Von den übrigen
Ländern ist bis jetzt nur in
Ungarn
[* 2] und der
Schweiz
[* 3] das Telegraphenwesen durch förmliche
Gesetze geregelt
worden. In
Ungarn hat durch
Gesetz vom der
Staat die Ausführung und den Betrieb des
Telegraphen- und Fernsprechwesens
sowie der elektrischen Signaleinrichtungen sich als ausschließliches
Recht vorbehalten. Dem Privatunternehmen
freigegeben sind nur die Einrichtungen im Innern einzelner
Häuser sowie auf
Grundstücken, welche ein zusammenhängendes Besitztum
bilden. In der
Schweiz sind vom ab durch das Bundesgesetz vom betreffend die Herstellung von
Telegraphen-
und Telephonlinien, und das Bundesgesetz vom betreffend das Telephonwesen, die
Rechte und
Pflichten des
Staates und des
Publikums abgegrenzt worden; das letztere
Gesetz regelt insbesondere die Gebührenfrage.
Die siebente internationale Telegraphenkonferenz fand im
Mai und Juni 1890 in
Paris
[* 5] statt. Sie
war von sämtlichen europäischen und den meisten außereuropäischen Telegraphenverwaltungen (im ganzen
42) beschickt. Die dem internationalen Telegraphenvertrag noch nicht beigetretenen
Staaten
(Bolivia,
[* 6]
Costarica,
Peru
[* 7] und die
Vereinigten Staaten
[* 8] von
Nordamerika)
[* 9] haben durch Vertreter von den
Verhandlungen Kenntnis nehmen lassen.
Außerdem waren die
Bevollmächtigten von 23 Kabelgesellschaften anwesend. Den wichtigsten Teil der Beratungen
bildete der deutsche
Vorschlag einer gründlichen
Reform zunächst des europäischen Telegraphentarifs. Er hatte zum
Zweck:
1) für ganz
Europa
[* 10] nur zwei
Taxen, eine für den
Verkehr zwischen unmittelbar aneinander grenzenden
Ländern und eine für den
Verkehr zwischen solchen
Ländern, welche durch Zwischengebiete oder durch das
Meer voneinander getrennt sind, einzuführen
und 2) die gänzliche Aufhebung der schwerfälligen
Abrechnung über den Wechselverkehr und die Einführung einer pauschalen
Vergütung für den Transitverkehr, wodurch zugleich die
Befreiung des Telegraphendienstes von allen im
Interesse der
Abrechnung
erforderlichen lästigen Nebenarbeiten erzielt werden sollte.
Die allgemeine
Annahme des deutschen
Vorschlags scheiterte zunächst an fiskalischen Rücksichten. Dagegen
ist es gelungen, den deutschen
Tarif für den europäischen
Verkehr durch Sonderverhandlungen mit verschiedenen
Verwaltungen
schon jetzt einfacher und einheitlicher zu gestalten. Danach werden für den deutschen
Verkehr mit andern europäischen
Staaten
(außer der Türkei
[* 11] und
Griechenland)
[* 12] in Zukunft nur noch drei verschiedene Taxgruppen bestehen:
3)
Verkehr mit Rußland, den Balkanstaaten,
Spanien
[* 19] und
Portugal, mit einer Wortgebühr von 20
Pf. Für
Griechenland
ist eine Wortgebühr von 30
Pf. vereinbart. Die
Gebühr für Semaphortelegramme ist auf 1
Fr. (die Hälfte des bisherigen
Satzes)
ermäßigt worden. Eine Herabsetzung der Kabelwortgebühr für
Telegramme nach
Australien
[* 20] von 10 auf 5 Mk. steht in Aussicht.
Von den übrigen Ergebnissen der
Konferenz sind von allgemeinem
Interesse noch folgende: Die Bestimmung,
daß die
Drähte, welche je zwei
Telegraphenanstalten verschiedener Vertragsländer unmittelbar verbinden und einem lebhaften
Verkehr dienen, mindestens 5
mm im
Durchmesser haben müssen, ist dahin abgeändert, daß die
Drähte einen elektrischen
Widerstand
von höchstens 7,5Ohm auf 1 km haben dürfen.
Ferner sind da, wo derVerkehr im
Durchschnitt über 500
Telegramme (gleich etwa 7000
Wörter) für den
Tag undDraht
[* 21] hinausgeht, die beteiligten beiden
Verwaltungen gehalten, entweder eine neue Leitung herzustellen, oder schneller arbeitende
Apparatsysteme zu verwenden.
Endlich ist nachgegeben worden, daß in der
Adresse der
Telegramme nicht nur die
Namen von Bestimmungsanstalt
und -Land, sondern auch die zur nähern Bezeichnung der
Lage des Adreßortes hinzugefügten Benennungen
einer territorialen Unterabteilung des
Landes
(Provinz,
Kreis,
[* 22]
Departement etc.) ohne Rücksicht auf die Zahl der gebrauchten
Buchstaben oder
Wörter als nur je ein Taxwort gezählt werden. Die nächste internationale Telegraphenkonferenz, welche sich
in erster
Linie mit dem deutscherseits vorgeschlagenen allgemeinen und einheitlichen
Tarif befassen wird,
findet 1895 in
Budapest
[* 23] statt.
