Breslau
[* 2] und
Berlin
[* 3]
Philologie und demnächst noch in
Leipzig
[* 4]
Pädagogik, ward 1868
Ordinarius am städtischen
Pädagogium zu
Wien
[* 5] und Vorsteher der zu dieser Anstalt gehörigen Übungsschule, 1872 außerordentlicher
Professor der
Philosophie und
Pädagogik
an der
UniversitätPrag,
[* 6] wo er 1877 zum ordentlichen
Professor und zugleich
Direktor des pädagogischen
Seminars ernannt
wurde. Von 1878 bis 1883 war er im Nebenamt Mitglied des Landesschulrats für
Böhmen.
[* 7] Willmann ist einer der bedeutendsten Vertreter
des Herbartschen Standpunktes, den er jedoch in freier
Weise auffaßt. Er schrieb: »De figuris grammaticis« (Berl. 1862);
Ludwig,
ultramontaner Parteiführer, starb zu
Berlin, gerade als er auf der
Höhe seiner parlamentarischen
Erfolge zu stehen schien. Mit großer
Klugheit hatte Windthorst nach den
Wahlen vom
Februar 1890, welche der Zentrumspartei
die entscheidende
Rolle im
Reichstag verschafften, seine
Partei bewogen, die
Wünsche des
KaisersWilhelm II. in Bezug auf die
Geldforderungen für
Heer,
Flotte und
Kolonien zu erfüllen, und sich dadurch den Dank des
Kaisers erworben.
Daher brachte die
Regierung 1891 ein den
Wünschen der Ultramontanen entsprechendes neues
Sperrgeldergesetz ein, und
Goßlers
Bemühungen, das Zustandekommen und die
Durchführung des Volksschulgesetzes zu beschleunigen, scheiterten, worauf er seine
Entlassung nahm.
Unmittelbar nach diesem
Siege starb Windthorst.
[* 16] Jan te, niederländ. Sprachforscher und Litteraturhistoriker, geb. zu
Winkel, studierte in
Leiden
[* 17] und
Groningen und lebt seit 1877 als Gymnasiallehrer in
Groningen. Er schrieb:
»Maerlants werken, beschouwd als spiegel der dertiende eeuw«
(Leid. 1877; 2. Aufl.,
Gent
[* 18] 1891);
»Het kasteel in de 13eeeuw«
(Gron. 1879);
»Blasius, en
Vondel als Treurspeldichter« (Haarl. 1881);
»De grammatische
Figuren in het Nederlandsch« (Kuilenb. 1884);
»Geschiedenis
der Nederlandsche Letterkunde«, in 3
Bänden (Bd. 1, Haarl. 1887);
Mit
H. E.
Moltzer gibt er die »Bibliotheek van Middelnederlandsche Letterkunde«
heraus, in welcher er selbst einige
Bände (Torec,
Moriaen, Esopet) bearbeitete.
Das
Ziel der landwirtschaftlichen
Unternehmung ist der nachhaltig größte Überschuß von dem
Werte
der gewonnenen
Produkte über den
Wert der verbrauchten Produktionsmittel, es ist daher in der
Gleichung: Wirtschaftsertrag (E) = Gutsrente
¶
Mit Bezug auf das umlaufende Kapital sind vorstehend die Auslagen für Arbeitslohn und Verwaltergehalt sowie für Amortisation,
Reparatur und Assekuranz der aufgewendeten Kapitalien in Ansatz gebracht; die weitern Bestandteile des umlaufenden
Kapitals, wie Saatgut, Dünger, Feldinventar und sonstige Vorräte, bleiben bei unverändertem Anfangs- und Schlußvermögen
als durchlaufende Posten unberücksichtigt.
Der reine Unternehmergewinn (Ug) ergibt sich demnach, wenn von der Summe des Rohertrags der Unternehmung (E) die Summe der Kosten
der Unternehmung (K) in Abzug gebracht wird: Ug = E-K. Ändert sich dagegen wie gewöhnlich der Wert des
gesamten Anfangs- und Schlußvermögens der Unternehmung und finden im Verlauf des Wirtschaftsjahrs wechselseitige Leistungen
zwischen der Unternehmung und dem Unternehmer statt, so müssen auch diese bei der Ermittelung des Unternehmergewinns in Rechnung
gezogen werden.
Die Differenz zwischen dem ursprünglich beim Beginn der Unternehmung eingesetzten Vermögen (Anfangsvermögen,
ausgedrückt in Geldeswert) gegenüber dem am Ende der Unternehmung vorhandenen Vermögen (Schlußvermögen) gibt entweder
eine Vermögensvermehrung, welche dem Unternehmergewinn zuzurechnen, oder eine Vermögensverminderung, welche von dem Unternehmergewinn
abzurechnen ist. In dieser Differenz ist neben dem Verbrauch an Naturalien auch der Betrag für die Abnutzung der
Gebäude und des Inventars enthalten, während die Reparaturkosten und Assekuranz in den Bar- und Naturallieferungen enthalten
sind.
Bar- und Naturalablieferungen an den Unternehmer sowie Wohnungsmiete, Dienstleistungen etc.
für den Unternehmer sind der Unternehmung im Rohertrag zu gut, Zuschüsse von dem Unternehmer dagegen der Unternehmung im
Aufwand zur Last zu schreiben. Wird die Unternehmung von dem Unternehmer mit Schuldkapitalien belastet,
so sind alle Zins- und Abschlagszahlungen an Gläubiger des Unternehmers aus den Wirtschaftserträgen für die Unternehmung eine
Leistung, erhielt sie dagegen Zinsen und Abschlagszahlungen von Forderungskapitalien von Schuldnern des Unternehmers, so sind
die bezüglichen Einnahmen für die Unternehmung eine Schuld; sie sind daher dem Unternehmergewinn zu-, bez.
abzurechnen. Die Leistung der Unternehmung besteht somit in den Leistungen an den Unternehmer und an dritte sowie im Schlußvermögen;
dagegen belasten die Unternehmung: das Anfangsvermögen, der Zins der Kapitalien, die Zuschüsse des Unternehmers und die Zinsen
und Abschlagszahlungen von Forderungskapitalien. Eine größere Leistung gegenüber der Belastung entspricht
der Mehrleistung der Unternehmung oder dem Unternehmergewinn.
Das Ergebnis der Unternehmung wird daher meist auch in der Weise dargestellt, daß gegenübergestellt werden:
Werden die Forderungs- und Schuldkapitalien in die Berechnung des Vermögensstandes der Wirtschaft einbezogen, so entfallen
die Ansätze von Abschlagszahlungen, und es sind dann nur die bezahlten und empfangenen Zinsen als Ablieferungs-, bez. Vorschußposten
in die Schlußrechnung aufzunehmen. Die gesamte Wertbewegung der Unternehmung kommt jedoch erst dann zum
vollen Ausdruck, wenn auch die laufenden Einnahmen und Ausgaben in Rechnung gezogen werden.