Seewasser des Salzgehalts halber nicht brauchbar ist. Schiffshospitäler fehlen auf keinem Auswandererschiff. Sie gewähren
meist auf 100
Passagiere 4
Betten und sollen auch auf
Schiffen, die keinen
Arzt führen, eingerichtet sein. Hinsichtlich ihrer
Lage besteht noch große Meinungsverschiedenheit, jedenfalls muß man auch bei ihnen die für Landhospitäler geltenden
Forderungen hinsichtlich des Luftkubus, der
Beleuchtung,
[* 2] der Reinlichkeit etc. stellen und nach annähernder
Erfüllung streben.
Schiffe
[* 3] mit
Arzt führen auch eine
Apotheke, aber selbst da, wo ein
Arzt fehlt, erscheint es geraten, dem
Schiffer eine Auswahl
geeigneter
Arzneimittel anzuvertrauen, die er genau nach einer Vorschrift anzuwenden hat. Das englische
Gesetz fordert bei
Segelschiffkursen von 80
Tagen, bei Dampfschiffkursen von 45
Tagen und bei einer Gesamtpersonenzahl von 300 die Mitnahme eines
approbierten und bei der Hafenbehörde gemeldeten
Arztes, der norddeutsch-amerikanische Handelsvertrag schreibt bei mehr als 500
Passagieren
einen
Arzt vor, der ausdrücklich in
Sachen der Hygiene mit besonderer Rücksicht auf die Verhältnisse, Vorkommnisse
und Zufälligkeiten auf und infolge von Seereisen unterrichtet sein soll.
BeimAnlaufen der Häfen ist das Zusammenwirken des Schiffsarztes mit den Hafenrevisionsbehörden von ähnlicher Wichtigkeit
wie vor dem Antritt der
Reise die
Revision aller das
Schiff
[* 4] Betretenden
(Passagiere und
Mannschaften) durch einen nur der Sanitätsbehörde
(nicht aber der Schiffsgesellschaft) verantwortlichen
Arzt.
öffentliche, finden sich schon im
Altertum, und die
Römer
[* 5] statteten sie mit derselben Pracht aus
wie andre öffentliche Gebäude. Auch das
Mittelalter hat dergleichen aufzuweisen. Im 14. Jahrh. bestand
in
Liegnitz
[* 6] ein Kuttelhof, und niemand durfte anderswo als dort schlachten. Das finanzielle
Interesse der
Städte veranlaßte
im 17. und 18. Jahrh. verschiedene deutsche
Städte zur Errichtung von Schlachthäusern, welche zur
Durchführung und bessern
Kontrolle der damals fast allgemein eingeführten
Fleischsteuer geeignet waren, heutigen hygienischen Anforderungen
aber in keiner
Weise entsprachen.
Auch
Frankreich hatte früh öffentliche
S., und
Napoleon I. dekretierte 1810, daß alle Privatschlächtereien in mittlern und
größern
Städten zu beseitigen und öffentliche derartige Etablissements zu errichten seien.
Belgien
[* 7] folgte dem französischen
Beispiel, und auch in der
Schweiz,
[* 8] in
Italien,
[* 9]
England,
Schottland besetzen gegenwärtig alle bedeutendern
Städte öffentliche S. In
Österreich
[* 10] und den süddeutschen
Staaten sind die
Gemeinden befugt, den Schlachthauszwang für alle
Arten von Vieh einzuführen. In
Preußen
[* 11] kam eine gesetzliche Regelung der Schlachthausfrage erst 1868 zu stande, aber bis 1880 wurden
auf
Grund dieses
Gesetzes nur in zehn
Städten S. errichtet.
Die hierbei gemachten
Erfahrungen führten dann zu dem
Gesetz von 1881, welches die Befugnisse der
Gemeinden
ganz bedeutend erweitert. Den letztern steht nunmehr die Befugnis zu, das von außerhalb in den Gemeindebezirk eingeführte
Fleisch innerhalb gewisser
Grenzen
[* 12] einer Untersuchung zu unterwerfen; im städtischen
Verkehr eine Sonderung des Schlachthausfleisches
und des von außen eingebrachten
Fleisches durchzuführen; die städtischen
Schlächter zu nötigen, das
öffentliche Schlachthaus der Stadt
zu benutzen, wenn sie für ihren städtischen
Gewerbebetrieb schlachten. Da die Entschädigungspflicht
der
Gemeinden den Besitzern von Schlachthäusern gegenüber vielerorts ein Hindernis für die Errichtung von öffentlichen
Schlachthäusern gewesen, so erhielt das
Gesetz eine
Deklaration, nach welcher der
Ertrag, welcher von den
Grundstücken und Einrichtungen, die bisher der Privatschlächterei gedient hatten, bei anderweiter Benutzung erzielt
werden kann, von dem bisherigen
Ertrag in Abzug zu bringen ist. Auch verbot es endlich die Errichtung neuer Privatschlachtanstalten.
