ist ein besonderes Gebäude (tennis court, jeu de paume,
Ballhaus), etwa 29 m lang, 10 m breit, mit einer Umfassungsmauer
von mindestens 7 m
Höhe, auf der die das
Dach
[* 2] tragenden
Pfeiler ruhen. Im Innern des Gebäudes, dessen
Fußboden, fein gepflastert
oder zementiert, mit einem Liniennetz gezeichnet ist, laufen, der einen Längsmauer und den beiden Quermauern
angebaut, niedere, schmale, schräg abgedachte Wandelgänge mit verschiedenartigen Öffnungen (ouverts du premier,
de la porte,
du second, du dernier; grille; dedans).
Durch den Zusatz des Wandelganges mit dem dedans und den an der glatten Längsmauer befindlichen Vorsprung (tambour) unterscheiden
sich die neuern
Ballhäuser von den früher (in
Deutschland
[* 3] fast ausschließlich) gebräuchlichen jeux
carrés. Quer über die Mitte (parallel den Quermauern) ist ein
Netz gespannt, an den Endpunkten je 1,5 m, in der Mitte 90
cm
hoch, welches den Spielraum in zwei Hälften teilt, welche von je einer
Partei zu ein oder zwei Spielern verteidigt
werden.
Ursprünglich wurde der
Ball im
Fluge oder nach dem ersten Aufprall vom
Boden mit der Handfläche (palma: paume) geschlagen,
daneben kam aber früh schon der
Gebrauch des Ballschlägers (raquette, racket) auf und verdrängte das Handballspiel. Sobald
der
Ball unter bestimmten
Formalitäten aufgeschenkt ist, treibt ihn jede
Partei der andern so zu, daß
er stets über das
Netz fliegt, dagegen weder den
Plafond noch die
Mauern oberhalb der Spiellinie berührt. Es kommt also darauf
an, den
Ball fortwährend im
Gange zu erhalten; jeder Fehler kommt dem Gegner zu gute. Im übrigen vergleiche man das Werk
von
JulianMarshall, »Annals of Tennis« (Lond.
1878).
Das moderne Tennis, wie es heute noch in
Frankreich und besonders in
England (30
Ballhäuser) in
Blüte
[* 4] steht, ist das
Produkt einer
Jahrhunderte dauernden
Entwickelung.
Sein Mutterland ist
Italien,
[* 5] wo wir in einem nach klassischem Vorbild entstandenen Handballspiel
das
Prototyp von Tennis zu suchen haben. Aber erst im
Mittelalter bildete sich in
Frankreich das spezifische
jeu de la courte paume aus. Mitte des 14. Jahrh. hatte ganz
Paris
[* 6] seine
Ballhäuser, deren Zahl im J. 1657 auf 114 steigt.
Sämtliche französischen
Könige (besonders
Heinrich IV.),
hoch und niedrig huldigten dem
Spiel, dessen größte
Blütezeit bis
zu
Ludwig XIV. währt. Am bekanntesten ist wohl das
Ballhaus von
Versailles,
[* 7] in welchem die
Nationalversammlung
tagte. Von
Frankreich aus verbreitete sich das
Spiel, von den
Franzosen le roi des jeux et le jeu des rois betitelt, besonders
nach
Italien (im 16. Jahrh.), nach
England unter dem
Namen Tennis (vor 1369), um das 16. Jahrh. an die deutschen
Hose und in die größern deutschen
Städte, starb aber im
Laufe des 18. Jahrh., ausgenommen in
Wien,
[* 8] allmählich bei uns aus.
Wenige Platz- und Straßennamen erinnern noch an diese kulturhistorisch hochinteressante
Erscheinung.
Man unterscheidet
Bau- und Zierterrakotten. Erstere sind, was die technische Seite
betrifft, nur bis zur höchstmöglichen Vollendung gearbeitete, mit
Ornamenten versehene oder in kunstvollen
Formen hergestellte
Verblendsteine u.
-Stücke, die den Hauptschmuck einer
Fassade ausmachen. Man bedient sich zur Belebung der dekorativen
Wirkung
oft verschiedener
Farben, die den
Thonen entweder eigentümlich sind, oder die sie durch Zumischen färbender
Metalloxyde erhalten haben.
AlleWaren sind zur
Erhöhung der Wetterbeständigkeit möglichst bis zur Sinterung gebrannt; bei fetten
Thonen und bei großen
Stücken setzt man zur Verminderung der Schwindung und des damit zusammenhängenden leichten Rissigwerdens beim
Brennen auch
wohl einen Teil oder die Hälfte in schon gebranntem und wieder fein gepulvertem Zustand
(Schamotte) zu.
