mit einer Silbersalzlösung eine tiefrote, bei großer
Konzentration fast schwarze
Lösung, und es entsteht ein violetter
Niederschlag,
welcher zu einer metallisch glänzenden blaugrünen
Masse eintrocknet. Er ist in
Wasser mit tiefroter
Farbe löslich, besteht
fast nur aus S. (97 Proz.), ist
frei vonSauerstoff und nur mit etwas
Eisen
[* 2] und
Zitronensäure verunreinigt.
BeimTrocknen auf dem
Wasserbad geht diese neue Modifikation des
Silbers in normales weißes S. über.
Die
Lösung des violetten
Körpers gibt in einer
Lösung von Magnesiumsulfat einen dunkel rotbraunen
Niederschlag, der durch
Waschen noch dunkler wird, in Natriumborat mit brauner, in Natriumsulfat mit rötlichgelber, in Ammoniumsulfat mit
roter
Farbe löslich ist. Auch dieser
Körper ist fast reines S. Silbernitratlösung gibt mit Ferrosulfatlösung bei Gegenwart
von
Seignettesalz einen rot glänzenden
Niederschlag, welcher rasch schwarz wird, auf dem
Filter aber eine schöne
Bronzefarbe
zeigt.
Nach dem
Auswaschen trocknet er bei freiwilliger
Verdunstung zu Klumpen ein, welche hochpoliertem
Golde gleichen
und aus 98,75 Proz. S. bestehen. Der Rest ist weinsaures
Eisenoxyd.
Alle drei Modifikationen trocknen, in feuchtem Zustand
auf Glastafeln oder
Papier aufgetragen, zu zusammenhängenden glänzenden
Häuten ein. Die beiden letzten Modifikationen nehmen
dabei den
Schein hoher
Politur an.
Schon durch gelindes Reiben werden sie aber in feinstes
Pulver verwandelt.
Die beiden ersten Modifikationen färben sich im Sonnenlicht bräunlich, während die dritte, rote goldgelb wird, ohne an
Glanz zu verlieren. Durch verdünnte
Mineralsäuren und selbst durch mäßig verdünnte
Essigsäure werden die
Präparate in
gewöhnliches S. verwandelt, auch verändern sie sich häufig unter nicht näher bestimmbaren
Bedingungen. Von zwei gleichzeitig
erzeugten Proben der dritten Modifikation war die eine nach zwei
Jahren in weißes S. übergegangen, ohne
an
Glanz und Zusammenhang zu verlieren, während die andre die tief goldgelbe
Farbe unverändert behalten hatte. Abgesehen
vom wissenschaftlichen
Interesse haben diese
Körper auch insofern Bedeutung, als es wohl denkbar wäre, daß das großeGeheimnis
der Alchimisten, die
Kunst der
Metallverwandlung, auf weiter nichts als auf solche und ähnliche
Reaktionen zurückzuführen
sei.
amerikanische. Unter diesem
Namen wird das
Gesetz vom verstanden, dessen Hauptbestimmung in der
Anordnung von Silberkäufen durch die
VereinigteStaaten-Regierung im Ausmaß von 4½ Mill.
Unzen pro
Monat besteht.
Dieses neue
Gesetz ist eine Weiterführung der bis dahin bestandenen sogen.
Blandbill vom
In der zweiten Hälfte der 70er Jahre war infolge der deutschen Silberverkäufe, der Beschränkung und schließlichen
Einstellung
der Silberprägungen in den
Ländern der lateinischen Münzunion und der
Steigerung der Silberproduktion in
Amerika
[* 3] dasSilber
erheblich im
Preise gefallen. Die Silberminenbesitzer sahen sich hierdurch aufgefordert, den Möglichkeiten einer
Hebung
[* 4] des
Silberpreises nachzugehen. Sie fanden alsbald, daß der
Bundesstaat Silberkäufer in großem
Stile werden müsse, und leiteten
im
Lande eine großartige
Agitation in diesem
Sinn ein.