1) Schlachträume mit Gelegenheit zur
Befestigung derTiere, zum Aufziehen und Aufhängen der
Stücke,
Schragen
zur
Aufnahme der
Eingeweide,
[* 13] Düngerkarren etc.; für die
Schweine
[* 14] Einrichtungen zum Brühen, Die Schlachträume müssen besonders
gut ventiliert und mit festem, undurchlassendem
Fußboden
(Zement,
Asphalt), der leicht abgespült werden kann, versehen sein.
Die Abführungskanäle werden zweckmäßig mit einem
Gitter verschlossen, um
Ratten abzuhalten.
3) Einrichtungen zur schnellen, unschädlichen Beseitigung der
Abfälle. Man schafft diese jetzt sofort in eiserne, mit einem
eisernen Deckel verschließbare
Wagen und vermeidet offene, feste Düngerstätten. Mit den meisten Schlachthäusern sind
Wohnungen
für die Beamten und in Norddeutschland
Räume für die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches
verbunden. Auch legt
man in neuester Zeit Kühlhäuser an, in welchen durch künstlich erzeugte
Kälte eine
Temperatur von 0-5°
und eine relative
Feuchtigkeit von 70 Proz. bei 5° erhalten wird. Da das
Fleisch bei längerm Verweilen in den Kühlhäusern
zarter wird, ohne auch nur im geringsten an Schmackhaftigkeit einzubüßen, so werden die Kühlhäuser
vielfach auch im
Winter im Betrieb erhalten. In einigen
Städten hat man aus praktischen
Gründen mit dem Schlachthaus eine
animale Impfanstalt verbunden.
Man kann leicht die geeignetsten
Kälber aussuchen, die abgeimpften
Kälber weiter verwerten und, bevor der Impfstoff
zur Verwendung kommt, den völligen Gesundheitszustand des
Tieres durch tierärztliche Untersuchung feststellen.
Osthoff, Die
Schlachthöfe und Viehmärkte der Neuzeit (Leipz. 1881,5 Hefte);
für einzelne
Anlagen die beschreibenden Werke über
Berlin
[* 16] von
Orth und Biebendt (Berl. 1872) und von Blankenstein und Lindemann (das.
1885), über
Hannover
[* 17] von
Hecht (Hannov. 1883),
München
[* 18] von Zenetti
(Münch. 1880),
Chemnitz
[* 19] von Hechler (Hannov. 1885),
Karlsruhe
[* 20] von Strieder (Karlsr. 1890).
Schlafstellen liegen gewöhnlich in gemeinschaftlichen
Räumen, in welchen also einander fremde,
nicht zusammengehörige
Personen zumZwecke gleichzeitigen Nächtigens Unterkunft finden. Oft, besonders
in großen
Städten und Industriebezirken, nächtigen dieselben
Personen mehrere
Nächte an derselben
Stelle in der Familienwohnung
kleiner Leute (Schlafburschen, Schlafmädchen), während
Personen, die nirgends
Wohnung oder Unterkunft haben, Logierhäuser
niedrigsten
Ranges gewöhnlich
nur für eine oder wenige
Nächte aufsuchen und die
Asyle für Obdachlose
die Obdachsuchenden
nur für eine beschränkte Zahl von
Nächten aufnehmen.
Alle diese Einrichtungen, mit Ausnahme der letztern,
sind oft bedenklichsten
Charakters, die common lodging houses
¶
mehr
im OstenLondons zeigen nichts als Schmutz und Elend, Roheit und Verkommenheit; sie sind förmliche Brutstätten des Verbrechens. 1875 wurden
in Berlin gegen 79,000 Schlafleute gezählt, von denen gegen 800 in Räumen ohne Heizungsanlage nächtigten, während 48,500
sich mit ihren Schlafwirtsfamilien zusammen in einen heizbaren Wohnraum teilen mußten. Bei der Enge und
Ärmlichkeit der meisten hierbei in Frage kommenden Wohnungen war die Aufnahme der Schlafgänger nur unter äußerster Einschränkung
des Raumes möglich, und an eine Trennung von der Familie, an eine Sonderung der Geschlechter war nicht zu denken.