Die
Farben der Bauterrakotten und der hinsichtlich der technischen Anfertigung hier gleichfalls hergehörigen Mosaikplatten
gehen vom hellsten
Gelb bis zum
Schwarz. Auch
Porzellansteine aus weißem
Kaolin, glasierte oder unglasierte
Stücke, verwendet
man. Das
Brennen der
Waren findet in
Steingut-, Porzellan- oder Mendheimschen Gasöfen statt. Die Zierterrakotten,
d. h. die bekannten Väschen und
Figuren aus meist gelb oder rot brennendem
Thon, sind technisch in noch verfeinerter Art hergestellt,
unterscheiden sich aber sonst in ihren technischen
Eigenschaften nicht von der Bauterrakotta.
(Geschichte).
Noch immer bilden die politischen Zustände des
Kantons Tessin eine unerfreuliche
Ausnahme in der
SchweizerEidgenossenschaft, indem das Parteileben in demselben eine
Entwickelung genommen hat, welche an die
leidenschaftlichen
Kämpfe der italienischen
Republiken des
Mittelalters erinnert. Bei den
Wahlen im März 1889 konnte nur durch
das rechtzeitige Einschreiten der Bundesbehörden
Bürgerkrieg und Gewaltthat verhindert werden. Die Hauptursache der beständigen
Aufregung, die rücksichtslose Parteiherrschaft der
Klerikalen, blieb bestehen.
Dank einer künstlichen Wahlkreiseinteilung fielen ihnen im
GroßenRate 75 und den
Liberalen, obschon diese an Zahl fast gleich
stark waren, nur 37 Sitze zu, so daß sich die letztern zu der
Rolle einer ohnmächtigen Minderheit verurteilt sahen.
Regierung,
Gerichte, Statthalterposten,
Schule blieben ausschließlich in den
Händen der
Klerikalen. Im April 1890 schien
die
Entdeckung, daß der dem herrschenden
System angehörige Staatskassierer Scazziga, ein notorischer
Börsenspieler, dank
der nachlässigen
Kontrolle seiner Vorgesetzten, den
Staat um mehr als eine
Million hatte betrügen können, einen Umschwung
herbeizuführen. Im
Volke gab sich große Aufregung kund, die
Regierung, die von der liberalen
Opposition
mit einer
Anklage bedroht wurde, dankte
in corpore ab; aber ihre Mitglieder wurden vom
GroßenRate teils wiedergewählt, teils
durch Gesinnungsgenossen ersetzt, so daß der ganze
Sturm im
Sande verlief.
Teuchert-Kauffmann - T
* 10 Seite 18.931.
Hierauf versuchten die
Liberalen ihr
Glück mit einer partiellen
Revision der Kantonalverfassung, durch welche
für den
Staatsrat und die untern
Richter die
Wahl durch das
Volk eingeführt und die frühern Wahlkreise wiederhergestellt werden
sollten. Trotz der heftigsten
Opposition der herrschenden
Partei bedeckte sich das Revisionsbegehren mit mehr als 10,000
Unterschriften,
und 9. Aug. wurde dasselbe vom Revisionskomitee der
Regierung eingereicht. Nach dem klaren Wortlaut der
¶
mehr
Verfassung hätte diese, sobald 7000 Bürger die Revision verlangten, die Frage, ob revidiert werden sollte oder nicht, innerhalb
Monatsfrist dem Volke zur Abstimmung vorlegen sollen; aber unter dem Vorwand einer genauern Prüfung der Echtheit der Unterschriften
ließ der Staatsrat die gesetzliche Frist verstreichen, ohne die Abstimmung anzuordnen. Als Anfang September
das Amtsblatt noch keine Mitteilung über das Revisionsbegehren enthielt, erklärten die Liberalen die Verfassung für verletzt
und brachten die Sache vor den SchweizerBundesrat.
Statt jedoch den Erfolg dieses Schrittes abzuwarten, zogen die radikalen Elemente der Partei es vor, zur Gewalt zu greifen. In
verschlagenster Weise wurde eine förmliche Verschwörung ins Werk gesetzt, deren Ausbruch die sonst so
geriebene Regierung völlig überraschte. Am 11. Sept. mittags wurde in BellinzonaSturm geläutet, das Zeughaus überrumpelt und
das Regierungsgebäude von den Aufständischen besetzt, wobei der StaatsratRossi erschossen wurde. Drei weitere anwesende Mitglieder
der Regierung wurden verhaftet und gleichzeitig Staatsratspräsident Respini in Lugano, wo er sich zufällig
aufhielt, gefangen gesetzt. Eine liberale Volksversammlung in Bellinzona proklamierte die Absetzung des Staatsrats und GroßenRates und setzte eine provisorische Regierung von Radikalen ein, die sich sofort der Geschäfte bemächtigte.
