als Mitarbeiter der »Vierteljahrsschrift für Musikwissenschaft« (»Zur
Geschichte und
Theorie der byzantinischenMusik«, Jahrg. 1889),
der »Allgemeinen
Deutschen Musikzeitung«
und durch die Neubearbeitung des 2.
Bandes von
Ambros' »Musikgeschichte« etc. Auch veröffentlichte
er wertvolle Orgelkompositionen, Studienwerke für
Orgel,
Lieder,
Duette und Männerchöre und trat mit großem Erfolg als Orgelspieler
auf.
»Die Geschichte
des Zeichenunterrichts« (in
Kehrs »Geschichte der
Methodik«) und gab 6 Hefte »Zeichenvorlagen« (mit
Bauer, 2. Aufl.,
Kassel
[* 7] 1881)
sowie eine Neubearbeitung von
Ottos »Pädagogischer Zeichenlehre« (3. Aufl.,
Weimar 1885) heraus.
Auf das seiner eigentlichen Begabung entsprechende Kunstgebiet gelangte Reinicke aber erst einige Zeit nach seiner
Rückkehr nach
München, indem er
Bilder aus dem modernen
Leben für die
»FliegendenBlätter« zu zeichnen
begann. Er erlangte bald darin eine solche Virtuosität, daß seine
Darstellungen aus dem geselligen
Leben der höhern
Stände,
auf der
Promenade und im
Park, in den
Theater- und Konzertsälen, auf
Ballen und andern Vergnügungen eine
Spezialität der
»FliegendenBlätter« geworden sind.
Mit großer Lebendigkeit und
Wahrheit der
Charakteristik verbindet er ein sein entwickeltes Schönheitsgefühl und eine liebenswürdige
Anmut der Gestaltung, die auch da, wo der
Humor zur
Satire wird, nichts
Herbes und Karikaturenhaftes
an sich hat. Reinicke beherrscht
die Aquarell-, Gouache- und Öltechnik mit gleicher Sicherheit. Eine Auswahl seiner geistvollen
Schöpfungen
erschien in
Heliogravüren unter dem
Titel: »Spiegelbilder aus dem
Leben«
(Münch. 1890).
in der
Physiologie undPathologie bestimmte Einwirkungen auf lebende
Gewebe,
[* 18] unter deren Einfluß
diese aus dem ruhenden in den thätigen Zustand übertreten, in der
Psychologie die äußere Vorbedingung für die Thätigkeit
der
Sinne und das Grunderfordernis für das Auftreten von
Empfindungen (s. d.). Man unterscheidet äußere und innere
Reize.
Äußere
Reize kommen von einem Gegenstand der Umgebung, der entweder unmittelbar, z. B.
durch
Druck, oder mittelbar durch
Ablösung kleinster Teilchen, wie bei Riechstoffen, bez. durch
Erschütterung der
Luft, wie
bei tönenden
Objekten, wirken kann; innere
Reize entspringen aus Vorgängen des eignen
Körpers, etwa aus einem erhöhten
Blutandrang
nach dem
Kopfe.
Von den äußern
Reizen treffen nun viele ein
Sinnesorgan, das ihnen ausdrücklich angepaßt zu sein scheint;
sie heißen adäquate
Reize. Lichtstrahlen sind der adäquate Reiz für die vermittelst des
Auges eingeleitete Erregung des
Sehnervs, während elektrische
Ströme, obwohl sie gleichfalls Gesichtsempfindungen auszulösen vermögen, als inadäquate
Reize des
Gesichtssinns bezeichnet werden müssen. Die Bestimmung der adäquaten
Reize erfolgt auf
Grund
des
Gesetzes der spezifischen
Energie der Sinnesnerven (s.
Empfindungen). Unter die absolut inadäquaten
Reize, für die wir
Menschen kein einziges besonderes Sinnesvermögen besitzen, gehören seltsamerweise zwei der mächtigsten Agenzien der
Natur:
Elektrizität
[* 19] und
Magnetismus.
