Viel zahlreicher als die zu Dekorationszwecken kultivierten Ziergräser sind die zu Trockenbindereien verwendeten
Arten. Es eignen sich hierzu alle jene Grasarten, deren Blütenstände
(Ähren und
Ährchen)
[* 2] beim
Trocknen nicht zerfallen. Weitere
wesentliche
Momente sind, daß die Blütenstände nicht zu kurz sind, und daß sie sich bleichen und färben
lassen. Die außerordentliche Mannigfaltigkeit der Blütenstände sowie ihre verschiedene
Farbe gestatten eine sehr verschiedene
Verwendung.
Sie werden entweder für sich allein oder in
Verbindung mit getrockneten
Blumen und Blättern zu runden oder flachen
Sträußen
gebunden (Grassträuße, Trockensträuße, Makartsträuße). Die zum
Trocknen bestimmten Ziergräser werden entweder
unmittelbar
vor derBlüte
[* 3] oder bald nach derselben, oder endlich auch erst nach beendeter Fruchtreife möglichst lang abgeschnitten,
in nicht zu dicke Bündel zusammengebunden und an luftiger, trockner
Stelle verkehrt aufgehängt.
Erfahrungsgemäß halten die
Ährchen nach dem
Trocknen um so fester zusammen, je zeitiger die Blütenstände
abgeschnitten wurden. Zum
Bleichen werden die
Gräser
[* 4] mit
Chlor oder schwefliger
Säure behandelt, bis sie vollständig weiß
geworden sind. Zum
Färben werden die gebleichten Ziergräser in kochende Anilinfarbenlösungen gelegt. Durch schnelles, scharfes
Trocknen im heißen Luftstrom, wozu man eigne Dörrapparate verwendet, werden die Ziergräser starr, während
sie beim langsamen
Trocknen weich und geschmeidig bleiben.
Man wendet erstere
Methode daher bei Ziergräsern mit relativ großen, zahlreichen
Ährchen auf dünnen, langen Stielchen an
(z. B.
Zittergras,
Hafer
[* 5] etc.), während die letztere
Methode sich für kompaktere Blütenstände mit langen, weichen
Grannen
eignet (z. B.
Pampasgras,
Arundo, Chloropsis, Lagurus etc.). Statt mit
Anilinfarben färbt man die gebleichten
Ziergräser auch mit
Bronzefarben. Außer heimischen Ziergräsern verwendet man vielfach fremdländische, welche in großen
Quantitäten
teils aus der
Heimat, teils aus Südfrankreich, wo man sie im großen zu diesem
Zwecke kultiviert, importiert werden.
In den letzten
Jahren macht sich der
Markt aber mehr und mehr vom
Ausland unabhängig, da die Ziergräser jetzt auch
bei uns in großen
Mengen kultiviert werden. Die kleinern
Formen, namentlich die einjährigen, erfordern sehr wenig
Pflege,
nehmen auch, wenn nur reichlich
Wasser vorhanden ist, mit jedem
Boden vorlieb und liefern einen verhältnismäßig hohen
Ertrag,
so daß ihr Anbau mehr und mehr Eingang findet. Hauptmärkte sind
Berlin
[* 6] und
Erfurt.
[* 7] Die hauptsächlichsten
Ziergräser dieser
Kategorie sind: Agrostis
[* 8] nebulosaBoiss. (Nebelstraußgras), einjährig, aus
Spanien;
[* 9]
die
Rispe der 30-35
cm hohen
Pflanze
wird durch 4-10
Quirle haarförmiger
Äste gebildet, welche ihrerseits wieder sehr verzweigt sind und eine Unzahl sehr kleiner,
länglich-eiförmiger, erst rötlichgrüner, zur Zeit der
Reife an ihren obern Teilen hellrot und unten
dunkelgrün gefärbter Blütenährchen tragen. A. pulchella, ähnlich;
Chloropsis Blanchardiana, Blütenstände
aus zahlreichen,
ca. 10
cm langen, einseitigen, fein begranntenÄhren, welche in einem
Quirle zusammenstehen,
gebildet.