In der übrigen Schweiz
[* 11] rief die Kunde von diesem Patsche Erstaunen und Unwillen hervor, da man ein solches
Verlassen des Rechtsbodens seit 1848 nicht mehr für möglich gehalten hatte. Auf die erste telegraphische Nachricht sandte
der Bundesrat den Obersten Künzli aus dem Aargau
als eidgenössischen Kommissar mit zwei Bataillonen über den St. Gotthard, die schon 12. Sept. in
Bellinzona eintrafen. Der Kommissar löste die provisorische Regierung auf, entwaffnete die von ihr aufgebotenen
Banden, befreite die Gefangenen und übernahm provisorisch die Leitung des Kantons, indem er sich mit gemäßigten Vertrauensmännern
beider Parteien umgab.
Gegen die Urheber des Aufstandes wurde eidgenössische Strafuntersuchung eingeleitet und an England, wohin sich der mutmaßliche
MörderRossis, ein Bildhauer Castioni aus Stabio, geflüchtet hatte, das Begehren um Auslieferung desselben
gestellt. Zugleich hieß aber der Bundesrat den Rekurs der TessinerLiberalen gut und wies den eidgenössischen Kommissar an,
innerhalb der kürzesten zulässigen Frist die Volksabstimmung über die Verfassungsrevision zu veranstalten.
Die einfache Wiederherstellung der gestürzten Regierung hielt er einstweilen für unthunlich, da es ihm
daran gelegen war, das Volk des Kantons Tessin
unter dem Schutze einer neutralen Behörde zur Revisionsabstimmung schreiten zu lassen. Die
Bundesversammlung, welche auf den 22. Sept. einberufen wurde, billigte diese Haltung, indem der Nationalrat nach einer viertägigen
erregten Debatte, in welcher namentlich die Reden der BundesräteRuchonnet und Welti großen Eindruck machten,
mit 97 gegen 35 Stimmen, d. h. mit allen außer denen der ultramontanen Rechten, den Anträgen des Bundesrats zustimmte, welchem
Beschluß auch der Ständerat beitrat.
Die Rechte hatte ebenfalls die Genehmigung der bundesrätlichen Maßregeln beantragt, wollte aber damit die Einladung zur sofortigen
Wiedereinsetzung der gestürzten Regierung, also ein indirektes Tadelsvotum, verbinden, während sich der
Bundesrat darin freie Hand vorbehielt. Am 5. Okt. fand die Volksabstimmung im
T. statt und ergab einen Sieg derLiberalen, indem
mit 11,899 Ja gegen 11,810 Nein die von den Klerikalen so heftig bekämpfte Revision durch einen Verfassungsrat beschlossen
wurde.
Nach der Konstatierung des Abstimmungsergebnisses zögerte der Bundesrat mit der Wiedereinsetzung der legalen
Regierung nicht länger, aber er machte dabei Vorbehalte zu gunsten des eidgenössischen Kommissars, die einer vorläufigen
Bevormundung derselben gleichkamen, und beschloß zugleich, die Besetzung des Kantons einstweilen fortdauern zu lassen. Als
Grundlagen einer Pacifikation stellte der Bundesrat in mehreren Versöhnungskonferenzen, zu welchen er
die hauptsächlichsten Vertreter beider Parteien nach Bern
[* 12] berief, gerechtere Einteilung der Wahlkreise, gründliche Verbesserung
der mangelhaften, der Parteiwillkür Vorschub leistenden Abstimmungseinrichtungen und Bestellung einer aus Konservativen und
Liberalen gemischten Regierung auf.
Durch den freiwilligen Rücktritt zweier bisheriger Mitglieder der Regierung, darunter des den Liberalen besonders verhaßten
Staatsratspräsidenten Respini, ist die Möglichkeit für das letztere gewährt und überhaupt der Boden
für eine Versöhnung der Parteien geebnet worden. Sollten diese wider Erwarten nicht dazu kommen, sich freiwillig zu verständigen,
so wird die eidgenössische Behörde ihren Erklärungen zufolge von sich aus die nötigen Maßnahmen treffen, um diese Quelle
[* 13] ewiger Beunruhigung für die Schweiz zu verstopfen, und jedenfalls die eidgenössische Intervention diesmal
nicht eher aufhören lassen, bis Garantien für eine dauernde Ordnung in dem zerrütteten Kanton
[* 14] geschaffen sind.