Die
Depression,
[* 5] welche der Börsenkatastrophe von 1873 gefolgt war, kam ihnen zu
Hilfe. Man lechzte nach
Erlösung. Die Silberleute verhießen sie. Die der
Masse mangelnde Einsicht in
Wesen und Unterschied von
Geld und
Kapital wurde
dazu benutzt, um ein
Gesetz zu schaffen, durch welches die Unionsregierung gehalten war, allmonatlich für
einen Betrag von
mindestens 2 Mill. Golddollar Silberdollars auszuprägen. Im
Kongreß wurde die
Bill durchgesetzt gegen
den
Einspruch der östlichen »Gläubiger«-Staaten, welche künftig
Zinsen und
Amortisationen der westlichen
Schuldner in
Silber
bezahlt bekommen sollten, gegen das
Veto des
Präsidenten (man räumte es durch zwei Drittel
Majorität weg) und die sachlichen
Einwendungen, welche immer neu der damals als Finanzsekretär amtierendeKarlSchurz dem Drängen der Silberleute
entgegenstellte.
Immerhin blieb es dem
Präsidenten der
Union vorbehalten, künftighin zwischen 24 Mill.
Doll. Goldwert
Minimum und 48 Mill.
Maximum
jährlich zur Prägung in
Silber zu bestimmen. Von den
Präsidenten seit 1878 hat nun keiner über 2 Mill. Golddollar monatlich
prägen lassen. Aber da der Wert des Silberdollars dauernd sank, entsprachen zuletzt etwa 34 Mill.
Doll.
Silber einem Wert von 24 Mill.
Doll.
Gold.
[* 6] In
Silber gerechnet sind die Prägungen derart im
Laufe der Zeit sehr wesentlich gestiegen.
Der
Verkehr hat sich mit den Silberdollars nicht befreundet. Eine verhältnismäßig geringe
Menge ist im
Umlauf; für
den größern Teil sind Silbercertifikate ausgegeben, welche gleichsam als vollgedecktes
Papiergeld statt der Silbermünze
den
Dienst versehen. Das Schatzamt war nämlich durch die
Blandbill ermächtigt worden, gegen
Hinterlegung von Silbermünze
Depositenscheine in Beträgen von 10,20,50Doll. zu emittieren. Am waren nun von 306,751,000 geprägten Silberdollar
nur 57,959,000 als
Münze im
Umlauf neben 218,562,000
Doll. in Silbercertifikaten.
Den gehegten Erwartungen entgegen hatte die
Blandbill dem weitern Sinken des Silberpreises nicht Halt zu gebieten vermocht.
Von Jahr zu Jahr, fast von
Monat zu
Monat bröckelte er ab. Zurückzuführen war diese
Erscheinung durchaus nicht ausschließlich
auf die sogen. Demonetisation des
Silbers, sondern ebensosehr auf dessen maßlos vermehrte
Produktion.
1871-75 hatte die Durchschnittsproduktion des
Jahres 2 Mill. kg noch nicht erreicht, 1889 war sie 4,120,000 kg.
Speziell die
Vereinigten Staaten
[* 7] und
Mexiko
[* 8] förderten 1871-75 nicht ganz 1,170,000 kg zu
Tage gegenüber 2,800,000 kg im J. 1889. Gegenwärtig
bestreiten diese beiden Gebiete also rund 68 Proz. der gesamten Silberproduktion
der
Erde gegen etwas über 58 Proz. in den
Jahren 1871-75. Hieraus geht zweierlei hervor, erstens, daß die
Schuld an dem Sinken
des Silberpreises großenteils den Silberminenbesitzern selbst zufällt, zweitens, daß der Silberpreis auch auf seinem niedrigsten
Stande noch hoch genug war, um jene zu steter Erweiterung der
Produktion aufzufordern.
Silberbill (amerikanis
* 9 Seite 18.879.
Dies hinderte sie jedoch nicht, nachdem unter
PräsidentHarrison die republikanische
Partei wieder zur
Gewalt gelangt war, mit
dem
Begehren an den
Kongreß heranzutreten, daß die
Rate der jährlichen Silberkäufe der
Bundesregierung erhöht werde.
