Proz. Nach alledem hat die amerikanische Bankgesetzgebung es nicht ermöglicht, die Notenausgabe dem bestehenden Kreditbedürfnis
anzupassen, was doch als die hervorragendste Aufgabe moderner Zettelbankpolitik betrachtet werden muß. Die Banknote erfüllt in Amerika [* 2] nur den Zweck, ein bequemeres Umlaufsmittel zu bieten, und auch hier steht ihr die starke Vermehrung von Münzen, [* 3] Münzscheinen und Papiergeld während der letzten zehn Jahre hindernd entgegen. 346 Mill. Toll. sind allein an Unionspapiergeld, »greenbacks«, im Umlauf. Neuerdings gehen die Bestrebungen des Kontrolleurs dahin, diese greenbacks durch Banknoten auf dem Umwege zu ersetzen, daß die Papiergeldschuld in eine 2 ½ proz. fundierte Schuld umgewandelt wird.
Die neu auszugebenden Staatspapiere sollen ausschließlich der Notenausgabe als Unterlage dienen, wodurch der Notenumlauf den Bedürfnissen entsprechend gesteigert werden kann. Sine Reform auf dem Gebiete der Zettelbankgesetzgebung ist in den Vereinigten Staaten [* 4] mit Bestimmtheit in kurzer Zeit zu erwarten. Daß hierbei auf die im jahrzehntelangen Kampf errungene Einheit in der Ordnung des Notenwesens oder auf die Beaufsichtigung seitens der Zentralgewalt verzichtet werden könne, erscheint nicht denkbar.
^[Tabelle 13) »Vergleichende Übersicht der europäischen und amerikanischen Zettelbanken 31. März 1891.« siehe Faximile]
Vgl. die von Bodio, dem Direktor des königl. ital. Statistischen Bureaus, herausgegebene »Statistique internationale des banques d'émission« (Rom [* 5] 1881 bis 1882), die auch eine vortreffliche Übersicht über die Gesetzgebung aller Länder über die Zettelbanken enthält; Noel, Les banques d'émission es Europe (Bd. 1, Par. u. Nancy [* 6] 1888),
umfaßt die Banken von England, Frankreich, Deutschland, [* 7] Österreich [* 8] und Belgien; [* 9] Wirth, Handbuch des Bankwesens (3. Aufl., Köln [* 10] 1883);
»Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, hrsg. von Conrad u. a., Bd. 2 (Jena [* 11] 1891).