Digitaria sanguinalis, blutrotes Fingergras,
Ähren 6-10
cm lang, zu 5-8 am Ende des
Halmes quirlförmig auseinander
gespreizt stehend;
Erianthus
Ravennae (Zuckergras), ausdauerndes,
sehr ornamentales, 1,5-2 m hohes Ziergras;
die
Halme tragen an ihrer
Spitze langeRispen, welche anfangs
violett sind, sich später aber zusammenziehen und dann seidenartig grauweißlich erscheinen;
sie bestehen aus paarweise
stehenden
Ährchen, von denen das eine sitzend, das andre gestielt ist.
Zur Abröstung der
Zinkblende hat sich der mechanische Röstofen der
GesellschaftVieilleMontagne
als praktisch bewährt, insbesondere in Gegenden, wo die
Arbeitslöhnehoch und das Brennmaterial billig ist. Die Abröstung
findet in Muffelöfen statt, die Vorröstung auf möglichst wagerechten
Gewölben mit umlaufenden Rührvorrichtungen. In Betrieb
befindet sich der Röstofen z. B. bei der
Gesellschaft Rhenania in
Stolberg
[* 13] sowie in
Oberhausen.
[* 14] Röstofen, welche neuerdings
von der
Gesellschaft Rhenania in
Stolberg erbaut und betrieben werden, bestehen aus einer
Reihe übereinander liegender
Muffeln,
welche von Feuerungsgasen umspült werden.
Die feingemahlenen
Erze werden durch Trichter in die obere
Sohle eingefüllt und von dort allmählich durch
Arbeiter von
Muffel
zu
Muffel unter häufigem Umrühren geschaufelt. Am Ende der untern
Sohle angelangt, sind die
Erze vollkommen
entschwefelt. Die entweichende
schweflige Säure wird in
Bleikammern geführt und zur Schwefelsäurefabrikation benutzt. Die
Erzmengen, welche auf einmal aus dem
Ofen gezogen werden, betragen 400-450 kg. In 24
Stunden liefert der
Ofen, welcher nur zwei
Mann zur Bedienung erfordert, 3000-3500 kg gerösteteZinkblende. Die Abröstung erfolgt bis auf 0,35-1,1
Proz.
Schwefel.
(Geschichte und Zukunft). Zur Zeit, wo das
Licht
[* 15] der Geschichte die
Völker zum erstenmal bescheint, finden
wir viele von ihnen schmachtend unter der
Last von Wucherzinsen.
SchonRamses II.,
Sesostris von
Ägypten
[* 16] und
Solon in
Athen
[* 17] sind
genötigt, Schuldenerlasse zu gewähren. In
Rom
[* 18] benutzt die
Plebs einen jener ersten bescheidenen
Siege,
die sie im
Kampfe mit dem Patriziat davonträgt, um dem
Zins eine gesetzliche
Grenze zu ziehen. Die Libyer waren den Karthagern
verschuldet, die Helveter dem Orgetorix, ähnlich die
Gallier ihrem eignen
Adel, die Briten dem
Lehrer des
Tiberius,
Seneca. In
Rom erklärt das Zwölftafelgesetz eine Zinsfixierung von 10 Proz. für das Jahr als legitim.
Aber das
Gesetz that in
Wahrheit dem berufsmäßigen
Wucher des Patriziats wenig
Eintrag und bewirkte nur, daß er andre
Formen
wählte. Ganz ähnlich hat man auch über die Zinsbeschränkungen der spätern
Republik (insbesondere die lex 357
v. Chr.,
welche für den
Verkehr unter
Römern einen
Zins von 5 Proz. statthaft erklärt, und die lex genucia von 342, welche allen Darlehnszins
verpönt) zu urteilen.
Fast immer sind es jedoch konsumtive Notdarlehen, um die es sich hier handelt. Der regelmäßige Zinsfuß stand
für diese
¶
mehr
noch im ersten Jahrhundert vor Christi nicht unter 30 Proz. Was dagegen das Produktivdarlehen betrifft, so scheinen vom 4. bis
ins 1. Jahrh. v. Chr. ziemlich allgemein in der Handelswelt, ebensowohl in Griechenland
[* 20] als auch in Rom, wie auch in Alexandria, 12 Proz.