IhreAgitation hat diesmal zu dem eingangs erwähnten
Gesetz geführt. Aber es hat viel Mühe gekostet, sich
zu einigen, und einigemal im
Laufe der
Verhandlungen schien es, als werde ein
Gesetz vorerst überhaupt nicht zu stande kommen.
Das Repräsentantenhaus hatte den monatlichen Ankauf von 4,500,000
Doll. in Aussicht genommen; der
Senat hätte am liebsten
eine andre Regelung gesehen, derzufolge die
Münze gegen
Übergabe von
Silber zirkulationsfähige
Certifikate,
zum Tageskurs des
Silbers berechnet, ausgeliefert hätte. Für eine derartige Bestimmung war aber das Repräsentantenhaus
nicht zu gewinnen, und wahrscheinlich hätte auch
¶
mehr
der Präsident sein Veto gegen dieselbe eingelegt. Schließlich kamen beide Häuser überein, nicht für 4,500,000 Doll., sondern
4,500,000 UnzenSilber monatlich durch das Münzamt ankaufen zu lassen.
Des Nähern bestimmt das neue Gesetz: Der Finanzminister ist beauftragt, von Zeit zu Zeit Silberbullion im Gesamtbetrag von
4½ Mill. Unzen in jedem Monat zum Marktwert, der jedoch einen Dollar für 371¼ Gran
[* 10] Feinsilber nicht übersteigen
darf, anzukaufen und als Zahlung für solche Ankäufe Schatzamtsnoten in Appoints von 1-1000 Doll. aufzugeben. Die derartig
ausgegebenen Schatzamtsnoten sollen auf Verlangen in Münze einlösbar sein und, wenn eingelöst, von neuem emittiert werden
können;
doch soll der Betrag der ausstehenden Noten vollständig durch den Wert des dafür gekauften
Silberbullion, bez. der daraus geprägten Standard-Silberdollars gedeckt sein;
solche Schatzamtsnoten sollen ein gesetzliches
Zahlungsmittel zur Bezahlung aller öffentlichen und Privatschulden sein;
sie sollen an öffentlichen Kassen in Zahlung genommen
werden.
Wenn von Nationalbanken gehalten, sollen solche Noten als ein Teil ihrer gesetzlichen Reserve angesehen
werden. Auf Verlangen der Inhaber solcher Schatzamtsnoten soll der Finanzminister dieselben in Gold und Silber nach seinem Ermessen
einlösen. Der Finanzminister soll von dem unter diesen Bestimmungen angekauften Silberbullion bis zum monatlich 2 Mill.
Unzen in Standard-Silberdollars prägen lassen; nach diesem Zeitpunkt ist die Prägung nur nach Maßgabe
des Bedarfs für Zwecke der Einlösung von Schatzamtsnoten fortzusetzen.
Die wahrscheinliche Wirkung des Gesetzes ist nach drei Richtungen hin zu untersuchen. In erster Linie ist seitens seiner Urheber
beabsichtigt, der weitern Verminderung des Silberpreises einen Riegel vorzuschieben und ihn womöglich auf den Stand der
Wertrelation von 1:16 für Gold zu Silber zu heben, die dem amerikanischen Währungssystem zu Grunde liegt. Im Zusammenhang
mit den vermehrten Silberkäufen und der eventuellen Steigerung des Silberpreises könnte sich aber zweitens nach der Ansicht
von Autoritäten die Ausfuhr von Gold aus den Vereinigten Staaten und im Anschluß daran die Bildung eines
Goldagios in Amerika, weiter die Umgestaltung der amerikanischen hinkenden Doppelwährung zu einer Silberwährung vollziehen.
Allseitig werden endlich drittens von der S. stimulierende Wirkungen auf die amerikanische Volkswirtschaft erwartet, nur daß
die einen diesen Stimulus eine künstliche Reizung, die im Zusammenbruch enden müsse, nennen, während die andern hoffnungsvoll
auch in die fernere Zukunft sehen.