GrafGeisa, früher ungar.
Minister, geb. zu
Deés
(Siebenbürgen), besuchte nach beendigten Gymnasialstudien
die landwirtschaftliche
Akademie zu
Hohenheim und absolvierte dann noch das Rechtsstudium; hierauf trat er in den
Verwaltungsdienst im
KövárerDistrikt ein, wo er zuletzt Obernotar ward; 1875 nahm er ein
Mandat für das ungarische Abgeordnetenhaus
an, dessen Mitglied er seitdem beständig geblieben ist. Inzwischen war er auf belletristischem Gebiet auch litterarisch
thätig. Im J. 1888 wählte ihn das Abgeordnetenhaus zu seinem
Quästor, 1889 wurde ihm das
Portefeuille
eines
Ministers des Innern
übertragen, welches er jedoch nur bis zum März 1890 innehatte. Bei seinem Rücktritt wurde er
mit der
Würde eines
Wirklichen k. k.
GeheimenRates ausgezeichnet.
absolute, s.
Mariotte-Gay-Lussacsches Gesetz. ^[= Das Mariottesche Gesetz sagt aus, daß bei gleichbleibender Temperatur das Volumen v einer bestimmte ...]
ist ein besonderes Gebäude (tennis court, jeu de paume, Ballhaus), etwa 29 m lang, 10 m breit, mit einer Umfassungsmauer
von mindestens 7 m Höhe, auf der die das Dach
[* 30] tragenden Pfeiler ruhen. Im Innern des Gebäudes, dessen Fußboden, fein gepflastert
oder zementiert, mit einem Liniennetz gezeichnet ist, laufen, der einen Längsmauer und den beiden Quermauern
angebaut, niedere, schmale, schräg abgedachte Wandelgänge mit verschiedenartigen Öffnungen (ouverts du premier, de la porte,
du second, du dernier; grille; dedans).
Durch den Zusatz des Wandelganges mit dem dedans und den an der glatten Längsmauer befindlichen Vorsprung (tambour) unterscheiden
sich die neuern Ballhäuser von den früher (in Deutschland
[* 31] fast ausschließlich) gebräuchlichen jeux
carrés. Quer über die Mitte (parallel den Quermauern) ist ein Netz gespannt, an den Endpunkten je 1,5 m, in der Mitte 90 cm
hoch, welches den Spielraum in zwei Hälften teilt, welche von je einer Partei zu ein oder zwei Spielern verteidigt
werden.
Ursprünglich wurde der Ball im Fluge oder nach dem ersten Aufprall vom Boden mit der Handfläche (palma: paume) geschlagen,
daneben kam aber früh schon der Gebrauch des Ballschlägers (raquette, racket) auf und verdrängte das Handballspiel. Sobald
der Ball unter bestimmten Formalitäten aufgeschenkt ist, treibt ihn jede Partei der andern so zu, daß
er stets über das Netz fliegt, dagegen weder den Plafond noch die Mauern oberhalb der Spiellinie berührt. Es kommt also darauf
an, den Ball fortwährend im Gange zu erhalten; jeder Fehler kommt dem Gegner zu gute. Im übrigen vergleiche man das Werk
von JulianMarshall, »Annals of Tennis« (Lond.
1878).
Das moderne Tennis, wie es heute noch in Frankreich und besonders in England (30 Ballhäuser) in Blüte
[* 32] steht, ist das Produkt einer
Jahrhunderte dauernden Entwickelung. Sein Mutterland ist Italien, wo wir in einem nach klassischem Vorbild entstandenen Handballspiel
das Prototyp von Tennis zu suchen haben. Aber erst im Mittelalter bildete sich in Frankreich das spezifische
jeu de la courte paume aus. Mitte des 14. Jahrh. hatte ganz Paris seine Ballhäuser, deren Zahl im J. 1657 auf 114 steigt.
Sämtliche französischen Könige (besonders Heinrich IV.), hoch und niedrig huldigten dem Spiel, dessen größte Blütezeit bis
zu Ludwig XIV. währt. Am bekanntesten ist wohl das Ballhaus von Versailles,
[* 33] in welchem die Nationalversammlung
tagte. Von Frankreich aus verbreitete sich das Spiel, von den Franzosen le roi des jeux et le jeu des rois betitelt, besonders
nach Italien (im 16. Jahrh.), nach England unter dem Namen Tennis (vor 1369), um das 16. Jahrh. an die deutschen
Hose und in die größern deutschen Städte, starb aber im Laufe des 18. Jahrh., ausgenommen in Wien,
[* 34] allmählich bei uns aus.
Wenige Platz- und Straßennamen erinnern noch an diese kulturhistorisch hochinteressante Erscheinung.