Zinsen genommen worden zu sein. Man rechnete 1/100 des Kapitals für einen Monat, was 12/100 = 12 Proz.
fürs Jahr ergab. Etwas niedriger war der Zinsfuß wohl eine Zeitlang nach der Eroberung des Perserreichs durch Alexander.
Ähnlich nach der EroberungÄgyptens durch Augustus im 1. Jahrh. v. Chr., wo zeitweilig Geld genug sogar zu 4 Proz. zu haben
war. Während der römischen Kaiserzeit, und insbesondere gegen das Ende derselben, nimmt der Zinsfuß aber
allgemein ein niedrigeres Niveau an. Er war damals meist etwa zwischen 6 und 10 Proz. Justinian setzte im 3. Jahre seiner
Regierung den regelmäßigen Zinsfuß auf 6 Proz. herab. Für gewisse Fälle sollten 8, für andre dagegen 4 und
nur ausnahmsweise die früher üblichen 12 Proz. erhoben werden. In einer spätern Novelle wurden 4 Proz. für den gesamten
Bauernstand als maßgebend erklärt. Auch der Anatozismus, die Berechnung des Zinses vom Zins, ward verboten. Endlich wurde erklärt,
daß dem Schuldner überhaupt niemals mehr an Zinsen abgefordert werden dürfe, als das Schuldkapital beträgt
(alterum tantum).
Im Mittelalter, das ja in seiner ersten Zeit einen völligen Rückfall in die Naturalwirtschaft bedeutet, spielt das Darlehen
vorerst eine sehr geringe Rolle. Erst vom 13. Jahrh. an wird dies anders. Von dieser Zeit an bis ins 16. und 17. Jahrh.
hinein sind aber streng auseinander zu halten die Zinsen, die für das sogen. freie Darlehen gefordert
und gegeben wurden, und jene, die dem Rentenkauf galten, jener durch das kanonische Recht und sein Zinsverbot provozierten
Darlehnsform, wo der grundbesitzende Schuldner sich zur Leistung einer Rente als Äquivalent für Zins- und Schuldbetrag an den
Gläubiger verpflichtete.
Beim Rentenkauf kehrt in Deutschland
[* 21] im 13. Jahrh. der Satz von 10 Proz. am häufigsten wieder. 6 und 15 Proz. scheinen
Minimum und Maximum gewesen zu sein. Im 14. Jahrh. ermäßigt sich der Satz, die Grenzen
[* 22] sind 5 und 12½ Proz., und der Zinsfuß wird
gleichmäßiger über das ganze Gebiet hin. Diese Entwickelung setzt sich dann im 15. Jahrh. fort, und
zu Schluß desselben sind 5 Proz. für den Rentenkauf im ganzen Westen des Reiches nahezu normal geworden. Der Osten dagegen
hat höhere Sätze, die aber selten 10 Proz. erreichen.
Wie schon angedeutet, waren die Sätze des Rentenzinsfußes lokal verschieden, insbesondere in der frühern
Zeit. Gegenden mit lebhafterm Verkehr, stärkerm Geldzufluß, besserer Rechtsorganisation und Rechtspflege, wie überhaupt
besserer Verwaltung hatten Anwartschaft auf einen niedrigern Zinsfuß Gegenden, denen diese Eigenschaften nicht zukamen, mußten sich
mit einem höhern Zinsfuß abfinden. Am Oberrhein ist bereits im 13. Jahrh. der Zinsfuß für Gültenkauf
7-5 Proz. durchschnittlich. Zu Ende des 14. Jahrh. stieg er dann
freilich infolge der zahlreichen Fehden. In Norddeutschland ist er, wenn von Lübeck
[* 23] abgesehen wird, die ganze Zeit weit höher.
In Breslau
[* 24] verharrt er bis ins erste Jahrzehnt des 16. Jahrh. hinein gleichmäßig auf 10 Proz.
Völlig andre Ziffern als dieser Rentenzinsfuß zeigt der des freien Darlehens.
Man thut hier gut, Länder, in denen das freie Darlehen als Produktivdarlehen, und solche, wo es als Konsumtivdarlehen überwiegt,
zu unterscheiden. Nur indem man diese Einteilung macht, kann man die großen Unterschiede in der Zinshöhe,
die sich für
das freie Darlehen in verschiedenen Ländern ergeben, erklärlich finden. Das Privilegium, eigentliche Mobiliardarlehen
gegen Zins zu gewähren, stand im Mittelalter bekanntlich den Juden zu, wenn es ihnen auch nicht ausdrücklich zugesprochen
gewesen sein mag und vielfach verkümmert wurde.