[* 20]
Anstalten, welche den Genesenden bessere
Bedingungen für schnelle und völlige Erholung schaffen,
als der weitere Aufenthalt im
Krankenhaus
[* 21] oder die Rückkehr in die gewohnten Lebensverhältnisse bieten
kann. Die Rekonvaleszentenhäuser sollen aber auch solche Kranke von vornherein aufnehmen, deren
Genesung durch den gewöhnlichen Aufenthalt im
Krankenhaus nicht genügend gefördert oder überhaupt nicht erreicht wird. Sie sollen die vielfach überfüllten
Krankenhäuser
entlasten, damit diese ihrer eigentlichen Aufgabe besser gerecht werden können. Die Rekonvaleszentenhäuser sollen
vornehmlich den minder Bemittelten und
Armen möglichst schnelle und vollständige Wiederherstellung der
Gesundheit erleichtern,
um dauerndem Siechtum und dem Verlust der Arbeitskraft vorzubeugen. Die
Erfahrung¶
mehr
hat längst gelehrt, daß zweckmäßige Veränderung des Aufenthalts, Verbringung an einen Ort, wo reichlicher Genuß freier
Luft mit geregelter Pflege und passender Ernährung verbunden wird, ungleich schneller und sicherer zur Genesung führt als längerer
Aufenthalt im Krankenhaus oder die Rückkehr in die meist mangelhaften oder gar schädlichen heimischen Verhältnisse, die
vielfach die Entstehungsursache der Krankheit abgaben. Oberstes Erfordernis für die ist eine nach ärztlichen und hygienischen
Gesichtspunkten genau geregelte Leitung, richtige Disziplin und strenge Hausordnung.
Sehr gern unterstellt man die Rekonvaleszentenhäuser der Leitung eines Krankenpflegerordens, doch sollte die oberste
Instanz immer ein Arzt sein; auf keinen Fall ist regelmäßige ärztliche Kontrolle zu entbehren. Selbstverständlich
erfordern eine gesunde Lage, mindestens an der Peripherie der Städte, womöglich fern im Walde, auf einer Höhe oder am Meer.
Bau und Einrichtung stellen sich viel billiger als bei Krankenhäusern (0,33-0,5 der für die letztern aufs Bett
[* 23] berechneten
Summe). Es genügen ganz einfache Baulichkeiten mit geräumigen, luftigen Schlafsälen, ausreichenden
Tageräumen und ausgedehnten offenen Hallen, Veranden, Wandelbahnen für den Aufenthalt bei ungünstigem Wetter.
[* 24] Man sollte
viel lieber mehrere kleine Häuser bauen als ein großes; oft kann man ein vorhandenes Gebäude benutzen, und wenn ein landwirtschaftlicher
Betrieb mit der Rekonvaleszentenanstalt verbunden oder derselben zu Grunde gelegt wird, dann gestaltet
sich auch der Betrieb und die Unterhaltung billig, zumal die Übertragung leichter Arbeiten in Haus, Garten
[* 25] und Feld an manche
Insassen der Rekonvaleszentenhäuser für diese sehr heilsam wirkt.
England (ohne Schottland und Irland) besitzt 180 Rekonvaleszentenhäuser mit Raum für 6500 Kranke und mit einem Jahreseinkommen von ca. 3 Mill.
Mk.; London
[* 26] allein hat 41 Rekonvaleszentenhäuser, jedes größere Krankenhaus besitzt eine oder mehrere derartige Anstalten außerhalb der Stadt.
In Deutschland
[* 27] sind München, Frankfurt
[* 28] a. M., Elberfeld
[* 29] mit der Errichtung von Rekonvaleszentenhäusern vorangegangen; Berlin
[* 30] hat die auf zwei städtischen Rieselgütern vorhandenen Herrschaftshäuser benutzt und ausgezeichnete Erfolge erzielt.
Bei der Gründung von Rekonvaleszentenhäusern wird häufig die Privatwohlthätigkeit die ersten Schritte
thun müssen, aber schon die Gemeinden haben ein direkt finanzielles Interesse daran, weil sie für den Armen auch im Krankheitsfall
aufzukommen haben, und der gesunde Arme billiger zu unterstützen ist als der kranke. Übrigens gibt die Gesetzgebung über
Krankenkassen, Unfall- und Invaliditätsversicherung den Rekonvaleszentenhäusern eine ganz vorzügliche
Grundlage. Es ist finanziell sehr wichtig, eine möglichst schnelle und vollständige Genesung herbeizuführen, und der Kranke
braucht die Rekonvaleszentenpflege nicht als ein Almosen hinzunehmen, sondern kann sie als ein gesetzlich ihm zukommendes
Recht fordern. Rekonvaleszentenhäuser haben aber auch für wohlhabendere Kreise
[* 31] großes Interesse, da namentlich in großen
Städten die häuslichen Verhältnisse nur selten Gelegenheit bieten, die Genesung so zu beschleunigen und so gründlich zu
gestalten, wie es in Rekonvaleszentenhäusern möglich ist. Zudem gestaltet sich manche Rekonvaleszenz schwierig und langwierig.
Als eine Ergänzung der ist die offene Pflege der Genesenden zu betrachten: die Fortsetzung der ärztlichen
Fürsorge nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, Fernhaltung von aufs neue krank machenden Einflüssen, Beschaffung guter
Nahrung, zweckmäßiger Kleidung, Lieferung von
Arzneimitteln, medizinischen und chirurgischen Apparaten, moralische Unterweisung
etc.