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hoch und von
oben nach unten in fünf gleiche
Felder geteilt.
Reiter scheiben sind 2 m
hoch und 85
cm
(Reiter von vorn) oder 170
cm
breit
(Reiter von der Seite). Außerdem kommen noch Zugscheiben, zur
Darstellung sich bewegender
Ziele, und verschwindende
Scheiben,
welche plötzlich auf gewisse Zeit sichtbar werden, zur Anwendung. Die stufenweise fortschreitende
Ausbildung
der
Schützen bedingt deren Sonderung in drei Schießklassen, für welche besondere, in ihren
Forderungen steigende Übungen
vorgeschrieben sind, und zwar zerfällt das Schulschießen
für jede
Klasse in Vor- und Hauptübungen, welche in der dritten
Klasse 14, in der zweiten und ersten je 10
Bedingungen enthalten.
Jede
Bedingung der Vorübungen muß mit mindestens 3, der Hauptübungen mit 5 Schüssen gelöst werden, so daß jeder
Schütze
mindestens 146 Schüsse abgeben muß. Zur Aneiferung werden für jede der drei Schießklassen an
Unteroffiziere und
Gemeine
Schießpreise und
Schützenabzeichen für die besten Schießleistungen verliehen. Alljährlich findet ein Preisschießen
der
Offiziere (Hauptleute und
Leutnants) und
Unteroffiziere im
Armeekorps um den kaiserlichen
Ehrenpreis statt.
Der beste Offizierschütze erhält einen
Säbel, der beste Unteroffizierschütze eine Taschenuhr im
Namen des
Kaisers (Kaiserpreis).
c) Das gefechtsmäßige S. gliedert sich in Einzelschießen
und Abteilungsschießen mit 15, bez. 30
Patronen pro
Schütze.
Das Schulschießen
bleibt innerhalb kleiner
Entfernungen, bis 600 m, das gefechtsmäßige S. findet auch
auf mittlern, 600-1000
m, und großen
Entfernungen, über 1000 m hinaus (das
Visier reicht bis 2050 m), statt. d) Das Belehrungsschießen
soll die Leistungsfähigkeit des
Gewehrs und die
Bedingungen, unter denen es zur vollen Geltung gelangt, zum
Ausdruck bringen
und dient vornehmlich zur Unterweisung des Ausbildung
spersonals. e) Das Prüfungsschießen
im
einzelnen auf den Schießständen, für welches jährlich die Aufgaben vom
Kriegsministerium durch das »Armee-Verordnungsblatt«
bekannt gemacht werden, und das Prüfungsschießen
im Gelände, welches bataillonsweise durch den Brigadekommandeur abgehalten
wird. Im S. mit dem
Revolver
[* 2] sind die
Offiziere,
Feldwebel,
Vizefeldwebel,
Fähnriche,
Fahnenträger,
Regiments-
und Bataillonstamboure sowie die
Unteroffiziere und
Mannschaften auszubilden, welche als
Krankenträger für
Sanitätsdetachements
in Aussicht genommen sind. Es wird auf 20 m gegen eine
[* 1]
Figurenscheibe geschossen.
Die
Ausbildung der
Kavallerie im S. mit dem
Karabiner und
Revolver erfolgt nach der »Schießvorschrift für die
Kavallerie« vom Der
Ausbildung
sgang ist im allgemeinen derselbe wie bei der
Infanterie, nur sind die Anforderungen an die Leistungen etwas geringer,
obgleich die Schußleistungen des
Karabiners 88 (s.
Handfeuerwaffen)
[* 3] denen des
Gewehrs 88 wenig nachstehen. Die
Schießübungen
zerfallen in vorbereitende, das Schulschießen
und gefechtsmäßige S. Für jede der drei Schießklassen sind nur
drei
Bedingungen für die Vor- und vier für die Hauptübung vorgeschrieben.
Die Scheiben sind wie bei der Infanterie. Schießpreise ohne Schützenabzeichen werden ähnlich wie bei der Infanterie verliehen. Um einen kaiserlichen Ehrenpreis wird nicht geschossen. Das gefechtsmäßige S. findet in Gruppen auf den Schießständen oder im Gelände und in Zügen im Gelände statt. Als Feuerarten kommen Salve und Schützenfeuer, letzteres langsam oder als Schnellfeuer, zur Anwendung. Im allgemeinen gilt als Grundsatz, daß innerhalb 600 m alle Ziele, von 600-1000 m nur hohe und breite Ziele beschossen werden können, über 1000 m aber in der Regel nicht mehr gefeuert werden darf.
An den Schießübungen mit dem Revolver nehmen die Offiziere, Unteroffiziere und Trompeter teil, sie haben je zwei Bedingungen auf 20 und 30 m Entfernung zu erfüllen. Jede Infanteriekompanie und Eskadron führt ein Schießbuch mit einem nach Schießklassen geordneten Namensverzeichnis der zu ihr gehörenden Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen, Übersicht der Schießtage und verschossenen Munition, Nummerverzeichnis der Gewehre und Karabiner, sodann der Schießliste der einzelnen Schützen.
