Reproduktion des Krankheitserregers Einhalt gethan. Die durch den bisherigen Krankheitsprozeß zerstörten Lungenpartien,
die zerfressenen
Knochen
[* 2] und
Gelenke können sich durch das
Mittel nicht wieder ergänzen, und besonders in den
Lungen finden
unter dem Einfluß des tuberkulösen
Prozesses nicht bloß
Verschwärungen, sondern so verschiedenartige andre
Prozesse entzündlicher
Natur statt, welche durch kein Spezifikum gegen Tuberkulose zu beseitigen sind, daß auch
die langsame Rückbildung des örtlichen
Prozesses und die langsam vor sich gehende
Hebung
[* 3] des Allgemeinbefindens nicht in
Erstaunen setzen dürfen.
Die Art und
Weise aber, wie das
Mittel seine Wirksamkeit bethätigt, wie es im ganzen
Körper selbst die entferntesten (und
häufig genug weder dem
Patienten noch dem
Arzte vorher bekannten) tuberkulösen Krankheitsherde aufdeckt
und angreift, wie es in stürmischer
Reaktion das erkrankte
Gewebe
[* 4] verbrennt, steht ganz einzig da und beweist für sich allein
und unbedingt, daß wir hier ein Spezifikum vor uns haben, wie die
Medizin noch keines besessen.
Mag nun
auch von seiten der
Kliniker mit berechtigter, ja pflichtmäßiger
Skepsis in der
Beobachtung alles Für und
Wider abgewogen
werden, und mag es noch langer
Beobachtung bedürfen, bis sich präzise
Urteile für alle Einzelfälle werden aussprechen lassen,
so wird man doch mit voller
Zuversicht erwarten dürfen, daß die Zeit nahe ist, in welcher über die
segensreichen
Wirkungen der
EntdeckungKochs kein
Zweifel wird bestehen können, und wo sich die Erfolge des spezifischen
Mittels
an einem zunehmenden Seltenerwerden der Tuberkulose werden beweisen lassen.
Niemals aber soll das
Bewußtsein, ein Spezifikum gegen die Tuberkulose zu besitzen, zu einer Erlahmung derjenigen Bestrebungen führen,
welche darauf ausgehen, die
Gefahren der Verbreitung der Tuberkulose zu bekämpfen. Diese Maßnahmen sind schon
oben genugsam angedeutet; sie bedürfen aber zu ihrer
Durchführung dringend der Mitwirkung des
Publikums aus allen
Kreisen.
Schwierig ist der
Kampf gegen diesen erbittertsten Feind des Menschengeschlechts, besonders des heutigen Kulturmenschen, aber
dieselbe
Kultur, an welcher der
Schmarotzer großgezogen wurde, hat nun auch die
Mittel gefunden, sich derselben
zu erwehren.
Reich. Die administrative
Einteilung der europäischen Besitzungen des türkischen
Reiches hat in letzter
Zeit einige Veränderungen erfahren; folgende Übersicht gibt dieselbe für den
Sommer 1890: 1) Polizeibezirk von
Istambul,
von welchem auf die europäische Seite nur das
KasaKütschük Tschekmedsche entfällt;
8)
WilajetMonastir
(Bitolia) mit den
SandschaksMonastir, Dibre,
Elbassan u. Gjortscha. Über
Produktion liegen nur vereinzelte
neuere Angaben vor: so wurden 1887-88: 203,085hlWein nach
Frankreich exportiert, wovon das Hektoliter
durchschnittlich mit 31
Frank bezahlt wurde. Die
Seidenzucht nimmt infolge der
Krankheit der
Würmer
[* 7] ab. Der
Wert der 1887-88
erzeugten
Kokons betrug 356,450 Pfd., der der Rohseide, welche zumeist exportiert wurde, 764,450 Pfd.
Die Wollproduktion beläuft sich jährlich auf 23-24 Mill. kg, wovon fast die Hälfte in den
WilajetsKonia,
Angora und Kjutahia erzeugt wird, während mehr als die Hälfte nach
Europa,
[* 8] besonders
England, geht.
an der AusfuhrGroßbritannien (500 Mill.
Piaster),
Frankreich (426 Mill.),
Österreich-Ungarn (115 Mill.),
Ägypten
[* 12] (85
Mill.
Piaster). Der
Verkehr mit
Deutschland
[* 13] hatte nur einen Gesamtwert von 4½ Mill.
Piaster. An
Tabak
[* 14] wurden insgesamt ausgeführt 8 Mill.
kg. Die
Handelsmarine des türkischen
Reiches zählte 1889: 84
Dampfer von 63,804
Ton. und 791 Segelschiffe von 153,264
Türkisches. Am ist nach einem siebenjährigen Zwischenzustand ein neuer deutsch-türkischer Handelsvertrag
von dem deutschen
Botschafter und dem türkischen
Minister des
Auswärtigen unterzeichnet worden, der am 1. (13.) März 1891 auf 21 Jahre
in Wirksamkeit treten sollte. Es ist ein Meistbegünstigungsvertrag; der türkische Ausfuhrzoll darf nicht mehr als 1 Proz.
vom
Werte der
Ware betragen.
Die Türkei
[* 15] bindet sich durch einen alle
Artikel umfassenden Konventionaltarif, das
Deutsche Reich nicht. Der türkische Durchfuhrzoll
wird aufgehoben, allen
Handelsschiffen ist freie Durchfahrt durch
Bosporus
[* 16] und
Dardanellen gestattet. Ein- und
Durchfuhr von
Tabak und
Salz in
[* 17] der Türkei ist verboten, ebensoEinfuhr von
Sprengstoffen, Kriegswaffen und Kriegsbedarf.
Die
Pforte darf während der Dauer des
Vertrags keine andern
Monopole einführen, als auf Zündhölzer,
Spielkarten, Zigarrettenpapier
und
Petroleum. Ein offizielles
Budget ist seit 1883/84 nicht mehr erschienen. Nach Angabe des Budgetkomitees beliefen sich
im Jahr März 1888 bis März 1889 die
Einnahmen auf 18,500,000 türkische
Pfund (à 18½ Mk.), die
Ausgaben
auf 21,400,000 türkische
Pfund, das
Defizit also auf 2,900,000
Pfund. Für 1889/90 wurde das
Defizit auf 1,700,000 türkische
Pfund geschätzt.