Eine Hebung des Silberpreises ist bereits erfolgt, als die Bill noch in Beratung stand und ihre Annahme wahrscheinlich wurde.
Der Silberpreis stieg damals rapid von 42 auf 48 Pence pro UnzeStandard. Um jedoch das von der amerikanischen Währung vorgesehene
Wertverhältnis beider Edelmetalle zu erreichen, müßte er noch bis auf 58,93 Pence hinaufgehen. Selbstverständlich
soll nun nicht an dieser Stelle eine Prognose der wahrscheinlichen demnächstigen Entwickelung des Silberpreises gestellt werden.
Immerhin läßt sich aber beiläufig auf die Faktoren eingehen, die seine Entwickelung bestimmen dürften. Daß, wie anfangs
mehrseitig geltend gemacht, ein Kartell der amerikanischen Silberminenbesitzer den Silberpreis dauernd
regeln könne, ist nicht anzunehmen, da neben der Union auch Mittel- und Südamerika,
[* 11] Deutschland
[* 12] und andre LänderSilber
produzieren
und auf den Markt bringen, das Kartell überall dahin sich aber unmöglich erstrecken kann. Da überdies selbst der niedrige
Silberpreis von 42 Pence pro Unze die heutigen Produktionskosten des Silbers reichlich ersetzte, so dürfte
jeder Steigerung des Silberpreises noch eine viel weiter gehende Steigerung der Produktion sich anschließen. Weiter sind in
einigen europäischen Ländern die Silbervorräte, welche zu halbwegs guten Preisen eingestandenermaßen abgestoßen werden
wollen, außerordentlich umfangreich. Insbesondere kommen hierfür die Bank von Frankreich, die niederländische Bank, das
Deutsche Reich
[* 13] und Belgien
[* 14] in Betracht. Aus diesen Gründen ist ein dauernd hoher Stand des Silberpreises als Konsequenz des Silbergesetzes
unwahrscheinlich.
1) Einen eigentlichen Goldumlauf gibt es auch heute in den Vereinigten Staaten fast nicht, trotzdem amtlich von seiten des
amerikanischen Münzamtes der Gold bestand im Lande auf 690 Mill. Doll. veranschlagt wird. Einzig in den Pacificstaaten geht
Gold im täglichen Verkehr von Hand
[* 15] zu Hand; aber kaum handelt es sich hier um einen Betrag von über 60-70
Mill. Doll.
3) Für Zwecke der Goldbeschaffung zur Ausfuhr ist man in letzter Linie auf das Schatzamt, wo 100 Mill.
Doll. niedergelegt sind, angewiesen. Die Summe der ausgegebenen Staatsnoten schwankt aber zwischen 300 und 347 Mill. Doll.;
das Schatzamt würde daher, wenn ihm Noten zur Einlösung in Gold präsentiert würden, bald an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit
angelangt sein. Es kann nun eine dreifache Politik treiben: a) Staatsnoten einziehen (eine Absicht dieser
Art besteht aber nicht); b) seinen Einlösungsfonds durch Goldankauf stärken; c) die Einlösung in Gold verweigern und in
Silber anbieten.
Trifft das Schatzamt, was nicht unwahrscheinlich, vorerst überhaupt keine Vorkehrungen, so hängt es von der Zahlungsbilanz
der Union ab, wann der Zeitpunkt, in dem es Entschlüsse zu fassen hat, an dasselbe herantritt. Die Zahlungsbilanz der Union
bestimmt sich nach dem Verhältnis der Beträge, die die Union aus dem Ausland für dahin gelieferte Waren zu empfangen hat gegen
die Beträge, die sie dahin zahlt für Einfuhren aus dem Ausland und Dienste,
[* 16] die dieses ihr leistet (Frachten),
sowie für Zinsen von amerikanischen Werttiteln, die sich in den Händen europäischer Kapitalisten befinden. In den letzten
Jahren erreichten die Edelmetall-Ein- und
¶