Die Schießausbildung
der
Artillerie ist eine wesentlich andre, weil das S. aus dem
Geschütz das Zusammenwirken einer Anzahl
Mannschaften bedingt. Für die
Feldartillerie ist die Schießvorschrift vom maßgebend. Da ein genaues und zuverlässiges
Richten die Grundlage des
Schießens bildet, so wird auf die Richtausbildung
ein besonderer Wert gelegt und finden dem entsprechend
auch jährlich in jeder
Batterie zwei Preisrichten der Richtkanoniere statt. Es können jährlich an 6 Richtkanoniere pro
Batterie Richtpreise und Richtabzeichen und an einen
Unteroffizier pro
Batterie die
Schützenabzeichen verliehen werden.
Das Scharfschießen
soll während der
Schießübungen auf den Schießplätzen unter möglichst gefechtsmäßigen Verhältnissen
geübt und erlernt werden, wobei gleichzeitig die Feuerleitung von den kleinsten bis zu den größten
Verbänden geübt wird.
Die
Schießübungen beginnen mit dem zur Vorübung dienenden Schulschießen
der
Batterien, an welches sich das gefechtsmäßige
S. in
Batterien und Abteilungen anschließt. Die
Scheiben der
Artillerie werden aus 2
cm starken, an
Ständer
angenagelten Brettern hergestellt.
Infanteriescheiben sind 1,7 m hoch, 10 m lang, Artilleriescheiben 1,7 m hoch, 2 m breit; es gehören stets zwei zusammen, von denen die eine das Geschütz, eine andre 8 m dahinter die Protze darstellt. 2-6 Paar solcher Scheiben, die mit je 16 m Zwischenraum aufgestellt sind, bilden ein Artillerieziel. Neben den Artilleriescheiben werden die Bedienungsmannschaften durch 1,7 m hohe Front- und Profilscheiben von 0,5, bez. 0,25 m Breite [* 4] dargestellt. Schützen in Schützengräben durch Rumpf-, Brust- und Kopfscheiben 1,2, 0,5, bez. 0,35 m hoch und 0,5 m breit.
Stehende Schützen werden durch die ganze Front- (Schützen-) Scheibe dargestellt. Reiter- und Pferdescheiben sind 0,75 m breit und 2,40, bez. 1,7 hoch. Die Schützenscheiben werden auch als Drehscheiben angewendet, welche der schießenden Batterie die Seitenkante zukehren und deshalb nicht sichtbar sind, im gegebenen Augenblick werden sie um 90° herumgedreht und dadurch sichtbar. Sektionsscheiben, in der Regel 4-8 nebeneinander, werden einzeln auf ein Paar Schlittenkufen aus Wellblech [* 5] gestellt und in einer Fronte der schießenden Batterie entgegengefahren, um einen anrückenden Feind darzustellen.
Diese Scheiben werden auch zum Aufklappen eingerichtet, so daß sie plötzlich auftauchen. Aus den vorgenannten Scheiben können die verschiedensten Ziele zusammengestellt, frei stehend oder hinter Deckungen, Geschütze [* 6] in Geschützeinschnitten, aufgestellt werden, wie sie im Kriege vorkommen. Die Fußartillerie wendet auch die vorgenannten Ziele, hauptsächlich aber solche an, wie sie dem Festungskrieg entsprechen, also Batterien in verschiedenen Bauarten und Größen sowie ein den Teil eines Festungswerkes darstellendes Zielwerk, welches, ebenso wie die Batterien, der Wirklichkeit entsprechend mit Geschützen armiert ist, so daß alle Arten des Schießens, ¶
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direkt und indirekt, mit langen und kurzen Kanonen, wie Mörsern, mit Granaten [* 8] und Schrapnells geübt werden können. Die Schießplätze der Artillerie sind 7-8 km lang und 2-3 km oder noch breiter, so daß auf größere Entfernungen geschossen werden kann und für die Sprengstücke und blind gehende Geschosse [* 9] genügendes Sicherheitsfeld bleibt. Der Feldartillerie muß der Schießplatz für taktische Bewegungen, für den Aufmarsch zum Gefecht im Regiment den nötigen Raum gewähren. Solche Schießplätze bestehen bei Gruppe (Graudenz), [* 10] Hammerstein (Hinterpommern), Jüterbog, [* 11] Falkenberg (Oberschlesien), Lockstädt (bei Itzehoe), bei Wesel, [* 12] Wahn, Griesheim (Darmstadt), [* 13] Hagenau, [* 14] Zeithain (bei Riesa), [* 15] Lechfeld (bei Augsburg). [* 16]