Der ihnen entrichtete Zinswar inLändern vorwiegenden Konsumtivdarlehens außerordentlich hoch und überschritt nach unsern
Begriffen geradezu alles Maß. In Deutschland betrug er im 13. Jahrh. durchschnittlich 60-70 Proz.
pro Jahr. Indes ist das kein Maximum. So finden wir in Österreich,
[* 25] welches freilich das ganze Mittelalter hindurch immer zu
den Ländern des höchsten Zinsfußes gehört hat, eine Verordnung des letzten Babenbergers aus dem Jahre 1244, wonach
an Zinsen jährlich 174 Proz. zu nehmen gestattet sein soll. Bald darauf hebt 1254 Ottokar für die Juden der österreichischen
Länder jede Zinsgrenze auf, in seiner Hauptstadt Prag
[* 26] will er nicht über 104-140 Proz. jährlich an Zinsen eingezogen wissen.
KaiserRudolf I., in einer Verordnung von 1277, die er für die österreichischen Länder erläßt, kehrt
zu dem Satze jener Verordnung von 1244 mit 174 Proz. zurück.
Im darauf folgenden 14. Jahrh. jedoch gelten schon wesentlich niedrigere Zinssätze. HerzogAlbrecht II. von Österreich gestattet
den Juden nicht über 65-72 Proz. zu gehen. In Frankfurt
[* 27] wird ihnen ziemlich gleichzeitig, nämlich 1368, ein
Zins von 32½-43⅓ Proz. zugestanden. Und auch weiter setzt der Zinsfuß sein Sinken
fort. Im J. 1491, also zu Schluß des Mittelalters, werden den FrankfurterJuden 21⅔ Proz. gestattet, d. h. für das Konsumtiv-
und nur ausnahmsweise für das Produktivdarlehen.
Denn dort, wo Handel und Kaufmannschaft bereits in großem Stile thätig werden, und wo dem entsprechend
das freie Darlehen seine Natur als Notdarlehen verliert, kann der Zinsfuß unmöglich bei Sätzen wie den vorgenannten verharren.
Zinsen in solcher Höhe vermag keine kaufmännische Thätigkeit zu tragen. Und so trifft man denn in der That beispielsweise
in Flandern und Brabant, die verhältnismäßig früh zu großer wirtschaftlicher Blüte gelangt sind, bereits
im 13. Jahrh. den Zins bei 20-30 Proz. an. Wenn uns berichtet wird, daß die italienische Kaufmannschaft schon im 12. Jahrh.
einen Zins von bloß 20 Proz. entrichtet habe, so ist das wohl zurückzuführen darauf, daß das
kanonische Zinsverbot um jene Zeit noch nicht volle Kraft
[* 28] erlangt hatte.
Aber im 13. Jahrh. soll in Sizilien
[* 29] ein Zinsfuß von sogar nur 10 Proz. für freie Darlehen bestanden haben. In Italien
[* 30] und in jenem
Landgebiet, das sich in der Richtung des frühern Burgund, aber breiter als dieses gegen die heute belgische Küste hinzieht,
weiter in Südfrankreich erhält sich das ganze spätere Mittelalter hindurch der Zinsfuß auf verhältnismäßig
niedrigem Stande. Freilich hat er damit auch viel weniger Raum für seine Entwickelung nach unten. Der Satz von 10-12 Proz.,
wie ihn zu Anfang des 16. Jahrh. die südlichen Niederlande
[* 31] besitzen, war um diese Zeit ebenso in Südfrankreich und
Italien gebräuchlich, was aber nicht hinderte, daß unter Umständen hier überall auch noch 20 Proz.
gefordert und gegeben wurden. In Deutschland erfreuen sich nur Fürsten und Städte des Vorzugs so niedriger und unter Umständen
noch niedrigerer Zinse. Sie erhalten frühzeitig ihre Darlehen bereits zu 12-10 und gegen die Neuzeit hin
zu 8-7 Proz.