Diese Verhältnisse hatten überall nicht nur schlimme sittliche Folgen, es wurde auch die Gesundheit direkt
bedroht, und unter dem Gesichtspunkt der Ansteckungsgefahr, der Übertragung von Infektionskrankheiten wurde die ganze Einwohnerschaft
in Mitleidenschaft gezogen. Gegenwärtig steht das S. unter verschärfter Beaufsichtigung. In dieselbe Schläferherberge
sollen Personen verschiedenen Geschlechts nicht aufgenommen werden. Die Trennung setzt aber auch besondere Hausflure, Treppen,
[* 22] Abtritte voraus.
Auf jeden Schlafgast sollen mindestens 3 qm Bodenfläche und 10 cbm Luftkubus entfallen. Jeder Schlafgast
soll eine gesonderte Lagerstätte erhalten, welche mindestens aus Strohsack, Strohkopfkissen, im ungeheizten Raume auch noch
aus einer Wolldecke bestehen soll. Nur bei einer abendlichen Zimmertemperatur von 12° darf letztere fehlen. Bettstellen
dürfen nicht übereinander gestellt werden. In bestimmten Zeiträumen sind die Strohsäcke zu reinigen
und ist das Stroh zu erneuern.
Waschgerät, Wasch- und Trinkwasser muß vorhanden sein. Vor- und nachmittags sind die Räume zu lüften, Fußböden, Decken,
Wände, Abtritte sind nach Vorschrift zu reinigen etc. Kommt ein Schlafgast mit ansteckender Krankheit in die Schläferherberge,
oder erkrankt er in derselben unter dem Verdacht einer solchen Krankheit, so ist der Sanitätspolizeibehörde
sofort Anzeige zu erstatten. Auch das Aufnehmen einzelner Schlafleute in Familien ist sicherheits- und sanitätspolizeilicher
Kontrolle zu unterwerfen, welche gewisse dringendste hygienische Forderungen auch unter den erschwerendsten Verhältnissen
(Wohnungsnot) durchzusetzen hat.
Mittels der in Berlin streng durchgeführten Meldepflicht und der sanitätspolizeilichen Nachforschung zu
Epidemiezeiten werden auch die nötigen Anhalte bezüglich der Herdbildung beim Einbruch ansteckender Krankheiten gewonnen.
Im Anschluß an die Resultate der Volkszählung von 1885, nach denen sich die Zahl der Schlafburschen auf 57,832, die der Schlafmädchen
auf 26,855 belief, konnte amtlich berichtet werden, daß gesundheitlich bedenkliche Zustände im Berliner
[* 23] S. nicht hervorgetreten seien.
Das städtische BerlinerAsyl für Obdachlose mußte trotz seiner primitiven Einrichtung in Barackenform 1885: 96,812 Personen
Obdach gewähren, ein zweites Asyl für obdachlose Familien wurde in demselben Jahre von 14,064 Familien und 62,489 einzelnen
Personen aufgesucht. Dazu nahmen die Asyle des Berliner (Wohlthätigkeits-) Asylvereins 1885: 108,241 Männer
und 18,033 Frauen zum Nächtigen auf. In den städtischen Asylen häufen sich die Gäste im Dezember, Januar, Februar bemerklich
an, während in den übrigen Asylen die monatlichen Aufnahmeziffern sich durch alle Jahreszeiten
[* 24] ziemlich gleich bleiben. In
diesen letztern Asylen werden den Obdachlosen auch Reinigungsbäder verabreicht und in ca. 18 Proz. der
Zugänge seitens der
Männer, in 12-13 Proz. seitens der Frauen benutzt. In London,
[* 25] wo man die Bäder bei der Aufnahme obligatorisch
gemacht hat, wirken diese so abschreckend, daß das Nächtigen in Thorwegen etc. ungleich häufiger
bevorzugt wird als in Berlin. In Industriebezirken (Gebweiler,
[* 26] Saarbrücken,
[* 27] Mülhausen,
[* 28] Elberfeld
[* 29] etc.) hat
man Schläferherbergen mit etwas größerm Komfort eingerichtet, welche auch Arbeit nachweisen und sich mithin mehr den Zwecken
und der Gestaltung der Handwerkerherbergen nähern, auch leichter zu beaufsichtigen sind.